SOS Ausserord.fristlose Kündigung (v.Verm.)trotz unerledigter Mängelanzeige (v.Mieter)

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
SOS Ausserord.fristlose Kündigung (v.Verm.)trotz unerledigter Mängelanzeige (v.Mieter)

Hallo,

innerhalb von 2 Wochen soll ich aus der Wohnung raus.
Leider erhielt ich während mehrwöchiger Abwesenheit angeblich eine Abmahnung.

Da ich die letzten 2 Mieten gar nicht und die davor nur anteilig zahlte kündigt man mir fristlos und ausserordentlich.

Bereits im Herbst 2016 schrieb ich eine Mängelanzeige, auf die der Vermieter provisorisch einen Mangel beseitigen ließ, die anderen Mängel begutachtete. Und mir durch die Wohnungsverwaltung vage zu verstehen gegeben wurde, die Erledigung der Mängel würden in Angriff genommen werden. Was weder in der einmonatigen Frist, noch in den darauf folgenden 2 Jahren geschah.

DIE Mängelanzeige beinhaltet, dass ich bis zur Beseitigung der Mängel unter Vorbehalt Miete zahle.

Nun hab ich einfach die Mieten gelegentlich reduziert und in den reduzierten Überweisungen auf die Mängelanzeige hingewiesen.

Bitte keine Vorwürfe.. natürlich hätte man das geschickt machen können.

HILFE.. Der Mieterschutzbund hat erst nach dem gewolltem Auszugs einen Termin.

Was kann ich jetzt schnell tun?
Habe den offenen Betrag jetzt unter Vorbehalt überwiesen.

Aber holen die mich aus der Wohnung raus? Wenn ich mich weigere?
Wie kann ich schriftlich ad hoc reagieren?

SOS...

-- Editiert von Robin181021 am 17.01.2019 16:04

-- Editiert von Robin181021 am 17.01.2019 16:05

-- Editiert von Robin181021 am 17.01.2019 16:06

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Sie müssen doch nicht ausziehen, es ist das Angebot den Auszug vor der Räumungsklage vorzunehmen.

Nehmen Sie sich einen Anwalt, so ein Verein kann und wird Ihnen nicht angemessen helfen können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Tja und dann ... bis zur Räumungsklage und dem damit zu erwartenden Räumungsurteil, suchen Sie sich mal flugs eine neue Wohnung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Sortieren wir das mal. Es gibt offenbar ein Kündigungsschreiben, in dem u.a.eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Da steht aber vermutlich noch mehr drin. Sage uns bitte genau, was da drin steht.

Wichtig ist insbesondere, aus welchen Gründen (bitte wortwörtlich) die fristlose Kündigung erfolgte und ob gleichzeitig eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde.

Unabhängig davon wäre wichtig zu wissen, ob dir von diesem Vermieter in den letzten 2 Jahren bereits eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges ausgesprochen wurde und wenn ja was darauf passierte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, DANKE <3

nein. Ist die erste. Wegen Nichtzahlen meiner Miete wùrde gekündigt.

Was sagt ist zu den nicht beseitigen Mängeln?

Rechtlich scheint somit die Kündigung ungültig.

Warum kann mir der Mieterschutzbund nicht helfen?
Haben die nicht Anwälte?

Was kann ich ihm schreiben, damit er zu angekündigtem Termin nicht auf meiner Matte steht?

Also was müsste in so einem Widerspruch drinstehen?

Tausend Dank Cauchy und altes Haus :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Was sagt ist zu den nicht beseitigen Mängeln?


Was sollen wir dazu sagen. Wir haben keine Glaskugel.

Zitat:
Rechtlich scheint somit die Kündigung ungültig.


Das kommt darauf an, um welche Art von Mangel es sich handelt. Gar keine Miete mehr zu bezahlen ist jedoch nur in seltenen Fällen zulässig.

Zitat:
Was kann ich ihm schreiben, damit er zu angekündigtem Termin nicht auf meiner Matte steht?


Dass er auf der Matte steht, kann niemand verhindern. Damit er die Wohnung räumen kann, muss er aber einen Räumungstitel habe und den bekommt man nur mit Hilfe einer Räumungsklage.

Zitat:
Also was müsste in so einem Widerspruch drinstehen?


Abgesehen davon, dass Formulierungsvorschläge eine unzulässige Rechtsberatung wären hast Du selbst nichts dazu gesagt warum Du es für gerechtfertigt gehalten hast, zwei Mieten komplett einzubehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich versteh die jetzige Diskussion nicht.

