Widerklage Feststellung unwirksame Kündigung

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
jura.forum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerklage Feststellung unwirksame Kündigung

Folgender fiktiver Fall sei geschildert: Vermieterin V leitet Räumungsklage gegen Mieter M ein. M bemerkt erst einen Tag vor dem frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung das die fristlose Kündigung von V ausgedachte Gründe enthält, die nicht der Wahrheit entsprechen. Deshalb möchte M in der mündlichen Verhandlung Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einreichen.

1. Ist dies möglich/nötig oder wird die fristlose Kündigung sowieso im laufe des Verfahrens geprüft?
2. Wie muss M die Widerklage formulieren, also was muss M alles beantragen? Nur Feststellung auf Unwirksamkeit, oder muss da nochmal alles aufgelistet werden was M schon bei der Klageerwiederung angegeben hat (Abweisung der Klage von V, V soll Kosten des Verfahren tragen use.)?

-- Editiert von Moderator am 04.02.2019 09:45

-- Thema wurde verschoben am 04.02.2019 09:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von jura.forum):
Deshalb möchte M in der mündlichen Verhandlung Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einreichen.


Unnötig da - wenn M richtig liegt - die Klage abgewiesen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Feststellungsklage ist nicht nur unnötig - sie dürfte auch aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen werden (mit Kostentragungspflicht für den M). Denn der Gegenstand der Feststellungsklage ist bereits Gegenstand der Räumungsklage, wodurch das Feststellungsinteresse fehlt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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