Nasse Außenwand verheimlicht

9. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
CTG161193
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nasse Außenwand verheimlicht

Hallo zusammen,
Ich habe nun 100 Seiten durchgeblättert, aber bisher leider kein hundertprozentig passendes Thema gefunden, daher hier meine Frage.
Ich habe im Mai 2017 eine kleine ETW in einem Haus mit acht Parteien gekauft. Auf meiner Etage liegen drei Wohnungen nebeneinander und meine ist eine der beiden äußeren, weshalb ich dementsprechend auch eine Außenwand des Gebäudes in meiner Wohnung habe. Das Gebäude wurde 1970 gebaut und die Wohnung zeigte sich bei der Beschichtung zwar renovierungs-und sanierungsbedürftig, da noch alle alten Stromleitungen, Wasserleitungen,etc. verbaut waren, aber keine Zeichen von feuchten Wänden, Schimmel oder sonstigen erheblichen Mängeln. Aufgrund des niedrigen Preises (40000€ für 50 m2 und ohne Maklerprovision) habe ich die Wohnung mit dem Wissen der umfassenden Renovierungen gekauft. Elektro, Wasserleitungen, Wände und Decken neu verputzt, so ziemlich alles halt komplett neu gemacht.
Soweit so gut, Wohnung war wie neu, bis heute glücklich drin gewohnt und dann heute der Schock. Ein Brief ist hinter das Sofa gerutscht, woraufhin ich dieses nach vorne geschoben habe. Dann entdeckte ich, dass die Wand (besagte Außenwand) feucht war. Etwa 1m breit und 50 cm hoch. Das Sofa stand direkt an der Wand, weshalb es mir nicht vorher aufgefallen ist. Daraufhin habe ich den Hausmeister gerufen, der gleichzeitig Eigentümer einer Wohnung und Mitglied der WEG ist. Der war darüber gar nicht verwundert und sagte stattdessen, dass es bei mir ja noch „harmlos" sei. Bei der Wohnung über mir und in seiner Wohnung war es das Vielfache hier von. Zudem wäre es ja nicht das erste Mal, dass in meiner Wohnung Schimmel wäre und das nicht zu knapp!
Das bedeutet, dass das Problem bekannt war !!! Dagegen getan wurde allerdings nicht von der WEG, sondern nur von innen getrocket, Schimmel entfernt und durch verschiedene Verkleidungen (z.B. Styropor verkleidet, verputz und gefliest) das Problem verdeckt. In meiner Wohnung wurde offensichtlich der Schimmel zunächst entfernt, neu verputz und tapeziert. Die Ursache für all das, die feuchte Außenwand und die mangelnde Dämmung/Abdichtung aber scheinbar nie behoben.
Mir wurde durch den Verkäufer nie was von diesem Problem gesagt! Und ich habe auch nach Kälte und Feuchtigkeit der Böden und Wände nachgefragt. Wenn sich die anderen Eigentümer mit der „Verschleierung" des Problems zufrieden geben ist das deren Sache, ich möchte das nicht. Daher folgende Fragen :

Wie sieht es hinsichtlich arglistiger Täuschung des Verkäufers aus ? Das sie vorliegt ist ja eigentlich offensichtlich, aber ich habe auch noch einige tausend Euro in die Renovierung/Sanierung der Wohnung gesteckt. Wie sieht es mit der Erstattung dieser Kosten aus ?

Bezahlt die Wohngebäudeversicherung der WEG den Schaden und die nötigen Maßnahmen, wenn die Problematik bereits bekannt war, aber nicht angegeben wurde ? Eher nicht, oder ?

Wenn ich die Wohnung behalten möchte und die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt, wer muss dann die Kosten für die Trockenlegung der Hauswand zahlen ? Die WEG oder der Verkäufer aufgrund des Verschweigens der Mängel ?


Vielen lieben Dank vorab ! Ist viel Text aufeinmal, aber die Entdeckung bereitet mir gerade echt Kopfzerbrechen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von CTG161193):
Wie sieht es hinsichtlich arglistiger Täuschung des Verkäufers aus ?

Ich las nichts davon das darauf hindeutet.

Da man als Käufer die volle Beweislast dafür trägt, sollte man da also mal nachforschen.