Nachdem geschildert wurde, dass die offenen Mieten inzwischen bezahlt wurden besteht da doch Klarheit.
Auch dass es die erste solche Kündigung war, ist geklärt.
Also ist die fristlose Kündigung wegen des MIetrückstandes doch erstmal erledigt, wenn es keine anderen Kündigungsgründe gab.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es kann gut sein, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam ist.

Also keine Panik wg. dem vom Vermieter gemachten Auszugsdatum!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich über zwei Jahre auf eine Mängelbeseitigung mit Frist von einem Monat.. warte. Zusammengefasst also 2 Jahre Fristüberschreitung.

Glaskugel?

Erfahrungswerte oder rechtliche Kenntnisse unter dieses Bedingungen erhoffte ich.
Weiß, dass das nicht klug von mir war und deshalb hab ich hier und nicht bei gutefrage gefragt. Bin froh, dass man hier versteht dass Verurteilung mir gerade nichts bringt.

Bei gutefrage liest man oft sowas.

Dankeschön, möchte einfach im Vorfeld klären, dass ich zu dem Termin nicht ausziehe.

Rechtliche Einwände hab ich viele gefunden.

Möchte das hinauszögern, bis ich die offiziell richtige Beratung/Anwalt/Hilfe genommen habe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nachdem geschildert wurde, dass die offenen Mieten inzwischen bezahlt wurden besteht da doch Klarheit.
Leider noch nicht wirklich. Meine Fragen hatten einen Sinn und sie sind noch nicht vollständig beantwortet.

Ich fragte nach der wortwörtlichen Formulierung der fristlosen Kündigung. Es gibt einen Unterschied zwischen einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug und einer wegen unregelmäßiger Mietzahlungen. Da es eine Abmahnung gab, ist letzteres zumindest möglich. Ich bezweifle, dass der Teilnehmer den Unterschied kennt und habe daher absichtlich nach dem Wortlaut gefragt.

Auch offen ist die Frage, ob gleichzeitig eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde.

Also an den Teilnehmer: Fragen vollständig beantworten! Die Mängelgeschichte ist aktuell zweitrangig. Damit kann man sich beschäftigen, wenn die ersten Themen abgeklärt sind.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Spezi! :)
Also ist eine ausserordentliche fristlose Kündigung auch ungültig?

Das Schreiben sagt auch bei Zahlungseingang Auszug innerhalb 2 Wochen.

Antworten später noch mehr, muss schnell was erledigen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nachdem geschildert wurde, dass die offenen Mieten inzwischen bezahlt wurden besteht da doch Klarheit.


Nö, da scheint es ja schon eine Vorgeschichte gegeben zu haben, und den Vorbehalt zu erheben ohne den Forderungsberechtigten von diesem Vorbehalt in Kenntnis zu setzen und aufzufordern die strittigen Punkte zu klären, na da hätte man sich den Vorbehalt auch sparen können.

Da es aber id Vergangenheit schon zu Auffälligkeiten geommen ist gehe ich davon aus, dass der VM das Ding durchzuziehen gedenkt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Möchte das hinauszögern, bis ich die offiziell richtige Beratung/Anwalt/Hilfe genommen habe


Der erste vernünftige Sazt den ich von Ihnen lese. Den Anwalt hätten Sie schon bei den Kürzungen hinzuziehen müssen, so wäre Ihnen der Ärger wohl erspart geblieben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da es aber id Vergangenheit schon zu Auffälligkeiten geommen ist gehe ich davon aus, dass der VM das Ding durchzuziehen gedenkt.
Was ja nun absolut nicht heisst, dass er damit erfolgreich ist. Egal was da gelaufen ist.

Aber lass uns doch einfach mal die Antworten auf die Fragen abwarten. Dann sehen wir hoffentlich klarer.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Robin, wir brauchen die
wortwörtliche die Formulierung der Kündigung.

Nicht deine Interpretation, denn es kommt drauf an, was da genau drin steht.

Manche fristlosen Kündigungen kannst du mit einer Nachzahlung tilgen (ein mal!) und andere eben nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119329 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Was kann ich ihm schreiben, damit er zu angekündigtem Termin nicht auf meiner Matte steht?

Nichts. Wenn er auf der Matte stehen will, dann steht er drauf.



