Umgangsrecht KV muss holen und bringen

10. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
tomtomtom123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgangsrecht KV muss holen und bringen

Guten morgen, die frage zu meinem Thema hatte ich gelesen inkl. der Antworten. Leider schon etwas älter weswegen ich meinen Frust hier neu schreibe.
Mein Sohn ist 8 Jahre alt, bei mir im Haus geboren, nach 8 Monaten zog die KM aus und innerhalb der ersten fünf Jahre 8 mal um. Aber immer in der Nähe so das ich mein Kind öfter in der Woche sehen konnte, ihn am Wochenende hatte.
Als das Kind fünf Jahre alt war zog die KM 100 km weit weg. Seitdem fahre ich alle vierzehn Tage Freitags 200 km hin -zurück. Montag morgens 200 km hin - zurück. Also im Monat 800 km.
Mein Frust = Mein Sohn bezeichnet mein Zuhause auch als sein Zuhause, was mich hindert selbst hier wegzuziehen. Er wollte bei mir bleiben, der Gerichtsstreit dauerte 2,5 Jahre. Laut Gutachten sollte er zu mir, das Gericht meinte das ein Kind bei seiner Mutter sein soll.
Die KV hat ihre Arbeit aufgegeben und mich auf mehr Unterhalt verklagt.
Manchmal denke ich,
1. Ich muss hier wohnen bleiben um ihm ein zuhause zu geben.
2. Ich muss alle vierzehn Tage präsent sein für ihn.
3. Jeden Monat 400 € Unterhalt (für ihn?)
4. 800 km im Monat, Freitag Schule abholen, Montags Schule bringen.
Mein eigenes Leben wird fremdbestimmt. Als Antwort bekomme ich gesagt "Hast du doch vorher gewusst mit einem Kind"
Das stimmt nicht, wenn es so geplant wäre das wir uns trennen und ich der Zahlvater werde.......

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das ist zermürbend, das kann ich nachvollziehen. Aber was ist denn nun die Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tomtomtom123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine direkte Frage habe ich nicht mehr. Vorher hatte ich mir nur die ganzen Antworten durchgelesen von einem gleichen Thema.
Da wurde geschrieben das Mutter das Kind ja 14 Tage "an der Backe " hat und der Vater das Wochenende "bespaßt".
Und die paar Kilometer könnte man ja verlangen.
Und der Unterhalt wäre ja gering. "Was ein Kind so alles kostet"
Je mehr ich gelesen hatte desto mehr Frust stieg in mir hoch.
Ich musste 4 gute Arbeitsstellen ablehnen weil ich Freitags morgen gegen 11 Uhr Feierabend machen müsste, Montags wäre ich erst gegen 10 Uhr gekommen. Welcher Chef macht das mit?
Die Lehrer meines Sohnes meinten das er Freitags mit sehr alter Kleidung kommt. Montags hat er neue Kleidung an die ich aber nie mehr an ihm sehe.
400 € Unterhalt im Monat. Jeden Monat! Was kostet so ein Kind?
Essen? Unterkunft?
Eine vernünftige Aufstellung einer Mutter wäre mir hilfreich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):
Ich musste 4 gute Arbeitsstellen ablehnen weil ich Freitags morgen gegen 11 Uhr Feierabend machen müsste, Montags wäre ich erst gegen 10 Uhr gekommen.


Wer hat denn verlangt, dass sie die Stellen ablehnen? Wie stellen sie sich den Besuchsturnus denn vor? Es ist durchaus möglich (weiß ich aus einem ähnlichen Thread hier), dass die KM ad Fahrtkosten beteiligt wird.
Haben Sie denn andere Ideen bezüglich der Umgangszeitgestaltung, welche Sie ins Spiel bringen könnten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mir erschließt sich jetzt nicht, warum Sie um 11 Uhr vormittag am Freitag Feierabend machen wollen/müssen. 100 km sind jetzt nicht die Welt, das schafft man locker in 1,5 Stunden. Dann wird das Kind halt erst später abgeholt und am Sonntag Abend heimgebracht. Die Kostenbeteiligung der KM sollte durchgesetzt werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):
Mein eigenes Leben wird fremdbestimmt.

