Amphetamin & Cannabis in der Nähe vom Kollegen gefunden.. Nun Mitbeschuldigt. hilfe!

9. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb999999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Amphetamin & Cannabis in der Nähe vom Kollegen gefunden.. Nun Mitbeschuldigt. hilfe!

Hallo. Folgender Fall:
Päärchen A (beide in einem Führerscheinbesitz/Waren wegen 1g Cannabis vor 1,5 Jahren erwischt worden ohne Bezug im Straßenverkehr=> Anzeige wurde fallen gelassen). Päärchen A kommt aus Nrw und will in Niedersachen in einen Club, da eine Person von Päärchen A dort Arbeitet und mithilfe eines Gewerbescheines eine Tätigkeit ausführt.

Durch die Tätigkeit auf der Party vom Päärchen A lernen sie Päärchen B flüchtig kennen. Durch soziale Netzwerke texten diese. Päärchen B ist auch auf der Party.

Hinter dem Club gibt es etwas weiter eine "Sitzecke" auf dem Parkplatz. Päärchen B läd Päärchen A dort zum Vortrinken ein. Päärchen A gesellt sich mit einer Decke dazu. Päärchen A sitzt also direkt neben Päärchen B.
Die Decke von Päärchen A lag nun plötzlich zwischen Päärchen B und A.

Plötzlich steht ein Polizei Waagen vor ihnen. Wir waren sehr freundlich zu ihnen und sagten wir trinken nur Alkohol. Plötzlich entdeckte ein Polizist eine Box unter der Decke,
Päärchen A war sehr verwirrt, wusste nicht das eine Box unter der Decke lag,weder an welcher Stelle genau der Polizist sie fand. Frage: Kommen alle infos in ein Prptokoll was zum Gericht geschickt wird?Diese Box war gefüllt mit , bestimmt 10g Amphetamin, wohl abgepackt in 1g Tütchen und Cannabis.
Päärchen A war sehr verwirrt und sagte in dem Moment nichts dazu.
Päärchen B hat gesagt das die Box nicht ihnen gehört, das jemand anderes sie dort wohl vergessen hätte.. Päärchen A sagte das sie nichts damit zu tun haben und nichts von einer Box wussten. Ed wurde bei ihnen auch nichts gefunden. Polizei interessierte wenig wem zb Blättchen gehörten. Die Polizei hat die Persos eingenommen. Sie fragten vorher noch ob jemand schonmal wegen BTMG auffällig war. Alle Verneinten. Die Polizei meinte das wir alle Post bekommen und beschuldigt werden. Sie gaben uns einen 8std langen Platzverbot, ebenso ein Verbot zur Party zu gehen obwohl Päärchen A dort noch Tätig werden sollte. (Frage 1:Dürfen die Platzverweis trotz baldige Arbeitszeit im Club geben?)
Sie drohten damit, uns in Gewahrsam zu nehmen wenn wir den Verweis ignorieren.

Frage 2: Wieso haben sie uns nicht direkt mit auf die Wache genommen? (Fingerabdrücke?Papierkram?)

Päärchen B will nicht zugeben das Ihnen die Box gehört. Sie denken das es fallen gelassen wird weil die Polizei nicht beweisen könne wem die Box gehört. Sie denken niemand kommt zu Schaden wegen Beweismangel.

Frage 3: Wie soll Päärchen A jetzt damit umgehen, Was können sie tun? Was kann alles passieren trotz unschuld? Meinungen?
Frage 4: Was steht in der Post und wie können wir die Unschuld beweisen?
Frage 5: Werden Fingerabdrücke von der Box untersucht?
Frage 6: Wie kommt Päärchen A da jetzt ohne Strafe raus? Da Pä. A nichts im Besitz hatte.
Frage 7: Päärchen A hat sehr Angst um den Führerschein, da sie vor 1,5 Jahren mit 1g Cannabis beim Konsum und Besitz erwischt wurden zu fuß.
Frage 8: Schickt die Polizei erst nach einer Gerichtsverhandlung, wenn ein schuldiger gefunden wurde, ein Bescheid an die Führerschein stelle? Oder können sie, obwohl man unschuldig ist, so ein Bescheid schon vor einem Gerichtlichen Termin abschicken?
Frage 9: Wie sollte sich Päärchen B am besten verhalten wenn ihnen die Box gehört? Fingerabdrücke auf der box wohl vorhanden. Im Sinne der
mildesten Strafe.
Frage 10: Wenn die Unschuld von Päärchen A bewiesen ist, wird dann trotzdem irgendwo was vermerkt?
Frage 11:Wann sollte Post erscheinen?

andere Infos: Die Polizei hat mitbekommen das die Decke Päärchen A gehört.
Gehen wir davon aus das Päärchen B noch nie Polizeilich auffällig war und noch kein Führerschein besitzt.