Zitat (von hh):
Damit er die Wohnung räumen kann, muss er aber einen Räumungstitel habe und den bekommt man nur mit Hilfe einer Räumungsklage.

Nö, dafür braucht er nur gute Muskulatur und einen großen Container. Und eventuell ein paar Helfer.
Damit er die Wohnung legal räumen kann, dafür braucht er einen Räumungstitel.

Je nach dem wie der Vermieter drauf ist, sollte man überlegen wichtige Sachen / Dokumente erst mal zu sichern.



Zitat (von Robin181021):
Da ich über zwei Jahre auf eine Mängelbeseitigung mit Frist von einem Monat.. warte. Zusammengefasst also 2 Jahre Fristüberschreitung.

Nun, das gehen Gerichte von "selber schuld" bis hin zu"war wohl nicht wichtig".
Das man sich selber nicht darum gekümmert hat, dürfte also nichts sein woraus man wirklich was machen könnte.


Zitat (von Robin181021):
Also ist eine ausserordentliche fristlose Kündigung auch ungültig?

Nö. Eventuell ja, eventuell nein.

Also Rückfragen beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Da ich die letzten 2 Mieten gar nicht und die davor nur anteilig zahlte kündigt man mir fristlos und ausserordentlich.

Nun hab ich einfach die Mieten gelegentlich reduziert und in den reduzierten Überweisungen auf die Mängelanzeige hingewiesen.



Du hast also sowohl nicht immer die volle Höhe (und hier anscheinend je nach Lust und Laune) bezahlt und dann 2 Monate gar nicht mehr ??


Da wäre ich jetzt mit Aussagen, dass die außerordentliche Kündigung einfach durch Nachzahlen aufgehoben werden kann, vorsichtig. Das ist wohl etwas komplexer.


Du solltest gleich zum Anwalt gehen, der Mieterbund hat zwar Anwälte, aber wenn diese explizit für Dich tätig werden sollen, dann musst Du diese genauso bezahlen wie jeden anderen Anwalt auch.

-- Editiert von Michael32 am 18.01.2019 08:36

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

der Mieterbund hat zwar Anwälte, aber wenn diese explizit für Dich tätig werden sollen, dann musst Du diese genauso bezahlen wie jeden anderen Anwalt auch. Viele Mieterschutzorganisationen bieten auch eine Rechtsschutzversicherungen an oder verpflichten ihre Mitglieder sogar dazu - insofern kann man das so absolut nicht behaupten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Viele Mieterschutzorganisationen bieten auch eine Rechtsschutzversicherungen an oder verpflichten ihre Mitglieder sogar dazu


Das stimmt und ich habe schon erlebt,, dass die Mieter dann einer Beendigung des Verfahrens durch ihre Anwälte hinnehmen mussten, obwohl sie dies nicht wollten, jedoch war es wohl in den Statuten so festgeschrieben, dass hier die Anwälte die Herren/Damen des Verfahrens sind.

-- Editiert von AltesHaus am 18.01.2019 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
der Mieterbund hat zwar Anwälte, aber wenn diese explizit für Dich tätig werden sollen, dann musst Du diese genauso bezahlen wie jeden anderen Anwalt auch. Viele Mieterschutzorganisationen bieten auch eine Rechtsschutzversicherungen an oder verpflichten ihre Mitglieder sogar dazu - insofern kann man das so absolut nicht behaupten.


Ja genau.....
Und die tritt für Fälle ein, die schon am Laufen sind ? Alles klar !

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Und die tritt für Fälle ein, die schon am Laufen sind ? Alles klar ! Natürlich - oder hat der TE irgendwo geschrieben, er sei eben erst beigetreten?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

jedoch war es wohl in den Statuten so festgeschrieben, dass hier die Anwälte die Herren/Damen des Verfahrens sind Na, dann bringen Sie doch ein Beispiel dafür - solche Statuten sind schließlich öffentlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke an alle, ich werde hier nicht auf Alles eingehen. Würde mich gern jemandem hier per PN anvertrauen, der den Zusammenhang von Mängelrüge und fristloser Kündigung verstanden hat.. oder sich so wie ich, darüber informiert hat, bzw. informiert ist, dass diese in jedem Fall ein rechtlicher Einwand ist.

Demjenigen würde ich gern genaue Details über die noch offenen Fragen mitteilen.

Meine wichtigste Frage hier im Forum ist eigentlich, was kann ich schriftlich sofort antworten?
Kann der Widerspruch auch ohne Begründung erstmal alles hinauszögern?

