Was passiert mit Minusstunden bei Kündigung?

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert mit Minusstunden bei Kündigung?


Hallo!

Ich habe, da mich meine Chefin immer nicht eingeteilt hat, nie auf meine pro Woche vereinbarte Stundenzahl. Im Arbeitsvertrag steht dazu, dass man Minusstunden bei Bedarf in den Folgemonaten abarbeiten könne. Aber genau das wollte meine Chefin nicht, da sie der Meinung war, ich würde das nie mehr schaffen. Es handelt sich um 35 Minusstunden.

In den Semesterferien hätte ich ausreichend Zeit gehabt, auch mehr zu arbeiten.

Aber wie gesagt, das wollte sie nicht....stattdessen hat sie diese einfach von meinem Gehalt abgezogen und will sie auch mit meinem Januargehalt verrechnen.

Hab mittlerweile gekündigt, weil da noch andere Sachen schief liefen.

Was passiert damit?

LG

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

//// ... da mich meine Chefin immer nicht eingeteilt hat,

Das ist das Entscheidende: Wenn und da deine Chefin die vereinbarte Stundenzahl nicht von dir eingefordert hat, brauchst du sie auch nicht nachzuarbeiten. Denn das liegt im Direktionsrecht des AG, eben dafür zu sorgen.
Und wenn auch kein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, Schwankungen auszugleichen, steht dir das Geld für die Stunden zu - du kannst vors Arbeitsgericht ziehen und den ausstehenden Lohn einfordern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
//// ... da mich meine Chefin immer nicht eingeteilt hat,

Das ist das Entscheidende: Wenn und da deine Chefin die vereinbarte Stundenzahl nicht von dir eingefordert hat, brauchst du sie auch nicht nachzuarbeiten. Denn das liegt im Direktionsrecht des AG, eben dafür zu sorgen.
Und wenn auch kein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, Schwankungen auszugleichen, steht dir das Geld für die Stunden zu - du kannst vors Arbeitsgericht ziehen und den ausstehenden Lohn einfordern.



Okay zur Arbeitszeit steht im Vertrag folgendes:
- Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 15 Stunden pro Woche
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Einteilung
- Wochenddienst ist bei Bedarf zu absolvieren
- Es kann ein Arbeitszeitkonto angelegt werden
- Überstunden können durch Freizeit in den folgenden Monaten ausgeglichen werden. Fehlzeiten können in den folgenden Monaten nachgeholt werden.
- Wenn absehbar ist, dass Minusstunden nicht abgebaut werden können, kann ein Vertrag mit niedriger Stundenzahl vereinbart werden.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

... ändert nix daran, dass deine Chefin dich zur Arbeit einteilt. Du schreibst ja selbst, dass du keinen Einfluss darauf hast oder hattest, wie viel oder lange du arbeitest.
Dass ein AZ-Konto angelegt werden kann, bedeutet mitnichten, dass eines vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... ändert nix daran, dass deine Chefin dich zur Arbeit einteilt. Du schreibst ja selbst, dass du keinen Einfluss darauf hast oder hattest, wie viel oder lange du arbeitest.
Dass ein AZ-Konto angelegt werden kann, bedeutet mitnichten, dass eines vereinbart wurde.


Ok. Da steht auch nichts davon, dass Minusstunden mit dem Gehalt verrechnet werden dürfen, so wie
sie es bereits gemacht hat.
Ich denke ich werde/wurde da über den Tisch gezogen?

LG

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Fehlzeiten können in den folgenden Monaten nachgeholt werden." Da diese Möglichkeit Ihnen nicht gegeben wurde, wäre ein Weg, das fehlende Gehalt beim Arbeitsgericht einzuklagen.
Dazu sucht man die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts auf und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage. Kostet nichts.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
"Fehlzeiten können in den folgenden Monaten nachgeholt werden." Da diese Möglichkeit Ihnen nicht gegeben wurde, wäre ein Weg, das fehlende Gehalt beim Arbeitsgericht einzuklagen.
Dazu sucht man die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts auf und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage. Kostet nichts.


Okay und was passiert danach?
Hab gelesen, in der ersten Instanz benötigt man noch keinen Anwalt? Also für den Fall, dass der AG nicht schon
vorher noch zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Richtig gelesen.
Beim Arbeitsgericht hilft ein Rechtspfleger, den Antrag zu formulieren.
Es gibt eine Verfahrensnummer und der Antrag wird der Gegenseite zugeleitet. Die kann Position beziehen (was i.d.R. heißen dürfte, dass sie die Forderung bestreitet.)
Das Gericht setzt einen Gütetermin. Er dient dazu auszuloten, ob eine Einigung nicht doch möglich ist. (Der Richter lässt u.U. durchblicken, wie er die Chancen sieht). Oft kommt es zu einem Vergleich. Wenn beide Parteien zustimmen, ist der Streit beigelegt.
Anderenfalls gibt es einen Kammertermin und einen Richterspruch, das Urteil.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Vor dem Arbeitsgericht benötigt man in der Regel keinen Anwalt und ich möchte behaupten, dass 90% der Arbeitgeber zahlen, wenn Ihnen die Rechtslage im Gütetermin vom vorsitzenden Richter erklärt wurde.
Vor Allem in so doch recht eindeutigen Fällen wie Deinem.