Gelingt der Nachweis, kann man den Kauf rückabwickeln oder Schadenersatz geltend machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Bevor ich mir Gedanken über Täuschung mache, würde ich erst mal nach der Ursache der Feuchtigkeit fahnden.

Sie schrieben ja

Zitat (von CTG161193):
von innen getrocket, Schimmel entfernt und durch verschiedene Verkleidungen (z.B. Styropor verkleidet, verputz und gefliest)


das Arbeiten durchgeführt wurden, wobei die Verfliesung eher auf ein Schimmelproblem im (innnenliegenden?) Bad oder id Küche deuten würde.

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#3
 Von 
CTG161193
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal.
Also der Hausmeister hat ja selbst gesagt, dass die Feuchte durch die Außenwand hereinkommt. Alle drei Wohnung, sprich meine und die zwei weiteren Wohnungen an dieser Hauswand eine bzw. zwei Etagen höher hatten bzw. haben das Problem. Ist bekannt, bestreitet auch niemand.
Allerdings haben die Besitzer der zwei Wohnungen über mir sich damit zufrieden gegeben den Schimmel von innen zu beseitigen und zu verkleiden, so dass man nichts mehr sieht. Bei meiner Wohnung eben auch. Das Problem der feuchten Hauswand bleibt aber bestehen und somit ist es nach jeder Maßnahme innen nur eine Frage der Zeit bis wieder Schimmel auftaucht, solange man nichts gegen die feuchte Außenwand unternimmt.
Ich schalte natürlich einen Sachverständigen ein. Mir ging es mit den Fragen also um die Situation, dass der Sachverständige bestätigt, dass die Außenwand nicht ausreichend abgedichtet ist. Wie gesagt, selbst die Eigentümer und Bewohner bestätigen es ja bereits.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von CTG161193):
Wie sieht es hinsichtlich arglistiger Täuschung des Verkäufers aus ?

Ich las nichts davon das darauf hindeutet.

Da man als Käufer die volle Beweislast dafür trägt, sollte man da also mal nachforschen.

Gelingt der Nachweis, kann man den Kauf rückabwickeln oder Schadenersatz geltend machen.


Ich bin Neuling auf dem Gebiet, deswegen frage ich ja hier mal rum. Aber gemäß dem gefährlichen Halbwissen, dass ich mir in den paar Stunden Internetrecherche angeeignet habe, ist es schon der Fall, wenn es Tatsache ist, dass die Hauswand feucht ist, regelmäßig Schimmel produziert und mir nichts davon gesagt wird. Erst recht nicht, wenn ich Nachfrage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CTG161193
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal.
Also der Hausmeister hat ja selbst gesagt, dass die Feuchte durch die Außenwand hereinkommt. Alle drei Wohnung, sprich meine und die zwei weiteren Wohnungen an dieser Hauswand eine bzw. zwei Etagen höher hatten bzw. haben das Problem. Ist bekannt, bestreitet auch niemand.
Allerdings haben die Besitzer der zwei Wohnungen über mir sich damit zufrieden gegeben den Schimmel von innen zu beseitigen und zu verkleiden, so dass man nichts mehr sieht. Bei meiner Wohnung eben auch. Das Problem der feuchten Hauswand bleibt aber bestehen und somit ist es nach jeder Maßnahme innen nur eine Frage der Zeit bis wieder Schimmel auftaucht, solange man nichts gegen die feuchte Außenwand unternimmt.
Ich schalte natürlich einen Sachverständigen ein. Mir ging es mit den Fragen also um die Situation, dass der Sachverständige bestätigt, dass die Außenwand nicht ausreichend abgedichtet ist. Wie gesagt, selbst die Eigentümer und Bewohner bestätigen es ja bereits.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von CTG161193):
Wie sieht es hinsichtlich arglistiger Täuschung des Verkäufers aus ?

Ich las nichts davon das darauf hindeutet.

Da man als Käufer die volle Beweislast dafür trägt, sollte man da also mal nachforschen.

Gelingt der Nachweis, kann man den Kauf rückabwickeln oder Schadenersatz geltend machen.


