Erwerbsminderungsrente Versicherung hilft nicht weiter

8. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb508568-10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente Versicherung hilft nicht weiter

Hallo liebe Forum Mitgieder,
vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.

Ich bin seit 2016 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse erhielt ich erstmal ALG 1. Dort sagte man mir ich solle einen Antrag auf Rehabei der Rentenversicherung stellen. Diese schickte mich dann zu einem Gutachter, der vorerst eine befristete Erwerbsunfähigkeit von 2 Jahren feststellte. Das war im März 2018. Im Juni erhielt ich Post von der Rentenversicherung. Keine Reha weil nicht klar ist, ob dadurch eine Besserung eintreten wird. Die Prüfung zur Umwandlung Antrag auf Erwerbsunfähigkeit erfolgt. Seit dem kam nichts. Briefe wurden nicht beantwortet.

Heute habe ich meinen Mut zusammengenommenund dort angerufen. Sehr unfreundlich wurde mir gesagt, dass hier die Akte geschlossen wäre und sie nicht wüssten, was sie im letzten Jahr gemacht hätte und ich eben Pech hätte und einen neuen Antrag stellen soll.

Ich bin echt verzweifelt. Überall habe ich gelesen, dass die Bearbeitung durchaus ein halbes Jahr dauern kann. Ich dachte mir - warte halt etwas ab.

Darf die Rentenversicherung Angräge überhaupt einfach schließen ohne den Antragsteller zu informieren? Da ich nie eine Entscheidung zur Erwerbsminderungsrente erhalten habe sondern nur zur Reha könnte ich hier ja nicht mal widersprechen.

Ich fühle mich hilflos und hoffe auf ein paar gute Tips. Ich möchte ungern einem Anwalt hinzuziehen. Das hätte ich gerade erst wegen dem GdB. Mir fehlt die Kraft.

-- Editiert von fb508568-10 am 08.02.2019 12:50

-- Editiert von fb508568-10 am 08.02.2019 13:36

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@fb:

Zitat:
Darf die Rentenversicherung Angräge überhaupt einfach schließen ohne den Antragsteller zu informieren?


Selbstverständlich nicht. Anträge sind zu bescheiden und der Bescheid wird erst wirksam, wenn er dem Antragsteller bekanntgegeben, sprich zugestellt worden ist.

Fordere die Rentenversicherung schriftlich/nachweislich und unter Fristsetzung (4 Wochen, aber mit konkretem Datum) zur Bescheidung Deines Antrages auf und kündige für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Erhebung einer Untätigkeitsklage an. Die Untätigkeitsklage führt zwar zu keiner gerichtlichen Entscheidung in der Sache, erzwingt aber den Erlass eines Bescheides, gegen den dann ggf. Widerspruch eingelegt werden kann. Für die Untätigkeitsklage brauchst Du auch nicht unbedingt einen Anwalt.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
fb508568-10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das beruhigt mich. Mich hat das echt völlig aus dem Konzept gebracht. Untätigkeitsklage war mir bisher nicht geläufig. Das ist ein toller Ansatz.

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#3
 Von 
fb508568-10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das beruhigt mich. Mich hat das echt völlig aus dem Konzept gebracht. Untätigkeitsklage war mir bisher nicht geläufig. Das ist ein toller Ansatz.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

An deinem Wohnort oder zumindest in der Nähe gibt sicher einen DRV Beratungsstelle. Rufe an, lasse dir einen Termin geben, nimmst deine Unterlagen mit und lässt dich dort beraten.
Ist der einfachste Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Aber Achtung! Keinen neuen Antrag stellen! Auf keinen Fall und unter keinen Umständen!! Egal, was man ihnen sagt - bis Sie den Bescheid haben!

Ein neuer Antrag würde nämlich erst ab dem neuen Datum gelten. Nun dreht es sich aktuell ja um den Antrag mit dem Datum März 2018 bzw dem Datum, als Sie den Reha Antrag gestellt haben. Eine bewilligte EM Rente würde dann rückwirkend zu diesem Datum gezahlt - und da kommt dann, wenn die üblichen Leistungen abgezogen wurden, noch ein schickes Summchen bei rum!

Verschenken Sie das nicht!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich sehe das Problem, dass er ja nie direkt einen Antrag auf EM-Rente gestellt hat. Ob die "feiwillige" Überprüfung durch die RV auf Umwandlung als Neuantrag zu werden ist, ich hab da so meine Bedenken. Denn der REHA-Antrag ist ja beschieden worden. Da hat man dann geprüft, ob man von Amts wegen etwas umwandeln muss. Ob darüber zu bescheiden ist, das kann ich im Augenblick nicht abschätzen.

Hier ist also Taktik gefragt. Man weiss nicht, ob die Rentenversicherung wirklich untätig im juristischen Sinne war, deshalb halte ich es für mutig, hier auf eine Entscheidung zu warten, die durchaus negativ ausfallen kann. Und dann sind eventuell alle Fristen für eine EM-REnte vergeigt. Denn die bekommt man ja nur, wenn man binnen der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist bzw. ALG I/ Krankengeld bezogen hat, so dass eingezahlt wurde. Und durch Nichtbeachtung der Fristen kann bei der unsicheren Rechtslage natürlich auch was schief gehen.

Deshalb folgendes machen: einmal wie Axel, Loni und #4 geschrieben haben, vorgehen. Gleichzeitig aber hilfsweise einen neuen Antrag stellen, für den Fall, dass der alte nicht durchgeht, damit keine Zeit verloren wird. Damit hätte man m.E. dann das Risiko minimiert. Aber nur auf die unsichere alte Stituation setzen, das wäre mir zu waghaft.

wirdwerden

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