Keine Rechnungsnummer auf Rechnung

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)
Keine Rechnungsnummer auf Rechnung

A hat eine ärztliche Untersuchung erst mal selber in bar gezahlt. Die Summe 100 Euro, wird von der Krankenkasse übernommen, wenn A die Rechnung zusendet. Nun ist A aufgefallen, das gar keine Rechnungsnummer angegeben wurde. Kann das die Krankenkasse monieren? Falls wichtig, es steht Pauschalrechnung.

Danke

-- Editiert von September1 am 17.01.2019 12:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Eine Rechnungsnummer ist für den steuerlichen Vorsteuerabzug erforderlich, der hier nicht relevant ist (auch nicht für die Krankenkasse).

Daher ist die Frage im falschen Forum. :forum:

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von September1):
A hat eine ärztliche Untersuchung erst mal selber in bar gezahlt. Die Summe 100 Euro, wird von der Krankenkasse übernommen, wenn A die Rechnung zusendet. Nun ist A aufgefallen, das gar keine Rechnungsnummer angegeben wurde. Kann das die Krankenkasse monieren? Falls wichtig, es steht Pauschalrechnung.

Eine (fortlaufende) Rechnungsnummer ist eine Pflichtangabe auf der Rechnung.
Wenn der Arzt, aus welchem Grund auch immer, eine Rechnung ohne Rechnungsnummer ausgestellt hat, dann wendet man sich an die Praxis und fordert eine neue Rechnung, diesmal mit Rechnungsnummer.

"Pauschalrechnung" klingt übrigens dubios. Der Arzt muss eine Rechnung gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ausstellen. In der müssen die GOÄ-Ziffern für die einzelnen Leistungen aufgeführt sein, sowie der Steigerungsfaktor (bis 2,3fach ohne Begründung, 2,4- bis 3,5fach mit Begründung; z.B. besonderer Aufwand; darüber nur mit vorheriger "Abdingungserklärung" zulässig).

Eine ärztliche Rechnung kann man jederzeit von der örtlich zuständigen Landesärztekammer auf formale Richtigkeit prüfen lassen, das kostet nichts.

Eine Krankenversicherung wird die Erstattung einer ärztlichen Rechnung, die nicht den Vorschriften der GOÄ entspricht, ablehnen. (Jedenfalls wenn der Arzt in Deutschland sitzt.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat:
Daher ist die Frage im falschen Forum


Welches Forum??

Jetzt habe ich zwei verschiedene Antworten :???:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat:
"Pauschalrechnung" klingt übrigens dubios. Der Arzt muss eine Rechnung gemäß GOÄbührenordnung für Ärzte) ausstellen.


Rechnung ist vom Krankenhaus, A ist gesetzlich versichert und hat einen Bonuspass von der Krankenkasse bekommen, wo verschiedene Untersuchungen erstattet werden. (Falls relevant zu meiner Frage)

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