Verkauf von zahnimplantaten ueber ebay- lizenz fuer medizinprodukte notwendig?

20. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Verkauf von zahnimplantaten ueber ebay- lizenz fuer medizinprodukte notwendig?

Verkaufe momentan zahnimplantate ueber ebay, wurde soeben via pm angeschrieben dass ich fuer veräusserte medizinprodukte Garantie übernehmen müsse. Ausserdem müsste ich eine lizenz zum vertreib von medizinprodukten haben?
Die von mir angebotenen Implantate sind in Deutschland zugelassen, ausserdem haltbar bis 2023.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):
dass ich fuer veräusserte medizinprodukte garantie übernehmen müsse.

Nö, Garantie nicht.

Aber um die gesetzliche Haftungen wie z.B. Sachmängelhaftung wird man nicht herum kommen.



Zitat (von fb377907-30):
Ausserdem müsste ich eine lizenz zum vertreib von medizinprodukten haben?

Medizinprodukte und deren Vertreiber benötigen diverse Zulassungen und Erlaubnisse.
Sollte man sich zeitnah drum kümmern, dann da drohen happige zivil- und wettbewerbsrechtliche Folgen. Auch das strafrechtliche steht im Raume ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Über ebay werden unmengen an kompositen, implantatbohrern usw. verkauft, hilft es wenn man zu dem Angebot schreibt z.b. nicht für medizinische zwecke, privatverkauf usw.?

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):
Über ebay werden unmengen an kompositen, implantatbohrern usw. verkauft, hilft es wenn man zu dem Angebot schreibt z.b. nicht für medizinische zwecke, privatverkauf usw.?


Eine Pistole bleibt eine Waffe. Auch wenn ich dazu schreibe "nicht zum Abfeuern von Projektilen zu benutzen".

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
hilft es wenn man zu dem Angebot schreibt z.b. nicht für medizinische zwecke, privatverkauf usw.?
Ich stzelle mir das irgendwie lustig vor, wie du einem Richter erklären willst, dass du zwar Zahnimplantate verkaufst, diese aber nicht zu medizinischen Zwecken verkauft werden. Was ausser zur vorgesehenen Nutzung soll man denn einigermassen realitätsnah mit einem Zahnimplantat anfangen?

Privatverkauf? Na dann mal viel Spass mit dem Finanzamt und co...

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#6
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

...Was ausser zur vorgesehenen Nutzung soll man denn einigermassen realitätsnah mit einem Zahnimplantat anfangen?...

Uebungsimplantat, jeder "Anfaenger " uebt zuerst amm *******knochen oder wie bspw. in Ungarn moeglich am Humanpraeparat.


....Privatverkauf? Na dann mal viel Spass mit dem Finanzamt und co.....

Meine Verkaufsaktivitaeten belaufen sich pro Jahr auf maximal 5000 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):
Meine Verkaufsaktivitaeten belaufen sich pro Jahr auf maximal 5000 Euro.

Dann wirds "hoppla vergessen" wohl bei Geldstrafen bleiben, sofern man nicht bereits eine negative Vorgeschichte hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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