Bruttobetrag trotz neuen Mindestlohn gleich?

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go508516-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruttobetrag trotz neuen Mindestlohn gleich?

Hallo zusammen,

seit dem 1 Januar wurde ja nun der Mindestlohn auf 9,19 Euro angehoben. Mein Arbeitsvertrag lief zum 31.1.2019 aus und ich staunte nicht schlecht als ich mit den Papieren genau den gleichen Bruttolohn wie vorher vorfand. Ich habe nun den Verdacht, dass mein ehemaliger Arbeitsgeber hofft ich wüsste nichts von der Erhöhung und er könnte mir Geld vorenthalten.

Wie kann ich die Situation entspannt aufklären?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen und um Erhellung bitten.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Solange dein Gehalt über dem Mindestlohn liegt wirst du auch keine Änderung auf deinem Gehaltszettel sehen.
Wenn du auf 450€ Basis arbeitest, wirst du auch keine Änderung auf deinem Lohnzettel sehen, dann brauchst du einfach nur weniger Zeit zu arbeiten.
Zuerst solltest du mal ein paar mehr Infos über dich geben, bevor man über deine Situation diskutieren kann.

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#3
 Von 
go508516-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähm okay....also ich habe für den Mindestlohn gearbeitet aka 8,84 nun sind es im Januar aber 9,19 sprich meine Brutto Summe müsste sich doch erhöht haben oder etwa nicht?

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Haben Sie denn auch die gleiche Anzahl Stunden gearbeitet?

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#5
 Von 
go508516-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich. 40 Stunden Woche

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von go508516-23):
Wie kann ich die Situation entspannt aufklären?
Ich würde dann einfach auf den AG zugehen und ihn höflich darauf hinweisen, dass wohl vergessen wurde dein Gehalt anzupassen. Frag ihn dann einfach, wann du mit der Ausgleichszahlung rechnen kannst. !!! Meist haben Arbeitsverträge nur sehr kurze Ausschlussfristen!!! Diese solltest du unbedingt nachweislich einhalten.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Mein Arbeitsvertrag lief zum 31.1.2019 aus

... und du hast danach offenbar weiter gearbeitet?

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#8
 Von 
go508516-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Mein Arbeitsvertrag lief zum 31.1.2019 aus

... und du hast danach offenbar weiter gearbeitet?


Ähm nein. Ich habe danach nicht weitergearbeitet....ich habe die Papiere nur erst diesen Montag bekommen und in den letzten 2 Tagen Arbeitserprobungen bei anderen Firmen gehabt. Ich werde versuchen mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu sprechen...auch wenn ich die Leute eigentlich nich mehr sehen will *seufz*

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie den nicht mehr sehen oder sprechen wollen, dann müssen SIe das auch nicht! :cool:
Machen Sie die Anfrage schriftlich.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
go508516-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn Sie den nicht mehr sehen oder sprechen wollen, dann müssen SIe das auch nicht! :cool:
Machen Sie die Anfrage schriftlich.


Machbar aber viel umständlicher. zumal ich mit der chefetage gut klar kam nur das personal vor ort war die hölle

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go508516-23):
zumal ich mit der chefetage gut klar kam
Die Chefetage wird die Lohnabrechnung wahrscheinlich auch nicht im eigenen Hause machen, oder?
Meist haben die ein *Steuerbüro*, wo die Lohnbuchhaltung für das Unternehmen erledigt wird.

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