Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung zum 29.2. gekündigt und wohne seit Anfang Februar in meiner neuen Wohnung. Jetzt bekomme ich überraschend einige Anrufe von Interessenten für meine alte Wohnung, die die diese Besichtigen wollen. Der Vermieter hat meine Nummer den Interessenten weitergegeben, die sich dann mit mir in Verbindung setzen.
Frage: Ist das zulässig, wenn meine Nummer weitergegeben wird ?
Wie geschildert bin ich nicht mehr in der alten Wohnung.Die ist quasi leer und für mich ein großer Aufwand diese Interessenten zu zeigen (ist auch gar nicht meine Aufgabe oder ?)
Frage: Muss ich den Interessenten die Wohnung zeigen ?
danke schon mal für Antworten
Wohnungsbesichtigung ohne Rücksprache
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatFrage: Ist das zulässig, wenn meine Nummer weitergegeben wird ? :
Da kann man drüber streiten.
Du bist derzeit noch Mieter und damit auch verpflichtet die Wohnung Interessenten zu zeigen.Womit der Vermieter durchaus berechtigt ist, Kontaktdaten zwecks Terminvereinbarung an potentielle Interessenten weiter zu geben.
Andererseits könnte man auch argumentieren, das der Vermieter zuständig wäre, das ganze zu organisieren.
Zitatund für mich ein großer Aufwand diese Interessenten zu zeigen (ist auch gar nicht meine Aufgabe oder ?) :
Doch, die nächsten 12 Monate (bzw. bis die Wohnung vermietet wurde) wird es Deine Aufgabe sein, Interessenten Zutritt zu gewähren. Zeigen muss man Ihnen diese nicht.
Allerdings kann man Termine vorgeben, das sollten 1-2 Termine je Monat sein. Idealerweise Samstag / Sonntag, weil da die meisten Leute Zeit haben.
?ZitatDoch, die nächsten 12 Monate :
Wieso 12 Monate? Ah weil es dieses Jahr keinen 29.2. gibt?
Holla die Waldfee ... zu wann haben Sie die Wohnung nun tatsächlich gekündigt?
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super witzig . haha
Natürlich brauchst du keine Besichtigungstermine Besichtigungen mit den Interessenten zu machen
noch darf er deine telnummer einfach so weitergeben.
wenn du eh ausgezogen bist dann könntest du dem VM auch den Schlüssel überlassen bzw. die Wohnung auch vorzeitig wieder in seinen Besitz bringen.
gab es denn hinsichtlich der Besichtigungen keine Absprachen mit dem VM?
normalerweise werden ein paar termine vereinbart und fertig
Hast du überhaupt keinen Kontakt mehr zu deinem VM?
vielleicht solltest du mal deinen alten Briefkasten checken...
könnte im Zweifel teuer für dich werden...
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 09.02.2019 09:43
Gut, habe die Wohnung zum 1.3.19 gekündigt.
Mit dem neuen Vermieter gab es keine Absprachen.
Hintergrund: Das Mietshaus wurde zum 1.1.19 verkauft und der neue Vermieter hat sich noch nicht vorgestellt, geschweige denn Kontaktdaten vorgestellt.
Der alte Vermieter hat die neue Kontonummer und den Namen des neuen Vermieters mitgeteilt. Mit dem neuen Vermieter hatte ich noch nichts zu tun....
ZitatGut, habe die Wohnung zum 1.3.19 gekündigt. :
Zum Monatsende wird gekündigt es sei denn, sie haben etwas anderes vereinbart.
ZitatHintergrund: Das Mietshaus wurde zum 1.1.19 verkauft und der neue Vermieter hat sich noch nicht vorgestellt, geschweige denn Kontaktdaten vorgestellt. :
Und welcher VM hat nun die Telefonnummer weiter gegeben? Wie wäre es, wenn Sie die Wohnung jetzt schon übergeben die ist doch leer, dann müssen Sie nicht dauernd hin um die Leute besichtigen zu lassen, und ja Sie müssen dann schon den Zugang zur Wohnung gewähren, damit diese weiter vermietet werden kann, natürlich nach Rücksprache.
dann kontaktiere halt deinen alten VM
waa gab es denn für Absprachen mit deinem alten VM?
