Guten Tag,
Vor gerade mal einem Monat bin ich, als untermieterin, mit einer bekannten zusammen gezogen.
Nun sagte sie mir gestern, dass sie ihren Teil der Miete
nicht tragen kann. Auf weitere Fragen bezüglich wie es weiter geht, bekomme ich von Ihrer Seite aus keine Antwort.
Im Haus befindet sich noch eine andere Wohnung, welche ich mir leisten könnte und diese wäre auch noch frei. Die Frage ist ja nun wie lange noch.
Zudem habe ich den untermietvertrag unterschrieben, in 2 facher Form, sie jedoch hat ihn mir nicht unterschrieben ausgehändigt. Bedeutet, sie hat ihn, ich jedoch nicht. Auch gibt sie mir nicht die Bescheinigung damit ich mich endlich ummelden kann.
Geplant war ein Dachbodenausbau, welches mein Zimmer wäre, zur Zeit schlafe und lebe ich im Wohnzimmer ohne Schrank etc.
Der geplante Dachbodenausbau wird ja nun auch entfallen.
Ist es möglich dass ich aufgrund dieser Tatsachen außerordentlich kündigen kann?
Denn für mich ist es wichtig dass ich weiß wie es weiter geht. Und ich dann auch mit dem Vermieter klären könnte dass ich in die andere Wohnung ziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen +++++++++++++++
-- Editiert von Moderator am 17.01.2019 09:19
Außerordentliche Kündigung Untermietvertrag
17. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2019 | 07:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung Untermietvertrag
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#1
Antwort vom 17. Januar 2019 | 10:18
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitatzur Zeit schlafe und lebe ich im Wohnzimmer ohne Schrank etc. :
Also ohne eigene Möbel?
#2
Antwort vom 17. Januar 2019 | 10:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedingt, einige Möbel stehen zwar in der Wohnung allerdings als zwischenlager... Bett und Schrank habe ich nicht dort stehen da dafür kein Platz ist ohne den ausgebauten Dachboden.
Sie fängt nun an lügen über mich zu erzählen und ähnliches.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Januar 2019 | 12:05
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Zitatals untermieterin, :
und
ZitatUnd ich dann auch mit dem Vermieter klären könnte dass ich in die andere Wohnung ziehen kann. :
Bist Du jetzt Untermieterin ? Dann ist Dein Vermieter Deine Bekannte und nicht der Vermieter der Wohnung.
#4
Antwort vom 17. Januar 2019 | 12:22
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Gibt es in dieser "auf der Couch schlaf"Konstellation denn überhaupt einen schriftliche Vereinbarung, wie das Untermietverhältnis so gestaltet ist?
#5
Antwort vom 17. Januar 2019 | 13:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich selber habe keinen unterschriebenen untermietvertrag... Ich habe 2 Ausführungen ausgedruckt, beide unterschrieben, jedoch habe ich keinen unterschriebenen zurück bekommen.
#6
Antwort vom 17. Januar 2019 | 14:07
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
OK und was steht in dem von Ihnen ausgedruckten und unterschriebenen Vertrag?
Und jetzt?
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