Du bestimmst dein Leben immer noch selber! Das du keinen Erfolg hattest das Kind zu dir zu holen mag bitter sein, aber im Moment nun mal nicht zu ändern!
Ein Kind kostet, bis es denn so 18 ist, um die 130000 Euro. Kinder sind teuer, keine Frage!
Ob du nun alle Abhol- und Bringkosten alleine stemmen musst, kannst du vom Familiengericht klären lassen.
Warum du Stellen ablehnst, die dir eventuell mehr Geld bringen ist unverständlich. 100 km sind ja nun nicht gerade eine dramatische Entfernung! Und wenn du das Kind später am Freitag holst und Sonntagabend zurück bringst... Niemand "zwingt" dich es erst Montag zurück zu bringen und Freitagmittag einzusammeln... Und das Kind wird ja auch älter und irgendwann kann man es dann in den Zug setzen... Alle 14 Tage - also "normaler" Umgang. Es gibt durchaus Väter die fahren weitere Strecken. Denn es geht ja um das Kind! Natürlich ist ein Wegzug ärgerlich. Aber nun mal nicht zu ändern.
400,- Euro sind nicht viel für ein Kind! Und wenn du dem Kind Klamotten kaufst, dann lasse sie bei dir. Denn dann rennt es zumindest bei dir ordentlich rum.
Vom Unterhalt zahlt die Mutter anteilig Miete, Nebenkosten, Essen, Trinken, Ausflüge, Schulsachen, Freizeit, Klamotten, Taschengeld, ... und je älter ein Kind wird, desto "teurer" wird es. Und wenn du tatsächlich um die 400,- Euro zahlst, dann liegt dein Gehalt ja schon mindestens bei 2700,- Euro aufwärts.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Der Unterhalt ist gesetzlich festgelegt.

Zitat (von tomtomtom123):
400 € Unterhalt im Monat. Jeden Monat! Was kostet so ein Kind?
Essen? Unterkunft?
Eine vernünftige Aufstellung einer Mutter wäre mir hilfreich.

Es ist zwar ärgerlich und frustrierend, so abgebügelt zu werden, aber:

Es geht Sie im Grunde überhaupt nichts an, wofür die Mutter das Geld ausgibt und sie ist Ihnen da auch keinerlei Rechenschaft schuldig. Ob sie diesen Betrag jetzt als "zu viel" ansehen oder nicht, das spielt keine Rolle. Er wurde so errechnet und anscheinend festgelegt und so ist es eben. Sie können die Berechnung nochmals von Ihrem Anwalt prüfen lassen und ggf dagegen angehen...wenn dieser aber die Korrektheit des Zahlbetrags bestätigt, dann müssen Sie das eben so akzeptieren.

Wenn die Mutter ihrer Meinung nach nur alte Klamotten mit gibt, dann kaufen sie halt schöne Sachen und behalten SIe diese bei sich....Dazu ist oben auch schon geraten worden. Es ist von der Mutter zwar kein feiner Zug, aber man kann Menschen nunmal nicht zu "feinen Zügen" zwingen.
Wie gesagt, alles ärgerlich, aber isso.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tomtomtom123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Bis zum fünften Lebensjahr haben mein Sohn und ich dauernd Kontakt. Hatte die KM etwas vor, schlief mein Sohn bei mir, das Wochenende sowieso.
Mein Sohn war / ist das Wichtigste für mich, meine Bedürfnisse habe ich hinten angestellt.
Die Vereinbarung zwischen der KM und mir ist, das ich das Kind Freitags von der Schule abhole und Montags zur Schule bringe. Bequemer für die KM die Wochenende auf Tour ist.
Alles meine Entscheidung.
Klar kann ich das Kind erst Freitag abends holen und Sonntag abend bringen.
Was macht mein Sohn bis Freitag 18 Uhr?
Sonntag abend alleine in der Wohnung lassen?
100 km sind nicht die Welt, klar. Aber im Monat 800 km.
Mich ärgert es wenn die Mutter sagt das SIE von dem Geld Leben kann und es wichtigeres im Leben gibt als arbeiten. Also soll ich halt mehr Unterhalt zahlen.
Welche Firma stellt mich ein wenn ich sage das ich Montags später komme, Freitags früher gehe und ab und zu innerhalb der Woche auch mal frei machen muss da mein Sohn bei mir ist?

Nochmals, ich ärgere mich über mich selbst. Meine eigenen Bedürfnisse stelle ich hinten an, jede Stunde mehr mit meinem Sohn ist mir wichtig.
Beziehungen? Erst wird diejenige gescannt ob sie zu meinem Sohn passt.


Vom Unterhalt zahlt die Mutter anteilig Miete, Nebenkosten, Essen, Trinken, Ausflüge, Schulsachen, Freizeit, Klamotten, Taschengeld, ... und je älter ein Kind wird, desto "teurer" wird es.

