Umgangsrecht durch Urlaub beschnitten

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Backstroke
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht durch Urlaub beschnitten

Hallo!

Es gibt einen Beschluss zum Umgang mit meinem Kind.
Dieser sieht jeden zweiten Samstag bis Sonntag vor.
Feiertage sind ebenfalls gerichtlich geregelt.

Auf Nachfrage zur Urlaubsplanung wurde mir mitgeteilt, dass ein längerer Urlaub bereits gebucht ist.
Dies betrifft zwei Umgangs-Wochenenden und einen Feiertag.
Das Ganze geschah ohne Absprache und wird aufgrund der bereits gemachten Buchungen als "unumstößlich" angesehen.
In der Spitze bedeutet das 5 Wochen ohne Umgang mit meinem Kind.
4 Wochen, wenn ich meinerseits ein bereits geplantes Wochenende verlege, wobei ich auch dies als sehr lang für eine 5-jährige empfinde.

Wie in anderen Themen auch, wird ein Gespräch dazu verweigert.
Mein Angebot, einen Umgang zu verlegen und damit 20 Tage Urlaub zu ermöglichen, wurde abgelehnt.

Kann mir jemand mitteilen, ob man gerichtlich da Chancen hat, dass diese Vorgehen untersagt/geahndet wird?
Das Jugendamt sieht ebenfalls keine Chance auf Vermittlung aufgrund der destruktiven Haltung der Gegenseite.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich frage mal anders,

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht ?
Wie sieht es mit gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.?
Wie alt ist das Kind?
Wohin geht die Reise?

Hintergrund ist, evtl. kann man wenn bestimmte Umstände vorhanden sind, die Reise auch gerichtlich verbieten lassen, wenn sich die Kindsmutter nicht einigen möchte.

Grundsätzlich ist es so, das auch bei gemeinsamem Sorgerecht derjenige wo sich das Kind dauerhaft aufhält ( in diesem Fall die Kindsmutter ) die Entscheidungen des täglichen Lebens auch alleine treffen kann § 1687 Absatz 1 BGB .
Dies betrifft auch den Urlaub, je nach Alter des Kindes und dem Ziel der Reise ( Krisengebiete, nicht innerhalb Europa ) kann es aber auch sein, das es KEINE Entscheidung des täglichen Lebens sein.
Dagegen kann dann gerichtlich vorgegangen werden.

Aber du musst halt immer bedenken, das so eine Sache auch nach hinten losgehen kann.
Sorry mein Schatz wir können nicht in den Traumurlaub fliegen, weil dein Vater es dir verbietet, er gönnt dir den Urlaub nicht.

Im Gegenzug darfst du dieses Recht natürlich auch ausüben ( übers Wochenende eine Kurzreise ins Ausland ) wenn gemeinsames Sorgerecht besteht und das Alter des Kindes und das Ziel als Entscheidungs des täglichen Lebens angesehen werden kann.



-- Editiert von essey am 06.02.2019 12:28

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#2
 Von 
Backstroke
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Urlaub komplett zu verbieten, ist ja nicht Thema.
Es geht nur um den Zeitpunkt (kann man nicht einen Tag später fahren, so dass ich meinen geregelten Umgang wahrnehmen kann?) und vor allem die Dauer.
Fünf Wochen sind aus meiner Sicht für eine 5-jährige zu lang.
Gemeinsames SR, Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter. Reise nach Frankreich.

Ohne Absprache mehrere Umgänge am Stück eigenmächtig auszusetzen, empfinde ich als nicht rechtmäßig, da ein Beschluss besteht, der anderes vorsieht.
Wenn wir über einen Termin reden, ist dies etwas anderes.
Aber drei mit fünf Wochen Umgangspause als Konsequenz... Das ist zu viel und zu lang aus meiner Sicht.

