Verstetigter Monatslohn - Fragen dazu

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)
Verstetigter Monatslohn - Fragen dazu

Hallo,

mein Arbeitgeber beruft sich auf einen verstetigten Monatslohn mit 173,3 Stunden, aber...

1) So wie ich gelesen habe, wird dafür ein "schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto" verlangt und das gibt es bei mir nicht.

2) Darf dieser verstetigte Lohn auch bei Zeitverträgen bezahlt werden, die nicht über das ganze Kalenderjahr gehen?

3) Dieser verstetigte Lohn wird nicht in meinem Arbeitsvertrag angegeben, sondern taucht nur auf der Lohnabrechnung auf, so dass ich keinerlei Kontrolle darüber habe, In meinem Arbeitsvertrag von 2018 steht nur, dass ich Mindestlohn bekomme und der monatliche Betrag, der 2018 gültig war.

Geht das so, wie mein Arbeitgeber das macht? Also für 2019 hab ich keine neue Informationen bekommen, sondern nur auf dem Lohnzettel den Bruttobetrag von 1592 € gesehen und sonst nix. Alle weitere Informationen waren nur telefonisch zu bekommen. Gibt es da keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag?

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Folgende Antworten gelten nur im Hinblick auf den Mindestlohn

zu 1) Wenn ein verstetigter Arbeitslohn vereinbart wurde gilt ein schriftliches Arbeitszeitkonto als mitvereinbart

zu 2) Ja, aber dann muss der AG am Ende des Arbeitsverhältnisses ggf. zu viel gearbeitete Stunden nachzahlen.

zu 3) Der verstetigte Arbeitslohn muss schriftlich vereinbart werden.

Zitat:
Geht das so, wie mein Arbeitgeber das macht?


Es fehlt offenbar die schriftliche Vereinbarung, ansonsten kann der AG das so machen.

Zitat:
Gibt es da keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag?


Bezüglich der Gehaltsanpassung an die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes ist kein Nachtrag erforderlich.

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#2
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)

Aber 1592 € Brutto ist doch für Januar weniger wie Mindestlohn, denn der hat 22 Arbeitstage und wenn 40 Wochenstunden gearbeitet werden, dann sind das gesamt 176 Stunden. Wenn ich 1592 € durch 176 teile dann komme ich auf einen Stundenlohn von 9,04 €, Mindestlohn ist aber 9,19 €.

Ist daher der verstetigte Monatslohn immer noch korrekt, wenn in einzelnen Monaten effektiv weniger wie Mindestlohn bezahlt wird?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ist daher der verstetigte Monatslohn immer noch korrekt, wenn in einzelnen Monaten effektiv weniger wie Mindestlohn bezahlt wird?

Ja. Das ist ja gerade das, was den verstetigten Monatslohn ausmacht: Man bekommt jeden Monat den gleichen Lohn, obwohl die Zahl der Arbeitstage unterschiedlich ist.
Wenn Sie im Februar auch 1592,93€ brutto bekommen, ob wohl es nur 20 Arbeitstage sind, ist alles OK.
Monate mit Unterschreitung und Monate mit Überschreitung gleichen sich aus.

Das Jahr hat 52 Wochen. Bei 40 Stunden pro Woche hat das Jahr 2080 Arbeitsstunden.
2080 Stunden x 9,19€/Stunde = 19115,20€ pro jahr
19115,20€ pro jahr geteilt durch 12 Monate = 1592,93€ pro Monat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist daher der verstetigte Monatslohn immer noch korrekt, wenn in einzelnen Monaten effektiv weniger wie Mindestlohn bezahlt wird?


Ja, das ist ausdrücklich im § 2 Abs. 2 MiLoG zulässig.

Über das Führen des Arbeitszeitkontos muss aber sichergestellt werden, dass im Jahresdurchschnitt oder auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Jahres mindestens der Mindestlohn gezahlt wurde.

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#5
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich arbeite bei dieser Firma bereits über 1 Jahr und ich habe noch nie gehört, dass ich ein Arbeitszeitkonto hätte, davon steht nichts in meinem Arbeitsvertrag und ich wurde mündlich nie darauf aufmerksam gemacht, dass es das gäbe bzw. geben müsste.

Wiederum habe ich auf verschiedenen Seiten im Internet (auch bei Steuerkanzleien) gelesen, dass der verstetigte Arbeitslohn nur dann gültig ist, wenn er oberhalb von Mindestlohn ist. Und dass bei Mindestlohn die tatsächliche Anzahl von Tagen bzw. Arbeitsstunden gezahlt werden muss. Also der Jahresschnitt nicht legal ist, denn §1, Abs. 1 MiLoG sagt aus, dass jeder Anspruch auf Mindestlohn hat. Also muss der auch in Monaten mit 22 bzw. 23 Arbeitstagen gedeckelt sein. Alles andere wäre weniger wie Mindestlohn und das darf nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kamur):
ich habe noch nie gehört, dass ich ein Arbeitszeitkonto hätte,
Wie weist ihr denn eure unterschiedlichen Arbeitszeiten nach?
Arbeitest du nach Gleitzeitmodell?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also muss der auch in Monaten mit 22 bzw. 23 Arbeitstagen gedeckelt sein. Alles andere wäre weniger wie Mindestlohn und das darf nicht sein.


Der verstetigte Arbeitslohn ist ausdrücklich in § 2 MiLoG geregelt. Mit Arbeitszeitkonto dürfen also Monate mit 22 oder 23 Arbeitstagen durch Monate mit 20 oder 21 Arbeitstagen ausgeglichen werden.

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