Eigentümer möchte verkaufen

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Scicco1308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer möchte verkaufen

Wir wohnen zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Ich meine Frau und 2 Kinder 6 und 10 Jahre alt. Eingezogen sind wir 2007 das heißt der Mietvertrag läuft mittlerweile 11Jahre. Nun möchte unser Vermieter verkaufen und ein Makler hat sich bereits bei uns gemeldet um eine Besichtigung zu machen. Wir haben natürlich Angst das ein möglicher neuer Besitzer auf Eigenbedarf kündigen möchte. Da ich mich schon etwas belesen habe weiß ich das das natürlich alles nicht so einfach ist und wir unter anderem auch 9 Monate Kündigungsfrist haben. Wir wohnen ländlich, beide Kinder gehen im Ort zur Schule, vergleichbarer Wohnraum steht nicht zur Verfügung und wir wollen noch min 10Jahre im Haus wohnen bleiben. Meine Frage dazu ist, was kann ich machen um möglichst viel Zeit zu gewinnen ? Welche Rechte hat der Makler ? Ab wann ist es Sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren? Sollte eine RSV abgeschlossen werden ? Bis jetzt ist noch nichts passiert aber ich möchte natürlich vorbeugend handeln. Vielen Dank für eure Antworten

Gruß Sven

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
das einfachste wäre, das Haus selber zu kaufen.

Es ist natürlich zu vermuten, dass jemand, der eine Doppelhaushälfte kauft, selber darin wohnen will. Die Eigenbedarfskündigung kann er aber erst aussprechen, wenn er im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.

Der Makler an sich hat so gesehen "keine" Rechte, Ihr müsst aber Besichtigungstermine dulden. Dazu könnt Ihr ja dem Makler 2 Tage in der Woche (z.B. Mittwoch von 17:00-19:00 Uhr und Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr) nennen, das ist völlig ausreichend.


Evtl. könnt Ihr bereits alternativ auf die Suche nach einer neuen Mietwohnung/Haus gehen und evtl. dann mit dem Eigentümer eine Abfindung aushandeln, wenn Ihr freiwillig auszieht.



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
vergleichbarer Wohnraum steht nicht zur Verfügung

Suchradius erweitern



Zitat (von Scicco1308):
und wir wollen noch min 10Jahre im Haus wohnen bleiben

Die Bedeutung des Status "Mieter" ist euch klar?

Wechselt doch den Status von "Mieter" zu "Eigentümer".



Zitat (von Scicco1308):
Meine Frage dazu ist, was kann ich machen um möglichst viel Zeit zu gewinnen ?

Wie viel Geld steht denn zur Verfügung?
Mit gutem Anwalt und sinnlosen Klagen kann man je nach Gegend 1-4 Jahre heraus holen. Ist halt nur Teuer.



Zitat (von Scicco1308):
Welche Rechte hat der Makler ?

Wenn er entsprechend vom Vermieter bevollmächtigt ist: alle die auch der Vermieter hat. Zumindest was Termine für Besichtigungen und Hausübergabe angeht.



Zitat (von Scicco1308):
Ab wann ist es Sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren?

Sobald einer benötigt wird.
Das kann bei Laien dann der Fall sein, wenn die Kündigung eintrufdelt.



Zitat (von Scicco1308):
Sollte eine RSV abgeschlossen werden ?

Die wäre immer sehr sinnvoll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da Sie mindestens 10 Jahre bleiben möchten und Sie im Ort nichts finden können ist mE die einzige Alternative der Kauf des Hauses, da zu vermuten steht, dass ein evtl. Käufer das Haus auch selber bewohnen möchte.

RSV ist immer gut, ein Anwalt ist jetzt noch nicht nötig ... was sollte er auch machen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Variante 1: Ihr sprecht mit eurem Vermieter und schaut, ob ihr das Problem irgendwie lösen könnt. Kauf durch euch wäre eine Option. Wenn für den Vermieter das Haus nicht rentabel ist, so könntet ihr auch einer höheren Miete zustimmen, wenn der Vermieter dafür für die nächsten X Jahre auf ordentliche Kündigungen verzichtet. Verkaufen könnte er dann zwar immernoch, aber auch ein Käufer wäre an die Vereinbarung gebunden. Wenn dem Vermieter die Verwaltung zu aufwändig ist, könnte man versuchen eine Hausverwaltung für ihn aufzutreiben.

Ob es eine Lösung mit dem Vermieter gibt, hängt also von diversen Dingen ab. Ein Versuch ist es meiner Meinung nach wert.

Variante 2: Es gibt keine andere Lösung, ihr wollt solange wie möglich eine Eigenbedarfskündigung durch einen neuen Käufer verzögern. Dazu gibt es einige Optionen im Umfeld der Besichtigungen. Einige sind nicht nett aber wirksam, andere sind dagegen dringend zu empfehlen. Such dir selber aus, wie du die Sache einschätzt.

