Staatsanwaltschaft reagiert nicht auf Antrag wegen Akteneinsicht, was tun?

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Staatsanwaltschaft reagiert nicht auf Antrag wegen Akteneinsicht, was tun?

Guten Tag,

ich hatte vor einigen Monaten einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt. Auf Nachfrage teilte mir die Polizei vor einem Monat mit, dass der Täter nicht ermittelt werden konnte (da Firmenfahrzeug) und die Akte an die Staatsanwaltschaft abferfügt wurde.

Dort stellte ich dann einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 406e Abs. 3 StPO , da ich keinen Einstellungsbescheid erhalten hatte.

Trotz mehrfacher Erinnerungen per Post, E-Mail und Fax hat die Staatsanwaltschaft bis heute nicht reagiert.

Was sollte ich tun? Es ist doch schade, wenn in unserem Rechtsstaat die Gesetze einfach nicht umgesetzt werden. So etwas kennt man sonst nur aus dem Iran oder China. Ist hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde empfehlenswert?

Danke im Voraus.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie wurde denn das in diesem Fall notwendige berechtigte Interesse an der Akteneinsicht dargelegt?

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#2
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe es damit begründet, dass ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, warum der Täter nicht ermittelt werden konnte und mit der Akteneinsicht möchte ich mehr über die durchgeführten Ermittlungen erfahren.

Aber aus dem § 406e geht hervor, dass ich selbst im Falle der Ablehnung die Möglichkeit habe, eine gerichtliche Entscheidung über die Akteneinsicht zu fordern.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Tja, dann entweder Dienstaufsichtsbeschwerde oder einen Anwalt mit Akteneinsichtnahme beauftragen. Mglw. klappt es dann...

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ansonsten sollte man wissen (und beherzigen) dass Beleidigungsdelikte unter Autofahrern bei den Staatsanwaltschaften eine bemerkenswert geringe Priorität einnehmen und selbst bei erfolgreicher Ermittlung des Fahrers in aller Regel aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Eine ähnlich niedrige Priorität dürften auch Auskunftsverlangen mutmaßlich beieidigter Autofahrer bekommen. Soll heißen dass das schlicht und einfach geraume Zeit dauern kann. Wie lange wurde denn gewartet?

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt.
Bei derartigen Kapitalverbrechen reagieren die Staatsanwaltschaften nicht unbedingt sehr eifrig. Meist stellen sie das Verfahrenein und verweisen den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg. Aber auch dafür muss der Täter bekannt sein.

Gab es denn eine (gute) Täterbeschreibung oder gar ein Foto anhand dessen der Täter hätte einfach identifiziert werden können?

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#6
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe den Antrag auf Akteneinsicht vor über 2 Wochen abgeschickt. Die Staatsanwaltschaft hatte damit bislang mehr als 10 Werktage Zeit für die Beantwortung.

Ich weiß, dass solche Verfahren in 99 % der Fälle eingestellt werden (genauso ist es bei Nötigungen im Straßenverkehr sowie bei Körperverletzungen ohne Folgen).

Ich weiß aber auch, dass die Staatsanwaltschaft einen Einstellungsbescheid verschicken muss. In der Vergangenheit haben die das immer wieder unterlassen und erst auf Nachfrage verschickt. Und das ärgert mich, denn wir sind hier angeblich in einem Rechtsstaat und da sollte gerade die Staatsanwaltschaft die StPO beachten.

Und ja, den Täter hatte ich gut beschrieben. Aber die Polizei wollte diesmal wohl den Fahrer nicht ermitteln (vielleicht ein eigener Kollege?). Diesbezüglich gibt es bereits einen Thread, der jedoch leider geschlossen wurde.

-- Editiert von schwukele am 08.02.2019 12:43

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Ich habe den Antrag auf Akteneinsicht vor über 2 Wochen abgeschickt. Die Staatsanwaltschaft hatte damit bislang mehr als 10 Werktage Zeit für die Beantwortung.

Aha ok, zwei ganze Wochen. Nach zwei Monaten hätte ich angefangen nachzufassen, wenn ich denn überhaupt der Meinung wäre es müsse sein. 10 Arbeitstage sind hingegen gerade mal ein Wimpernschlag im Lebenszyklus eines solchen Vorgangs.

Soll heißen: Deine Erwartungen an die Kapazitäten unseres Rechtsstaats sind vollkommen unrealistisch.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Na, dann einfach mal 1-2 Monate warten.

Die werden erst mal die wichtigen Sachen bearbeiten, die bei denen "echte" Straftaten begangen wurden.

Beschweren kann man sich darüber bei den Politikern, die die Justiz nicht mit den notwendigen Gesetzen und den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zunächst mal ist es praktisch ausgeschlossen, dass bereits nach 10 Tagen auf einen solchen Antrag reagiert wird.
Das hat einen einfachen Grund:

Zitat:
Trotz mehrfacher Erinnerungen per Post, E-Mail und Fax hat die Staatsanwaltschaft bis heute nicht reagiert.

Jedesmal wenn so etwas eingeht werden die Akten vorgelegt. Oder es wird gesammelt, weil man davon ausgeht, dass die Flut noch eine Weile andauert.
Sie sagen, dass Sie keinen Einstellungsbescheid erhalten haben. Woher wissen Sie denn, dass das Verfahren schon eingestellt ist?

Zitat:
Aber aus dem § 406e geht hervor, dass ich selbst im Falle der Ablehnung die Möglichkeit habe, eine gerichtliche Entscheidung über die Akteneinsicht zu fordern.

Dennoch muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Das ist aber nach Ihrem Vorbringen nicht der Fall. Bloßes Interesse am Akteninhalt genügt nicht.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Vielleicht kennt man Sie dort auch schon und hat keinen Bock, sich weiter mit so einem Zeugs herumzuschlagen... ;)

Aus dem letzten Thread, der auch das aktuelle Kapitelverbrechen behandelt:

Zitat:
ich habe vor 2 Monaten (wie so oft) einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt. Mir ist bekannt, dass die meisten Ermittlungsverfahren dieser Art (z. B. mangels öffentlichen Interesses) eingestellt werden, aber ich bin davon überzeugt, dass ein Schreiben der Polizei die Täter dazu bringt, sich zukünftig anders zu verhalten.


https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f548836.html

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe jetzt tatsächlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Mein Akteneinsichtsgesuch wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass es nach Nr. 185 Nr. 4 der Richtlinien im Straf- und Bußgeldsachen (RiStBV) nicht zulässig ist, Informationen über den Akteninhalt einer Ermittlungsakte an Privatpersonen oder private Einrichtungen weiterzugeben.

Zwar kann ich aus Nr. 185 diese Unzulässigkeit nicht erkennen (da geht es vielmehr darum, dass statt der Übersendung der Akten auch eine Einsicht ausreichend ist), aber nun gut. Warum gibt es dann aber den § 406e Abs. 3 StPO , der ausdrücklich vorgibt, dass auch Privatpersonen eine Akteneinsicht erhalten können?

Aber zumindest den Einstellungsbescheid müsste ich doch erhalten, oder? Diesbezüglich werde ich die Staatsanwaltschaft erneut anschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

10 Arbeitstage, innerhalb derer man auch noch "mehrfach 'per eMail, Brief und Fax' anmahnt" sind natürlich dazu geeignet, dass es dann extra lange dauert.

Die Begründung stellt eher auf Akteneinsicht für Unbeteiligte nach §§ 474 ff. StPO ab, jedoch gilt 185 RiStBV formell per § 478 StPO auch für Akteneinsicht nach § 406e StPO . Nunja, man kann ja gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Erfolgversprechend wird es aber wohl nicht sein, da es am berechtigten Interesse fehlt. Die "Überprüfung" ob die Polizei auch "doll genug" ermittelt hat, dürfte für ein solch berechtigtes Interesse nicht reichen.

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat:
Die "Überprüfung" ob die Polizei auch "doll genug" ermittelt hat, dürfte für ein solch berechtigtes Interesse nicht reichen.


So ist es.

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#14
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

ich möchte gerne dieses Thema erneut aufgreifen.

Ich hatte am 12.02. (also vor knapp 6 Wochen) die Staatsanwaltschaft angeschrieben und darauf hingewiesen, dass mir der Einstellungsbescheid nach § 171 StPO zusteht und ich diesen gerne hätte. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass für die Ablehnung meines Akteneinsichtsgesuchs nach Nr. 188 RiStBV ein Bescheid erforderlich ist.

Bis heute habe ich trotz zwischenzeitlich zwei versandter Erinnerungen keine Rückmeldung mehr erhalten. Ich hatte allerdings parallel eine Dienst- / Fachaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft verschickt, deren Beantwortung erfahrungsgemäß auch 2 Monate dauern kann.

Was kann nich tun? Kann ich den Einstellungsbescheid gerichtlich einfordern? Ich bin einfach nur fassungslos, dass ausgerechnet die Staatsanwaltschaft die deutschen Gesetze nicht umsetzt. Zumal die Staatsanwaltschaft und ich in der Vergangenheit ein gutes Verhältnis hatten (wir haben in 2 verschiedenen Strafverfahren gemeinsam dafür gesorgt, dass zwei Kriminelle verurteilt wurden).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Ich bin einfach nur fassungslos, dass ausgerechnet die Staatsanwaltschaft die deutschen Gesetze nicht umsetzt.

Ich konnte den bisherigen Ausführungen nicht entnehmen, das die Staatsanwaltschaft die deutschen Gesetze nicht umsetzt.

Ich konnte nicht mal entnehmen, das die Anfragen die Staatsanwaltschaft überhaupt erreicht haben.



Zitat (von schwukele ):
Bis heute habe ich trotz zwischenzeitlich zwei versandter Erinnerungen keine Rückmeldung mehr erhalten.

Welche Rückmeldung hätte man denn erhofft?



Zitat (von schwukele ):
Ich hatte allerdings parallel eine Dienst- / Fachaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft verschickt,

Prima, dann ist die Akte jetzt dahin unterwegs. Dauert dann ein paar Wochen / Monate bis die wieder zurück ist.



Zitat (von schwukele ):
Was kann nich tun?

Aüfhören durch dauernde Anfragen und sinnfreie Beschwerden das Verfahren unnötig zu verzögern wäre mal ein Anfang.
Und dann einfach mal abwarten.



Zitat (von schwukele ):
Kann ich den Einstellungsbescheid gerichtlich einfordern?

Klar. Sieht dann halt nur doof aus, wenn sich vor Gericht herausstellt, das man selbst die Ursache war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe heute Post von der ersten Oberstaatsanwältin erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir entschuldigt und meine Beschwerde als berechtigt eingestuft.

Die zuständige Mitarbeiterin hat „eine falsche Rechtsauffassung zu Grunde gelegt". Selbstverständlich darf ich Einsicht in die Akten nehmen, auf Wunsch wird mir die Akte sogar zugeschickt.

Und einen Einstellungsbescheid gibt es nicht, weil das Verfahren noch nicht eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat die Polizei damit beauftragt, eine Lichtbildvorlage durchzuführen, damit der Täter identifiziert werden kann.

Warum nicht gleich so?

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