Ich bin Neuling auf dem Gebiet, deswegen frage ich ja hier mal rum. Aber gemäß dem gefährlichen Halbwissen, dass ich mir in den paar Stunden Internetrecherche angeeignet habe, ist es schon der Fall, wenn es Tatsache ist, dass die Hauswand feucht ist, regelmäßig Schimmel produziert und mir nichts davon gesagt wird. Erst recht nicht, wenn ich Nachfrage.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Er könnte zum Beispiel behaupten, er habe die Innenwand vor dem Verkauf gerichtet. Und schon hat sich die Arglistigkeit in Luft auf gelöst. Es ist sehr schwer diese nachzuweisen.

Signatur:

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32129 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von CTG161193):
Wände und Decken neu verputzt,
Ich will die *verheimlichte* nasse Außenwand nicht wegschreiben...Aber durchaus denkbar ist, dass deine neu verputzten Wände mit knirsch davor stehendem Sofa oder Schrank anfänglich viel Feuchtigkeit abgeben. Dass der Schimmel also ---auch---daherrührt.
Nennt sich in Neubauten Baufeuchte. Ist oft ärgerlich und nach 2 Sommern endlich weg.
Rückst du bitte dein Sofa erst mal mind. 15 cm von dieser Wand weg...

Zitat (von CTG161193):
Also der Hausmeister hat ja selbst gesagt, dass die Feuchte durch die Außenwand hereinkommt.
Na, der muss es ja wissen. Aber der ist nicht der Verkäufer.
Wie kommst du darauf, dass der Verkäufer dich arglistig getäuscht hätte? Weil er nicht darauf hingewiesen hat?

Wohnst du im Erdgeschoß?
Was steht außen an der Außenwand?
Wie ist diese Außenwand gestaltet? zB Putz oder Klinker?
Gibts einen Keller? Wie sieht diese Wand dort aus?

Zitat (von CTG161193):
Das Problem der feuchten Hauswand bleibt aber bestehen und somit ist es nach jeder Maßnahme innen nur eine Frage der Zeit bis wieder Schimmel auftaucht, solange man nichts gegen die feuchte Außenwand unternimmt
Bist du Bausachverständiger? Wenn du das selbst feststellst, kannst du dir den Auftrag sparen.
Zitat (von CTG161193):
dass die Außenwand nicht ausreichend abgedichtet ist.
Hast du das auch festgestellt?
...Gefährliches Halbwissen...
Bitte beschränke dich mit deinem Problem zunächst auf deine Wohnung. Alle anderen Eigentümer bzw. Mieter können sich um ihres kümmern. Wahrscheinlich trifft man sich an einem Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.02.2019 18:29:37
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von CTG161193):
Soweit so gut, Wohnung war wie neu, bis heute glücklich drin gewohnt und dann heute der Schock. Ein Brief ist hinter das Sofa gerutscht, woraufhin ich dieses nach vorne geschoben habe. Dann entdeckte ich, dass die Wand (besagte Außenwand) feucht war. Etwa 1m breit und 50 cm hoch. Das Sofa stand direkt an der Wand, weshalb es mir nicht vorher aufgefallen ist. Daraufhin habe ich den Hausmeister gerufen, der gleichzeitig Eigentümer einer Wohnung und Mitglied der WEG ist. Der war darüber gar nicht verwundert und sagte stattdessen, dass es bei mir ja noch „harmlos" sei. Bei der Wohnung über mir und in seiner Wohnung war es das Vielfache hier von. Zudem wäre es ja nicht das erste Mal, dass in meiner Wohnung Schimmel wäre und das nicht zu knapp!
Das bedeutet, dass das Problem bekannt war !!! Dagegen getan wurde allerdings nicht von der WEG, sondern nur von innen getrocket, Schimmel entfernt und durch verschiedene Verkleidungen (z.B. Styropor verkleidet, verputz und gefliest) das Problem verdeckt.