-- Editiert von Backstroke am 06.02.2019 13:53

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#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Dann wäre die Frage eigentlich nur, ob in dem Beschluss auch der Ferienumgang geregelt wurde.
Ferienumgang geht vor den "normalen" Umgangsrechten.
Falls ja, ist dieser einzuhalten, sofern es keine anderweitigen beiderseitige Absprachen gibt.
Wenn der Ferienumgang gerichtlich vor der Urlaubsbuchung per Beschluss geregelt wurde, sehe ich da Chancen über die Dauer des Urlaubs anzugehen.
Falls nein, dann würde ich gerichtlich den Ferienumgang regeln lassen.
Es kann aber sein, das er dann erst ab den nächsten Ferien gilt.

-- Editiert von essey am 06.02.2019 14:22

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#4
 Von 
Backstroke
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ferien sind nicht geregelt. Zumal es um einen Urlaub außerhalb der Ferienzeit (Mai/Juni) geht, besteht auch noch keine Schulpflicht.

Somit würde ich es als „normale" Zeit ansehen...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Mir ist nicht klar, wie man versäumen konnte, beim Umgang eine Regelung treffen konnte, welcher den Ausfall von Umgangswochenenden nicht einbezieht.

Ansonsten wirst Du den jetzigen Urlaub kaum verhindern können. Auch 5 Wochen Urlaub sind durchaus im üblichen Rahmen. Wenn auch seltener, aber trotzdem. Ich weiss von einem Fall, da hat ein Familiengericht auch bei einem 3-monatigen Urlaub in den USA den Urlaub als okay abgesegnet. Ob Urlaub innerhalb oder außerhalb der Ferienzeit genommen wird, das spielt bei der Bewertung keine Rolle. Es kann sogar arbeitsrechtlich sein, dass Arbeitnehmer ohne schulpflichtige Kinder auf die Zeit außerhalb der Schulferien verwiesen werden.

Außerdem, ich sehe bei dem Alter des Kindes kein Problem mit den 5 Wochen. Welches sollte es denn geben? Es wird seinen Vater wieder erkennen, wird sich nach 2 ausgefallenen Umgangswochenenden riesig auf den Papa freuen, also was solls?

Viel wichtiger wäre, eine Lösung für ausgefallene Wochenenden für die Zukunft zu finden. Darauf würde ich mich konzentrieren.

wirdwerden

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#6
 Von 
Backstroke
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht da ja nirgends, dass es dafür keine Regelung gibt.
Normal ist das darauf folgende Wochenende.

Es geht auch eher darum, dass für ein 5-jährige Kind 5 Wochen eine ganz andere Zeit ist, als für Erwachsene.
Und darüber hinaus, dass ohne Absprache drei Termine nachzuholen sind, die dann auch mein Leben betreffen und ich dies auch planen muss.
Da wäre ein Absprache sicherlich förderlich gewesen.
Fällt krankheitsbedingt ein weiteres Wochenende aus, was ja nicht unüblich anhand von Erfahrungen ist, sind es schon sechs Wochen.

Für das Kindeswohl ist so ein langer Zeitraum ohne Umgang eher schwierig.
Das sieht auch das Jugendamt so.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Für das Kindeswohl ist es aber auch schädlich, wenn es am Familienurlaub nicht teilnehmen kann. Es ist auch schädlich, wenn jetzt die Mama erklärt, man müsse den Urlaub wegen Papa absagen. Ich weiss immer noch nicht, wieso das dem Kindeswohl nicht entsprechen soll? Es gibt genug Berufstätige, etwa Monteure, die länger als 5 Wochen weg sind. Kindeswohl? Dürfen die nicht berufstätig sein?
Es ist eine Regelung für die Zukunft zu finden und das wars.

wirdwerden

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#8
 Von 
Backstroke
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht weil die ihre Kinder aber auch unter der Woche im Normalfall sehen.
Und nicht nur alle zwei Wochen eine verkürzte Zeit und zusätzlich noch dies ausgesetzt wird.

Fünf Wochen sind zu lang für ein Kind diesen Alters. So auch die Rückmeldung des Jugendamtes.

Die Kindesmutter hat sich gem. Beschluss bei solchen Entscheidungen, die das Umgangsrecht zwischen Kind und Umgangsberechtigtem abzustimmen.
Dies ist nicht erfolgt.
Gegen Urlaub per se spricht ja nichts, das im fürs Kind verträglichem Maße zu gestalten.

Wenn die KM sich eigenmächtig über den Beschluss hinweg setzt und damit Kind und Vater in ihren Rechten beschneidet, ist das alles andere als OK.

Was gut für das Kind ist, hat das Gericht im Beschluss festgelegt.
Alles andere gilt es abzusprechen.
Und dazu gehört es nicht, den Umgang für längerer Zeit bewusst eigenmächtig auszusetzen, damit Vorfreude sich steigert.
Daher die Ausgangsfrage nach einer Beurteilung vor Gericht.

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn in einem gerichtlichen Umgangsbeschluß auch die Ferien (Urlaub) geregelt sind, dann findet sich meist auch der Passus, dass der Urlaub (egal ob mit Vater oder Mutter) die normale Umgangeregelung unterbricht.

Es kann also auch bei einer genauen Regelung passieren, dass 1 oder 2 Umgangswochenenden ausfallen, wenn z.B. jedem Elternteil eine Urlaub von 2 oder 3 Wochen mit dem Kind zugestanden wird.

Natürlich kannst du vor Gericht versuchen eine entsprechende Regelung durchzubringen. Aber die gilt dann auch für die andere Seite und könnte dann auch dazu führen, dass du zwar 2 oder 3 Wochen Urlaub mit dem Kind hast, es aber dann ein WE zwischendurch zu Mama zurückbringen musst ;-)

Wenn das JA diese 5 Wochen als zu viel ansieht, dann lass sie doch ein Vermittlungsgespräch mit dir und der KM führen. Vielleicht lässt sich das ja auch dort regeln

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Backstroke):
Fünf Wochen sind zu lang für ein Kind diesen Alters. So auch die Rückmeldung des Jugendamtes
Hast du das schriftlich? Und was ist zu lang? Der Urlaub in F oder die Aussetzung des Umgangs mit dir?

Weiß dein Kind inzwischen, dass DU der *richtige* Vater bist?

Zitat (von Backstroke):
Umgangsrecht zwischen Kind und Umgangsberechtigtem abzustimmen.

Nach dem, was du hier schriebst, musste die Mutter damit rechnen, dass du dem Urlaub über diese Zeit nicht zustimmst. Wahrscheinlich hat sie deshalb allein entschieden.
Wahrscheinlich hat sie den langen Urlaub NICHT gebucht, damit das Umgangsrecht umgangen wird, sondern weil es wahrscheinlich auch andere Gründe gab.
zB vor der Einschulung nochmal richtig langer Urlaub.
zB günstigeres Angebot für 5 Wochen
denk dir was aus.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

In meinem Gerichtssprengel würde das Gericht so entscheiden, wie ich angedeutet habe. Ich frag mich allerdings, wie ein Monteur im Ausland es schaffen soll, sein Kind in der Woche zu sehen, wie der Soldat in Afghanistan u.s.w. Fakt ist nun mal, dass auch ein längerer Urlaub durchaus dem Kindeswohl entspricht.

Ich schreib es immer wieder: Umgang ist nichts, was auf die Ewigkeit festgezurrt ist. Die Bedürfnisse ändern sich, bei den Kids und auch bei den Eltern. Diese Regelungen kommen daher immer wieder auf den Prüfstand.

Wenn hier nicht der Urlaub wäre, dann würde ich Dir völlig zustimmen. Aber, Du hast relativ wenig Chancen vor Gericht, jetzt diesen Urlaub zu verhindern. Deshalb ja mein dringender Rat, für die Zukunft eine Lösung zu finden, mit der Du auch leben kannst.

Ganz ehrlich, es kann natürlich auch sein, dass die Mutter einfach Angst hat, Dir so eine Planung rüber zu bringen, einfach weil sie Deine Reaktion kennt. Heftig und unangenehm. Auch das mal überlegen. Und - was das Jugendamt da per Ferndiagnose sagt, ist ja durchaus nicht irgendwie belastbar. Weil die Realität eben anders ist, wahrscheinlich wollten die Dich nur schnell loswerden.

wirdwerden

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