Doppelbesteuerungsabkommen Türkei

8. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Solveijg
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 21x hilfreich)
Doppelbesteuerungsabkommen Türkei

seit fast 8 Jahren lebe ich als Rentnerin in der Türkei und beziehe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrenten. Sowohl der Lohnsteuerhilfeverein als auch mein Rechtsanwalt haben errechnet, dass ich in Deutschland keine Steuern zu zahlen braeuchte, wenn ich dort meinen Wohnsitz haette.( İch war viele Jahre für meine Familie da)
Das Finanzamt Neubrandenburg verlangt aber seit 2015 Jahr für Jahr rd. 500 € von mir. İst das berechtigt? Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Leider kann mir aber niemand, was das eigentlich bedeutet. Kennt sich hier jemand damit aus?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Leider kann mir aber niemand, was das eigentlich bedeutet.


In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, damit es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt.

Bezüglich von Renten hat laut dem DBA Türkei nicht der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht, sondern der Staat, der die Renten zahlt. Dabei gibt es in Art. 18 Abs. 2 dieses Abkommens noch eine ungewöhnliche Sonderregelung für Renten.
http://www.tuerkei-recht.de/downloads/dba-d-tr-neu.pdf

Zitat:
Das Finanzamt Neubrandenburg verlangt aber seit 2015 Jahr für Jahr rd. 500 € von mir. İst das berechtigt?


Ohne Kenntnis der Zahlen kann das hier niemand beurteilen.

Daher bitte ich um Beantwortung folgender Rückfragen:
Hast Du eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben?
Hast Du in dieser Steuererklärung die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt?
Aus welchem Jahr stammen die Aussagen des Lohnsteuerhilfevereins und des Rechtsanwaltes?

Normalerweise ist jemand, der zwar Einkünfte in Deutschland erzielt, hier aber keinen Wohnsitz hat nur beschränkt steuerpflichtig. Wenn man jedoch mehr als 90% seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, dann kann man die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Das ist dann regelmäßig günstiger als die beschränkte Steuerpflicht.

Die unbeschränkte Steuerpflicht gibt es aber in einem Fall wie diesem nur auf Antrag bei der Abgabe einer Steuererklärung. Dann wird man so behandelt wie jemand mit Wohnsitz in Deutschland.

-- Editiert von hh am 08.02.2019 20:34

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)


Das Besteuerungsrecht hat nach Art.18.Abs. 1 der Ansässigkeitsstaat -Türkei. Deutschland kann aber auch an ďer Quelle besteuern, soweit die Rente 10.000 Euro übersteigt. Offenbar ist es der Grund, warum das Fa. jetzt Geld vom TC verlangt.



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solveijg
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche und ausführliche Auskunft hh, das hilft auf jeden Fall schon mal etwas weiter.

Seit Nov. 2014 ist zu meiner ges. Rente die Betriebsrente dazu gekommen. Zur Zeit werden mtl. 1.070 € auf mein deutsches Bankkonto gezahlt. Mein fester Wohnsitz ist in der Türkei. 2016 forderte das FA Neubrandenburg erstmalig rd. 500 € Steuern von miir an. Eine Einkommenssteuererklaerung konnte ich nicht mehr machen, da die Kontoauszüge nicht mehr nachvollziehbar waren. İch habe die Steuern dann erst mal "unter Vorbehalt" bezahlt.

2017 konnte ich nirgendwo eine konkrete Auskunft bekommen, ob ich die angeforderten rd 500 € für 2016 zahlen müsste. Auch da hab ich "unter Vorbehalt" gezahlt. 2018 habe ich mich bei einem Deutschlandaufenthaltan den Lohnsteuerhilfeverein gewandt, um erstmals eine Einkommenssteuer einzureichen. Der dortige Mitarbeiter fragte mich 4 oder 5 mal, ob ich Einkünfte in der Türkei haette. Habe ich nicht. Er hat dann ausgerechnet, dass ich keine Steuern zu bezahlen brauche und mir auch eine Kopie seiner Berechnung mitgegeben. İm Oktober 2018 erhielt ich dann eine e-mail von ihm,dass seine Berechnung nicht passt und ich sowohl für 2017 als auch für 2018 jeweils ca. 500 € zahlen müsse. Mit seinem Vermerk: "den 1. Betrag bitte möglichst heute noch."

