545 BGB

20. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Snipeme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
545 BGB

Schönen guten Morgen,

ich habe eine Frage zu 545 BGB. Das Mietverhältnis endet zum Ende des Monats. Da ich bis jetzt aber noch keine Wohnung finden konnte und der Vermieter mir einen Brief mit dem Paragraphen hat zukommen lassen, ist nun die Frage, ob ich diesen Unterschreiben muss?
Schlüsselübergabe soll am letzten Tag des Monats erfolgen.
Ausserdem steht in diesem Brief auch, dass wenn ich nicht zu diesem Tag ausziehe er die Ortsübliche Miete + Nebenkosten verlangt. Ausserdem wird er eine Räumungsklage in die Wege leiten.
Wie lange dauert es denn, bis so eine Räumungsklage wirksam wird? Kann der Vermieter verlangen, dass ich mit einem Kind in eine Notunterkunft für Obdachlose ziehe bis ich eine geeignet Wohnung gefunden habe?

Über Antworten würde ich mich freuen.

-- Editiert von Snipeme am 20.01.2019 10:28

-- Editiert von Snipeme am 20.01.2019 10:28

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Setzen Sie den Brief hier mal wortwörtlich ein. So kann keiner richtig beurteilen, wie denn nun die Lage ist.

Zitat (von Snipeme):
Das Mietverhältnis endet zum Ende des Monats.


Durch welche Umstände endet es? Befristeter Mietvertrag, Kündigung, wer hat gekündigt und warum?

Vorgangig sollten Sie statt des Forums eine Hilfestelle aufsuchen.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Snipeme):
Kann der Vermieter verlangen, dass ich mit einem Kind in eine Notunterkunft für Obdachlose ziehe bis ich eine geeignet Wohnung gefunden habe?


Nein.

Er hat Anrecht darauf, dass du seine Wohnung räumst. Wo du danach lebst, geht den Vermieter nichts an.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Er hat Anrecht darauf, dass du seine Wohnung räumst.


Was für eine Art von Anrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snipeme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider weiss ich nicht wie man hier direkt ein Bild einfügt und deshalb habe ich es auf einen Image hoster hochgeladen.

https://imgur.com/a/v4W9UUP

Der Vermieter hat hat mich damals unter Druck einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen, weil er Eigenbedarf für die Wohnung in der ich Wohne hat. Er möchte seine Mutter auf Grund von vermehrten Stürzen bei sich im Haus haben. Dazu will auch gleich sagen, dass ich im DG 3. Stock wohne ohne Aufzug.
Er meinte, dass wenn ich diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe eben eine Kündigung erhalten werde. Es war damals schon ein Fehler diese Aufhebung zu unterschreiben und möchte diesen jetzt nicht noch einmal machen, indem ich wieder etwas unterschreibe nur weil er mich drängt.
Ich weiss, dass das ich vorrangig anderweitig Hilfe suchen sollte aber der VM Übergibt mir diese Briefe immer vor Feiertagen oder Wochenenden, so dass ich keinen Rat einholen kann, weil am Wochenende die Anlaufstellen nicht besetzt sind.
Ausserdem wurde der Aufhebungsvertrag am 31.10 und nicht am 30.10.2018 sowie es in dem Brief zur Schlüsselübergabe steht unterschrieben.



-- Editiert von Snipeme am 20.01.2019 12:15

-- Editiert von Snipeme am 20.01.2019 12:16

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Seufz. Wenn Du am Wochenende nicht zu einer Beratungsstelle gehen kannst, warum dann nicht am Montag? Ist doch wurscht, wann der Brief übergeben wird, Du musst Dir Hilfe suchen, und zwar sofort. Und zwar einerlei, was am Montag los ist. Da ist einmal das Wohnungsamt der Stadt, dann evtl. der Mieterschutzbund, der Verein "Frauen helfn Frauen" u.s.w. Was hast Du in der Vergangeheit gemacht?

wirdwerden

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Lies dir [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html]BGB § 545 [/link] selbst mal durch

Mit einer Unterschrift unter dem Schreiben würdest du nur den Erhalt des Schreibens bestätigen und nichts weiter.
Selbst wenn dein Vermieter dich nicht nochmal ausdrücklich auf den § 545 hingewiesen hätte, so gilt der doch und der Vermieter könnte auch noch nach erfolgter Weiternutzung widersprechen.

Zitat (von Snipeme):
Ausserdem steht in diesem Brief auch, dass wenn ich nicht zu diesem Tag ausziehe er die Ortsübliche Miete + Nebenkosten verlangt.
Na, selbstverständlich musst du im Fall einer Weiternutzung auch Miete/Nutzungsentschädigung zahlen - außerdem Schadenersatz für etwa von dir verursachte sonstigen (Mehr)Kosten (z.B. Zwischenunterbringung der Nachfolgenutzerin, deren Umzugsmehraufwand/Möbeleinlagerungskosten).

Mit dem Mietaufhebungsvertrag hast du nunmal Fakten geschaffen.
Damit dürfte einer Räumungsklage schnell stattgegeben werden.
Du solltest dir aber bewusst sein, dass dann auch ein Berg weiterer Kosten auf dich zu kommt (Gerichtskosten, Anwaltskosten, ggf. Zwangsräumungskosten).

Wenn du nach Mietende nicht weisst wohin, dann solltest du dringend mit deinem Vermieter kommunizieren (beweisbar=schriftlich!) und darum bitten, zunächst keine rechtlichen Schritte einzuleiten bis ......

