Guten Tag, nehmen wir mal den fiktiven Fall an der Mieter (M) hat seinen Mietvertrag zum 01.02 gekündigt und hat eine Wohnungsübergabe am 31.01 mit dem Vermieter (V), dort wurden Mängel (nötige Steicharbeiten an Wände) festgestellt und eine schriftliche Frist von 10 Werktagen gesetzt. Nun nehmen wir mal an der Vermieter stellt noch innerhalb dieser Frist eine Rechnung über die Renovierung durch eine Fachfirma.
Wäre es rechtlich richtig wenn der Vermieter die Steicharbeiten selbst ausführt trotz nicht abgelaufender Frist und die Kosten auf den Mieter überträgt? Welche Kosten dürfen, wann auf den Mieter übertragen werden?
Welche Möglichkeit hätte der Mieter nun auf die Selbstnachbesserung zu bestehen, da der Wohnraum ja nun bereits gestrichen wurde. Sagen wir mal der Schlüssel zur Wohnung wurde bereits bei der Übergabe zum 31.01 abgenommen.
Vielen Dank
Michael
Innerhalb von Nachbesserungspficht Firma beauftragt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zum Mietende wurde die Wohnung fristgerecht mit allen Schlüsseln übergeben, so soll es sein.
Zum Nachstreichen ... kommt direkt die erste Frage: Waren Sie denn tatsächlich verpflichtet dies zu tun?
ZitatNun nehmen wir mal an der Vermieter stellt noch innerhalb dieser Frist eine Rechnung über die Renovierung durch eine Fachfirma. :
Rechnung oder Kostenvoranschlag?
Wenn schriftlich eine Frist fixiert wurde und der VM hat schon eine Fachfirma beauftrag welche innerhalb der fixierten Frist die Arbeiten erledigt hat, dann dürfte der VM auf den größten Teil der Kosten wohl sitzen bleiben (Arbeitslohn, Anfahrtkosten), Material müsste mE der Mieter anteilmäßig zahlen, aber das ist bei einer fiktiven Situation auch schwer zu beurteilen.
Gehen wir mal fiktiv davon aus es wurde angekündigt das die Kosten durch die Fachfirma vom Mieter zu tragen sind, ein Schriftstück mit Beträgen liegt noch nicht vor gleichzeitig wird der Zugang zu der Wohnung und die Chance zur selbst Nachbesserung trotz der noch nicht abgelaufenden schriftlichen Frist nicht gewährt.
Gehen wir mal davon aus die Farbe an den Wände wurden teilweise nur ausgebessert und soll laut Vermieter komplett gestrichen werden und ein Raum wurde nicht gestrichen da aus der Mietersicht kein Grund bestünde. Die Bereitschaft die angeblichen Mängel zu beseitigen bestünde aber wäre ja nun nicht mehr möglich.
Danke
-- Editiert von go508561-81 am 08.02.2019 12:02
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:
Wäre es Rechtens wenn der Vermieter behaupten würde auf eine persönliche Nachbesserungsfrist würde verzichtet worden sein weil die Schlüssel ja ab Übergabetermin abgegeben worden sind obwohl es eine schrifliche Nachbesserungsfrist gäbe und der Mieter nie signalisiert hätte das er die arbeiten NICHT ausführen wolle.
Danke
-- Editiert von go508561-81 am 08.02.2019 12:29
ZitatGehen wir mal fiktiv davon aus es wurde angekündigt das die Kosten durch die Fachfirma vom Mieter zu tragen sind, ein :
Gehen wir mal in echt davon aus, dass eine solche Ankündigung lediglich eine Nebelbombe ist, solange der VM die Arbeiten innerhalb der gewährten Frist durchführen lässt und als Sahnehäubchen noch der Zutritt dem ExM verwehrt wird, welcher in der Frist die Arbeiten erledigen möchte.
ZitatGehen wir mal davon aus die Farbe an den Wände wurden teilweise nur ausgebessert und soll laut Vermieter komplett gestrichen werden :
Flickarbeiten an Wänden taugen nix, das ist zu 99,99 % eine Verböserung des Istzustandes. Aber hierzu ist auch fiktiv nix zu sagen, da man nicht weiß, wie die fiktive Vereinbarung im MV hierzu aussieht.
ZitatWäre es Rechtens wenn der Vermieter behaupten würde auf eine persönliche Nachbesserungsfrist würde verzichtet worden sein weil die Schlüssel ja ab Übergabetermin abgegeben worden sind :
Nö, man kann ja auch nachweisen, dass man Zutritt begehrt hat zur Nachbesserung (fiktiv natürlich)
Warum eigentlich immer fiktiv?
Zitat:obwohl es eine schrifliche Nachbesserungsfrist gäbe
Wie würde denn dieser fiktive genaue Wortlaut lauten ?
Sowas wie zum Beispiel :Die im Protokoll als erforderlich festgestellten und von mir zu tragende Arbeiten, werde ich innerhalb von 10 Werktagen durchführen (gilt als Fristsetzung). Sollten die Arbeiten bis zur Abnahme nicht ausgeführt worden sein so ist der Vermieter ohne weitere Ankündigung berechtigt die Arbeiten von einer fachfirma ausführen zu lassen. Ausserdem ist für den entstanden mietausfall aufzukommen.
Und das Protokoll trägt ein Datum, so dass man rechnen kann, wann die genauen 10 Tage rum sind ?
ZitatUnd das Protokoll trägt ein Datum, so dass man rechnen kann, wann die genauen 10 Tage rum sind ? :
genau
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten