Betriebskosten Wasser

9. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)
Betriebskosten Wasser

Hallo in die Runde,

Ich besitze eine von drei Eigentumswohnungen in einem Haus. Es gibt nur einen Hauptwasserzähler , denn die Wasserwerke alle 6 Jahre austauschen.
Ich selber besitze einen geeichten Unterwasserzähler. Am Jahresende gebe ich meinen Zählerstand dem Abrechner bekannt. Der Abrechner ermittelt die einzelnen Wasserverbräuche durch die Differenz Hauptzähler, und Unterzähler.
Die Gesamtkosten für Wasser , also Verbrauch und Grundgebühr und die enthaltenen Kosten für Tausch des Hauptzählers, werden prozentual zum Wasserverbrauch auf die einzelnen Haushalte aufgeteilt. Soweit ist das sicher auch in Ordnung.

Meine Frage bezieht sich nun auf die geeichten Unterzähler, die ja in Eigenregie auch alle 6 Jahre getauscht werden müssen. Wer muß diese Kosten tragen.
a) Das alle drei Eigentümer prozentual zu ihrem Wasserverbrauch (wie die Hauptwasseruhr)
b) Jeder Besitzer eines Unterzählers aus eigener Tasche?

Für die Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

-- Editiert von aspergius am 09.02.2019 19:07

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn id Teilungserklärung nichts hierzu steht, dann jeder selber.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wer muß diese Kosten tragen.

Gab es irgendwann, irgendwo mal irgendeine Regelung / Beschluss dazu?

Der Einbau ist ja nicht "einfach so" passiert, da sollte ja was vorhanden sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn id Teilungserklärung nichts hierzu steht, dann jeder selber.


Da stellt sich nur noch die Frage, warum das so sein sollte...

Die Wohnungszähler sind zur Verteilung von gemeinschaftlichen Kosten erforderlich. Kosten für den Eichaustausch sind damit ebenfalls gemeinschaftliche Kosten. Die Verteilung erfolgt nach Gesetz, Vereinbarung oder Beschluss.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Am Jahresende gebe ich meinen Zählerstand dem Abrechner bekannt. Der Abrechner ermittelt die einzelnen Wasserverbräuche durch die Differenz Hauptzähler, und Unterzähler.


Eine Kostenverteilung durch Differenzmessung benachteiligt diejeingen, die die Differenz zu zahlen haben erheblich. Warum sollten sie sich dann auch noch an den Kosten des Wasserzählers beteiligen müssen? Gibt es in den beiden anderen Wohnungen keinen Unterzähler?

Zitat:
Die Wohnungszähler sind zur Verteilung von gemeinschaftlichen Kosten erforderlich. Kosten für den Eichaustausch sind damit ebenfalls gemeinschaftliche Kosten.


Kaltwasserzähler sind keineswegs erforderlich. Wenn en einzelner Eigentümer einfach einen Zähler einbaut, dann bleibt der natürlich sein Eigentum. Die Kosten des Austauschs trägt dann dieser Eigentümer auch alleine.

-- Editiert von hh am 10.02.2019 01:48

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich danke euch erstmal für die zahlreichen Antworten. Wenn ich wieder zu hause bin, werde ich die Teilungserklärung zur Hand nehmen und nachlesen.

Zur Info. Es gibt nur eine Hauptwasseruhr. In zwei Wohnungen sind geeichte Wasseruhren vor vielen Jahren eingebaut und regelmäßig getauscht worden. Meines Wissens wurden bisher die Unterwasseruhren auf eigene Kosten getauscht.
Aber ist das richtig?
In meinen Wasserkosten bezahle ich ja schon in Form der Grundgebühren den Tausch der Hauptwasseruhr mit. Isr es richtig, dass ich den Tausch meiner Wasseruhr auch noch bezahlen muss?

Signatur:

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Da stellt sich nur noch die Frage, warum das so sein sollte...


Weil idR früher eben nur ein Hauptwasserzähler eingebaut wurde, oft werden diese Liegenschaften später in WEGs aufgeteilt und jeder hat sich - bevor die Prozessfreudigkeit begann - sein eigenes Süppchen mit dem Eigentum geköchelt.

