Rückgaberecht - Wer zahlt Versandkosten?

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
K.11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht - Wer zahlt Versandkosten?

Hallo,

ich habe in einem Geschäft für Druckerbedarf telefonisch eine Bestellung gemacht. Da es nicht die erste Bestellung war, wurde lediglich vereinbart, dass die Ware, wie bisher auch, an eine bestimmte Lieferadresse, die Rechnung jedoch an eine andere Adresse gehen soll.

Die Ware kam nun jedoch an die Rechnungsadresse an und konnte dort nicht im Empfang genommen werden. Es wurde auch keine Nachricht hinterlassen. Durch Zufall erfuhr ich erst 3 Wochen später, dass eine Frau vom Nachbarhaus das Paket entgegen genommen hatte und konnte es abholen.

Ich bezahlte sofort die mitgelieferte Rechnung, um keine Mahnung zu erhalten.
Da ich die Ware im Auftrag gekauft hatte, war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass mein Auftraggeber, aufgrund der langen Wartezeit auf die Lieferung, das Produkt bereits woanders erworben hatte.
Somit möchte ich die Ware zurückgeben. Ein Rücksendeschein oder jegliche Informationen zum Rückversand sind nicht mitgesandt worden.

Mit Erklärung dieser Umstände rief ich beim Verbraucher an, der mir, nach langer Überlegung, den Betrag der Ware zwar zurück erstatten wird, jedoch nicht die Versandkosten für die Lieferung - und auch die Rücksendekosten soll ich übernehmen.

Nun versuche ich herauszufinden, ob ich dazu verpflichtet bin oder der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat.
Bevor ich jedoch jegliche Versandkosten zurück fordere, möchte ich außerdem gerne wissen, ob der Verkäufer überhaupt verpflichtet ist, die Ware zurückzunehmen. Der Vertrag ist mit meiner Bezahlung schließlich abgeschlossen.

Danke im Voraus für die Hilfe

K.11

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von K.11):
Nun versuche ich herauszufinden, ob ich dazu verpflichtet bin oder der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat.

Warum sollte der Verbraucher die Kosten tragen? Ist ja nicht sein Problem, wenn deine Vorlieferanten Fehler machen.
Da wird man wohl drauf sitzen bleiben. Man kann eigentlich froh sein, das der Verbraucher keinem Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordert.



Zitat (von K.11):
Bevor ich jedoch jegliche Versandkosten zurück fordere, möchte ich außerdem gerne wissen, ob der Verkäufer überhaupt verpflichtet ist, die Ware zurückzunehmen.

Da wird kniffelig.

Denn der Verkäufer hat durch sein Verschulden an eine falsche Anschrift versendet, sein Erfüllungsgehilfe hat weiterhin verschuldet das man das mangels Benachrichtigung nicht mitbekam..

Der Käufer hingegen hat durch sein Verschulden die Rücksendung verursacht. Er hat sich 3 Wochen um die Bestellung nicht gekümmert, erst dadurch hat der Verbraucher die Ware nicht mehr gebrauchen können.



Zitat (von K.11):
Mit Erklärung dieser Umstände rief ich beim Verbraucher an, der mir, nach langer Überlegung, den Betrag der Ware zwar zurück erstatten wird

Warum eigentlich? Dann würde doch die Rücksendung entfallen? Er wird ja wohl kaum das Geld geben und nicht die Ware wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
K.11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich habe gerade registriert, dass ich wohl das Wort "Verbraucher" falsch verwendet habe - Verbraucher bin ja ich, der Käufer. Ich meinte mit Verbraucher eigentlich Vertreiber/Verkäufer - Entschuldigung dafür.

Deshalb bin ich gerade verwirrt und stehe die Antworten teilweise nicht - ich würde einfach nur gerne wissen, ob ich als Käufer, der nun seine Ware, über Umwege, erhalten und auch bezahlt hat, noch im Recht ist, diese Zurückzugeben. Und wenn ja, ob Hin- und Rücksendekosten von mir getragen werden müssen (so behauptet der Verkäufer).

Danke nochmals

Gruß, K.11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Im B2B Bereich besteht kein generelles Rückgaberecht. Entsprechend müsste man mal die vertraglichen Vereinbarungen zwischen sich selbst und dem Verkäufer überprüfen.

Ist dort keine explizite Regelung getroffen, handelt es sich bei der Rücknahme um eine Kulanzleistung. Unter den Bestimmungen des Kulanzgebers, also dem Verkäufer.

Ich sehe die Rücknahme unter nicht-Erstattung der Versandkosten als durchaus fair an.

0x Hilfreiche Antwort

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