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 09.02.2019 10:03
der neue VW hat die Telefonnummer weitergegeben.
Absprachen bezüglich von Wohnungsbesichtigungen gab es auch mit dem alten VM nicht. Habe ein Bestätigungsschreiben meiner Kündigung bekommen und das wars.
Na ja, im Gegensatz zu dem #böservermieter bin ich der Auffassung, dass Sie hier mitwirken müssen.
Was haben Sie den Herrschaften am Telefon denn gesagt? Haben Sie dem VM (dem alten oder/und dem neuen) denn Ihre neue Anschrift mitgeteilt? Kann es sein, dass im Briefkasten der alten Wohnung noch Post dümpelt?
die Interessanten haben sich auf den neuen Vermieter bezogen (wobei mir der Name des neuen VM nichts sagte , sondern ich musste ersteinmal nach dem Namen der Firma fragen)
Nein, ich keinem weder dem alten noch neuen VM meine neue Adresse mitgeteilt. Warum sollte ich das machen ?
Nein , mein Briefkasten der alten Wohnung ist leer. Gestern war ich noch nachsehen
ZitatNein, ich keinem weder dem alten noch neuen VM meine neue Adresse mitgeteilt. Warum sollte ich das machen ? :
Nun ja, spätestens zum Mietende sollten Sie dieses Geheimnis lüften, da es noch Dinge abzurechnen gibt (Kaution, NK etc.), wäre gut möglich, dass man Sie persönlich aufgesucht hat um die Sachen abzusprechen. Aber Sie wollen ja offensichtlich nicht mitwirken, mal schauen wie der VM dies handhabt.
Ich würde auf jeden Fall den VM ... die Firma???? ... anrufen und hier die zu klärenden Dinge regeln.
ich habe überhaupt nicht gesagt dass der Mieter nicht zur Mitwirkung verpflichtet ist.
an den TE
bist du nich Willlens oder in der Lage den neuen Vm zu kontaktieren?
du hast den Namen und könntest auch den alten VM fragen.
im zweifel musst du Sxhadensersatz leisten für Mietauafälle.
da hilft es dir nicht, sich dumm zu stellen
Also was möchtest du überhaupt?
guck viell. auch mal in deinen Mietvertrag.
, waa deine vertraglichen Pflichten beim Auszug sind.
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 09.02.2019 12:11
Rechtlich ist es so, dass der Mieter bei Wohnungsbesichtigungen nicht selber aktiv werden und Termine mit Interessenten vereinbaren muss. Das ist Sache des Vermieters. Wenn dieser Wohnungsinteressenten die Wohnung zeigen möchte, muss der Vermieter sich an den Mieter wenden und mit diesem Termine vereinbaren. Die Telefonnummer des Mieters hat der Vermieter ja offenbar, das kann also eigentlich nicht so schwierig sein. Der Mieter muss auf Interessentenanrufe weder reagieren noch sonstwie aktiv werden. Das ist nicht sein Job.
Allerdings ist der Mieter verpflichtet, am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung an den Vermieter zurückzugeben. Daher wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, dem alten Vermieter - von dem die Adresse ja noch bekannt ist - einen nachweisbaren Brief zu schreiben mit der Aufforderung mitzuteilen, wie dieser sich die Wohnungsübergabe am 28.2. oder 1.3. vorstellt. Denn solange keine Kontaktdaten des neuen Vermieters angegeben werden, ist der alte verantwortlich.
Kurzzusammenfassung: Bei der Rückgabe der Mietsache muss der Mieter selber aktiv werden und sich um die Rückgabe bemühen (im Rahmen des möglichen). Bei Mietinteressenten nicht.
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