Aufnahme in einem Krankenhaus mit pychosomatischer Station bei vorliegendem Pflegegrad III abgelehnt

30. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufnahme in einem Krankenhaus mit pychosomatischer Station bei vorliegendem Pflegegrad III abgelehnt

Ich bin ein Patient der aufgrund psychischer Erkrankungen und körperlichen Einschränkungen den Pflegegrad III zuerkannt bekommen hat.
Seit Jahren versuche ich, meine psychische Erkrankung zu verbessern.
Egal ob über die Rehaschiene oder direkte Krankenhauseinweisung - sobald der Begriff Pflegegrad III fällt, wird eine Aufnahme vom Krankenhaus oder der Rehaklinik abgelehnt.
In akuten Phasen ist das seitens der Rehakliniken nachvollziehbar, da ich medizinisch gesehen in dem Zeitabschnitt nicht Rehafähig bin.

Gibt es hier irgendwas, was mir weiterhelfen könnte?
Es droht bei mir die schwere Chronifizierung und Manifestierung, somit wäre eine Therapie nicht mehr möglich.

Humminbird


-- Editiert von Humminbird am 30.01.2019 22:28

-- Editiert von Humminbird am 30.01.2019 22:29

-- Editiert von Humminbird am 30.01.2019 22:30

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Dein Arzt soll dich akut stationär in ein Krankenhaus einweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Das hat mein Arzt dann auch versucht, auch abgelehnt.
Hatte nur vergessen, das zu erwähnen, sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Kann es sein, dass du mit Pflegestufe III in einer psychosom. Klinik nicht richtig versorgt werden kannst - weil z. B. Ausstattung oder geeignetes Personal fehlt? Wie wird die Ablehung den begründet??

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#4
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre es eine psychosom. Klinik (die meisten REHA-Kliniken) ist wäre die Ablehnung plausibel, denn eine Klinik muß keine Medizinische Grundversorgung leisten und hat somit kein Pflegepersonal.

Hier handelt es sich um ein Krankenhaus mit integrierter psychosom. Station.
Ist also in erster Linie eine Einrichtung, die medizin. Grundversorgung leistet und hat somit auch Pflegepersonal.
Das Pflegegesetz sieht ja genau das vor. Die Pflege soll nicht unterbrochen werden, wenn man in ein Krankenhaus kommt.

Die Begründung war, "bei Pflegegrad III nehme man grundsätzlich nicht auf"

Ich weiß echt nicht mehr weiter.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Die Begründung war, "bei Pflegegrad III nehme man grundsätzlich nicht auf"


Das ist m. E. keine Begründung der Absage. Steht tatsächlich nicht mehr dazu drin?
Wenn eine med. Notwendigkeit besteht, muss ein KH einen Patienten doch aufnehmen - so zumindest mein Verständnis.

Vielleicht kommst du hierüber weiter:

https://www.patientenberatung.de/de/recht

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#6
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Tip war Gold wert, danke.
Ich bekomme heute nachmitag einen Rückruf von einem Experten für Leistungsrecht.
Mal sehen, was dabei rauskommt.
Ich werde davon berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich nun umfassend beraten lassen. Die Krankenhäuser verstoßen zwar grundsätzlich gegen geltendes Recht, nehmen dies aber billigend in Kauf.
Alles wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit juristisch durchsetzbar, aber wer will denn im Nachgang in ein solches Krankenhaus gehen. Und darauf wird wohl spekuliert.

Schade, daß so etwas überhaupt möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ja, das ist in der Tat nicht nur schade....

Wäre denn eine ambulante Therapie eine Lösung??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich glaube, man muss hier anders akzentuieren. Der Pflegegegrad 3 kommt in der Regel nur deshalb zustande, weil relativ geringe körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, der Rest und punktemachend ist die psychische Beeinträchtigung. Darauf sollte man hinweisen. Und wenn man wegen körperlicher Probs in den Grad 2 rutscht, dann sollte doch einiges möglich sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ja, das ist in der Tat nicht nur schade....

Wäre denn eine ambulante Therapie eine Lösung??


Leider nein, das ist nicht ausreichend.
Als Hinweis sage ich mal: schwerstgradige Traumatisierung im Kindesalter....

Vorgesehen ist in diesem Fall eine halbjährige bis einjährige Intervalltherapie über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren.
Zwischen den Intervallen ist eine intensive ambulante Psychotherapie vorgesehen. Die läuft auch gut, reicht aber bei weitem nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich poste hier ein Update und berichte über eine Aufnahme, die an Abartigkeit nicht zu überbieten ist.
Mein Arzt hat nach zähen Verhandlungen eine Klinik gefunden, die gewillt war mich unter den gegebenen Umständen aufzunehmen.
Kurzform, mit dem Aufnahmearzt und dessen Abteilung alle Zeichen auf "Grün".
In der Akuteinweisung explizit die "Begleitkrankheiten" angegeben. Sämtliche relevanten medizinischen Unterlagen für die "Begleitkrankheiten", Medikamentenplan usw. im Vorfeld übergeben.
Gestern Aufnahme auf Station , heute Entlassung des Stationsarztes, seelische Krüppel mit Begleitkrankheiten könne man nicht behandeln. Es wäre schließlich nur eine psychosomatische Abteilung.

Mir fehlen die Worte... .

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich glaube das ist eher zuerst ein medizinisches Problem, gepaart mit Rechtsfragen. Aber das ist meiner Meinung nach nichts, was ein Forum leisten kann, nicht im mindesten.

Man müsste die medizinischen Unterlagen wälzen, dann schauen, was notwendig ist an Behandlung und dann eine entsprechende Klinik finden und diese dann um Aufnahme ersuchen. Funkt das nicht, dann eben klagen. Hilft ja alles nix. Aber im Grunde bräuchte man einen Arzt, der Rechtsanwalt ist. Und sich am besten noch mit Pflege auskennt.

Aber wie gesagt, ich bin davon überzeugt, dass das alles die Grenzen eines jeden Forums sprengt.

Btw: ich bin mir sicher, daß der Arzt das hier

Zitat (von Humminbird):
seelische Krüppel mit Begleitkrankheiten könne man nicht behandeln
nicht gesagt hat. Man müsste den Wortlaut bzww, noch besser, den Entlassbrief im Wortlaut kennen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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