Guten Tag,
Fragen dieser Art existieren zwar schon häufiger im Forum, allerdings habe ich nichts gefunden was genau meinem Sachverhalt entspricht.
Ich wohne zusammen mit anderen Bewohner auf dem Flur eines Studentenwohnheimes (keine WG), jeder hat einen eigenen Mietvertrag über seine individuelle Wohnung, die Benutzung der Gemeinschaftsküche wird jedem Bewohner des Flures eingeräumt.
Nun ist es so, dass unser Vermieter regelmäßig und ohne Vorankündigung die Küche auf ihren Reinigungsstand überprüft. Dazu ist er gemäß Mietvertrag auch gestattetet, allerdings nur mit vorheriger Ankündigung. Im Mietvertrag heißt es wörtlich:
Zitat:Der Vermieter ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Reinigungsstand (der Gemeinschaftsküche) zu überprüfen.
Der Vermieter rechtfertigt seine Kontrollbesuche damit, dass er vor 5 Monaten ein Schreiben verschickte, auf welchem er ankündigte, in Zukunft Kontrollbesuche durchzuführen.
Unser Meinung nach müsste das der Vermieter aber doch eigentlich vor jedem Kontrollbesuch ankündigen, damit man sich auf den Besuch einstellen kann.
Ebenfalls ist es so, dass unsere Flurtür abschließbar ist und zwar nur durch unsere Schlüssel. Darf der Vermieter hier einen Zweitschlüssel für die Flurtür einbehalten?
Muss uns der Vermieter in Zukunft also fristgerecht über einen geplanten Kontrollbesuch informieren?
Schon mal im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Beste Grüße,
Yannick