Ich bezahle keinen Cent mehr Miete, Nebenkosten wenn mein Sohn bei mir wohnen würde.
Essen, Trinken? Peanuts.
Klamotten? Von mir.
Taschengeld? 1 Euro die Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann hören Sie (mit Verlaub) auf rumzujammern. Sie wollen es so haben, also leben Sie damit und basta. Hier wurden Ihnen Möglichkeiten genannten die Dinge zu verändern, das wollen Sie aber nicht, dann ist es halt so.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich frag mich immer wieder, warum Vereinbarungen getroffen werden, die letztlich nicht eingehalten werden können. Abgesehen davon sind Umgangsregelungen immer nur Vereinbarungen auf Zeit. Bedürfnisse ändern sich, sowohl beim Kind als auch bei den Eltern. Dann ist eine neue Regelung zu finden, notfalls mit gerichtlicher Hilfe.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich glaube, es gibt hier nur wenige, die Ihren Frust nicht nachvollziehen können! Ich finde es auch sehr anerkennenswert, daß Sie die Bedürfnisse Ihres Sohnes, so wie Sie diese für sich erkennen, über Ihre Prinzipien stellen. Mancher würde es sicherlich anders handhaben.

Aber außer

a) eine konkrete Neuberechnung (ich glaube nicht, daß ein Forum das leisten kann), um vielleicht weniger durch die Anrechnung der Fahrtkosten zahlen zu müssen (immerhin hat die Mutter die Entfernung geschaffen!)

b) Ihren Sohn selbst aufzuziehen und wieder/nochmal durch die Tretmühle Prozess zu gehen

c) die Dinge so hinzunehmen wie sie sind und die eigene innere Haltung diesbezüglich zu korrigieren

werden Sie da kaum etwas tun können.

Zu c) ist ja heute morgen nochmal was gesagt worden....also hänge ich mich auch noch mal an:

Zitat (von tomtomtom123):
Klar kann ich das Kind erst Freitag abends holen und Sonntag abend bringen.
Was macht mein Sohn bis Freitag 18 Uhr?
Sonntag abend alleine in der Wohnung lassen?

Ihre Frau wird sich dann schon um den Sohn kümmern - muss ja. Ansonsten kann ein Kind in diesem Alter auch schon mal eine Zeit alleine sein, aber ich glaube sowieso kaum, daß Ihre Frau riskieren möchte, daß Sie nochmal in den Kampf ziehen, um den Jungen bei sich zu behalten.


Zitat (von tomtomtom123):
Mich ärgert es wenn die Mutter sagt das SIE von dem Geld Leben kann und es wichtigeres im Leben gibt als arbeiten. Also soll ich halt mehr Unterhalt zahlen.
Welche Firma stellt mich ein wenn ich sage das ich Montags später komme, Freitags früher gehe und ab und zu innerhalb der Woche auch mal frei machen muss da mein Sohn bei mir ist?

Ihre Frau sagt, sie hat wichtigere Dinge als zu arbeiten, nämlich ihren Sohn. Hat sie ja auch nicht Unrecht. Wenn sie mit dem Geld hinkommt, ist doch alles gut. "Mehr" gibt's eh nur, wenn das gerichtlich beschlossen ist - oder Sie sich freiwillig zu höheren Zahlungen verpflichten.

Natürlich ist es schwieg, unter den Umständen einen anderen Job zu finden - aber Sie schaffen diese Umstände selbst. Umgang jeweils Freitag Abend bis Sonntag Abend und alles ist gut. Daß sich die Welt nach Ihnen und Ihren Wünschen der Wochenendgestaltung dreht (bzw ein Arbeitgeber da ohne Not mitmacht) können Sie eben nicht erwarten... Aber Ihr Dilemma ist an dieser Stelle komplett selbst geschaffen!


Zitat (von tomtomtom123):
Nochmals, ich ärgere mich über mich selbst. Meine eigenen Bedürfnisse stelle ich hinten an

Ist normal, machen alle Eltern!

Zitat (von tomtomtom123):
Beziehungen? Erst wird diejenige gescannt ob sie zu meinem Sohn passt.
Ist normal, machen alle Eltern.

Ich halte es für wichtig, daß Sie sich für sich selbst positionieren - Sie können 1. auf Konfrontationskurs gehen, auch auf die Gefahr hin, daß Ihr Sohn dadurch Nachteile hat.
2. Sie können das ändern, was änderbar ist, nämlich die Mutter an den Fahrtkosten beteiligen und die Umgangszeiten am Wochenende auf die "normalen Umgangszeiten (Freitag abends oder gar Samstag morgens abholen und Sonntag Abend zurück bringen).
3. Sie lassen alles so, wie es ist und vor allem, ENTSCHEIDEN SIE SICH BEWUSST DAFÜR! Im Moment fühlen Sie sich fremdgesteuert - aber Sie treffen bzw trafen doch die Entscheidungen, vor deren Folgen Sie gerade stehen... Machen Sie sich das klar und kommen Sie aus der Opferrolle raus! Einiges können Sie beeinflussen - wenn Sie das nicht wollen, dann hören Sie auf, sich zu beschweren :) . Auch das wurde oben schon gesagt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Man könnte sich auch einmal selbst hinterfragen, ob es wirklich so wichtig ist das Kind tatsächlich am Freitag schon so früh abholen zu müssen (wollen) und auch welchen objektiven Nutzen es hat, dass das Kind von Sonntag bis Montag noch dort und nicht bei der Mutter übernachtet.