1) Der Makler soll erstmal seine Vollmacht bzw. die Beauftragung durch den Vermieter nachweisen. Daraus muss sich ergeben, welche Rechte er mietrechtlich übernommen hat. Bis dahin ist alleine der Vermieter eurer Ansprechpartner.

2) Bei ausreichender Vollmacht und nach Kontrolle des Ausweises, darf der Makler besichtigen. Fotos von eurem Eigentum sind nicht erlaubt. Sobald also auch nur eine Gardine, ein Blumentopf oder was auch immer von euch zu sehen ist, darf der Vermieter und damit auch der Makler nicht fotografieren. De facto wird er also so gut wie nichts fotographieren dürfen.

3) Besichtigungstermine sind rechtzeitig anzukündigen, wers konfrontativ möchte schriftlich. Rechtzeitig ist ein weites Feld, bei Berufstätigen kann das schonmal 1-2 Wochen vor dem Termin sein. Da sollte man auchmal in den Mietvertrag schauen. Nicht alles, was dort drinsteht, muss gültig sein. Aber ignorieren sollte man es nicht.

4) Wenn ihr begründet keinen Zugang gewähren könnt, könnt ihr die Besichtigung ablehnen. Dann solltet ihr möglichst Alternativtermine anbieten. Termine zu ungewöhnlichen Zeiten (meines Wissens nach zählen dazu auch WE oder Abendstunden) müssen nicht hingenommen werden.

5) Vor der Besichtigung sind euch alle Personen namentlich zu nennen, die die Mietsache besichtigen wollen. Ein Grund für deren Anwesenheit (Kaufinteressent oder Gutachter z.B.) ist anzugeben. Beides hat so rechtzeitig zu geschehen, dass ihr das prüfen und unberechtigte oder unerwünschte Personen ablehnen könnt. Letzteres müsste begründet werden. Die Identität der Personen kann durch Ausweiskontrolle vor der Besichtigung überprüft werden. Wer sich nicht ausweisen kann oder keinen Grund hat, darf nicht besichtigen.

6) Pro Besichtigung sind nur soviele Personen erlaubt, wie ihr gleichzeitig beaufsichtigen könnt. Typischerweise sind das vielleicht 2-3 Personen, Massenbesichtigungen müssen nicht zugelassen werden.

7) Makler (wenn entsprechend bevollmächtigt) oder Vermieter müssen bei der Besichtigung anwesend sein. Fotos (auch private) sind nicht erlaubt (s.o.).

8) Ihr müsst nicht extra aufräumen oder sonstwie die Besichtigung vorbereiten. Natürlich wollen die meisten kein Chaos präsentieren. Aber verpflichtet seid ihr nicht, die Mietsache im schönsten Glanz zu präsentieren.



-- Editiert von cauchy am 17.01.2019 15:00

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scicco1308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Kauf kommt eigentlich nicht in Frage da wir in den nächsten Jahren erben. Dennoch haben wir ihm Angeboten zu kaufen für 30% unter Wert. Er hat darauf nicht reagiert. Verwaltungsaufwand hat er keine. Instandhaltung und Renovierung haben wir immer selbst gemacht, Vermieter hat die Materialkosten übernommen wir die Arbeitskraft. Er war selbst nie in der Immobilie Bj. 1998 neu gekauft als Geldanlage und vermietet, nun geht er in Rente und möchte verkaufen. Für uns halt ein sehr schlechter Zeitpunkt, Erbe(Eigenheim) steht innerhalb der nächsten 10Jahre an. Wir haben 11 Jahre lang immer Alles pünktlich bezahlt und uns nichts zu Schulden kommen lassen. Viel investiert in Eigenleistung und finanziell. Das Haus ist 20Jahre alt, alte Heizung, schlecht isoliert, alte Fenster, Elektrick etc. und Vermietet. Ich denke es wird nicht leicht das verkauft zu bekommen. Auf unser Angebot hat er wie gesagt nicht reagiert, das nächste was kam war direkt der Anruf vom Makler. Er hätte nur einen Grundriss und damit allein könne er natürlich nicht inserieren, er möchte vorbeikommen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Auf unser Angebot


Zitat (von Scicco1308):
zu kaufen für 30% unter Wert


Zitat (von Scicco1308):
hat er wie gesagt nicht reagiert


Hätt ich auch nicht.

Zitat (von Scicco1308):
Ich denke es wird nicht leicht das verkauft zu bekommen.


Na dann viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Dennoch haben wir ihm Angeboten zu kaufen für 30% unter Wert.


Wie soll er denn da reagieren? Anrufen und euch auslachen?

