Innerhalb von Nachbesserungspficht Firma beauftragt

8. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go508561-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Innerhalb von Nachbesserungspficht Firma beauftragt

Guten Tag, nehmen wir mal den fiktiven Fall an der Mieter (M) hat seinen Mietvertrag zum 01.02 gekündigt und hat eine Wohnungsübergabe am 31.01 mit dem Vermieter (V), dort wurden Mängel (nötige Steicharbeiten an Wände) festgestellt und eine schriftliche Frist von 10 Werktagen gesetzt. Nun nehmen wir mal an der Vermieter stellt noch innerhalb dieser Frist eine Rechnung über die Renovierung durch eine Fachfirma.

Wäre es rechtlich richtig wenn der Vermieter die Steicharbeiten selbst ausführt trotz nicht abgelaufender Frist und die Kosten auf den Mieter überträgt? Welche Kosten dürfen, wann auf den Mieter übertragen werden?

Welche Möglichkeit hätte der Mieter nun auf die Selbstnachbesserung zu bestehen, da der Wohnraum ja nun bereits gestrichen wurde. Sagen wir mal der Schlüssel zur Wohnung wurde bereits bei der Übergabe zum 31.01 abgenommen.

Vielen Dank
Michael

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zum Mietende wurde die Wohnung fristgerecht mit allen Schlüsseln übergeben, so soll es sein.

Zum Nachstreichen ... kommt direkt die erste Frage: Waren Sie denn tatsächlich verpflichtet dies zu tun?

Zitat (von go508561-81):
Nun nehmen wir mal an der Vermieter stellt noch innerhalb dieser Frist eine Rechnung über die Renovierung durch eine Fachfirma.


Rechnung oder Kostenvoranschlag?

Wenn schriftlich eine Frist fixiert wurde und der VM hat schon eine Fachfirma beauftrag welche innerhalb der fixierten Frist die Arbeiten erledigt hat, dann dürfte der VM auf den größten Teil der Kosten wohl sitzen bleiben (Arbeitslohn, Anfahrtkosten), Material müsste mE der Mieter anteilmäßig zahlen, aber das ist bei einer fiktiven Situation auch schwer zu beurteilen.

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#2
 Von 
go508561-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehen wir mal fiktiv davon aus es wurde angekündigt das die Kosten durch die Fachfirma vom Mieter zu tragen sind, ein Schriftstück mit Beträgen liegt noch nicht vor gleichzeitig wird der Zugang zu der Wohnung und die Chance zur selbst Nachbesserung trotz der noch nicht abgelaufenden schriftlichen Frist nicht gewährt.

Gehen wir mal davon aus die Farbe an den Wände wurden teilweise nur ausgebessert und soll laut Vermieter komplett gestrichen werden und ein Raum wurde nicht gestrichen da aus der Mietersicht kein Grund bestünde. Die Bereitschaft die angeblichen Mängel zu beseitigen bestünde aber wäre ja nun nicht mehr möglich.

Danke

-- Editiert von go508561-81 am 08.02.2019 12:02

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#3
 Von 
go508561-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go508561-81):

Wäre es Rechtens wenn der Vermieter behaupten würde auf eine persönliche Nachbesserungsfrist würde verzichtet worden sein weil die Schlüssel ja ab Übergabetermin abgegeben worden sind obwohl es eine schrifliche Nachbesserungsfrist gäbe und der Mieter nie signalisiert hätte das er die arbeiten NICHT ausführen wolle.

Danke


-- Editiert von go508561-81 am 08.02.2019 12:29

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go508561-81):
Gehen wir mal fiktiv davon aus es wurde angekündigt das die Kosten durch die Fachfirma vom Mieter zu tragen sind, ein


Gehen wir mal in echt davon aus, dass eine solche Ankündigung lediglich eine Nebelbombe ist, solange der VM die Arbeiten innerhalb der gewährten Frist durchführen lässt und als Sahnehäubchen noch der Zutritt dem ExM verwehrt wird, welcher in der Frist die Arbeiten erledigen möchte.

Zitat (von go508561-81):
Gehen wir mal davon aus die Farbe an den Wände wurden teilweise nur ausgebessert und soll laut Vermieter komplett gestrichen werden


Flickarbeiten an Wänden taugen nix, das ist zu 99,99 % eine Verböserung des Istzustandes. Aber hierzu ist auch fiktiv nix zu sagen, da man nicht weiß, wie die fiktive Vereinbarung im MV hierzu aussieht.

Zitat (von go508561-81):
Wäre es Rechtens wenn der Vermieter behaupten würde auf eine persönliche Nachbesserungsfrist würde verzichtet worden sein weil die Schlüssel ja ab Übergabetermin abgegeben worden sind


Nö, man kann ja auch nachweisen, dass man Zutritt begehrt hat zur Nachbesserung (fiktiv natürlich)

Warum eigentlich immer fiktiv?

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
obwohl es eine schrifliche Nachbesserungsfrist gäbe


Wie würde denn dieser fiktive genaue Wortlaut lauten ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
go508561-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sowas wie zum Beispiel :Die im Protokoll als erforderlich festgestellten und von mir zu tragende Arbeiten, werde ich innerhalb von 10 Werktagen durchführen (gilt als Fristsetzung). Sollten die Arbeiten bis zur Abnahme nicht ausgeführt worden sein so ist der Vermieter ohne weitere Ankündigung berechtigt die Arbeiten von einer fachfirma ausführen zu lassen. Ausserdem ist für den entstanden mietausfall aufzukommen.

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Und das Protokoll trägt ein Datum, so dass man rechnen kann, wann die genauen 10 Tage rum sind ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
go508561-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und das Protokoll trägt ein Datum, so dass man rechnen kann, wann die genauen 10 Tage rum sind ?


genau

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