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, kommt eben die Hauptverhandlung, aber auch da brauchst Du keinen Anwalt für.

Berücksichtigen sollte man, wenn man über einen Anwalt nachdenkt, nämlich immer, dass es eine Besonderheit des Arbeitsrechts ist, dass jede Partei seinen Anwalt im Gütetermin und der ersten Instanz selbst zahlen muss, egal ob man gewinnt oder verliert.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Das Gericht setzt einen Gütetermin. Und zwar recht fix - gehen Sie morgen zum Arbeitsgericht, könnte der Gütetermin schon im März stattfinden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay :) ich war nun beim Arbeitsgericht....allerdings habe ich jetzt Angst :D
War noch nie bei Gericht.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

.... klar, kommt ja auch eher selten vor im Leben, normalerweise.
Vor dem Gericht bzw. dem Richter brauchst du gar keine Angst zu haben - der versucht i.d.R., AN zu ihrem Recht zu verhelfen und ist ggü. AN wirklich freundlich und verständnisvoll.
AG oder ihre Vertreter allerdings können durchaus fies werden, es kann passieren, dass sie lügen oder Verwirrung zu stiften suchen. Das kann stressen.
Am besten, du gehst mit einer Person deines Vertrauens hin - solltest du dann aber vorher dem Richter mitteilen.
Also Ohren steifhalten. Lernen wirst du in jedem Fall etwas.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja davor habe ich Angst...
Lügen, Verwirrung stiften, mich hinstellen als hätte ich nicht alle Latten am Zaun. :augenroll:

Ich bin nicht so die gute Rednerin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Sie können soviel Leute mitbringen, wie Sie wollen - das ist ja eine öffentliche Verhandlung, und Ihre Freunde nehmen dann halt auf den Zuschauerbänken Platz. Die dürfen sich zwar nicht einmischen, aber schon die reine Anwesenheit kann Ihnen da vielleicht helfen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Noch ein Tipp: Wenn Sie genügend Zeit haben, mal am Vormittag zum Arbeitsgericht gehen und einige Verhandlungen ansehen - dann kriegt man eine Vorstellung davon, wie sowas abläuft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll ich alles mitbringen?
Also den Arbeitsvertrag sicher? Auch die falschen und korrigierten Gehaltsabrechnungen von ihr?

Zwischenzeitlich hatte sie einfach mal so meinen Vertrag rückwirkend mit weniger Stunden geändert, weil sie meinte, ich hätte sonst zu viele Minusstunden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

.


-- Editiert von Tamisa am 07.02.2019 13:42

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Tamisa):
Was soll ich alles mitbringen?
Zur Verhandlung?Wenn du bereits beim Gericht die Klage eingereicht hast, bekommst du eine schriftliche Einladung zum Verhandlungstermin.
Dort steht drin, was du mitbringen sollst.
Zitat (von Tamisa):
Also den Arbeitsvertrag sicher? Auch die falschen und korrigierten Gehaltsabrechnungen von ihr?
Wenn die Rechtsantragstelle das zuerst noch nicht zur Akte genommen hat, dann ja.

Den Vertrag hast du hoffentlich nicht unterschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das hat sie einfach so beschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

--- Den Vertrag hast du hoffentlich nicht unterschrieben? ----

Nein.

-- Editiert von Tamisa am 07.02.2019 14:17


Also den Alten Vertrag natürlich...aber den neuen natürlich nicht...denn das wurde ja einfach so
von ihr beschlossen.

-- Editiert von Tamisa am 07.02.2019 14:18

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tamisa
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Erstmal nochmal danke für alle die mir geantwortet haben..
Also sehr kurzfristig, zwei Tage vor dem angestrebten Gütetermin hat sie meine Forderung überwiesen.
Jetzt fehlt allerdings noch mein Januargehalt. Eigentlich hätte ich das am 15.2. erhalten müssen.
Heute ist bereits der 20.2. Ergo ist sie wieder in Verzug.

Ich hatte gehofft, dass es heute auch noch verhandelt werden kann...aber es erschien ja niemand.

Jetzt muss ich wohl wieder hin.

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