Mein Rechtsanwalt hat dann ebenso im letzten Jahr ausgerechnet, dass ich in Deutschland keine Steuern zu zahlen haette. Er ist allerdings kein Fachanwalt für Steuerrecht und befürchtet, wenn ich in Deutschland nicht mehr bezahlen muss, dass dann die Türkei Steuern verlangt.




-- Editiert von Solveijg am 09.02.2019 09:29

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Seit Nov. 2014 ist zu meiner ges. Rente die Betriebsrente dazu gekommen. Zur Zeit werden mtl. 1.070 € auf mein deutsches Bankkonto gezahlt.

Ja, eben das ist der Grund, warum das FÄ. von dir Geld will. Wenn du in der Türkei die Steuern zahlst, kannst du diese 500 Euro anrechnen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
Das Besteuerungsrecht hat nach Art.18.Abs. 1 der Ansässigkeitsstaat -Türkei. Deutschland kann aber auch an ďer Quelle besteuern, soweit die Rente 10.000 Euro übersteigt.


Danke für die Richtigstellung meiner Antwort#1

Zitat:
Er hat dann ausgerechnet, dass ich keine Steuern zu bezahlen brauche und mir auch eine Kopie seiner Berechnung mitgegeben. İm Oktober 2018 erhielt ich dann eine e-mail von ihm, dass seine Berechnung nicht passt und ich sowohl für 2017 als auch für 2018 jeweils ca. 500 € zahlen müsse.


Um jetzt aufzulösen, was der genaue Grund ist, wirst Du schon genaue Zahlen nennen müssen.

Zitat:
Zur Zeit werden mtl. 1.070 € auf mein deutsches Bankkonto gezahlt.


Das ist die Betriebsrente? Und wie hoch ist die gesetzliche Rente?


-- Editiert von hh am 09.02.2019 21:26

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solveijg
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 21x hilfreich)

Guten Morgen,
der Betrag von 1.070 € mtl. setzt sich zusammen aus ges. Rente 856 € und Betriebsrente 214 €. Wie schon geschrieben, ich war lange für meine Familie da. Davon werden noch monatlich ca. 13 € direkt durch die Krankenkasse von meinem Konto abgebucht (Anwartschaft für die Pflegeversicherung).

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann sollte bei Wohnsitz in Deutschland tatsächlich keine Steuer anfallen. Bei Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in der Türkei wird jedoch der Grundfreibetrag halbiert.

Bei beschränkter Steuerpflicht unterliegen 12*1070€-10.000€=2.840€ nach Art. 18 Abs. 2 der Steuerpflicht in Deutschland. Darauf würden dann 478€ Einkommensteuer zzgl. Soli, d.h. 504,29€ Steuern anfallen.

BMF-Schreiben zur Rentenbesteuerung in der Türkei

Nach meiner Auffassung kann trotz des Umstandes, dass die Türkei das Besteuerungsrecht hat im Prinzip in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG beantragt werden. Allerdings ist dafür die Bestätigung der türkischen Steuerbehörde erforderlich, dass die Angaben richtig sind. Spätestens damit wird der türkischen Steuerbehörde auffallen, dass die deutsche Rente in der Türkei zu versteuern ist. In der Türkei beträgt der Grundfreibetrag aber umgerechnet nur etwa 1.800€/Jahr.

Bei Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht dürfte daher der türkischen Steuerbehörde auffallen, dass bislang in der Türkei keine Steuern gezahlt wurden (Steuerhinterziehung?). Da die Steuern in der Türkei höher sind als die in Deutschland erlangt man dadurch keinen Vorteil.

Insgesamt gesehen ist die erhobene Steuer von etwa 500€ durch das deutsche Finanzamt völlig korrekt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solveijg
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 21x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank hh für deine ausführliche und verstaendliche Antwort. Also lasse ich am besten alles so weiterlaufen. Ok, dann muss ich mich wohl damit abfinden.

Dir noch alles Gute
Solveıjg

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