Aber natürlich haben SIe Recht, es könnte (muss aber nicht) einen Beschluss dazu geben, oder eben direkt schon in der TE aufgenommen worden sein.

Zitat (von hh):
Kaltwasserzähler sind keineswegs erforderlich. Wenn en einzelner Eigentümer einfach einen Zähler einbaut, dann bleibt der natürlich sein Eigentum. Die Kosten des Austauschs trägt dann dieser Eigentümer auch alleine.


Genauso denke ich auch.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
In meinen Wasserkosten bezahle ich ja schon in Form der Grundgebühren den Tausch der Hauptwasseruhr mit.


Das ist wohl so.

Zitat:
Ist es richtig, dass ich den Tausch meiner Wasseruhr auch noch bezahlen muss?


Wenn es Deine private Wasseruhr ist, dann ja.

Warum sollte denn der Wohnungseigentümer, der durch die Differenzmessung ohnehin schon erheblich benachteiligt ist auch noch Deine Wasseruhr mitbezahlen?

Rein technisch gesehen ist es nämlich keineswegs so, dass die Differenzmessung zu einem zutreffenden Ergebnis führt. Wohnungswasserzähler sind erheblich ungenauer als Hauptwasserzähler. Der sogenannte Schlupf wird zwar vom Hauptwasserzähler erfasst, aber nicht von üblichen Wohnungswasserzähler. Somit geht der Schlupf aller drei Wohnungen alleine zu Lasten des Eigentümers ohne Wasserzähler. Diesem Eigentümer nun auch noch die paar Euro für den Wasserzähler aufzubürden vergrößert dessen Benachteiligung noch.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Kosten der Hauptwasseruhr müssten durch die Wohnungseigentümer getragen werden, nicht nur durch dich selber. Und jeder trägt dann die Kosten seiner Wasseruhr. Dann sollte doch alles geritzt sein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Nachdem ich nun wieder zu Hause bin, ergänze ich den Hintergrund der Wasseruhren

Das Haus gehörte einer Familie. Sie hat es in drei Wohnungen aufgeteilt und in zwei der Wohnungen geeichte Wasseruhren eingebaut. Diese beiden Wohnungen wurden später verkauft. Eine Wohnung gehört weiterhin den Alt-Besitzern. Die Hauptwasseruhr geht nach wie vor auf die eine Wohnung der Alt-Besitzer.

Diese geeichten Wasseruhren sind keine billigen und kleine Wasseruhren wie man sie sich im Baumarkt besorgen kann. Es gibt sie nur im Fachhandel. Sie sind unter Putz eingebaut und dienen der Abrechnung des Kaltwassers.

Die beiden anderen Eigentumswohnungen zahlen nur das Wasser, entsprechend ihren dem Zählerstand der geeichten Zähler. Der Altbesitzer bezahlt die Wasserrechnung insgesamt an den Wasserversorger aufgrund der geeichten Hauptwasseruhr. Die beiden anderen Wohnungen mit den "Nebenwasseruhren" bezahlen "IHR" Wasserverbrauch entsprechend der %-Aufteilung einschließlich Grundgebühren des Hauptwasserzählers.

Insofern ist mir nicht klar, warum irgendeine Partei unbillig durch die Differenzberechnung benachteiligt sein soll, denn Alle Wasseruhren sind geeicht und werden alle 6 Jahre ausgetauscht. Die Ungenauigkeit kann bei allen Wasseruhren + oder - % betragen, entsprechend dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen.

Die beiden "Nebenwasseruhren zahlen also über die Grundkosten den Austausch der Hauptwasseruhr mit. Wie es bisher war, weiß ich nicht. Als wir die Wohnung gekauft haben, haben wir die Wasseruhr neu installiert.

Die Frage ist nun, ob die Wohnungsbesitzer der "geeichten Nebenwasseruhren" ihren 6 jährigen Austausch selbst bezahlen müssen, obwohl sie die Kosten für den Austausch der Hauptwasseruhr mittragen?

Oder anders herum.

Müssen Die Besitzer der "geeichten Nebenwasseruhren" den Austausch der Hauptwasseruhr mittragen, wenn sie schon den Austausch der eigenen Nebenwasseruhr selbst bezahlen.