Zitat (von Scicco1308):
Erbe(Eigenheim) steht innerhalb der nächsten 10Jahre an.


Ihr plant einen Mord? Ansonsten ist so ein Erbe meist sehr schlecht planbar. Und im ungünstigen Fall ist das gesamte Vermögen incl. Haus auch schon weg, bevor es überhaupt zum Erbfall kommt.

Ich wüsste auch nicht, wieso das ein Gegenargument gegen Kaufen ist. Weil man kann ja nach 10 Jahren das jetzige Haus dann auch wieder verkaufen.

Zitat (von Scicco1308):
Wir haben 11 Jahre lang immer Alles pünktlich bezahlt und uns nichts zu Schulden kommen lassen.


Schön. Das ist nur kein Grund, dass ihr euch feiern lassen könnt, das ist einfach der Normalfall.

Zitat (von Scicco1308):
Ich denke es wird nicht leicht das verkauft zu bekommen.


Bin ich auf den ersten Blick anderer Meinung, weil wenn du schon sagst, das es vergleichbaren Wohnraum nicht gibt, wird sich schon jemand finden, der es kauft, um es selbst zu bewohnen.
20 Jahre alte Elektrik ist in der Regel kein Problem, die Fenster werden auch noch ein paar Jahre machen, die Heizung ist schnell ersetzt.

Vermutlich wäre es sehr viel sinnvoller, das Geld für Anwälte, Gericht, Rechtsschutzversicherung und Umzug zu sparen und lieber in den Kauf zu investieren. Aber vielleicht habt ihr euch mit dem lächerlichen Angebot schon so unbeliebt gemacht, das der Eigentümer gar nicht mehr an euch verkaufen will.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Scicco1308):
Dennoch haben wir ihm Angeboten zu kaufen für 30% unter Wert.


Wie soll er denn da reagieren? Anrufen und euch auslachen?

Zitat (von Scicco1308):
Erbe(Eigenheim) steht innerhalb der nächsten 10Jahre an.


Ihr plant einen Mord? Ansonsten ist so ein Erbe meist sehr schlecht planbar. Und im ungünstigen Fall ist das gesamte Vermögen incl. Haus auch schon weg, bevor es überhaupt zum Erbfall kommt.

Ich wüsste auch nicht, wieso das ein Gegenargument gegen Kaufen ist. Weil man kann ja nach 10 Jahren das jetzige Haus dann auch wieder verkaufen.

Zitat (von Scicco1308):
Wir haben 11 Jahre lang immer Alles pünktlich bezahlt und uns nichts zu Schulden kommen lassen.


Schön. Das ist nur kein Grund, dass ihr euch feiern lassen könnt, das ist einfach der Normalfall.

Zitat (von Scicco1308):
Ich denke es wird nicht leicht das verkauft zu bekommen.


Bin ich auf den ersten Blick anderer Meinung, weil wenn du schon sagst, das es vergleichbaren Wohnraum nicht gibt, wird sich schon jemand finden, der es kauft, um es selbst zu bewohnen.
Mieter kein Härtefall, also relativ leicht heraus zu klagen und auch hohe Wahrscheinlichkeit, dass er die Kosten zurück zahlen kann.
20 Jahre alte Elektrik ist in der Regel kein Problem, die Fenster werden auch noch ein paar Jahre machen, die Heizung ist schnell ersetzt.

Vermutlich wäre es sehr viel sinnvoller, das Geld für Anwälte, Gericht, Rechtsschutzversicherung und Umzug zu sparen und lieber in den Kauf zu investieren. Aber vielleicht habt ihr euch mit dem lächerlichen Angebot schon so unbeliebt gemacht, das der Eigentümer gar nicht mehr an euch verkaufen will.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

@hiphappy: Was soll diese Antwort?

Kein Mensch hier weiß, wie der "Wert" der Immobilie überhaupt geschätzt wurde und warum das Angebot so erfolgte. Ist auch nicht relevant für die Frage. Ebenfalls irrelevant ist, warum die Teilnehmer glauben etwas erben zu werden und ob sie überhaupt etwas erben. Sie wollen offenbar nicht mehr für dieses Haus bieten, das ist ihre eigene Entscheidung. Eine Bewertung dieser Entscheidung hier im Forum ist weder möglich noch sinnvoll.

Auch den Rest kann man sich schenken. Es wird sich zeigen, ob das Haus zum angedachten Preis verkaufbar ist. Das ist in einem Forum eh nicht einzuschätzen.

Ich kann zwar nachvollziehen, dass man sich solche Gedanken macht. Aber es ist nunmal wenig zielführend, den Fragesteller an Punkten anzugreifen und ein stückweit auch zu beleidigen, die mit der Frage nichts zu tun haben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Scicco1308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@hiphappy
Dein Kommentar ist leider wenig hilfreich, fühl dich frei dem Threat fernzubleiben.

