Geltendes Recht wird nicht anerkannt

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Geltendes Recht wird nicht anerkannt

ch bin in eine unrenovierte Wohnung gezogen. Mein Sohn hat diese dann gestrichen, dafür haben
wir Zeugen und der Vermieter hat mir noch den Farbeimer vom Auto in die Wohnung getragen.
Jetzt bin ich ausgezogen und der Anwalt des Ex-Vermieters schreibt, die geltende Rechtssprechung nach der
wer in eine unrenovierte Wohnung gezogen sei, würde folgendermaßen bewertet: Es käme nicht darauf an, ob die Wohnung frisch gestrichen gewesen sei. (Das war sie nicht, große Bohrlöcher!) Sondern es käme darauf an, ob die Wohnung so schön gewesen sei, dass man hätte gleich einziehen können. Auch das war sie nicht. Gilt nun die Rechtssprechung oder die Auffassung des Anwalts?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Ich zitiere wortwörtlich den Tenor des maßgeblichen BGH Urteils ( BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 )

Zitat:
a) Die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt (insoweit Aufgabe von BGH, Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 – VIII ARZ 9/86 , BGHZ 101, 253 ).
b) Unrenoviert oder renovierungsbedürftig ist eine Wohnung nicht erst dann, wenn sie übermäßig stark abgenutzt oder völlig abgewohnt ist. Maßgeblich ist, ob die dem Mieter überlassene Wohnung Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum aufweist, wobei solche Gebrauchsspuren außer Acht bleiben, die so unerheblich sind, dass sie bei lebensnaher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen. Es kommt letztlich darauf an, ob die überlassenen Mieträume den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermitteln.
c) Angesichts der Vielgestaltigkeit der Erscheinungsformen unterliegt die Beurteilung, ob eine Wohnung dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, einer in erster Linie dem Tatrichter vorbehaltenen Gesamtschau unter umfassender Würdigung aller für die Beurteilung des Einzelfalles maßgeblichen Umstände.
d) Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel, obliegt es ihm, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. Die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung trifft den Vermieter.
Mehr kann man meiner Meinung nach dazu nicht sagen, ohne die Wohnung bei Einzug und die Beweise des Mieters zu kennen. Der Mieter muss sich aber natürlich bewusst sein, dass ein Anwalt in der Regel versuchen wird, für seinen Auftraggeber das maximal Mögliche herauszuholen. So ein Anwaltsschreiben muss also beileibe nicht die Rechtslage wiederspiegeln. Es hat vor einem Gerichtsverfahren hauptsächlich den Zweck, den Prozessgegner zu verunsichern und wenn möglich eine Einigung im Sinne des Auftraggeber zu erreichen.

PS: Bist du immernoch in einem Mieterverein? Dann solltest du dich natürlich an diesen wenden. Wenn der Gegner anwaltlich vertreten wird, solltest du es nach Möglichkeit auch sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Einzige Frage kann eigentlichnur sein, ob die Regeln für "normale Schönheitsreparaturen" anzuwenden sind, oder
Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung extremer Farben.
Also welche Farben wurden denn damals verwendet ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Es wurden ganz normal weiße Farben verwendet. Aber es befanden sich große Bohrlöcher z.b. im Flur. Und was ist damit, dass mein Sohn gestrichen hat? Vermutlich will der Ex-VM nicht mehr wissen, dass er den Farbeimer getragen hat da ich den Arm gebrochen hatte. Aber wir haben natürlich Zeugen.


