Hallo miteinander!
Also ich hab 2 Briefer erhalten vom UNIVERSUM Inkasso wegen überfälliger Forderung, die zwei fälligen Beträge sind in höhe von 15,99 € und 31,98 €. Ist auch alles richtig soweit. Bezahlen soll ich dann aber entsprechend 53,82 € und 80,66 €.
Wie komm die auf solche hohe Gebühren? Dachte die Zinsen sind nur in Höhe von 5,00 Prozentpunkten erlaubt?
Ist doch eine Mahnung, und ich dachte Mahngebühren dürfen nicht höher als der ursprüngliche Betrag sein.
Wie soll ich vorgehen?
Vielen Dank!
Inkassoverfahren der UNIVERSUM Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Was sind das für Forderungen? Gab es zuvor Mahnungen? Rücklastschriften?
ZitatWas sind das für Forderungen? Gab es zuvor Mahnungen? Rücklastschriften? :
Ich hab bei der DHL ein Paket online frankieren lassen aber die Zahlungen sind nicht durchgegangen und es gab Rücklastschriften. Keine Mahnungen zuvor. Im Brief steht dass so für die Forderung:
Zitat:Hauptforderung: 31,98 EUR
Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 31,98 EUR vom 10.01.2019 bis 01.02.2019:
0,08 EUR
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 31,98 EUR ab dem 02.02.2019.
0,9 Geschäftsgebühr gemäß § 4 Abs. 5 S.1 RDGEG i.V.m. Nr 2300 VV RVG aus 31,98 EUR: 40,50 EUR
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG: 8,10 EUR
Gesamtforderung per 01.02.2019 (einschließlich Verzugsschaden gemäß §§ 280 , 286 , 288 BGB ): 80,66 EUR
Gemäß § 11a RDG informieren wir Sie, dass die mit der Forderung entstandene Umsatzsteuer von unserer Mandantin nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Das gleiche auch bei der anderen Forderung:
Zitat:Hauptforderung: 15,99 EUR
Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 15,99 EUR vom 08.01.2019 bis 04.02.2019:
0,03 EUR
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 15,99 EUR ab dem 05.02.2019.
0,9 Geschäftsgebühr gemäß § 4 Abs. 5 S.1 RDGEG i.V.m. Nr 2300 VV RVG aus 15,99 EUR: 31,50 EUR
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG: 6,30 EUR
Gesamtforderung per 04.02.2019 (einschließlich Verzugsschaden gemäß §§ 280 , 286 , 288 BGB ): 53,82 EUR
Gemäß § 11a RDG informieren wir Sie, dass die mit der Forderung entstandene Umsatzsteuer von unserer Mandantin nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
-- Editiert von Kemnitz23 am 25.01.2019 05:28
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann würde ich jeweils die Hauptforderung, die Zinsen und angemessene Mahngebühren (1€ bis 1,50€ je Fall bzw. je Brief) bezahlen.
Die Inkassokosten würde ich zurückweisen mit dem Argument, dass es keine Mahnung gab und die Inkassokosten aufgrund eines "Überfallinkassos" nicht erstattungsfähig sind.
Es gab doch gar keine Mahnungen, warum dann Mahngebühren akzeptieren die zudem noch nicht mal gefordert wurden.
Verzug ist gleichwohl eingetreten!
Was verstehst Du unter "Inkassoüberfall". ist das eine gängige (mir allerdings unbekannte) Beschreibung eines Sachverhaltes?
Berry
Von inkassoueberfall spricht man, wenn der Gläubiger bei Ruecklastschriften sofort das Inkasso einschaltet, statt selbst zu mahnen.
Danke.
Der Begriff war mir nicht bekannt
Berry
Ist auch relativ modern. Abgeleitet ist es von Treu + Glauben. Man ist zwar sofort in Verzug (deswegen die Mahngebühren bzw. Erstattung des Briefportos). Allerdings darf man nach Treu + Glauben erwarten, dass der Gläubiger es erst mal selbst mit einer eigenen Mahnung probiert.
Diese Argumentation wird auch von der Inkassofreundlichen Literatur durchaus so akzeptiert (weitestgehend zumindest). Und von eins zwei Gerichten. Urteile sind sehr rar, da Inkassos vermeiden, überhaupt zu klagen, wenn sie die Inkassokosten nicht bekommen. Lediglich bei IKEA war das mal so, dass öfter geklagt wurde und als auch der Inkassowatch dieses Argument anzuführen begann, zog man nicht mehr vor Gericht. Jedenfalls bekommen wir seitdem keine IKEA-Fälle mehr.
Auch Dir danke für die Ergänzungen. Die Argumentation ist schlüssig.
Ich habe den Begriff mal in der Exkollegenrunde beim AG Dortmund eingeführt, aber er war auch da unbekannt.
Berry
Ich kenn den Begriff von Dr. Jäckle und einigen seiner Aufsätze in der Fachliteratur. Ob er ihn selbst geprägt hat oder er es woanders her hat, weiß ich aber nicht. vor 2-3 Jahren ist der Begriff IMHO erstmals aufgetaucht.
Hab jetzt die Hauptforderung + Mahngebühren bezahlt.
Mal sehen wie die antworten.
Vielen Dank für eure Hilfe so weit!
Kemnitz
ZitatHab jetzt die Hauptforderung + Mahngebühren bezahlt. :
Mal sehen wie die antworten.
Vielen Dank für eure Hilfe so weit!
Kemnitz
Hallo, kam noch etwas von denen?
Ich habe gerade das selbe Problem und bekam heute eine Email von Universum Inkasso und habe diesen Thread durch Google Suche gefunden.
8,49 konnten per Lastschrift nicht abgebucht werden von DHL am 19.2. aus der Rechnung vom 14.2.
Ich habe auf eine Mahnung gewartet von DHL, dass ich die Konto Daten zum Überweisen gehabt hätte, aber da kam nichts.
Heute am 15.3. kam eine Email von Universum Inkasso, dass ich 26,50 bezahlen soll.
Ich weiß nicht genau, was ich jetzt wie an wen schreiben muss. Wäre für jede Hilfe dankbar.
Beste Grüße
Zitat:ZitatHab jetzt die Hauptforderung + Mahngebühren bezahlt. :
Mal sehen wie die antworten.
Vielen Dank für eure Hilfe so weit!
Kemnitz
Hallo, kam noch etwas von denen?
Ich habe gerade das selbe Problem und bekam heute eine Email von Universum Inkasso und habe diesen Thread durch Google Suche gefunden.
8,49 konnten per Lastschrift nicht abgebucht werden von DHL am 19.2. aus der Rechnung vom 14.2.
Ich habe auf eine Mahnung gewartet von DHL, dass ich die Konto Daten zum Überweisen gehabt hätte, aber da kam nichts.
Heute am 15.3. kam eine Email von Universum Inkasso, dass ich 26,50 bezahlen soll.
Ich weiß nicht genau, was ich jetzt wie an wen schreiben muss. Wäre für jede Hilfe dankbar.
Beste Grüße
Hier ist ein Update.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
24 Antworten
-
5 Antworten
-
23 Antworten
-
12 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten