Hallo,
folgende Situation:
- ich lebe in Deutschland, arbeite aber im europäischen Ausland und versteuere mein Gehalt auch dort
- bisher musste ich noch nie eine Steuerklärung in Deutschland gemacht
- nun habe ich Zinserträge auf einem ausländischen Tagesgeldkonto, diese sind pro Jahr höher als 801€
- Bzgl. Besteuerung der Zinserträge hat mir meine Bank folgendes mitgeteilt:
Der Zinsertrag wird Ihrem Konto monatlich ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben. Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches erfolgt jährlich die Meldung über die Höhe Ihres Zinsertrages an die zuständigen Finanzbehörden.
Muss ich somit eine Steuerklärung in Deutschland abgeben?
Gibt es in diesem Fall eine Art vereinfachte Version der Steuerklärung da es sich bei den Zinserträgen um meine einzigen Einkünfte in Deutschland handelt (z.B. lediglich Anlage KAP einreichen)?
Danke vorab
Tagesgeld Zinsertrag Ausland
8. Februar 2019
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Frage vom 8. Februar 2019 | 12:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tagesgeld Zinsertrag Ausland
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#1
Antwort vom 8. Februar 2019 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Muss ich somit eine Steuerklärung in Deutschland abgeben?
Ja
Zitat:Gibt es in diesem Fall eine Art vereinfachte Version der Steuerklärung da es sich bei den Zinserträgen um meine einzigen Einkünfte in Deutschland handelt (z.B. lediglich Anlage KAP einreichen)?
Nach meiner Kenntnis gibt es keine so einfache Möglichkeit
Die ausländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind in Deutschland zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, so dass sie Einfluss auf die Höhe der Steuer auf die Zinsen haben kann, sofern nicht ohnehin die 25% erreicht werden.
Außerdem bietet die Abgabe der Steuererklärung dann noch die Möglichkeit, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
-- Editiert von hh am 08.02.2019 13:12
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