-- Editiert von Susanne2020 am 03.02.2019 16:27

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Die Tatsache, dass gestrichen wurde, ist maximal ein Indiz dafür, dass die Wohnung renovierungsbedürftig war. Der BGH hat formuliert, was du beweisen musst. Verkürzt formuliert musst du beweisen, dass mehr als unerhebliche Gebrauchsspuren des Vormieters vorhanden waren. Zeugen können dazu geeignet sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

ok, danke erstmal. Der Vermieter behauptet auch, große Schimmelflecken seien an den Wänden.
Aber wir haben beim Auszug über 60 Bilder gemacht und das zeigt, dass dem nicht so ist.
Der Mieterverein hat sich die Bilder angesehen und der Gegenseite geschrieben, dass die Wohnung weder
renovierungsbedürtig ist noch durch einen Fachbetrieb gereinigt werden muss. Im Gegenteil, wir haben alles
sauber geputzt hinterlassen! Das zeigen die Bilder auch. Trotzdem hat der VM von einem Malerbetrieb einen Kostenvoranschlag eingeholt über 4.100 Euro! Die Kaution wird einbehalten. Ich bin sehr betrübt, habe keine Miet- oder NK-Schulden, im Gegenteil, ich bekomme mein Guthaben nicht und nicht die Kaution.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Wer war denn beim Auszug /Wohnungsübergabe dabei?
Gibt es ein Protokoll?
Wann bist du ausgezogen?
Hast du die Rückzahlung der Kaution eingefordert?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

2 Monate in der neuen Wohnung. Es gab ein Protokoll. Dazu muss ich sagen, dass mein Sohn die Wohnungsabgabe gemacht hat (ich war krank) und er hat auch das Protokoll unterschrieben, was er wohl besser nicht gemacht hätte. Also von Renovierung steht da gar nix drin. Drin stehen aber alle die kaputten Küchengeräte der 18 Jahre alten Küche, die eigentlich Sache des VM sind. Sowie eine kl. Macke in der Eingangstür, eine kl. Absplitterung Badewanne, die schon beim Einzug da war, es wurde mir vorgeworfen die Klingel ginge nicht - das wusste ich gar nicht usw. Aber nichts vom Renovieren. Wegen den kaputten Küchengeräten hatte der MV den VM schon im Juli mit Fristsetzung zur Rep. angeschrieben, jedoch nichts ist passiert. Dann beschloss der MV 85 Mietminderung. Jetzt soll mir das von der Kaution abgezogen werden usw. Sonst war niemand anwesend.

-- Editiert von Moderator am 04.02.2019 22:08

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Wann bist du ausgezogen? Am 3.12. 2018?

Zitat (von Susanne2020):
Dazu muss ich sagen, dass mein Sohn die Wohnungsabgabe gemacht hat (ich war krank) und er hat auch das Protokoll unterschrieben, was er wohl besser nicht gemacht hätte.
Und der Vermieter war gar nicht dabei?
Zitat (von Susanne2020):
es wurde mir vorgeworfen die Klingel ginge nicht
Wer hat dir das vorgeworfen? Du warst doch gar nicht dabei.
Was verlangt denn der Vermieter (durch den Anwalt) überhaupt?
Zitat (von Susanne2020):
Gilt nun die Rechtssprechung
Welche denn?

Du bist doch beim MV. Lass das diese Leute machen.

Zitat (von Anami):
Hast du die Rückzahlung der Kaution eingefordert?
Oder warum schreibt der Anwalt?
Kautionen werden iaR nach 6 Monaten zurückgezahlt.
Es ist auch noch keine BK-Abrechnung 2018 durch, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Also von Renovierung steht da gar nix drin. Drin stehen aber alle die kaputten Küchengeräte der 18 Jahre alten Küche, die eigentlich Sache des VM sind. Sowie eine kl. Macke in der Eingangstür, eine kl. Absplitterung Badewanne, die schon beim Einzug da war, es wurde mir vorgeworfen die Klingel ginge nicht - das wusste ich gar nicht usw. Aber nichts vom Renovieren.

Aber dass die Wohnung renovierungsmäßig in Ordnung sei steht da auch nicht oder ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Wohnung ist ok und sauber, wir können das dokumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag bezügl. "Schönheitsreparaturen/Renovieren"?