Danke Cauchy dein erster Beitrag hat mir schon sehr geholfen. Ein paar Fragen habe ich noch. Angenommen eines der Kinder hat Epilepsie und eine Veränderung des gewohnten Umfeld (Wohnung, Schule etc.) würde sich negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken, wäre das ein Härtefall ? Desweiteren würde mich interessieren was genau bei einer Besichtigung erlaubt ist. Mann wird ja mit dem Interessenten reden dürfen und ihm klar machen das man nicht ausziehen möchte, auch bezüglich der Kranken Tochter. Darf ich den Interessenten darauf hinweisen das er auf Eigenbedarf erst dann kündigen darf wenn er im Grundbuch steht und bei Erfolgreicher Kündigung noch 9 Monate Frist bestehen oder könnte man solche Gespräche als verhindern des Verkaufs werten ?

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Bei einem Härtefall werden die Interessen des Vermieters mit denen des Mieters abgewogen. Nur in Ausnahmefällen wird man dadurch eine unbefristete Verlängerung des Mietverhältnisses erreichen können. Da hier die Kündigungsfrist 9 Monate sind, wird aber vermutlich auch eine Verlängerung um einige Monate nicht so einfach zu erreichen sein. Vielleicht bekommt man irgendwie eine Verlängerung bis zum Ende eines Schuljahres hin, aber auch da wäre ich mir nicht sicher.

Da aber bisher noch kein Käufer da ist, ist auch nicht bekannt, wie schwer dessen Gründe wiegen. Von daher ist zu einem Härtefall eh noch keine wirkliche Aussage möglich.

Bezüglich der Gespräche mit den Mietinteressenten wäre ich vorsichtig. Da würde ich lieber vorher einen Anwalt befragen, bevor du von dir aus Informationen rausgibtst. Wenn du gefragt wirst, darfst du natürlich wahrheitsgemäß antworten. Aber bitte dann auch so, dass du den Wahrheitsgehalt deiner Antwort notfalls auch beweisen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Scicco1308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Na das ist schon klar. Es geht auch nicht darum hier Mietnomaden mäßig auf teufel komm raus jemanden zu schädigen. Nur im Ramen der rechtlichen Mittel möchte ich gern alles zur Verfügung stehende nutzen. Das ist unser Zuhause und wir möchten halt nicht vor die Türe gesetzt werden. Ein Vermieter weiß doch genau worauf er sich einlässt. Möchte möglichst langjährige zuverlässige Mieter haben. Die immer pünktlich Zahlen und möglichst wenig fordern. Dann wenn der Mieter die Immobilie für einen abgezahlt hat und sich die eigenen Interessen ändern, soll selbiger doch möglichst schnell verschwinden weil es plötzlich ohne bequemer ist. Zum Glück sieht der Gesetzgeber das anders und gibt Mietern einige Rechte mit auf den Weg. Sicher ist das für Vermieter manchmal unbequem aber er weiß doch auf was er sich einlässt. Im übrigen weiß das auch jemand der ein vermietetes Objekt kauft. Am Ende muss er damit leben, genau wie ich als Mieter. Ich wohne hier, natürlich gehört es mir nicht, dennoch ist es mein Zuhause und es ist mein gutes Recht dafür zu kämpfen das es noch eine Weile so bleibt. Das wird sicher spaßig.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Zum Glück sieht der Gesetzgeber das anders und gibt Mietern einige Rechte mit auf den Weg.


Das ist richtig und auch gut so, nur wird es Ihnen nicht den Wunsch nach weiteren 10 Jahren in dem Haus erfüllen könnnen. Sie haben mindestens ein Jahr Zeit was zu suchen (9 Monate zzgl. der Zeit den Käufer zu finden und alles zu regeln).

Aus einem gerüttelt Maß an Erfahrung mit Mietverträgen und den daraus hin und wieder resultierenden Bekümmernissen auf beiden Seiten wage ich zu orakeln, dass die Möglichkeit des Auszuges höher ist als die des Verbleibens.

Ob die Erkrankung der Tochter als Härtefall eingeordnet wird kann kaum jemand hier beurteilen, aber was wäre, wenn Ihr Erbfall ad hoc auftritt, dann ist die Epilepsie nicht mehr so schlimm?

Im Weiteren kann ich hiphappe nur zustimmen:

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Scicco1308):
Ich denke es wird nicht leicht das verkauft zu bekommen.

Bin ich auf den ersten Blick anderer Meinung, weil wenn du schon sagst, das es vergleichbaren Wohnraum nicht gibt, wird sich schon jemand finden, der es kauft, um es selbst zu bewohnen.
20 Jahre alte Elektrik ist in der Regel kein Problem, die Fenster werden auch noch ein paar Jahre machen, die Heizung ist schnell ersetzt.