Ich kenne einige, bei denen es beruflich bedingt nicht so abläuft und es schadet den Kindern trotzdem nicht.

Die Entfernung von "nur" 100 Km liegt noch in dem geduldeten Bereich, sodass ich für eine anteilige Fahrtkostenbeteiligung durch die KM keine realen Erfolgsaussichten sehe. Und dabei auch bedenken, dass zunächst der anrechenbare KG-Anteil auf die Fahrtkosten angerechnet wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pa508537-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):

400 € Unterhalt im Monat. Jeden Monat! Was kostet so ein Kind?
Essen? Unterkunft?
Eine vernünftige Aufstellung einer Mutter wäre mir hilfreich.


Darüber habe ich auch schon oft nachgedacht. Manchmal denke ich, dass man immer falsch rechnet. Man sagt: "400 € Unterhalt - das ist ja wenig, davon kann man kaum ein Kind ernähren", vergisst dabei aber, dass es ja auch noch 200 € Kindergeld gibt und dass die Mutter auch unterhaltspflichtig ist. Nehmen wir fiktiv an mit 300,- € (nicht in bar, sondern in Beherbung und Naturalien). Macht also 400 € vom Vater, 200 € Kindergeld, 300 € Naturalunterhalt von der Mutter selbst. Das sind 900,- €! Ich finde, das ist unglaublich viel Geld bzw. Geldwert. Ich bin selber alleinerziehende Mutter eines 15jährigen, bekomme keinen Unterhalt und brauche nie, nicht mal annähernd 900,- € nur für meinen Sohn. Absurd. Deshalb denke ich manchmal wirklich auch, dass der Unterhalt der DDT viel zu hoch berechnet wird.

In meiner Situation darf ich das sagen (alleinerziehende Mutter, kein Unterhalt bekommend).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von pa508537-3):
In meiner Situation darf ich das sagen (alleinerziehende Mutter, kein Unterhalt bekommend).


Nö dürfen SIe nicht, da Sie nicht das Maß aller Dinge sind. Und wenn Sie keinen Unterhalt geltend machen, selber Schuld. Der Unterhalt ist auch nicht für Sie gedacht, sondern für das Kind, nie vergessen.

Das Kind braucht irgendwann mal ein eigenes Zimmer, dann wachsen die kleinen Kinder (also bei unseren war das so) wie auf Hefe, ständig brauchten die neue Schuhe, Hosen etc. pp. Hinzu kommen Beiträge für Kindergarten, Kita und später OGATA, so denn die betreuende Person wieder arbeitet. Auch der Sport ist heute nicht mehr kostenfrei usw. usf. Da läppert sich schon was zusammen, auch müssen die Kinder essen und trinken, Körperpflege sollte nicht zu kurz kommen und sie verbrauchen (mit zunehmenden Alter immer mehr) Strom.

Ob es zuviel oder zuwenig ist hängt davon ab, wer die Sache betrachtet.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von pa508537-3):
Man sagt: "400 € Unterhalt - das ist ja wenig, davon kann man kaum ein Kind ernähren", vergisst dabei aber, dass es ja auch noch 200 € Kindergeld gibt und dass die Mutter auch unterhaltspflichtig ist.