Vielleicht ist die Klausel gar nicht mehr gültig u. vielleicht ist man ja gar nicht verpflichtet "Schönheitsreparaturen/Renovierungen" vorzunehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Man kann noch Gott und die Welt erfragen. Der Teilnehmer ist in einem Mieterverein. Ich hoffe mal, da die sich die Unterlagen haben zeigen lassen und diese geprüft haben. In einem Forum lässt sich das sicher nicht bewerkstelligen.

Wenn ich die Zeichen richtig deute, gab es zwischen dem Teilnehmer und dem Vermieter schon vorher erhebliche Probleme, sowohl mit Nebenkostenabrechnungen als auch mit Mängeln. Es gab Mietminderungen. Da ist es jetzt nicht wirklich erstaunlich, dass der Vermieter Gründe sucht und angibt, wegen deren er die Kaution nicht zurückzahlen will. Entweder man einigt sich auf einen Vergleich, oder der Mieter schreibt seine Kaution ab oder man trifft sich vor Gericht. Das sind die Optionen.

Der Mieter hat hoffentlich über den Mieterverein eine Rechtschutzversicherung. Dann soll er das auch über diese und einen Anwalt laufen lassen. Alles andere macht wenig Sinn.

PS: Ich wünsche mehr Glück beim neuen Mietverhältnis. Es scheint mir für beide Seiten (also Mieter wie Vermieter) eine gute Sache zu sein, dass das alte beendet wurde. Jetzt muss man halt nur noch abwickeln und dann ist das Thema irgendwann durch. Besser is das.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke. Ich strebe eine Klage an. Der Vermieter will schikanieren und wollte sich von Anfang an an meinem Geld bereichern. Er hat die ganzen 8 Jahre Mietzeit die NK nicht transparent gemacht. Die ersten Jahre hatte ich immer dicke Nachzahlungen in der winzigen Wohnung. Seit ich mit dem Mieterverein dran bin, habe ich plötzlich Jahr um Jahr in Folge ein Guthaben. Komisch, nicht? Wegen den NK-Blegen konnte der Mieterverein schreiben so oft er wollte, ich durfte die Belege nicht haben oder einsehen! In mir ist eine riesengroße Wut! Und nun werden Gründe gesucht, dass er die Kaution behalten kann. Das mache ich nicht mit! Ich habe mir überhaupt nichts zuschulden kommen lassen. Weder habe ich Miet-Schulden bei ihm noch in der Pflege der Wohnung Versäumnisse. Aber er schafft mit allen Tricks und hat einen ganz ausgebufften Anwalt. Der Mieterverein ist immer im Stress. Die schaffen es nicht, mal einen längeren erklärenden Text oder Brief zu lesen. Da soll alles immer hopp hopp gehen. Deshalb wäre ein Anwalt außerhalb schon besser. Naja, ich muss schauen, ich kann in so einem Forum wenigstens mal verschiedene Ansichten hören, das ist gut. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Wegen den NK-Blegen konnte der Mieterverein schreiben so oft er wollte, ich durfte die Belege nicht haben oder einsehen!

Da sieht man mal wider was diese Vereine taugen...

Zum einen hätte man die Belegeinsicht einklagen können.
Zum anderen hätte man die Nebenkosten zurückbehalten können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Dazu muss ich sagen, dass mein Sohn die Wohnungsabgabe gemacht hat (ich war krank) und er hat auch das Protokoll unterschrieben, was er wohl besser nicht gemacht hätte.


Doch, denn dem Rückgabeprotokoll kommt Beweiskraft zu. Bei offensichtlichen Mängeln wie den angesprochenen Schimmelflecken wird der Vermieter Probleme haben überzeugend zu erklären, weshalb diese nicht im Protokoll erwähnt werden.

Aber: das Protokoll hilft nicht bei versteckten Mängel!

Zitat (von Susanne2020):
Also von Renovierung steht da gar nix drin.
Ist doch gut für Dich. Aber gibt es auch keine Zustandsbeschreibung bestimmter Stellen (z.B. den Schimmelstellen)?

Falls nein, ist eine Renovierungspflicht nicht zu erkennen.



