Guten Tag,
ich hatte vor einigen Monaten einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt. Auf Nachfrage teilte mir die Polizei vor einem Monat mit, dass der Täter nicht ermittelt werden konnte (da Firmenfahrzeug) und die Akte an die Staatsanwaltschaft abferfügt wurde.
Dort stellte ich dann einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 406e Abs. 3 StPO, da ich keinen Einstellungsbescheid erhalten hatte.
Trotz mehrfacher Erinnerungen per Post, E-Mail und Fax hat die Staatsanwaltschaft bis heute nicht reagiert.
Was sollte ich tun? Es ist doch schade, wenn in unserem Rechtsstaat die Gesetze einfach nicht umgesetzt werden. So etwas kennt man sonst nur aus dem Iran oder China. Ist hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde empfehlenswert?
Danke im Voraus.