Kann ein Vermieter mir überlassenen Wohnraum als Teil einer Gesamtwohnung fortnehmen?

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
engel99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann ein Vermieter mir überlassenen Wohnraum als Teil einer Gesamtwohnung fortnehmen?

Guten Abend liebe Forumsteilnehmer,

im Juli 2017 hat mir ein älterer Franzose eine Maisonettewohnung vermietet. Er hatte sie inseriert bei ebay Kleinanzeigen mit 90 qm für 385 Euro KM. Mir drohte damals die Obdachlosigkeit und er schätzte mein perfektes Französisch, welches ich u.a. studiert habe.

Da ich nur Sozialhilfeleistungen bekomme, hat er den Mietvertrag auf 52 qm ausgestellt und mir die obere Etage "überlassen".

Die Wohnung war renovierungsbedürftig, für diesen Preis nicht anders zu erwarten. Die beiden Etagen sind durch eine Wendeltreppe aus Beton und Stahl miteinander verbunden.

Die Nachbarn, etwa 12 Parteien, meist ältere Leute, haben mich von Beginn an abgelehnt und gemobbt, bis auf einige Ausnahmen. Die Wohnung liegt im 3. Stock ganz oben, und besonders die direkten Nachbarn neiden es mir, dass ich diese Wohnung bekommen habe und dass es mir trotz der bescheidenen Mittel gelungen ist, diese Wohnung in eine Wohlfühloase zu verwandeln. Sie beschweren sich immer wieder beim Vermieter über mich.

Im jetzigen Zustand liesse sich die Wohnung sicherlich für 800 Euro KM vermieten.

Dieser droht nun wieder einmal "unangenehme Massnahmen in Ihrer Sache" gegen mich zu unternehmen.

Kann er mich dazu verklagen, die obere Etage wieder herauszugeben? Ich hätte nur die untere Etage nicht angemietet, denn dann hätte ich im grossen Wohnzimmer mein geräumiges Bett aufstellen müssen, was technisch gar nicht möglich gewesen wäre, auch keine Kleiderschränke könnten dort stehen, da ich noch ein Instrument habe, welches den Raum einnimmt.

Wenn überhaupt, müsste er dann ja wohl die Treppe zubetonieren.

Was kann er gegen mich unternehmen? Die Miete wird vom Sozialamt gezahlt, und die Heizungs- und Wassernebenkostenrechnung für die obere Etage habe ich ordnungsgemäss an ihn bezahlt.

Die Motive sind nichts als Hass und Neid.

Ich hatte ihm zu Weihnachten und für das neue Jahr eine schöne e-card in französisch gesandt, mit guten Wünschen für ihn und seine Frau, aber er hat sie nicht einmal geöffnet, geschweige denn gelesen, und noch weniger darauf geantwortet.

Danke für gute Antworten.

-- Editiert von engel99 am 17.01.2019 01:44

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von engel99):
Die Nachbarn, etwa 12 Parteien, meist ältere Leute, haben mich von Beginn an abgelehnt und gemobbt,

Und das hat sich wie genau geäußert?



Zitat (von engel99):
Was kann er gegen mich unternehmen?

Zum einen kann er die Nutzung der nicht vermieteten Teile untersagen - notfalls auch durch Gericht und durch physische Maßnahmen. Kommt halt darauf an, wie genau dieses "überlassen" ausgesehen hat.

Dann wäre auch eine komplette Kündigung möglich - kommt halt darauf an, was genau die Nachbarn beim Vermieter vortragen / vorgetragen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das wievielte Problemmietverhältnis ist das jetzt binnen der letzten 4 Jahre? Du hast ausnahmslos immer böse Vermieter, böse Nachbarn, und nie bist Du daran beteiligt. Nimm es mir nicht übel, aber irgendwie kann es so nicht sein. So viel Anhäufung von Bösartigkeit gibt es nicht, vielleicht auch mal eigenes Verhalten kritisch überdenken.

Nach der Vorerfahrung dann den Mut zu haben, mit dem Mietvertrag zu trixen, Respekt. Zumal völlig überflüssig. Das Job-Center interessiert überhaupt nicht, wie groß eine Wohnung ist. Solltest Du als erfahrene Unterstützungsempfängerin eigentlich wissen. Es interessieren die Mietkosten und das wars.

Nun ja, wenn die obere Etage nicht mitvermietet ist, dann solltest Du die auch nicht nutzen. Zumindest nicht fest in den Wohnbereich einbeziehen. Das ist schon recht mutig, vorsichtig formuliert. Und, Nachbarn können Dich zwar nicht rausklagen, wohl aber der Vermieter, wenn Du hartnäckig Teile des Hauses besetzt hältst, die Du nicht gemietet hast. Es könnte noch was ganz anderes dazu kommen. Nämlich, dass der obere Teil der Wohnung gar nicht als Wohnung genutzt werden darf, die Baugenehmigung z.B. wegen Brandschutz dieses untersagt hat.

wirdwerden

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#3
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Erstmal wie immer:

Wortlaut des Mietvertrags.

Dann weiterdiskutieren
Vorher ist alles sinnloses Spekulazius.