Hier noch ein Auszug aus der Teilungserklärung:

"Betriebskosten:
Die Wohnungseigentümer müssen alle Betriebskosten gemeinsam tragen. "
………………..
"Der Wasser- und Abwasserverbrauch wird nach den in den Wohnungen angebrachten Wasserzählern umgelegt. Die übrigen Betriebskosten (z.B. öffentliche Abgaben, Versicherungen, werden im Verhältnis der Wohnfläche bzw. Nutzfläche auf die Wohnungseigentümer umgelegt; dabei werden die ermittelten baren Kosten auf die jeweiligen Wohnungs- und Teileigentümer umgelegt."
…………………...
Ich weiß, seltsames deutsch, aber so steht es nunmal in der TE.


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Müssen Die Besitzer der "geeichten Nebenwasseruhren" den Austausch der Hauptwasseruhr mittragen, wenn sie schon den Austausch der eigenen Nebenwasseruhr selbst bezahlen.


Die Kosten der Hauptwasseruhr müssen sie in jedem Fall mittragen. Die Frage ist daher ausschließlich ob man die Wohnung ohne Wasserzähler an den Kosten für den Austausch der Wohnungszähler beteiligen darf.

Zitat:
Insofern ist mir nicht klar, warum irgendeine Partei unbillig durch die Differenzberechnung benachteiligt sein soll, denn Alle Wasseruhren sind geeicht und werden alle 6 Jahre ausgetauscht. Die Ungenauigkeit kann bei allen Wasseruhren + oder - % betragen, entsprechend dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen.


Diese Voraussetzungen sind in den meisten Mehrfamilienhäuser auch gegeben. Dennoch kann man feststellen, dass die Summe aller Wasserzähler regelmäßig um 10-20% unter dem Wert des Hauptwasserzähler liegt.

Letztlich kommt es bei den Wohnungswasserzähler auch nicht so sehr auf die Richtigkeit des Absolutwertes an, sondern die Messwerte müssen zwischen den Wohnungen relativ gesehen gleich sein. Wenn also alle Wasserzähler 10% zu wenig zählen, dann hat das keine Auswirkung auf die Kostenverteilung. Bei einer Differenzmessung sieht das aber anders aus.

Zitat:
Diese geeichten Wasseruhren sind keine billigen und kleine Wasseruhren wie man sie sich im Baumarkt besorgen kann. Es gibt sie nur im Fachhandel.


Mag sein, jedoch hängt das gar nicht so sehr vom Preis des Gerätes ab, sondern vielmehr vom verwendeten Messverfahren. Typische Wohnungswasserzähler sind Trockenläufer nach dem Einstrahlprinzip. Wenn die Zähler aus dem Fachmarkt als Wohnungswasserzähler verkauft werden, dann dürfte das auch so sein.

Hauptzähler funktionieren dagegen im Regelfall nach dem Mehrstrahlprinzip und meistens als Nassläufer.

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#11
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Mir wurde erklärt, dass die Abweichungen Max. + -5 % betragen dürfen. Wobei bei einer neuen Uhr die Abweichung gegen 0 geht. Die Abweichung wird aber im Laufe der 6 Jahre Größe, eben bis +- 5%.
Ich habe viele Jahre in einer alten Wohnanlage, die nachträglich mit kleinen ungeeichten Wasseruhren ausgestattet wurden , die Zählerstände abgelesen. Ich könnte ein Buch drüber schreiben , denn oft zählten die Uhren gar nicht oder eine lief sogar rückwärts.
Ich werde mich beim Fachandel klug machen, welche Art Wasseruhr bei mir eingebaut wurde.

Signatur:

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#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ich werde mich beim Fachandel klug machen, welche Art Wasseruhr bei mir eingebaut wurde.
Die entscheidenden Fragen: Nass- oder Trockenläufer, Ein- oder Mehrstrahlprinzip.
Hauswasseruhren (Nassläufer, Mehrstrahlprinzip) sind genauer, aber teurer.
Wohnungswasserzähler (Trockenläufer, Einstrahlprinzip) dürfen höhere Abweichungen haben (bis zu 25%), sind aber auch deutlich günstiger.
Egal wie, Differenzen gibt es immer und die gehen stets zu Lasten derjenigen, die keine Wasseruhr haben. natürlich kann man das als Eigentümer machen, aber wenn jemand eine auf dieser Basis erstellte Abrechnung anficht, wird diese i.d.R. kassiert. Eine Differenzmessung ist abrechnungstechnisch eigentlich unzulässig. Nur solange kein Kläger, kein Richter.