Ich meinerseits würde folgende Aspekte in Betracht ziehen:

1 Situationen Haus ohne Außendämmung späterer Einbau neuer Fenster: Wand Baujahr 1970 meines Wissens trat die ersten Wärmeschutzverordnung 1977 in Kraft. Somit hat das Haus sehr wahrscheinlich keine Außen-Wanddämmung.
Bauphysikalischen Auswirkungen Schimmelbildung ohne Wärmedämmung: Ist das Haus ungedämmt entweicht relativ viel Wärme durch die Außenwände. Da aber die Innenflächen der Außenwand durch den beheizten Raum relativ warm war, lag der Taupunkt der Luft außerhalb des Hauses. Es entsteht hier nur Schimmel wenn an diese Wand eine Möblierung ohne Möglichkeit einer Hinter Lüftung gestellt wird. Sind zudem noch irgendwann neue wärmegedämmte Fenster dazu gekommen wird die Wirkung der Schimmelbildung weiter gefördert. Früher waren die Fenster der kälteste Punk des Raumes, nun ist es die Außenwand. An der Wand bildet sich nun das meiste Kondenswasser. Folge neue Fenster ohne ausreichende Belüftung oder Möblierung an der Wand fördert die Schimmelbildung.

2 Situation nicht fachgerechte Innendämmung und späterer Einbau neuer Fenster: Nun war folgendes passiert, Einbau einer Innendämmung. Innendämmung ist meiner Ansicht nach immer die schlechteste Lösung.
Innendämmung an einer Außenwand hält zwar die Wärme im Raum, anderseits die Wärme auch von der Innenseite der Außenwand ab und die Außenwand wird kälter. Es verlagert sich der Taupunkt bei Innendämmung einer Außenwand nach innen zwischen Außenwand und Innendämmung. Wird die Innendämmung nicht fachgerecht eingebaut, fehlende, schadhafte Dampfsperre, oder sonstigen Schutz vor kondensierender Feuchtigkeit zwischen Innendämmung u. Außenwand wird Schimmelbildung begünstigt. (schadhafte Dampfsperre durch Einbau von Steckdosen oder anderen Durchlöcherungen usw.) Das Kondenswasser setzt sich am Boden ab und steigt in der Wand nach oben. Sind noch neue wärmegedämmte Fenster eingebaut worden, ist die Situation noch ungünstiger. Zudem muss ausreichende Raumbelüftung gewährleistet sein.
Erklärt vielleicht die aufsteigende Feuchtigkeit hinter dem Sofa und Schimmel bei den anderen Eigentümern. Alle haben Innendämmung eingebaut. Vielleicht einmal mit der übrigen WEG abklären was vorher war und was gemacht wurde um eine langfristige, preisgünstige und friedliche Lösung zu finden.


Meine Überlegung dazu:
Sollte die Schadenswirkung von der Innendämmung, Sondereigentum ausgehen ist es fraglich, ob die WEG die Kosten tragen müsste.
Zitat (von CTG161193):
Wie sieht es hinsichtlich arglistiger Täuschung des Verkäufers aus ?

Vielleicht hat er es nicht besser gewußt, oder es wurde bei der Renovierung die Dampfsperre durch Bohrlöcher Steckdoseneinbau beschädigt? Diese Fragestellung stände im Raum.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CTG161193
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die umfangreichen Antworten.
Natürlich muss das alles von einem Sachverständigen geprüft werden.
Ich will auch dem Verkäufer zunächst keine absichtlichen Täuschung/Verheimlichung vorwerfen. War halt etwas sehr geschockt, als mir gesagt wurde, dass das Problem in der WEG bekannt ist, aber scheinbar nie jemand das ganze „tiefgründig" behandelt, bzw. beseitigt hat.
Ich werde das ganze nun wie gesagt erstmal von einem Sachverständigen begutachten lassen und dann je nach Einschätzung alles weitere prüfen.
Ist halt erstmal ein Schock, wenn man die Wohnung so umfangreich renoviert, saniert und dann nach verhältnismäßig kurzer Zeit Schimmel entdeckt und u.U. schon wieder einen größeren Betrag in die Hand nehmen muss.

Danke !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von CTG161193):
Also der Hausmeister hat ja selbst gesagt, dass die Feuchte durch die Außenwand hereinkommt


Und der Hausmeister ist im Nebenberuf Bausachverständiger?

Zitat (von CTG161193):
Ich schalte natürlich einen Sachverständigen ein.


Das ist vernünftig und dann mal abwarten, ob und wenn was dieser herausfindet. Ansonsten ist in #7 ja auch schon viel erläutert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32129 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Isotop):
Alle haben Innendämmung eingebaut.
Der TE aber nicht.
Und aus reiner Hellseherei sage ich:
In KEINER der Wohnungen wurde jemals eine fachgerechte Innendämmung eingebaut.

