Inkassoverfahren der UNIVERSUM Inkasso

24. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kemnitz23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassoverfahren der UNIVERSUM Inkasso


Hallo miteinander!

Also ich hab 2 Briefer erhalten vom UNIVERSUM Inkasso wegen überfälliger Forderung, die zwei fälligen Beträge sind in höhe von 15,99 € und 31,98 €. Ist auch alles richtig soweit. Bezahlen soll ich dann aber entsprechend 53,82 € und 80,66 €.

Wie komm die auf solche hohe Gebühren? Dachte die Zinsen sind nur in Höhe von 5,00 Prozentpunkten erlaubt?
Ist doch eine Mahnung, und ich dachte Mahngebühren dürfen nicht höher als der ursprüngliche Betrag sein.

Wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was sind das für Forderungen? Gab es zuvor Mahnungen? Rücklastschriften?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kemnitz23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Was sind das für Forderungen? Gab es zuvor Mahnungen? Rücklastschriften?


Ich hab bei der DHL ein Paket online frankieren lassen aber die Zahlungen sind nicht durchgegangen und es gab Rücklastschriften. Keine Mahnungen zuvor. Im Brief steht dass so für die Forderung:
Zitat:
Hauptforderung: 31,98 EUR
Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 31,98 EUR vom 10.01.2019 bis 01.02.2019:
0,08 EUR
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 31,98 EUR ab dem 02.02.2019.

0,9 Geschäftsgebühr gemäß § 4 Abs. 5 S.1 RDGEG i.V.m. Nr 2300 VV RVG aus 31,98 EUR: 40,50 EUR
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG: 8,10 EUR

Gesamtforderung per 01.02.2019 (einschließlich Verzugsschaden gemäß §§ 280 , 286 , 288 BGB ): 80,66 EUR


Gemäß § 11a RDG informieren wir Sie, dass die mit der Forderung entstandene Umsatzsteuer von unserer Mandantin nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.


Das gleiche auch bei der anderen Forderung:
Zitat:
Hauptforderung: 15,99 EUR
Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 15,99 EUR vom 08.01.2019 bis 04.02.2019:
0,03 EUR
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 15,99 EUR ab dem 05.02.2019.

0,9 Geschäftsgebühr gemäß § 4 Abs. 5 S.1 RDGEG i.V.m. Nr 2300 VV RVG aus 15,99 EUR: 31,50 EUR
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG: 6,30 EUR

Gesamtforderung per 04.02.2019 (einschließlich Verzugsschaden gemäß §§ 280 , 286 , 288 BGB ): 53,82 EUR

Gemäß § 11a RDG informieren wir Sie, dass die mit der Forderung entstandene Umsatzsteuer von unserer Mandantin nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.


-- Editiert von Kemnitz23 am 25.01.2019 05:28

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich jeweils die Hauptforderung, die Zinsen und angemessene Mahngebühren (1€ bis 1,50€ je Fall bzw. je Brief) bezahlen.
Die Inkassokosten würde ich zurückweisen mit dem Argument, dass es keine Mahnung gab und die Inkassokosten aufgrund eines "Überfallinkassos" nicht erstattungsfähig sind.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Es gab doch gar keine Mahnungen, warum dann Mahngebühren akzeptieren die zudem noch nicht mal gefordert wurden.

Verzug ist gleichwohl eingetreten!

Was verstehst Du unter "Inkassoüberfall". ist das eine gängige (mir allerdings unbekannte) Beschreibung eines Sachverhaltes?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Von inkassoueberfall spricht man, wenn der Gläubiger bei Ruecklastschriften sofort das Inkasso einschaltet, statt selbst zu mahnen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Danke.

Der Begriff war mir nicht bekannt

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist auch relativ modern. Abgeleitet ist es von Treu + Glauben. Man ist zwar sofort in Verzug (deswegen die Mahngebühren bzw. Erstattung des Briefportos). Allerdings darf man nach Treu + Glauben erwarten, dass der Gläubiger es erst mal selbst mit einer eigenen Mahnung probiert.

Diese Argumentation wird auch von der Inkassofreundlichen Literatur durchaus so akzeptiert (weitestgehend zumindest). Und von eins zwei Gerichten. Urteile sind sehr rar, da Inkassos vermeiden, überhaupt zu klagen, wenn sie die Inkassokosten nicht bekommen. Lediglich bei IKEA war das mal so, dass öfter geklagt wurde und als auch der Inkassowatch dieses Argument anzuführen begann, zog man nicht mehr vor Gericht. Jedenfalls bekommen wir seitdem keine IKEA-Fälle mehr.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Auch Dir danke für die Ergänzungen. Die Argumentation ist schlüssig.

Ich habe den Begriff mal in der Exkollegenrunde beim AG Dortmund eingeführt, aber er war auch da unbekannt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich kenn den Begriff von Dr. Jäckle und einigen seiner Aufsätze in der Fachliteratur. Ob er ihn selbst geprägt hat oder er es woanders her hat, weiß ich aber nicht. vor 2-3 Jahren ist der Begriff IMHO erstmals aufgetaucht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
Kemnitz23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab jetzt die Hauptforderung + Mahngebühren bezahlt.
Mal sehen wie die antworten.

Vielen Dank für eure Hilfe so weit!

Kemnitz

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KristallStyx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kemnitz23):
Hab jetzt die Hauptforderung + Mahngebühren bezahlt.
Mal sehen wie die antworten.

Vielen Dank für eure Hilfe so weit!

Kemnitz


Hallo, kam noch etwas von denen?

Ich habe gerade das selbe Problem und bekam heute eine Email von Universum Inkasso und habe diesen Thread durch Google Suche gefunden.
8,49 konnten per Lastschrift nicht abgebucht werden von DHL am 19.2. aus der Rechnung vom 14.2.
Ich habe auf eine Mahnung gewartet von DHL, dass ich die Konto Daten zum Überweisen gehabt hätte, aber da kam nichts.
Heute am 15.3. kam eine Email von Universum Inkasso, dass ich 26,50 bezahlen soll.
Ich weiß nicht genau, was ich jetzt wie an wen schreiben muss. Wäre für jede Hilfe dankbar.
Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kemnitz23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von KristallStyx):
Zitat (von Kemnitz23):
Hab jetzt die Hauptforderung + Mahngebühren bezahlt.
Mal sehen wie die antworten.

Vielen Dank für eure Hilfe so weit!

Kemnitz


Hallo, kam noch etwas von denen?

Ich habe gerade das selbe Problem und bekam heute eine Email von Universum Inkasso und habe diesen Thread durch Google Suche gefunden.
8,49 konnten per Lastschrift nicht abgebucht werden von DHL am 19.2. aus der Rechnung vom 14.2.
Ich habe auf eine Mahnung gewartet von DHL, dass ich die Konto Daten zum Überweisen gehabt hätte, aber da kam nichts.
Heute am 15.3. kam eine Email von Universum Inkasso, dass ich 26,50 bezahlen soll.
Ich weiß nicht genau, was ich jetzt wie an wen schreiben muss. Wäre für jede Hilfe dankbar.
Beste Grüße


Hier ist ein Update.

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