Ist die obere Etage überhaupt im MV erwähnt?

Die falsche m²Zahl ist für die Frage erstmal vollkommen belanglos.

Ist die obere Etage nun ausdrücklich von der Mietsache getrennt?

Und was will der VM mit dieser Etage überhaupt machen, wenn sie keinen separaten Eingang hat und nicht trennbar von dem Rest der Wohnung: gar nichts.
Nichtmal als Lager oder vermieten geht dann.

Selbst nur ein "mitbenutzen" im Vertrag wäre in diesem Fall wie gemietet, da der VM eine Nutzungsänderung wohl nur durch eine bauliche Änderung möglich machen könnte

Aber primär interessiert doch jetzt nu , was schriftlich festgehalten ist.
Alle mündlichen Vereinbarungen sind halt in der Regel nicht beweisbar.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 17.01.2019 10:41

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ böser Vermeiter: es geht doch nicht darum, was der Vermieter mit der Etage machen will. Die Frage ist doch, ob der obere Teil Gegenstand des Mietvertrages ist (sie schreibt, dass nein) und ob dieser Teil wirklich so genutzt werden darf, wie sie es nunmehr tut.

Und bitte, lese Dir mal die alten Anfragen von engel durch.

wirdwerden

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Das Problem hat der TE mind. seit 2016 und da wurde die MV schon "durchgewalkt" / s. Profil des TE

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

HeHe, das war ein anderer Mietvertrag. Andere Wohnung. Aber klar, bei so vielen Umzügen wegen der bösen anderen Mieter, des Vermieters kann man schon mal den Überblick verlieren. Ist mir ja auch so ergangen.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von engel99):
Kann er mich dazu verklagen, die obere Etage wieder herauszugeben? I


Ja kann er. Aber wie soll das mit der Vermietung der oberen Etage dann praktiziert werden? Gibt es da einen separaten Eingang über das Dach???

Zitat (von engel99):
Die Wohnung liegt im 3. Stock ganz oben


Zitat (von engel99):
Wenn überhaupt, müsste er dann ja wohl die Treppe zubetonieren.


Nö, es wäre ausreichend den Zugang oben mit einer Klappe zu verschließen, ähnlich wie bei einem Dachboden.

Also, er kann die Nutzung der oberen Etage untersagen, wer weiß überhaupt, ob diese als Wohnraum zugelassen ist.

Alles andere (Nachbarmobbing pp.) tut nichts zur Sache. Die Miete kann er (anteilig) auch jetzt anheben, das wären mindestens 58 €, daran hat er wahrscheinlich noch nicht gedacht.

Falls der VM es also durchzieht müssen Sie sich mit dem Gedanken anfreunden, das Sie mit weniger Platz einfach auskommen müssen, andere müssen das ja schließlich auch. ODER aber ... gehen Sie arbeiten, dann können Sie die Wohnung (komplett) frei finanzieren und hätten keinen Huddel mehr.


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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
HeHe, das war ein anderer Mietvertrag. Andere Wohnung. Aber klar, bei so vielen Umzügen wegen der bösen anderen Mieter, des Vermieters kann man schon mal den Überblick verlieren. Ist mir ja auch so ergangen.

wirdwerden


Ach ja, habe ich übersehen.
Dann hat er ja wieder eine Maisonettwohnung im 3. Stock mit nur einer Überlassung der oberen Räume erwischt.... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Da ist man wohl vom Regen in die Traufe gezogen, 2017 hat sich das Theater mit dem franz. VM ja schon mal aufgestellt ....

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f526786.html

Es ist bedauerlich, dass Sie hier zu keiner befriedigenden Lösung gekommen sind, über kurz oder lang sehe ich Sie beim nächsten VM.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Immerhin ist die TE inzwischen wohl von unten nach oben gezogen. In dieser Maisonette bei diesem Vermieter. ;)

Aber solange er nur droht und ihr nicht kündigt, passiert nichts. Nichts ausser Hass und Neid.
Auch nicht mit dem SL-Träger. Dort sind 50 oder 52 qm zum gleichen Preis gemietet.

Zitat (von engel99):
Was kann er gegen mich unternehmen?
Das erste wäre eine Kündigung. Schriftlich und mit Frist zugestellt.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, davor waren ja wohl auch noch zwei andere Vermieter, alles ganz böse Menschen, die z.B. einen ihrer Mieter mit freundlichem Handzeichen grüßten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Ohhhjeh :pc:
ich hatte nur das aus 2017 gelesen. :sweat:
Erstaunlich, wie weit man doch mit solchem Miethintergrund noch immer kommt. ;)
Und noch immer mit Klavier. Ähh Flügel.
Und Betrug.

Ob man hier empfehlen darf:
Als freischaffende Künstlerin zum Broterwerb evtl. besser aufs Schreiben von Serien verlegen? Analog zum Tatortreiniger nun den Mietortreiniger?
Dazu benötigt man meist nur Stift und Papier, wenn der PC versagt.
Mindert auch zukünftig erwartbare Umzugskosten.
Viel Gepäck hat man eh nicht mehr, weil böse Menschen usw.

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