-- Editiert von AltesHaus am 17.01.2019 21:15

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#14
 Von 
Scicco1308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie mögen recht haben und das mit den 10 Jahren wäre wünschenswert, nur ist auch mir klar, das, wenn es zum Verkauf kommen sollte, wir über früher oder lang ausziehen müssen. Allein mir fehlt der Glaube es lässt sich schnell jemand finden der in einer sozial schwachen Gegend (südliches Brandenburg) eine 20 Jahre alte Haushälfte kauft für den Eigenbedarf. Die noch dazu vermietet ist und mit entsprechenden Fristen, Grundbucheintrag etc. Nicht unter 1 1/2 nach Kauf bezugsfertig ist. Solch einen Wahnsinnigen muss man erstmal finden. Ganz nebenbei muss er skrupellos genug sein für dieses Vorhaben eine Familie mit 2 Kindern vor die Tür zu setzen. Ich weiß, die gibt es sicher. Aber da muss schon einiges zusammenkommen. Wir reden hier wie gesagt nicht von München

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Ganz nebenbei muss er skrupellos genug sein für dieses Vorhaben eine Familie mit 2 Kindern vor die Tür zu setzen.


Allen Ernstes? Skupellos? Warum das denn?

Familie 5-köpfig sucht erschwingliches Eigenheim, Brandenburg ist günstig und natürlich kaufen die für sich selber und nicht für Sie. So ist es halt, ganz normal und nicht skurpellos.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Scicco1308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, ich glaube nicht, das jemand der ein Eigenheim sucht, Bock drauf hat etwas zu kaufen, wo er Mieter rausklagen muss. Mir fehlt da die Phantasie oder ich bin zu gutgläubig, kann schon sein. Ich kenne niemanden der so irrational vorgehen würde, Das liegt aber sicherlich auch daran das ich das Objekt kenne. Für ein Freistehendes EFH am Wasser würde sich sicher eher jemand finden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

6) Pro Besichtigung sind nur soviele Personen erlaubt, wie ihr gleichzeitig beaufsichtigen könnt. Typischerweise sind das vielleicht 2-3 Personen, Massenbesichtigungen müssen nicht zugelassen werden.

Wenn man nur 2 bis 3 Personen gleichzeitig zur Besichtigung reinlässt, muss man allerdings hinnehmen, daß entsprechend mehr Besichtigungstermine gemacht werden.

Wenn's 30 Leute sind, dann muss man eben 10 mal 1 Stunde reinlassen, wenn man nicht 30 auf einmal reinlassen will.

Ob das im Sinne des Mieters ist, sei dahingestellt...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Ein Kauf kommt eigentlich nicht in Frage da wir in den nächsten Jahren erben.

Da hat schon mancher eine böse Überraschung erlebt. Nicht nur, wenn das Erbe durch Pflegekosten aufgefressen wurde...
Zitat:
Dennoch haben wir ihm Angeboten zu kaufen für 30% unter Wert.
V Er hat darauf nicht reagiert.

Verständlich.
Zitat:

Verwaltungsaufwand hat er keine. Instandhaltung und Renovierung haben wir immer selbst gemacht, Vermieter hat die Materialkosten übernommen wir die Arbeitskraft. Er war selbst nie in der Immobilie Bj. 1998 neu gekauft als Geldanlage und vermietet

Das ist nur alles rechtlich völlig unerheblich.
Zitat:

nun geht er in Rente und möchte verkaufen.

Sein gutes Recht, und begründen muss er es auch nicht.
Zitat:
Wir haben 11 Jahre lang immer Alles pünktlich bezahlt und uns nichts zu Schulden kommen lassen.

Das ist eine Selbstverständlichkeit und nicht besonders erwähnenswert.
Zitat:

Viel investiert in Eigenleistung und finanziell. Das Haus ist 20Jahre alt, alte Heizung, schlecht isoliert, alte Fenster, Elektrick etc. und Vermietet. Ich denke es wird nicht leicht das verkauft zu bekommen.

Das Haus hat einen Verkehrswert, und solange es nicht irgendwo liegt, wo partout niemand ein Haus kaufen will, wird er es immer zum Verkehrswert oder etwas darunter loswerden. Reparaturbedarf ist kein Hindernis dabei, ein Haus zu verkaufen. Man kriegt dann nur entsprechend weniger Geld.