Als ehemals Alleinerziehende muss ich da mal quer schießen :)
Es gibt sicherlich Situationen wo man gut leben kann und das Kind Alles hat... Aber der "Normalfall" sieht eigentlich so aus: Mutter kann die ersten Jahre wenig bis gar nicht arbeiten. Ergo weniger Gehalt. Davon ernährt sie dann aber dennoch das Kind, muss die Miete bezahlen, Nebenkosten, Essen, Trinken, Versicherungen etc. Kinder sind teuer - gerade im Babyalter: Windeln, Babynahrung, ständig neue Klamotten etc. und auch ältere Kinder haben mehr Ansprüche als ein 5jähriger, der noch problemlos in die No Name Hose gesteckt werden kann... Vollzeit mit einem 7 jährigen: schwierig. Gerade wenn es keine Betreuungsmöglichkeit gibt und man z.B. im Verkauf arbeitet.
Unterhalt in Höhe von 400 Euro gibt es ja in der Regel nicht ab der Geburt und auch nicht durchgängig... Deswegen staffelt die Düsseldorfer Tabelle, nach Alter, nach Einkommen... Bei geringem Einkommen bekomme ich vom Vater nur 257,- Euro... Da ist dann auch schon der Unterschied zu 400,- Euro...
Schulsachen, Kita, Hort, Freizeit... Alles will bezahlt werden. Nicht jede Mutter hat Eltern in der Nähe, wo man den Enkel mal eben abladen kann... Für den einen ist der Unterhalt völlig ausreichend - für den Anderen ist er mal gerade so, dass man damit über die Runden kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):
Klar kann ich das Kind erst Freitag abends holen und Sonntag abend bringen.
Was macht mein Sohn bis Freitag 18 Uhr?
Sonntag abend alleine in der Wohnung lassen?


Wieso die Frage? Die Mutter hat solange da zu bleiben bis das Kind abgeholt wird und ist da zu sein, wenn man das Kind wieder bringt...
Also nochmal (was eigentlich Jeder hier auch schon sagte): selbst gewähltes Schicksal berechtigt eigentlich nicht zum Jammern! Der Mutter klipp und klar sagen: ich kann Freitagmittag nicht wegen des Jobs. Ich bin gegen 19.00 h da und bringe ihn am Sonntag gegen 18.00 h zurück. Fertig! Und wenn Mutti den Job schmeißt, dann steht ihr ja nicht mehr Kindesunterhalt zu... Und die Quittung für diese Einstellung bekommt sie spätestens im Rentenalter.
Man mag über die Höhe des Unterhaltes meckern, denken das wäre ja eine riesen Summe... Ist es aber nicht bzw. nicht immer! 400,- Euro... wie gesagt, dass bedeutet mind. 2700 netto... Wozu jetzt auf Heller und Pfennig ausrechnen wollen, dass es "zu viel" ist... Das Kind partizipiert letztendlich vom "guten" Gehalt mit. Warum auch nicht? Wer nur den Mindestunterhalt zahlen muss und hat nur 1600, der zahlt dann 309,- Euro. Der "darf" jammern...
Hier geht es letztendlich doch darum, dass man denkt: die Mutter macht sich auf meine Kosten ein schönes Leben! Und wenn schon! Was zählt ist das Kind! Die Mutter ist Geschichte wenn das Kind 18 wird. Da muss ich mit der nichts mehr bereden... Aber mein Kind bleibt - ein Leben lang! Und dann die Frustration, dass das Gericht gegen einen entschieden hat. Ja, absoluter Mist! Aber es ist wie es ist und Kinder im fortgeschrittenen Alter haben dann auch wieder ein Mitspracherecht... Vielleicht will er mit 16 umziehen?
Man muss aufhören das Negative zu suchen, sondern anfangen sich auf das Positive zu konzentrieren. Und das ist das Kind! Und man hat auch die Möglichkeit zum Kind zu ziehen... Vielleicht findet sich da ein Job?
Nur muss man endlich anfangen sein Leben wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Nicht über das lamentieren was einen runter zieht. Sorge dafür, dass die Wochenenden etwas besser für dich gestaltet werden. Kümmere dich um einen neuen Job wenn das dein Wunsch ist. Weise die Mutter schriftlich darauf hin, dass das Kind offensichtlich "schlampig" aussieht und sie möge das bitte ändern. Behalte "deine" gekauften Sachen bei dir. Das erspart ständige Neukäufe. Kümmere und interessiere dich für dein Kind wie bisher, aber achte auch auf dich und deine Belange... Mit spätestens 15 will das Kind eh nicht mehr ständig zu dir, da er was mit seinen Freunden macht...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tomtomtom123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

An „ Altes Haus"
Ja, ich jammere bestimmt. Aber dieses „Sie wollen es so haben, also leben sie damit" stimmt doch nicht. Oder wir schreiben aneinander vorbei? Und die genannten Möglichkeiten habe ich alle durch.

An „ fb367463-2"
Die KM wohnt in einer Kommune, ca. 10 Parteien, gemeinsame Küche, Aufenthaltsraum / Gesprächszimmer. Wie beschreibe ich es jetzt? Althippies.
Mein Sohn ist oft alleine, mehr oder weniger betreut durch Nachbarn. Ich holte ihn einmal ab, die KM war schon drei Tage weg = er drei Tage alleine.
Die KM sagte das es wichtigere Dinge gibt als zu arbeiten, wobei sie nicht unseren Sohn damit meint.
Ich hole und bringe ihn zur Schule (Rh- Pfalz), weil es bis zum Wohnort (Hessen) nochmal 50 km weiter ist. Und natürlich, jede Stunde mehr mit ihm bringt uns beiden was.