-- Editiert von Anami am 09.02.2019 20:08

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ohne die Details zu kennen, aber aus der Schilderung und aus Erfahrung mit Objekten diesen Baualters:
70er-Jahre Bau ohne Außendämmung, Fenster inzwischen erneuert, wahrscheinlich ursprünglich Einzelheizungen in den Wohnungen (Kohleofen, Öl- oder Gasetagenheizung)
Feuchte Außenwände sind ein Luftfeuchtigkeits- und Lüftungs-Problem des Bewohners. Wahrscheinlich ist die Außenwand nicht durchfeuchtet, sondern nur oberflächlich feucht (einfach mal die Bohrmehlprobe machen).

Solange keine Außendämmung gemacht wurde kann ich da nur empfehlen:
- keine Möbel an die Außenwände stellen
- keine Tapete, keine Innendämmung,
- Putz/Farbe atmungsaktiv halten (auch wenn man sich nicht anlehnen darf, aber am besten ist es, mit Kalk zu weißen)
- digitalen Feuchtigkeitsmesser direkt an Außenwand aufhängen, bei Warnton gründlich durchlüften (gerade im Winter kurzes Stoßlüften)

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32129 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Feuchte Außenwände sind ein Luftfeuchtigkeits- und Lüftungs-Problem des Bewohners.
Das ist eine pauschale und nicht zutreffende Aussage.

Ich behaupte: Feuchte Außenwände können ein Luftfeuchtigkeits- und Lüftungs-Problem des Bewohners sein.
Die Ursachen von feuchten Außenwänden können vielfach sein.

Zitat (von R.M.):
Wahrscheinlich ist die Außenwand nicht durchfeuchtet, sondern nur oberflächlich feucht (einfach mal die Bohrmehlprobe machen).
Auch das ist Glaskugeldreherei. Aus welchem Grund sollte ein Mieter oder Eigentümer eine Bohrmehlprobe machen? Und wo sollte er diese machen ? Hinter dem Sofa?

Die Empfehlungen gelten einem Eigentümer, der seit wenigen Monaten gerade so fertig ist mit der Komplettsanierung seiner ETW. Leider hat er nur auf den günstigen Kaufpreis geschaut (was ganz viele Immobilienerwerber tun).
Zitat (von R.M.):
Solange keine Außendämmung gemacht wurde
Aus welchem Grund sollte der Verkäufer oder gar der Eigentümer eine Außendämmung an *seiner* Außenwand machen?

Leider ist diese Antwort für den TE gar nicht hilfreich. :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von R.M.):
Feuchte Außenwände sind ein Luftfeuchtigkeits- und Lüftungs-Problem des Bewohners.
Das ist eine pauschale und nicht zutreffende Aussage.

Ich behaupte: Feuchte Außenwände können ein Luftfeuchtigkeits- und Lüftungs-Problem des Bewohners sein.
Die Ursachen von feuchten Außenwänden können vielfach sein.
Dann präzisiere ich meine Aussage: Feuchte Außenwände sind unter den geschilderten Voraussetzungen und nach meiner Erfahrung meist ein Luftfeuchtigkeits- und Lüftungs-Problem des Bewohners.

Zitat (von Anami):
Auch das ist Glaskugeldreherei. Aus welchem Grund sollte ein Mieter oder Eigentümer eine Bohrmehlprobe machen?

Weil der Bewohner ein Problem hat. Und die Bohrmehlprobe eine einfache und kostengünstige Methode ist, um erst einmal grob abzugrenzen, ob die durchfeuchtet ist (dann liegt meistens ein baulicher Mangel vor) oder die Feuchtigkeit sich nur auf der Wandoberfläche niederschlägt (dann liegt es meistens am Nutzerverhalten in Verbindung mit unzureichender oder nicht vorhandener Außendämmung).
Man kann natürlich auch gleich einen ö.b.u.v. Sachverständigen beauftragen und ca. 400-800 € Kosten investieren.

Zitat (von Anami):
Und wo sollte er diese machen ? Hinter dem Sofa?
Ja, da wo es feucht ist und schimmelt. Da würde es Sinn machen.