Signatur:

lg.
R.M.

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#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Mir wurde erklärt, dass die Abweichungen Max. + -5 % betragen dürfen.

Damit meinte der Erklärer wohl die Eichfehlergrenze - dazu gibt es aber noch die Verkehrsfehlergrenze > d.h. letztendlich +-10%

Fehlergrenzen

Die zulässigen Fehlergrenzen sind durch die MID europaweit geregelt und entsprechen den bisher in Deutschland bekannten Werten. Das bedeutet, dass Wasserzähler auch in Zukunft im unteren Durchflussbereich mit einer Genauigkeit von +/-5 % und im Dauerlastbereich von +/-2 % messen dürfen.

Die Verkehrsfehlergrenzen sind national geregelt und bleiben in Deutschland wie gewohnt beim Doppelten der Eichfehlergrenzen
.
https://www.haustec.de/sanitaer/trinkwasser/wasserzaehler-profitipps-und-praxiswissen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#14
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Zitat (von aspergius):
Ich werde mich beim Fachandel klug machen, welche Art Wasseruhr bei mir eingebaut wurde.
Die entscheidenden Fragen: Nass- oder Trockenläufer, Ein- oder Mehrstrahlprinzip.
Hauswasseruhren (Nassläufer, Mehrstrahlprinzip) sind genauer, aber teurer.
Wohnungswasserzähler (Trockenläufer, Einstrahlprinzip) dürfen höhere Abweichungen haben (bis zu 25%), sind aber auch deutlich günstiger.
Egal wie, Differenzen gibt es immer und die gehen stets zu Lasten derjenigen, die keine Wasseruhr haben. natürlich kann man das als Eigentümer machen, aber wenn jemand eine auf dieser Basis erstellte Abrechnung anficht, wird diese i.d.R. kassiert. Eine Differenzmessung ist abrechnungstechnisch eigentlich unzulässig. Nur solange kein Kläger, kein Richter.


Laut Sanitärfachmann scheint es leider ein Trockenläufer zu sein. Ganz sicher war er sich aber auch nicht.
Andere Frage:
Da die beiden Nebenasseruhren in den Wohnungen noch vom Altbesitzer vor dem Verkauf der Wohnungen eingebaut wurden und er bisher die Differenzmessung selbst vorgenommen und abgerechnet hat, ergibt sich vielleicht ein neues Bild. Er hat es so gewollt und hat sich seine eigene Nebenwasseruhr gespart, also denke ich, der Tausch aller drei Wasseruhren (Haupt- und 2 Nebenwassruhren) könnten Betriebsausgaben sein.
(Laut TE: Die Wohnungseigentümer müssen alle Betriebskosten gemeinsam tragen.)

Wie ich lese ist die Differenzrechnung eigentlich unzulässig. Können wir verlangen, dass der Altbesitzer eine eigene Nebenwasseruhr einbaut? Dann wäre die Abrechnung einfach. Die Differenz wird einfach prozentual auf den jeweiligen Verbrauch draufgeschlagen.
Wen ihm das zu aufwendig bzw. zu teuer ist, muß er eben die Differenzmessung akzeptieren und sich, wie wir alle, an dem Tausch aller Wasseruhren beteiligen.

Nachtragen möchte ich noch darauf hinweisen, dass es nie einen Beschluss gab. Es gibt auf Nachfrage bisher keine Beschlüsse und natürlich auch keine Beschlusssammlung und auch keinen Verwalter. E wird auch keinen geben, das es bei nur drei Wohnungen sich für einen Verwalter nicht lohnt. Habe nur Absagen kassiert.


-- Editiert von aspergius am 15.02.2019 22:24

-- Editiert von aspergius am 15.02.2019 22:28

Signatur:

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