Der Gerichtsstreit dauerte zweieinhalb Jahre und unser Sohn hat ein Trauma dadurch. Er hat resigniert, faßt kein Vertrauen, baut keinerlei Beziehungen auf da er nicht weiß wie lange sie halten.
Er will bei mir bleiben, fühlt sich hier wohl, weiß das er hier im Wohnzimmer auf der Couch geboren wurde, weiß das es hier beständig ist.

Als die KM wegzog hätte ich mich weigern sollen diese Strecke zu fahren, sicherlich hätte Sie eingelenkt. Aber am Anfang ist unser Sohn fast durchgedreht, ich musste oft genug die Woche über kommen und ihn holen weil die KM sagte das sie nicht mehr weiter weiß und er zu mir will.
Sie wäre ja auch einverstanden wenn er bei mir lebt, nur sollen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt unangetastet bleiben.

Nochmal vor Gericht tue ich dem Kind nicht an.
Die ersten fünf Jahre lebten wir Alltag, danach bis jetzt dieses hässliche Wort „Besuchszeit"

So, genug gejammert, ich danke euch allen für die hilfreichen Kommentare

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):
An „ Altes Haus"
Ja, ich jammere bestimmt. Aber dieses „Sie wollen es so haben, also leben sie damit" stimmt doch nicht. Oder wir schreiben aneinander vorbei? Und die genannten Möglichkeiten habe ich alle durch.


Ich kann Ihren Frust durchaus nachvollziehen, ABER Sie wollen es so haben, denn

Zitat (von tomtomtom123):
Mein Sohn war / ist das Wichtigste für mich, meine Bedürfnisse habe ich hinten angestellt.
Die Vereinbarung zwischen der KM und mir ist, das ich das Kind Freitags von der Schule abhole und Montags zur Schule bringe. Bequemer für die KM die Wochenende auf Tour ist.
Alles meine Entscheidung.


Die Beziehung zum Kind (und auch das Kind selbst) zerbricht nicht, nur weil Sie es ein paar Stunden später abholen und ein paar Stunden früher zurück bringen.

Ihr Frust ist hausgemacht, deswegen hören Sie auf zu jammern (nicht bös gemeint) und finden sich ein oder ändern Sie was, alles ist möglich, aber das wollen Sie ja nicht.

Die Vereinbarung mit der KM bzgl. der Abholung und Wiederbringen war bestimmt zu dem Zeitpunkt getroffen, als sie noch in der gleichen Stadt gelebt haben, jetzt ist es an der Zeit das zu ändern oder sich damit abzufinden. Alles anderen wird Sie nur noch mehr zermürben.

-- Editiert von AltesHaus am 12.02.2019 21:11

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):
Mein Sohn ist oft alleine, mehr oder weniger betreut durch Nachbarn. Ich holte ihn einmal ab, die KM war schon drei Tage weg = er drei Tage alleine.

Das wäre für mich schon Grund genug das Jugendamt da immer und immer wieder vorbei zu schicken und vor Gericht so lange zu kämpfen, bis der BGH sagt: es bleibt dort (oder eben auch nicht)....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Jau, das dachte ich spontan auch, Kikijk. Aber es muss ja - beim zweiten Nachdenken - ja erst mal nichts Schlimmes sein. Das Wort Kommune hat natürlich einen gewissen Touch, aber eine große (Haus?) Gemeinschaft, wo die Mitglieder bzw Mitbewohner gegenseitig auf sich achten, ist so schlimm ja nicht. Für sogenannte Mehrgenerationenmodelle ist das Standard und es schadet den Kindern nicht - die werden ja nicht bei wildfremden Menschen abgestellt.

Zitat (von pa508537-3):
Macht also 400 € vom Vater, 200 € Kindergeld, 300 € Naturalunterhalt von der Mutter selbst. Das sind 900,- €

Irgendwie komische Rechnung, die Sie da aufmachen. Der Unterhaltsverpflichtete (hier der Vater) darf zuerst mal vom Kindergeld die Hälfte von seiner Verpflichtung abziehen, dass heißt, die Mutter bekommt keine 200 € Kindergeld, sondern nur knapp 100.

Dann ihre Rechnung mit dem Naturalunterhalt.... Den setzen Sie mit 300 € an.
Zitat (von pa508537-3):
nicht in bar, sondern in Beherbung und Naturalien
- gehen Sie doch mal zu einem Vermieter, der eine Bude für 400 € vermieten will und erzählen Sie ihm, daß Sie die Bude von 500 € und "300 € Naturalunterhalt" erzählen möchten. Oder zahlen Sie einfach nur mal ein Brot vom "Naturalunterhalt".