-Bin ü. schon lang beim Mieterschutzbund und habe den Termin übermorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Würde mich gern jemandem hier per PN anvertrauen, der den Zusammenhang von Mängelrüge und fristloser Kündigung verstanden hat..


Da investieren sIe lieber ein paar Euro in einen Anwalt, können Sie hier für kleines Geld haben, wenn Sie den Button drücken

Zitat (von Robin181021):
-Bin ü. schon lang beim Mieterschutzbund und habe den Termin übermorgen.


Na dann ...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Würde mich gern jemandem hier per PN anvertrauen, der den Zusammenhang von Mängelrüge und fristloser Kündigung verstanden hat.


Das Problem haben vermutlich alle die bisher geantwortet haben, verstanden.

Nur einschätzen kann man die Abhängigkeiten nicht, weil es dazu zu viele offene Fragen und eine menge Ungereimtheiten gibt.
Cauchy hat sinnvolle Fragen gestellt, deren Beantwortung helfen kann, das Bild abzurunden.

Wenn Du die Fragen nicht beantworten willst - auch gut.

(Propaganda editiert)

Berry

-- Editiert von Moderator am 21.01.2019 00:05

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt hier würde mir nur Ratschläge geben.. für das kleine Geld.. oder?

Habe mit dem Mieterschutzbund schon einige 100 Euro für mich und alle Nachbarn rausgeholt. Man hatte versucht uns mit Nebenkostenabrechnung auszutricksen. Also hoffe ich..

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Der Anwalt hier würde mir nur Ratschläge geben.. für das kleine Geld.. oder?


Er wird lediglich eine grobe Einschätzung vornehmen können bei den dürftigen Informationen.

Zitat (von Robin181021):
Also hoffe ich..


Jo ... die Hoffnung stirbt zuletzt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Habe mit dem Mieterschutzbund schon einige 100 Euro für mich und alle Nachbarn rausgeholt. Man hatte versucht uns mit Nebenkostenabrechnung auszutricksen. Also hoffe ich..


Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?

Hier geht es nicht um ein paar 100 EUR bei einer Nebenkostenabrechnung.
(Editiert - unterlassen Sie Ihre permanente Propaganda gegen Mieterschutzorganisationen!)

-- Editiert von Moderator am 23.01.2019 19:15

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten von dir. Altes Haus. Mir entgehen deine Sticheleien nicht. Das hatte ich ja schon verdeutlicht. Offensichtlich habe ich gerade andere Sorgen, als mich mit spannungsabladenden Forenmitgliedern zu beschäftigen. Tut mir Leid, dass du das brauchst.. Für Deine hilfreichen Ratschläge danke ich dir natürlich. Deshalb einer von mir für dich: Es gibt unmengen Bücher über gewaltfreie Kommunikation.

Ich schrieb bereits die Frage die hier im Forum noch sinnvoll für mich ist und auch, dass ich mich für konkretere Anliegen durch senden des kompletten Schreibens per PN an jmd hier wende.


-- Editiert von Robin181021 am 21.01.2019 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Robin181021):
Danke für die Antworten von dir. Altes Haus. Mir entgehen deine Sticheleien nicht.


Sie verkennen total die Situation, sowohl die meine beim Posten, als auch die Ihre selbst herbeigeführte. Sie beantworten jede Menge Fragen nicht und wünschen eine "Privatberatung per PN", das ist nicht Sinn des Forums und auch (soweit mir bekannt) nicht erlaubt. Wenn sich dann doch jemand um Ihre Anliegen kümmern möchte hoffe ich für Sie (und ja auch bei mir stirbt die Hoffnung zuletzt), dass es jemand ist, der weiß was er schreibt und sich nicht alles ergooglet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Robin181021
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

"Sie beantworten jede Menge Fragen nicht und wünschen eine "Privatberatung per PN""

Es gibt viele Gründe die meinen "Wunsch" erklären.. Einer ist, dass ich nicht bewertet werden möchte... ein anderes, dass ich weitestgehend anonym bleiben möchte. Was mehr Details verhindern.

Manch konkrete Frage ließ sich schon beantworten.

Aber mit sovielen im Forum.. Wie Spezi schon schrieb.. werden Nebensächlichkeiten wichtig und Missverständnisse ausgeschlachtet. Persönlich bewertet..

Deshalb .. auch durch die Dringlichkeit .. der Entschluss mit PN.

0x Hilfreiche Antwort

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