Zitat (von Susanne2020):
Drin stehen aber alle die kaputten Küchengeräte der 18 Jahre alten Küche, die eigentlich Sache des VM sind. Sowie eine kl. Macke in der Eingangstür, eine kl. Absplitterung Badewanne, die schon beim Einzug da war, es wurde mir vorgeworfen die Klingel ginge nicht
Wenn die Küchengeräte Sache des Vermieters sind, ist dieser Punkt nur Statistik. Aber die Macke in der Eingangstür kann teuer werden und die Absplitterung der Badewanne auch, wenn der Schaden an der Badewanne nicht schon im Protokoll von der Wohnungsübergabe erwähnt wird.

Zitat (von Susanne2020):
Weder habe ich Miet-Schulden
Kann man angesichts dieser Aussage
Zitat (von Susanne2020):
Dann beschloss der MV 85 Mietminderung.
ggf. anders sehen, denn der MV kann nichts beschließen. Mietminderungen bieten sehr oft Streitpotential, sowohl von der Begründung als auch von der Höhe. Wie hoch war denn deine Kaltmiete?

Du verwässerst Deinen eigenen Beitrag durch andere Geschichten, die mit dem Auszug nichts zu tun haben.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Harry van Sell, genau! Aber das hatte man nicht gemacht. Und umso frecher ist der VM geworden! Hätte ich von mir aus selbst die Vorauszahlungen eingestellt, hätte er ganz sicher geschrien ich hätte Mietschulden bei ihm. Diesen Stress ersparte ich mir, da ich nicht ganz gesund bin. Aber hätte mich der MV besser unterstützt, wäre da mehr bei rausgekommen. Und was auch mit dazu beitrug, dass der VM immer dreister wurde war der Satz, der auf jedem Brief des MV am Anfang stand: Wir vertreten Frau S. "außergerichtlich".....
Ein einziges Mal tätigte ich die Nachzahlung der NK nicht, da sie wieder nicht transparent gemacht wurde, auch nicht bei einem persönlichen Besuch des VM um die Wohnung "in Augenschein" zu nehmen und auch nicht aufgrund eines Schreibens des MV an den VM. Da die Betriebskostenabrechnung erst Anfang Dez. kam, meinte der Mieterverein, wir warten noch bis zum 31.12. ab, wenn die Unterlagen dann nicht da sind, soll ich die Nachzahlung nicht mehr tätigen, sie seien dann verjährt. In einem Brief erklärte der MV dies dem VM kurze Zeit später. Und obwohl das nun 4 Jahre her ist, beansprucht der VM immer noch die "ausstehenden NK".

-- Editiert von Susanne2020 am 04.02.2019 01:23

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Berry, so eine kleine Macke in der Tür - ich habe sie gar nicht gesehen - gehört das nicht zu den Abnutzungsdingen bzw. kleinen Gebrauchsspuren? Das mit den Küchengeräten beruhigt schon mal. Zwar wusste ich natürlich, dass sie seine Sache sind. Aber möglich wäre es durchaus er behauptet, ich hätte sie kaputt gemacht. Was auch auffiel, als mein Sohn die Wohnung 1 Tag vor Wohnungsabgabe fotografiert hat - 60 Bilder - waren alle Steckdosen ok, das kann man sogar mehrfach sehen, als er die Wände ablichtete. Als er 24 Std. später die Wohnung übergab, hing die Antennensteckdose ein Stück weit aus der Wand.

-- Editiert von Susanne2020 am 04.02.2019 01:36

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Irgendwie denke ich immer wieder eine Rechtsschutzversicherung und ein guter Fachanwalt sind um Welten besser als der Mieterschutzverein....