Wenn Sie den gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt persönlich als zu hoch empfinden, dann ist das Ihr gutes Recht. Aber viele Alleinerziehende (Mütter und Väter) fallen unter die Armutsgrenze und deren Kinder gleich mit, natürlich. Und das gewiss nicht, weil der Anspruch so hoch ist.

Zitat (von tomtomtom123):
Sie wäre ja auch einverstanden wenn er bei mir lebt, nur sollen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt unangetastet bleiben.
Ja klar, das kann ich mir vorstellen ;) . Das mit dem Unterhalt geht so natürlich nicht. Aber es ist müßig, sich darüber Gedanken zu machen, denn wahrscheinlich braucht es für einen Umzug des Kindes bzw für die Zustimmung der Mutter, ein Gerichtsurteil. Und wenn Sie kein Gericht mehr von innen sehen möchten, was okay ist, dann ist da Ende der Fahnenstange.

Letztendlich müssen Sie sich Ihr Leben so einrichten, daß Sie weitestgehend glücklich damit sind. Was Sie evtl ändern könnten oder vielleicht auch sollten ist das eine - aber durchziehen müssen Sie es halt selbst und eingefahrene Bahnen zu ändern ist so einfach nicht, leider.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Prüf erst mal, ob das kindeswohl gefährdet ist. Wenn die Mutter 600 Euro fürs Kind bekommt und selbst auch davon lebt, ist das anzunehmen. Weil dem Kind nämlich dann höchstens die Hälfte davon bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie soll er prüfen, ob die Dame lediglich davon lebt? Gut möglich, dass in der WG die Gelder aufgeteilt werden, möglich, dass sie von den Mitbewohnern unterstützt wird, möglich, dass sie Transfergelder bekommt, möglich dass sie einen Minijob hat ... das ist durch den Fragesteller nicht prüfbar.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Jau, das dachte ich spontan auch, Kikijk. Aber es muss ja - beim zweiten Nachdenken - ja erst mal nichts Schlimmes sein.


Ne, natürlich nicht... Aber wenn die Mutter das Kind drei Tage mal so Anderen überlässt (egal wie lieb die sind), dann würde ich schon mal nachfragen... Macht sie in der Zeit Party oder was ist da los? Wenn ich mein Kind eh lieber Anderen überlasse, dann kann es auch zum anderen Elternteil... Aber ich gebe zu, dass ich bei "Kommune" auch nicht gerade die vorurteilsfreien Gedanken habe ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Naja, meine Tochter/Töchter blieb(en) auch des öfteren mal bei ihrer Tante.... Ich würde vermuten, die Mitbewohner sind dem Kind ja vertraut und mit 8 Jahren muss das Kind ja nicht mehr mit der Mutter oder dem Vater wie mit einer unsichtbaren Nabelschnur verbunden sein. Wenn das Kind sich dabei soweit wohl fühlt, sehe ich da jetzt keine Probleme (ohne die konkrete Situation zu kennen, natürlich).

Aber das ist halt so ein Nebenkriegsschauplatz - wie die anderen Sachen auch. Der eine meint das, der andere dies. Und beide haben ein bisschen Recht und ein bisschen Unrecht.

Ich denke, der TE muß sich darüber klar werden, was genau er will. Vielleicht das Kind komplett zu sich nehmen? Wie auch immer, lamentieren nutzt ja leider nicht - also nachdenken, sich entscheiden und es durchziehen. Wenn man letzteres nicht möchte, dann muss man sich mit der Situation arrangieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
tomtomtom123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kikijk):
Das wäre für mich schon Grund genug das Jugendamt da immer und immer wieder vorbei zu schicken und vor Gericht so lange zu kämpfen, bis der BGH sagt: es bleibt dort (oder eben auch nicht)....

Das Jugendamt meldet sich eine Woche vorher an, dann ist aufgeräumt, alles sauber usw.

Zitat (von H. Odensack):
Prüf erst mal, ob das kindeswohl gefährdet ist. Wenn die Mutter 600 Euro fürs Kind bekommt und selbst auch davon lebt, ist das anzunehmen. Weil dem Kind nämlich dann höchstens die Hälfte davon bleibt.