Es ist übrigens nicht wenigen Käufern sehr recht, ein renovierungs- oder reparaturbedürftiges Haus entsprechend günstiger zu kaufen, denn dann können sie die Renovierungsarbeiten nach ihren eigenen Vorstellungen durchführen.
Es ist z.B. für einen Käufer viel günstiger, ein Haus mit uralten Nachtspeicheröfen mit entsprechendem Abschlag zu kaufen als eines, in das der Verkäufer vorher noch eine neue Heizung einbauen ließ - weil der Käufer ja vielleicht lieber eine andere Heizungsanlage hätte. Oder ein anderes Badezimmer. Oder... oder...
Zitat:

Auf unser Angebot hat er wie gesagt nicht reagiert, das nächste was kam war direkt der Anruf vom Makler. Er hätte nur einen Grundriss und damit allein könne er natürlich nicht inserieren, er möchte vorbeikommen.

Verständlich, und berechtigt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Angenommen eines der Kinder hat Epilepsie und eine Veränderung des gewohnten Umfeld (Wohnung, Schule etc.) würde sich negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken, wäre das ein Härtefall ?

Nicht automatisch, und nicht in jedem Fall. Wäre eine Einzelfallabwägung. Und würde oft auch nur zu einer längeren Kündigungsfrist führen.
Spätestens wenn der Vermieter nachweist, daß es Alternativen gibt, wird's dann eng.
Zitat:

Desweiteren würde mich interessieren was genau bei einer Besichtigung erlaubt ist. Mann wird ja mit dem Interessenten reden dürfen und ihm klar machen das man nicht ausziehen möchte, auch bezüglich der Kranken Tochter.

Nein. Der Mieter darf bei der Besichtigung durch einen Kaufinteressenten nicht gegen die Interessen des Vermieters agieren, die Immobilie zu verkaufen. Wenn er die Verkaufsbemühungen des Vermieters stört, kann er sich ganz schnell regresspflichtig machen.
Zitat:

Darf ich den Interessenten darauf hinweisen das er auf Eigenbedarf erst dann kündigen darf wenn er im Grundbuch steht und bei Erfolgreicher Kündigung noch 9 Monate Frist bestehen oder könnte man solche Gespräche als verhindern des Verkaufs werten ?

Das ist eine banale Selbstverständlichkeit, der der Käufer im Regelfall längst weiß, wenn er eine (noch) vermietete Immobilie kauft.
Ihn noch mal darauf hinzuweisen wäre sicher nicht unzulässig. Ob es sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Wenn man potentiellen Käufern zeigt, daß man unwillig ist auszuziehen, kann dreierlei passieren:

1. man schreckt einen potentiellen Käufer ab
2. ein Käufer ist vorgewarnt und greift gleich zu rechtlich "harten Bandagen" bei der Kündigung, und was sonst vielleicht friedlich und sogar kulant laufen würde, läuft dann böse und konfliktgeladen ab
3. man verscheucht die besseren Käufer, mit denen man einen vernünftigen Übergang hätte machen können, und am Ende ist die Immobilie so unattraktiv, daß sie einen Käufer findet, der dem Mieter genauso viel Stress macht wie der Mieter dem Käufer zu machen versucht...

Wer nämlich ein - nur mal als Beispiel - 150.000 €-Haus für 80.000 € kauft, weil durch die Bockigkeit der Mieter am Markt nicht mehr zu erzielen ist, der muss damit rechnen, daß dann jemand für 80.000 € kauft, der weiß, wie man Mieter auch im Randbereich der Legalität raussetzt... Da gibt's dann eben im Winter mal gar ein paar Wochen gar keine Heizung - weil sich die Renovierung leider etwas hinzieht...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Mir fehlt da die Phantasie oder ich bin zu gutgläubig, kann schon sein.

Es scheint, man malt auf der einen Seite schwarz und redet sich das auf der anderen Seite schön ...


20 Jahre ist eigentlich kein Alter für ein Haus.


Die Zinsen sind niedrig und es gibt eine Menge Fördertöpfe mit denen man ein 20 Jahre altes Haus sehr günstig sanieren kann. Viele Käufer wollen da sowieso eigene Vorstellungen umsetzen. Günstiger als derzeit dürfte es nicht mehr werden wenn man Eigentum erwerben will..


Das mit dem erben ist so eine Sache. Die potentiellen Vererber pflegen nicht immer plangemäß zu versterben. Und dann haben sie des öfteren die unangenehme Eigenschaft, ihr Vermögen für sich und ihre Bedürfnisse zu verbrauchen statt es für die Erben aufzubewahren. Unsicherheitsfaktor 100%.


Und wenn der Vermieter das mit dem Eigenbedarf einen Profi machen lässt, dann sind die Mieter gerne auch schon mal vor Ablauf der Kündigungsfrist raus.


Aber eventuell ist das auch nur ein Inverstor, der Mieter gerne hat. Und erst mal die Miete aufs Maximum erhöht, damit sich das Invest auch lohnt.



