Hallo,
im Vorfeld schon einmal vielen Dank für alle Antworten.
So, zu beginn muss ich direkt sagen dass das Grundproblem durch meine Dummheit bzw. Untätigkeit entstanden ist und sich hätte komplett vermeiden lassen. Ärgerlich aber ist nun so.
Ich bin geschieden seit ca. 8 Jahren und habe ein 9 Jähriges Kind. Ich habe auf Anfragen des Jugendamtes zu meinen Einkommensverhältnissen nie wirklich geantwortet da ich dachte dass sich der Unterhalt sowieso ansammelt wenn ich nicht Zahlen kann.
Ich habe studiert, dieses Studium abgebrochen und danach eine Ausbildung gemacht. Während der Studienzeit und der Ausbildung habe ich nie über dem Grundbehalt verdient. Während der staatlichen Anerkennung auch immer unter 1000 Euro Netto.
Über die Jahre haben sich ca. 17 000 Euro Unterhaltsschulden angesammelt. Ich arbeite jetzt seit ca. 1.5 Jahren in Vollzeit und habe ca 13 000 abbezahlt.
Mir ist erst vor kurzem klar geworden dass ich im Mangelfall keinen Unterhalt zahlen musste und habe auch eine Berechnung des Jugendamtes Widerspruch eingelegt. Die Antwort darauf war, dass eine Berücksichtigung nicht mehr möglich ist.
Nun ist meine Frage ob das so korrekt ist ? Grundsätzlich möchte ich kein Geld zurück haben welches ich schon gezahlt habe. Mir würde es reichen wenn die Zeit der Ausbildung bzw. staatl. Anerkennung angerechnet würde und ich die restlichen 4000 nicht mehr zahlen bräuchte sondern nur den normalen monatlichen Unterhalt.
Habe ich da Chancen oder ist das quasi Pech gehabt ?
lg
Unterhalt für Kind, Mangelfall nicht gemeldet
8. Februar 2019
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Frage vom 8. Februar 2019 | 18:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind, Mangelfall nicht gemeldet
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#1
Antwort vom 8. Februar 2019 | 19:04
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Verjährt würde ich jetzt mal sagen.
#2
Antwort vom 9. Februar 2019 | 19:01
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Naja, was heißt Pecht gehabt. Selbst verschuldete Leiden würde ich sagen. Ich sehe auch nichts Falsches in der Aussage des Jugendamtes. Sie wollten es doch so:
ZitatIch habe auf Anfragen des Jugendamtes zu meinen Einkommensverhältnissen nie wirklich geantwortet da ich dachte dass sich der Unterhalt sowieso ansammelt wenn ich nicht Zahlen kann. :
Sie waren nicht gehindert, sich zu informieren und hätten dies auch ohne großen Aufwand tun können... Dass Sie dies versäumt haben, müssen Sie sich wohl zurechnen lassen. Ich sehe da auch keine Aussichten, das zu drehen.
-- Editiert von fb367463-2 am 09.02.2019 19:06
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#3
Antwort vom 10. Februar 2019 | 13:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ist das dann alles verjährt oder könnte ich versuchen das zumindest meine staatl Anerkennung berücksichtigt wird ?
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