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, das habe ich auch gemerkt. Und werde das auch in Zukunft so lenken. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Heute habe ich einen Anwalt hier in der Region besucht und hoffe, er hält was er verspricht. Der VM wirft mir vor, die Ex-Wohnung hätte einen Schimmelbefall. Vorsorglich hatte ich beim Einzug aber auf 10 cm Abstand der Möbel zur Wand bestanden. Stoßlüften und gut heizen war selbstverständlich gewesen, all die Jahre. Kann ich mehr tun?? M.E. gibt es zwar ein Feuchtproblem, aber keinen Schimmel. Was kann ich dafür, dass die Wohnung eine kalte, sonnenlose Nord-Ost-Lage hat? Weiß jemand hierzu etwas im Hinblick auf neueste Rechtssprechung?

-- Editiert von Susanne2020 am 04.02.2019 21:46

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Der VM wirft mir vor, die Ex-Wohnung hätte einen Schimmelbefall.


Susanne,

hier geht es doch um einen objektiv feststellbaren Schaden - oder eben nicht. Einer wird Recht haben, zur Not wird dies ein Gutachter beurteilen.

Was soll man dazu ohne die Wohnung gesehen zu haben, sagen.

Aber auch hier gilt wieder: wenn dazu nichts im Protokoll steht müsste es sich um einen versteckten Mangel handeln (was ich mir bei Schimmel) nur sehr schwer vorstellen kann.

Lass mal den Anwalt machen; du machst nur die Pferde scheu und dich selbst kirre. Das bringt zur Zeit doch garnichts.

Ernst wird es erst, wenn der Vermieter die letzte Abrechnung erstellt oder Vorab die Kautionsabrechnung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Weiß jemand hierzu etwas im Hinblick auf neueste Rechtssprechung?
Da gibt es meines Wissens nach keine "neue" Rechtsprechung. Der Nachweis von Schimmel würde dem Vermieter alleine übrigens wenig bringen. Er müsste auch noch nachweisen, dass der Mieter durch falsches Verhalten dafür verantwortlich war.

Aber diese Diskussion führt nicht weiter. Der Vermieter bzw. dessen Anwalt versuchen offenbar, maximal viel Geld aus dir rauszuholen. Dafür wird viel Wind gemacht und versucht, dich zu verängstigen bzw. entnerven. Das scheint ja auch zu klappen, wenn man dich so hört. Wenn das so weitergeht, wirst du irgendwann entnervt aufgeben und der Vermieter bekommt, was er will.

Wenn du einen Anwalt beauftragt hast, so kann dir das Forum nicht mehr wirklich weiterhelfen. Jetzt ist der Anwalt dran. Du tust dir selbst einen Gefallen, wenn du den seine Arbeit machen lässt. Vielleicht noch ein Rat zum Schluss: Du bist aus der Wohnung raus, es geht nur noch im Geld. Klar, auch das willst du nicht verschwenden. Aber lass diesen Streit nicht dein aktuelles Leben bestimmen. Das ist es nicht wert.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen lieben Dank! Ja, das ist alles sehr wahr. Und ich war schon so glücklich hier und auf einem guten Weg, was meine Nerven betrifft, die in den Jahren zuvor doch arg strapaziert wurden von diesem Vermieter. Ich hoffe, der Anwalt übernimmt die Sache. Er studiert vor seiner endgültigen Zusage erst noch den ganzen Schriftverkehr usw. Danke für den Hinweis, dass der Vermieter falsches Lüften usw. beweisen muss. Zumindest habe ich - in weiser Vorahnung - schon vor längerer Zeit mal Fotos gemacht die zeigen, dass meine Bücherwand 10 cm von der Außenwand weg stand. Denn er hatte bemängelt, dass überhaupt an dieser Wand etwas zu stehen hatte. Der MV sagte hierzu immerhin, dass so ein "Verbot" dann im Mietvertrag stehen müsste, steht aber nicht. Deshalb hatte ich mir eben Sorgen gemacht. Denn ich habe definitiv nur das Geld für mein täglich Brot aber nicht mehr. Für Umzug, Kaution und 2 Doppeltmieten habe ich einen großen Kredit aufgenommen, so dass mir jetzt kaum das Nötigste zum Leben bleibt. Vielleicht versteht man hier nun, weshalb ich nach Infos frage, die mich beruhigen. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Der MV sagte hierzu immerhin, dass so ein "Verbot" dann im Mietvertrag stehen müsste,


... quatsch unwirksame Dinge muss man nicht noch schriftlich festhalten.