Zitat (von Scicco1308):
es ist mein gutes Recht dafür zu kämpfen das es noch eine Weile so bleibt.

Klar. Und wie gesagt, ein Profi kann das gut und gerne auf längere Zeit verzögern. Kann dann halt nur eine 5stellige Summe kosten.



Zitat (von Scicco1308):
Das wird sicher spaßig.

Da hätte ich so meine Zweifel...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@Scicco

Ihr seht das leider rein rechtlich von der falschen Seite.
Wenn ich ein Objekt miete, dann wohne ich dort solange, bis der Mietvertrag gekündigt wird. Das steht bei Einzug schon fest. Ein Eigentümer hat nun mal das Recht, wenn er selber einziehen will, aufgrund dieses Wunsches das Mietverhältnis zu kündigen. So was hätte man vertraglich auch ausschließen können.


Ich würde hier jetzt, wie schon empfohlen wurde, kooperieren, denn wenn der Vermieter zu hohe Preisvorstellungen hat und er keine Käufer findet, kann es ja gut sein, dass Ihr mit Eurem Angebot nochmal zum Zuge kommen könnte. Kooperieren heißt für mich, im normalen Maße Besichtigungstermine ermöglichen.

Zitat (von eh1960):
Wenn man nur 2 bis 3 Personen gleichzeitig zur Besichtigung reinlässt, muss man allerdings hinnehmen, daß entsprechend mehr Besichtigungstermine gemacht werden.


Das ist falsch, es genügt, wenn der Mieter 2 Termine in der Woche für jeweils 2-3 Stunden zur Verfügung stellt, egal wie viele Interessenten es gibt.


Auf der anderen Seite habt Ihr mindestens 1 Jahr Zeit um Euch nach was anderem umzuschauen. Evtl. zahlt Euch der Vermieter auch eine Abfindung, da ja ein leeres Haus besser verkauft werden kann als ein vermietetes (wenn der neue Eigentümer selbst einziehen will)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Das ist unser Zuhause und wir möchten halt nicht vor die Türe gesetzt werden.
Davon seid ihr sehr weit entfernt. Und es ist nun mal nicht EUER Zuhause. Ihr habt ein Mietobjekt mit viel Aufwand nach euren Vorstellungen gestaltet. Der Vermieter hat sich auch nichts zu Schulden kommen lassen. Hat euch das Material bezahlt. usw. Wahrscheinlich habt ihr das auch damals vereinbart.
Der Vermieter DARF aber durchaus sein Eigentum veräussern.

ICH würde nochmal über ein eigenes Kaufangebot dieser DHH nachdenken. Das würde ICH mit dem Makler besprechen. Der ist ja nur der Vermittler. Entscheiden wird der Eigentümer.
Der Makler will sicher ein *ordentliches* Exposé basteln. Da wirds schon zum ersten Mal haken, denn Fotos und Pläne und Besichtigungen können nur begrenzt genutzt werden.
Diese Zeit läuft für auch für euch.

Noch ist überhaupt nicht bekannt, ob ein möglicher Käufer dort selbst einziehen will. Vielleicht wieder nur ein Anleger...
Zitat (von Scicco1308):
Solch einen Wahnsinnigen muss man erstmal finden.
Oooch, du musst den doch nicht suchen...
Ausserdem: Es gibt noch immer Leute, die Geld in Immos anlegen wollen. Dein jetziger Vermieter hat es doch auch gemacht, will aber nicht dort wohnen. Solche Vorgänge sind nichts einmaliges....in Südbrandenburg oder anderswo. Auch heute noch.
Zitat (von Scicco1308):
das jemand der ein Eigenheim sucht, Bock drauf hat etwas zu kaufen, wo er Mieter rausklagen muss.
Da fehlt dir tatsächlich die Phantasie.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich sehe auch den Kauf als einzige Option für euch.
Mag sein, dass ihr mit einer Hinhalttaktik 1-2 Jahre zusätzlich rausschlagen könnt, aber es kostet Zeit, Geld und vor allem viel Nerven. Wer weiß schon wer das Haus denn kauft.
Vielleicht ist es ja die Schwester der Schulleiterin eurer Kinder. Da können noch ganz andere Nebenkriegsschauplätze entstehen.
Wenn euch das Haus emotional soviel Wert ist, hättet ihr besser 100% vom Wert geboten. Wenn es eine so schwache Region ist, dann dürfte es ja nicht so hoch sein. Der Verkäufer hätte sich die ganze Arbeit gespart und es würde kein Makler mitverdienen. Win-Win für alle.

Wenn ihr in 10 Jahren erbt, die Bude verkaufen oder vermieten. Wenn kein Erbe kommt, habt ihr schon 10 Jahre für euch selbst bezahlt.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 18.01.2019 12:23

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#24
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Darf ich mal fragen über was für einen Kaufpreis wir hier reden ?

