Toilette verstopft - wer zahlt und muss sich kümmern??

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)
Toilette verstopft - wer zahlt und muss sich kümmern??

Hallo ihr lieben, ich wohne in einer Mietwohnung. Das Bad ist ausgestattet mit Toilette, Dusche und Waschbecken. Seit gestern Abend floss das Wasser erst in der Dusche nicht mehr richtig ab und dann in der Toilette nur noch seeeehr langsam. Heute Vormittag gegen 10 habe ich im Büro der Vermieter angerufen (private Vermieter, Vater und Söhne). Eine Frau schrieb angeblich mein Problem auf und sagte dass sich einer der Vermieter meldet. Bis 16 Uhr passierte nichts. Im Büro war keiner mehr erreichbar. Ich habe mir dann über die Nachbarn die Handynummer des Vermieters beschafft und ihn erreicht, er wusste angeblich von nichts. Meinte dann zu mir ich solle selbst einen rihreinigungsdienst anrufen. Auf die Frage, wer das bezahlt meinte er: wenn es eine einzelverstopfung ist zahlt der Mieter (ca. 80-150€) und wenn es generell verstopft ist der Vermieter.
Ich weiß dass ich nichts in die Toilette geworfen habe und die Verstopfung auch nicht selbst verursacht habe!

Meine Frage: ist das normal, dass sich Mieter selbst um rohreinigung bei verstopfter Toilette kümmern müssen?! Kann es wirklich sein dass ich das selbst zahlen muss? Ich bin im August letztes Jahr hier eingezogen.

Danke für eure Erfahrungen!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Einglasmilch):
Meine Frage: ist das normal, dass sich Mieter selbst um rohreinigung bei verstopfter Toilette kümmern müssen?!


Das ist von VM zu VM verschieden, was haben Sie denn id Toilette geworfen, dass diese verstopft? Aus diesem Grund beauftragen wir den Handwerker, zum einen wissen wir dann, dass es auch ordentlich gemacht wird und zum anderen was die Verstopfung verursacht hat.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

"Normal" ist ein weites Feld. Vermutlich wollte der Vermieter feeundlich sein und dir möglichst schnell Hilfe zukommen lassen. Aber klar: du hast Anspruch darauf, dass er den Auftrag erteilt (wobei ja noch keine Gefahr im Verzug ist: er kann das also zu üblichen Bürostunden machen und sich erst mal ein paar Kostenvoranschläge holen und ubd und ...) Wenn du das wilkst, fordere ihn dazu auf und nenne bei der Gelegenheit gleich ein paar Termine, zu drnen der Handwerker kommen kann: je mehr, dest größer die Chance dass der Vermieter einen Handwerker für diese Zeit findet.
Man kann das beliebig kompliziert aufbauschen...

Was dir Bezahlung angeht: wenn du das verursacht hast, musst du das sicherlich über kuez oder lang zahlen. Nennt sich Schadenersatz.
Wenn es dir nicht zuzuordnen ist, zahlt wohl der Vermieter. Ich glaube nämlich nicht dass das unter die Kleibreparaturklausel fällt.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ich glaube nämlich nicht dass das unter die Kleibreparaturklausel fällt.


So ist es, unter Kleinreparatur fällt sowas nicht.

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#4
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Hallo quiddje, ich habe das definitiv nicht verursacht. Ich wohne dort seit 5 Monaten und wenn da durch die übliche Nutzung einer Dusche und Toilette eine Verstopfung in einem so breiten Abflussrohr entsteht, dann stimmt mit der Verlegung was nicht...
Ich habe nun nachher einen Monteure Termin bekommen und der disponent hat mir schon mal einen Preis von 80-120€ angekündigt. Ist das kleinstreparatur?
Würde man mit einer Kamera nachschauen warum es verstopft ist kommen noch mal 100€ dazu. Das ist es mir eigentlich nicht wert...

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Einglasmilch):
Ist das kleinstreparatur?


Zitat (von AltesHaus):
unter Kleinreparatur fällt sowas nicht.


Der Installateuer wird Ihnen aber sagen können, wo es verstopft ist.

Zitat (von Einglasmilch):
ich habe das definitiv nicht verursacht. Ich wohne dort seit 5 Monaten


Das kommt nicht auf die Mietzeit an sondern darauf, was und in welcher Menge dort entsorgt wude. Hyghieneartikel zB gehören nicht in die Toi ...

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#6
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Das kommt nicht auf die Mietzeit an sondern darauf, was und in welcher Menge dort entsorgt wude. Hyghieneartikel zB gehören nicht in die Toi ...


Genau! Und sowas hab ich da nicht rein geworfen... was die Menschen getan haben, die vorher da gewohnt haben, weiß ich nicht....

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Einglasmilch):
Und sowas hab ich da nicht rein geworfen... was die Menschen getan haben, die vorher da gewohnt haben, weiß ich nicht....


Na dann warten Sie einfach mal ab, was der Installateur sagt. Ist ja auch möglich, dass der Hauptstrang verstopft ist. Würde ich mal drauf tippen, da bei Ihnen ja ad hoc nix mehr ablief.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7235 Beiträge, 1522x hilfreich)

Aus meinder Sicht gehört so etwas auch nicht zur Kleinreparatur. Aber man kann sich ja erstmal selber bemühen. Mit Abflussfrei, Plümper... den Schaden begrenzen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
ich bin ja auch dafür, dass man sowas auf dem kleinen Dienstweg erledigt, habe aber immer etwas Bauchschmerzen, wenn der Mieter selbst den Monteur beauftragt. Denn dann ist der Mieter Auftraggeber und muss im Zweifelsfall erst mal die Kosten tragen.

Wenn dann die Rechnung doch bei 300-400 EUR ausfällt, gibt es u.U. die Diskussion, wie viel der Mieter hätte in Auftrag geben dürfen usw.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
ich bin ja auch dafür, dass man sowas auf dem kleinen Dienstweg erledigt, habe aber immer etwas Bauchschmerzen, wenn der Mieter selbst den Monteur beauftragt. Denn dann ist der Mieter Auftraggeber und muss im Zweifelsfall erst mal die Kosten tragen.


Da bin ich ganz bei Ihnen, jedoch ist hier abzuwägen wie lange man mit verstopfter Toi leben kann und möchte. Ich würde dem VM noch ein Briefchen schreiben, bezugnehmend auf das Telefonat vom .... wurde absprachegemäß Installateur soundso beauftragt, die Rechnung wird an Sie weitergeleitet ... so ungefähr.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mir fehlen wieder Angaben.
1.) ist das ein Mehrfamilienhaus ?
2.) Ist nur der Ablauf in dieser Wohnung verstopft.
3.) Andere Bewohner bereits angesprochen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Mir fehlen wieder Angaben.
1.) ist das ein Mehrfamilienhaus ?
2.) Ist nur der Ablauf in dieser Wohnung verstopft.
3.) Andere Bewohner bereits angesprochen ?


1. ja
2. Dusche und Toilette
3. ja, haben auch ab und zu Probleme

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Hatte jetzt die Monteure da. Die toilette läuft jetzt wieder ab. Nächste Woche gibt’s einen Termin zum Rohr frei fräsen weil vermutlich die Hauptleitung dicht ist. Kostet 600€ trägt aber der Vermieter..

Danke euch für eure Antworten !!!

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