Zitat (von Anami):
Zitat (von R.M.):
Solange keine Außendämmung gemacht wurde
Aus welchem Grund sollte der Verkäufer oder gar der Eigentümer eine Außendämmung an *seiner* Außenwand machen?
Wo bitteschön habe ich geschrieben, dass der Verkäufer oder der Eigentümer eine Außendämmung an *seiner* Außenwand machen soll? Das wäre rechtlich wie bautechnisch ziemlicher Blödsinn.
Wenn schon, dann wäre der richtige Weg: Beschlussantrag, Miteigentümer überzeugen, beschließen und die komplette Fassade fachgerecht dämmen lassen. Solange es aber keine allgemeine Dämmpflicht gibt und die bestehenden Vorschriften der EnEV nicht greifen - muss die Eigentümergemeinschaft nicht dämmen. Und solange muss der betroffene Eigentümer andere geeignete Maßnahmen ergreifen.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32129 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Feuchte Außenwände sind unter den geschilderten Voraussetzungen und nach meiner Erfahrung meist ein Luftfeuchtigkeits- und Lüftungs-Problem des Bewohners.
Dann sollte gleiches seit Jahren für die anderen Bewohner mit dieser Außenwand gelten? Das halte ich für weit hergeholt.
Es gäbe also 2 Möglichkeiten: Bohrmehlprobe oder SV-Gutachten.
Wenn hier schon das Lüftungsverhalten des TE als *meiste* Ursache genannt wird, wozu dann die Bohrmehlprobe?
Zitat (von R.M.):
Und solange muss der betroffene Eigentümer andere geeignete Maßnahmen ergreifen.
Genau.
Zitat (von CTG161193):
Ich schalte natürlich einen Sachverständigen ein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann sollte gleiches seit Jahren für die anderen Bewohner mit dieser Außenwand gelten? Das halte ich für weit hergeholt.
Ich kenne aus meinem früheren Verwaltungsbestand eine Wohnanlage, Baujahr Mitte der 60er, Wände dünn wie Papier und ungedämmt. Nachdem die Fenster erneuert wurden und die alten Öl-Einzelheizungen durch Nachtspeicheröfen ersetzt wurden (ist schon ein paar Jährchen her) fingen die Probleme mit Schimmel an. Auffällig überdurchschnittlich betroffen waren die 6 Wohnungen mit der Außenwand an der Nordseite. Jedes mal mit Einsetzen des Winters ging das los. Die WEG war auf Grund des hohen Durchschnittsalters der Bewohner und auf Grund der finanziellen Situation der WEG wie auch der einzelnen Eigentümer trotz aller guten Ratsschläge nicht bereit oder in der Lage, in eine Außendämmung zu investieren. Nach Beherzigung meiner Ratschläge besserte sich die Situation deutlich, einzelne Eigentümer, die auf Holzofen umgerüstet hatten, haben fast gar keine Probleme mehr. Wenn ein neuer Eigentümer eine Wohnung erworben hat, ging es wieder von vorne los.
Ich halte das daher so gar nicht für weit hergeholt. Was der Fragesteller jedoch als Schimmelsanierung schildert, ist auf Dauer ungeeignet gewesen.

Zitat (von Anami):
Wenn hier schon das Lüftungsverhalten des TE als *meiste* Ursache genannt wird, wozu dann die Bohrmehlprobe?
Wie schon geschrieben: sich schnell und kostengünstig einen deutlichen Anhaltspunkt zu versschaffen, liegt es an der feuchten Raumluft in Verbindung mit fehlender Dämmung oder ziehe ich einen Sachverständigen hinzu? Schimmelbildung hinter einem Möbelstück an einer Außenwand ist aber schon ein sehr starkes Indiz für ersteres.

Im übrigen: wenn schon das BGH das Recht auf Mietminderung verneint, nur weil die Außenwand ungedämmt ist und die Gefahr von Schimmelbildung besteht (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2067/18" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 67/18: "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei...">VIII ZR 67/18</a>), kann im übertragenen Sinne auch hier nicht davon ausgegangen werden, dass ein Mangel besteht und Verkäufer oder WEG schadensersatzpflichtig wären.
Ein verständiger Käufer muss bei dem Baualter und bei dem Kaufpreis davon ausgehen, dass keine Außendämmung vorhanden ist und eine erhöhte Gefahr der Schimmelbildung besteht.

Signatur:

lg.
R.M.

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