Hoffe jemand kann uns helfen.. Das Internet gibt leider keine Infos über sowas.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

F1: Wahrscheinlich ja. Es bestand ja der Verdacht, dass A+B auf der Party Straftaten im Bezug auf BtM begehen wollten.
F2: Wahrscheinlich war es eine normale Polizeistreife. Die wollten ihre Streifenfahrt fortsetzen und die Bearbeitung des Falls der Drogenabteilung überlassen.
F3: Abwarten
F4: In der Post ist entweder eine Vorladung (Termin zur Befragung auf der Polizeidienststelle) oder ein Vordruck, wo man sich schriftlich zu dem Vorfall äußern kann
F5: Wahrscheinlich ja
F6: Wenn die Drogen doch B gehörten, warum macht sich A Sorgen?
F7: keine Frage
F8: Normalerweise soll die Führerscheinstelle schon vor Ende des Verfahrens informiert werden. Ob das tatsächlich gemacht wird, weiß man nicht.
F9: Wenn die Fingerabdrück von B drauf sind (und sonst von niemandem) ist Abstreiten oder Rausreden wahrscheinlich nicht so clever.
F10: nein (zumindest nicht an relevanter Stelle)
F11: Kommt drauf an, wie viel die Polizei der Region sonst so zu tun hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb999999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Wegen Frage 7: Ein unschuldiger in der Situation (Päärchen A) oben wurde vor 1,5 Jahren zu fuß beim Konsum und 1g Besitz von Cannabis erwischt. Verfahren wurde eingestellt. Wie wirkt sich jetzt diese Situation auf den Führerschein aus, wenn Päärchen B, wenn Post kommt, aussagt das sie die Box gefunden hätten und Päärchen A nix damit zu tun hatte? Können sie Päärchen A trotzdem zu Drogenscreenings auffordern? Wie sieht das aus? Kündigen sie den Anfang der Screenings dann vorher an?
Macht das einen Unterschied ob man vorher mit btm, wie oben beschrieben auffällig war? Es geht in diesem Verfahren ja um Amphetamin.. können die dann trotz Unschuld der FS Stelle bescheid geben? Habe nicht ganz Verstanden was sie meinten mit: Gegen Ende des Verfahren. Auch ein Bescheid bei Unschuld?

Zitat (von drkabo):
F1: Wahrscheinlich ja. Es bestand ja der Verdacht, dass A+B auf der Party Straftaten im Bezug auf BtM begehen wollten.
F2: Wahrscheinlich war es eine normale Polizeistreife. Die wollten ihre Streifenfahrt fortsetzen und die Bearbeitung des Falls der Drogenabteilung überlassen.
F3: Abwarten
F4: In der Post ist entweder eine Vorladung (Termin zur Befragung auf der Polizeidienststelle) oder ein Vordruck, wo man sich schriftlich zu dem Vorfall äußern kann
F5: Wahrscheinlich ja
F6: Wenn die Drogen doch B gehörten, warum macht sich A Sorgen?
F7: keine Frage
F8: Normalerweise soll die Führerscheinstelle schon vor Ende des Verfahrens informiert werden. Ob das tatsächlich gemacht wird, weiß man nicht.
F9: Wenn die Fingerabdrück von B drauf sind (und sonst von niemandem) ist Abstreiten oder Rausreden wahrscheinlich nicht so clever.
F10: nein (zumindest nicht an relevanter Stelle)
F11: Kommt drauf an, wie viel die Polizei der Region sonst so zu tun hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)



Zitat:
. können die dann trotz Unschuld der FS Stelle bescheid geben?


Ob oder wer "unschuldig" ist, steht bei der Meldung der Polizei an die FSST nach § 2, Abs. 12 StVG ja noch gar nicht fest. Also ja, "die können". Die FSST wird aber in solch einem Fall idR. erst mal den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bevor sie -wenn dann- tätig wird.

Zitat:
Können sie Päärchen A trotzdem zu Drogenscreenings auffordern?


Trotz was? "Unschuldig" ist der, der angeklagt und freigesprochen wird, oder der, gegen den das Verfahren eingestellt wird, wobei es da auch noch auf die genaue Vorschrift ankommt. Falls z.B. nur nach § 31a BtmG eingestellt wird, wäre solch eine Aufforderung durchaus möglich.

Zitat:
Wie sieht das aus?


Was? Ein Drogenscreening? Man steht oder sitzt vor/auf einer Toilette und pinkelt in einen Becher. Anschliessend wird der Urin im Labor auf BTM-Abbauprodukte untersucht.

Zitat:
Kündigen sie den Anfang der Screenings dann vorher an?


Die Frage ist unverständlich. Selbsverständlich bekommt man 1 Tag vorher Bescheid, dass man zum jeweiligen Screening erscheinen soll. Ansonsten bekommt man natürlich keine Ankündigung, dass z.B. in 6 Wochen ein screening ansteht, das wäre ja witzlos.

Die grundsätzliche Absicht screenings zu wollen wird wiederum angekündigt, wobei es dann natürl. gut sein kann, dass das erste auch gleich wenige Tage danach fällig wird (muss nicht sein, aber kann)

Zitat:
Macht das einen Unterschied ob man vorher mit btm, wie oben beschrieben auffällig war?


Natürlich

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