Bezgl. der Kaution kann der VM sich 6 Monate Zeit lassen mit der Abrechnung. Bis dahin wäre es besser gewesen die Füße still zu halten (und die Faust in der Tasche zu lassen), sicherlich fällt es schwer aber wenn die Zeit vergangen ist, dann kann der VM auch nix mehr anmelden, nu ist es aber anders gelaufen und man ist beim Anwalt besser aufgehoben als in solch einem Verein. Viel Erfolg.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke. Ich habe den MV gefragt wegen der 6 Monate. Dann hieß es, 3 Monate könne er die Kaution behalten und die sind Ende Februar schon abgelaufen. Ab Ende Dezember war die ehemalige Wohnung wieder bezogen. Was will man denn da noch beweisen oder sehen? Noch habe ich kein ok von dem Anwalt, er will die Unterlagen erst alle noch studieren. Aber ich hoffe sehr, dass er dem ausgebufften Anwalt des Ex-Vermieters Paroli bieten kann und wird. Sollten tatsächlich die 6 Monate Wartezeit gelten, dann wärs mir egal, wenn ich dann die Kaution nebst Zinsen zurückbekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Susanne2020):
Dann hieß es, 3 Monate könne er die Kaution behalten .
Das müsste aber explizit in deinem Mietvertrag stehen. Und Ende Februar ist noch ne Weile hin.
Wenn also 3 Monate vertraglich vereinbart waren, könntest du frühestens am 1.3. mal auffordern, die Kaution zurückzuzahlen. Aber nicht schon im Januar.
Wann die alte Wohnung wieder bezogen wurde, kann dir egal sein.
Zinsen? Welche Zinsen? Besser gefragt: Wieviel erwartest du?
Hast du 18 Jahre dort gewohnt?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo zusammen, ich habe in dieser Angelegenheit noch eine Frage bezüglich des Anwalts. Er hat nun seit über 3 Wochen das Mandat angenommen und wird nicht tätig.
1. In welcher Zeit ist es üblich, dass ein Anwalt seine Arbeit aufnimmt?
2. Kann ich, so lange er noch nicht tätig geworden ist, das Mandat wieder zurücknehmen und ist das Ganze
dann kostenpflichtig oder nicht?
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie waren persönlich beim Anwalt, haben AlLE Unterlagen beigebracht und er macht nix? Über drei Wochen kann ja auch nicht sein. Solange kann der Anwalt die Unterlagen noch nicht haben, denn am 06.02. hatter er die noch nicht ... wann hat er die Unterlagen denn bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Unterlagen habe ich am 4.2. persönlich dort vorbei gebracht. Ich wollte halt nur wissen, welche Wartezeit üblich ist. Er sagte ja auch nicht, dass es dauert, er überlastet ist oder dergleichen. Habe jetzt auch das Gefühl, er setzt sich nicht so richtig ein, es ist nicht mehr das Vertrauen da. Würde gerne wechseln zu einer früheren Anwältin, aber kostet mich das was wenn er noch nicht tätig wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun haben Sie aber einen anderen Anwalt beauftragt, und das dürfte wohl seine Gründe gehabt haben, man wechselt ja nicht den Anwalt, wenn alles bisher prima gelaufen ist.

Rufen Sie dort an und fragen Sie nach, bieten Sie an die Unterlagen sofort wieder abzuholen und einen anderen Anwalt zu beauftragen, wenn er keine Zeit hat ... aber sehr sehr sehr höflich. Machen Sie das SOFORT und wenn die Mitarbeiterin sagt, der Chef wäre bei Gericht ... würde ich in der Kanzlei einschlagen und warten bis er zurück ist um persönlich die Dinge abzuklären.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12