Hallo,
kennt jemand den aktuellen Stand bzgl. der Rechtmäßigkeit von Kontoführungsgebühren bei einem Bausparvertrag in der Ansparphase?
Ein Kanzlei aus Stuttgart hat im Mai 2018 ein entsprechendes Urteil diesbezüglich vor dem Amtsgericht erwirkt (Az. 40a C 40/18
). Die einzige Information, die ich darüber finde, ist jedoch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Weiß jemand, wie das weiter ging? Hat die beklagte Bausparkasse Rechtsmittel eingelegt? Oder ist das Urteil der Status Quo?
Die Richter urteilen da, dass die Erhebung der Gebühren unwirksam ist, da in den AGB nicht zwischen Ansparphase und Darlehensphase unterschieden wird.
Stichwort: "Verbot der geltungserhaltenden Reduktion"
Kontogebühren Bausparvertrag in der Ansparphase - aktueller Stand
6. Februar 2019
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Frage vom 6. Februar 2019 | 17:18
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 32x hilfreich)
Kontogebühren Bausparvertrag in der Ansparphase - aktueller Stand
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#1
Antwort vom 7. Februar 2019 | 09:09
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Die Justiz hat Geduld und ein Amtsgerichtsverfahren wird bei so einem Thema sicherlich nicht "das Ende der Fahnenstange" sein
#2
Antwort vom 7. Februar 2019 | 14:06
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 32x hilfreich)
Daher die Frage des aktuellen Standes.
Ein rechtskräftiges Urteil eines Land- oder Amtsgerichtes würde ja für den Anfang genügen.
Ich habe zumindest noch ein Urteil vom Landgericht Hannover vom 08.11.2018, Az.: 74 O 19/18
gefunden, was - anscheinend - wohl auch von einer Unwirksamkeit von Kontoführungsgebühren in der Ansparphase ausgeht.
Hätten wir zumindest mal zwei Urteile. Mal sehen, ob die Bausparkassen Interesse daran haben es in höchster Instanz mit entsprechender Aufmerksamkeit zu regeln oder man sie ohne dies überzeugen kann.
Und jetzt?
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