Und da dürfte es haarig werden.
Wenn du in den letzten 3 Monaten trotz aller Bemühungen keine neue Wohnung gefunden hast, was rechnest du denn, wie lange das noch dauern könnte?
Woran ist die Suche bisher gescheitert?
Hast du dich schon auf dem Wohnungsamt gemeldet? Auf welche Stelle bist du inzwischen hochgerückt?
Was kannst du denn genau vorbringen, warum eine Verlängerung um ein paar Wochen nun den Durchbruch bringt?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
Snipeme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi wirdwerden,

ich habe in den letzten 2 1/2 Monaten über 70 Bewerbungen für eine Wohnung geschrieben, mich auf etlichen anzeigen in der der Zeitung für Wohnungen telefonisch vorgestellt und sogar selbst anzeigen in Zeitungen und Internet geschaltet. Viele antworten nicht einmal, andere moegen lieber nur mieter die am WE zuhause sind oder Singles und Paare. Alleinerziehende mit Kind haben so gut wie keine Chance aus Bonitätsgründen zum einen und zum anderen mögen auch viele keine Kinder in den top sanierten Wohnungen. Ausserdem sind die Mieten grösstenteils einfach nicht bezahlbar.
Ich habe einen WBS ausgestellt bekommen aber der bringt mir nix, weil es keinen freien, öffentlich geförderten Wohnraum gibt.
Ich habe Freunde, Bekannte und Familie mobilisiert und alle helfen mit wo es nur geht.
Der Sachbearbeiter in der Gemeindeverwaltung meinte nur, dass er mir eine Notunterkunft im Flüchtlingsheim anbieten könnte.
Ganz sicher werde ich im Frühjahr eine Wohnung bekommen ca. Anfang Mai aber diese wird gerade noch gebaut.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nochmals: Sie müssen sich unverzüglich Unterstützung suchen.

Ein Aufhebungsvertrag der unter Druck unterschrieben wurde könnte uU unwirksam sein. Was haben Sie denn für die Unterschrift erhalten? Irgendeine Gegenleistung für den Aufhebungsvertrag sollte es mMn doch gegeben haben? Haben Sie mietfrei wohnen dürfen id Zeit?

Montag sofort zum Anwalt und zwar ruckizucki!

-- Editiert von AltesHaus am 20.01.2019 13:10

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#9
 Von 
Snipeme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe diesen Aufhebungsvertrag im Treppenaufgang unterschrieben, weil wir uns dort zufällig begegnet sind als er auf dem Weg zu mir in die Wohnung war. Da hatte er diesen Aufhebungsvertrag schon dabei. Fühlte mich irgendwie total überrumpelt, weil ich so gar nicht damit gerechnet hatte.
Im Gegenzug zur Unterschrift hat er mir die Renovierung und Schönheitsreparaturen beim Auszug erlassen.
Ich wohne nun schon das 8. Jahr in der Wohnung und lt. Aufhebungsvertrag gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ich weiß nicht aber wir wohnen hier nun schon knapp 3 Jahre Tür and Tür mit dem Vermieter und haben eigentlich ein recht gutes Verhältnis. Man überlegt sich ja auch nicht von heute auf morgen,dass man die mutter aus Italien holen will, um sie hier im Alltag zu unterstützen ect.
Meiner Meinung nach hätte der Vermieter mir das schon früher mitteilen koennen.
Außerdem meinte der Vermieter auch, dass dieser Aufhebungsvertrag mit einer Kündigung gleichzustellen ist.

Ich danke euch auf jeden fall fuer die antworten und werde mal schauen, dass mich ein Anwalt schnellstmöglich vertritt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Snipeme):
Ich habe diesen Aufhebungsvertrag im Treppenaufgang unterschrieben,




Zitat (von Lolle):
Mit einer Unterschrift unter dem Schreiben würdest du nur den Erhalt des Schreibens bestätigen und nichts weiter.


Wenn dies das einzige Schreiben ist, welches Sie haben unterschreiben müssen.

Zitat (von Snipeme):
Im Gegenzug zur Unterschrift hat er mir die Renovierung und Schönheitsreparaturen beim Auszug erlassen.


Was für ein witziges Kerlchen. Wo steht das denn in dem Schreiben?

Zitat (von Snipeme):
Ich wohne nun schon das 8. Jahr in der Wohnung und lt. Aufhebungsvertrag gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.


Dafür hätte er den Eigenbedarf aber auch erst mal anmelden müssen und ob das richtig und berechtigt gewesen wäre bliebe dann noch zu prüfen.

Zitat (von Snipeme):
Außerdem meinte der Vermieter auch, dass dieser Aufhebungsvertrag mit einer Kündigung gleichzustellen ist.


In Deutschland nicht.

Zitat (von Snipeme):
und werde mal schauen, dass mich ein Anwalt schnellstmöglich vertritt.


Denken Sie dran direkt alle Unterlagen mitzunehmen. Mietvertrag, dieses Schreiben und evtl. noch anderen, wenn Sie solche haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Snipeme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Doch... Wurde im Treppenhaus unterschrieben.

2. Ich habe zuvor nur den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Den Brief zur Schlüsselübergabe habe ich ja erst erhalten und wollte erst mal wissen wie ich damit nun umzugehen habe, um nicht nochmal am Ende doof dazustehen. Er wollte zwar das ich sofort unterschreibe aber darauf habe ich mich dieses Mal nicht eingelassen.

3.

Zitat:
Was für ein witziges Kerlchen. Wo steht das denn in dem Schreiben?


Hier: https://s15.directupload.net/images/190120/ckta752i.jpg


4. Wie soll so eine Ankündigung des Eigenbedarfs aussehen? Ist das nicht mit dem Aufhebungsvertrag passiert?

5. Ja klar. Ich nehme dann alle unterlagen mit. Dankeschön.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Beurteilung dieser Sache mit kleckerweisen Offenbarungen ist immer schwer.

Ich bleibe dabei, Anwalt hinzuziehen.

1x Hilfreiche Antwort

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