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#25
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Vielleicht sollte mal erklärt werden, was denn genau unter dieser "Doppelhaushäfte" zu verstehen ist ?

Ein Haus mit 2 Wohnungen in welchem auch der Vermieter wohnt, genießt weniger Kündigungsschutz !
Vielleicht kommt es da garnicht auf einen Kündigungsgungsgrund wie Eigenbedarf an.

Haben beide Wohungen einen eigenen Hauseingang oder sind einfach2 Wohnungen in einem Haus ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Ich sehe auch den Kauf als einzige Option für euch.
Nö. Wenn ein Käufer nur kauft und nicht wegen Eigenbedarf kündigt? Wären sie eben Mieter beim neuen Eigentümer Y.
Das weiss jetzt niemand. Nur irgendeine Angst ist da.

Doppelhaushälfte
Zitat (von Scicco1308):
Er war selbst nie in der Immobilie Bj. 1998 neu gekauft als Geldanlage und vermietet, nun geht er in Rente und möchte verkaufen.

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#27
 Von 
Scicco1308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Grunde genommen ist es ein Haus mit 2 Wohnungen. Eigentlich ein Doppelhaus, die Wohnungen sind zu 100% gleich, liegen nebeneinander und teilen sich einen Eingang und einen kleinen Flur. Jede Hälfte hatt einen eigenen Eigentümer (von Anfang an) unsere Nachbarhälfte wurde vor ca. 1 Jahr leerstehend verkauft für 120k Es hatt fast 1 Jahr gedauert Käufer zu finden.

Wir haben keine Emotionale Bindung zum Objekt, auch möchte ich eine solche Immobilie nicht als Eigenheim besitzen. Es geht nur darum das es im Umkreis von 30km nichts Vergleichbares, Preis/Leistung, Grundfläche, Garten etc. zur Miete gibt. Wir möchten am liebsten einfach weiter zur Miete hier wohnen bleiben, das weiß auch der Eigentümer nur hat er sich dazu nicht weiter geäußert. Ich denke er wird sich zur Ruhe setzen wollen und braucht das Geld, was natürlich sein gutes Recht ist. Wir würden sogar mehr Miete zahlen, das haben wir ihm allerdings noch nicht vorgeschlagen.

-- Editiert von Scicco1308 am 18.01.2019 13:18

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#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Es hatt fast 1 Jahr gedauert Käufer zu finden.


Umso besser für Sie, das erweitert Ihr Zeitfenster zur Suche nach neuem Wohnraum und da der VM keine Eile hat mit dem Verkauf, muss er auch nicht für weniger verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Scicco1308):
Im Grunde genommen ist es ein Haus mit 2 Wohnungen.
Also keine Doppelhaushälfte. Das ist ein Zweifamilienhaus.
Zitat (von Scicco1308):
Wir würden sogar mehr Miete zahlen, das haben wir ihm allerdings noch nicht vorgeschlagen.
Jetzt arbeitet für den Eigentümer ein Makler. Dem könnt ihr gern vorschlagen, dass ihr auch mehr Miete zahlen würdet. Der wird lächeln. Denn der hat sicher den Auftrag, die Wohnung zu verkaufen.
Du schreibst doch selbst, der Eigentümer wird Renter, will verkaufen... will nicht mehr Vermieter sein.
Warum sollte er dann mehr Miete nehmen und nicht verkaufen? Deshalb hat er auf euer *unter 30%*-Angebot gar nicht reagiert. Deshalb der Makler.
Irgendwie machen deine Gedanken seltsame Sprünge.
Zitat (von Scicco1308):
Er war selbst nie in der Immobilie Bj. 1998 neu gekauft als Geldanlage und vermietet, nun geht er in Rente und möchte verkaufen.
Oder
Zitat (von Scicco1308):
Ich denke er wird sich zur Ruhe setzen wollen und braucht das Geld, was natürlich sein gutes Recht ist.
Was weisst du denn wirklich?
Zitat (von Scicco1308):
Nun möchte unser Vermieter verkaufen und ein Makler hat sich bereits bei uns gemeldet um eine Besichtigung zu machen.
DAS scheint Fakt zu sein.

Verstehst du, dass ein neuer Käufer nicht unbedingt dort wohnen muss?

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#30
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Nicht muss, aber wenn es ein Eigennutzer gekauft hat ist es zu spät.
100 prozentig kannst du einen Auszug nur vermeiden, wenn du selbst kaufst.
Der Rest ist Glaskugellesen und hoffen und zocken evtl. mit der Folge raus zu müssen.
Aber das kann dir in der nächsten Wohnung genauso wieder passieren.
Miete ist halt nur wohnen auf Zeit.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 18.01.2019 14:11

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