Ist das Gericht auch davon ausgegangen und das Jugendamt soll überwachen, kontrollieren, entscheiden. Ist aber überlastet und war noch nie dort weil es wichtigere Dinge gibt.
Zitat (von AltesHaus):
Ich kann Ihren Frust durchaus nachvollziehen, ABER Sie wollen es so haben, denn

Da reden wir aneinander vorbei, Mit -ich wollte es so haben- meinte ich, die KM wünschte sich ein Kind, ein Haus (Nest) und weitere Kinder. Als es finanziell eng wurde und sie einsparen sollte meinte sie das dann auch alleine leben könnte. Und zog aus.
Das meinte ich mit, so wollte ich es nicht haben-.
Zitat (von fb367463-2):
Wenn das Kind sich dabei soweit wohl fühlt, sehe ich da jetzt keine Probleme (ohne die konkrete Situation zu kennen, natürlich).

Er geht morgens runter in die Gemeinschaftsküche, Schule, danach in sein Zimmer spielen und abends würde er sich unter der Bettdecke verstecken. So wie er erzählt gibt es mir schon einen Stich ins Herz.
Vergangenes Jahr hatte er 40 ! Fehltage, war aber nie krank sondern mit der Mutter unterwegs oder morgens den Schulbus verpasst. Die Schule sagt das es Bildungspflicht gibt aber keine Schulpflicht. Solange er im Unterricht mitkommt.....
Die KM macht "Musik", dies ist meist am Wochenende, Proben die Woche über, und irgendwo ist immer eine Veranstaltung, Festival.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):
Die Schule sagt das es Bildungspflicht gibt aber keine Schulpflicht. Solange er im Unterricht mitkommt....


Darf ich fragen in welchem Land Sie leben? Soweit ich weiß haben wir in Deutschland Schulpflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
tomtomtom123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Privatschule. Ich habe mit dem Rektor gesprochen, er hat auch volles Verständnis wenn Eltern ihre Kinder 1 -2 Tage vor den Ferien aus der Schule nehmen da die Flüge dann viel billiger sind und kein Stau auf der Autobahn..........

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von tomtomtom123):
Privatschule.


Schulpflicht gilt in Deutschland für jede Schulform. Btw ... wie kann die sich ne Privatschule leisten, wenn sie so ne faule Socke ist?

Welches Land?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Schule hat einen Bildungsauftrag und daneben gibt es eine Schulpflicht. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Kind jeden Tag da sein muss. Offensichtlich bekommt das Kind die Lerninhalte gut hin. Selbst öffentliche Schulen dulden ja die Abwesenheit ihrer Schüler ohne irgendwelche Sanktionen. Was da so insbesondere Hauptschullehrer erzählen, ich als Oldie kann da nur staunend davor stehen.

Was die Kosten für Kids angehen, so kann ich AltesHaus nur zustimmen. Kinder kosten, und das wird im Laufe der Jahre eher mehr. Ich hatte seinerzeit Angst, als meine Kids wegen des auswärtigen Studiums eben von mir unterhalten wurden, nunmehr nicht mehr Naturalien, sondern eben gebündeltes Bares. Ich war überrascht, dass ich den Unterschied finanziell kaum gemerkt habe. Ich konnte einfach zu Hause wesentlich preiswerter leben.

Die Rechnung weiter oben erschließt sich mir nicht, sie ist schlicht und ergreifend falsch. Derjenige, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Anteil an der "Aufzucht der Brut" durch Betreuung, nicht durch Geld.

Nun zum Fragesteller: nach meiner Einschätzung ist das primär kein Kindesproblem, sondern sein eigenes, welches er lösen muss. Ich hab ja nun 2 Kids alleine großgezogen. Ohne Unterhaltsvorschußkasse, also immer ganztags gearbeitet. Ganz sicher Karrierestop, bis der Jüngste etwa 10 war. Aber, so etwa ab 7 waren meine Kids auch stundenweise alleine. Sie waren zuverlässig, drauf getrimmt, das zu managen. Es muss in dem Alter von 8 nun wirklich nicht ständig jemand um das Kind herumtanzen. Es kann mehrere Stunden allein sein, wirklich, wenn es nicht gerade ein Chaot ist. Und in der Wohngemeinschaft sind ja auch immer Ansprechpartner da.

Der Fragesteller sollte sich um seine berufliche Zukunft bemühen. DAvon ausgehen, dass normale Arbeitszeiten auch mit einer Kindsbetreuung bei einem Kind in dem Alter möglich und einplanbar sind. Das wäre für mich der erste Schritt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Schule hat einen Bildungsauftrag und daneben gibt es eine Schulpflicht. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Kind jeden Tag da sein muss.


Das ist von BL-Land zu BL-Land unterschiedlich? NRW und Rhld.Pfalz sehen es nicht so moderat, auf jeden Fall nicht id Städten, wo unsere Kinder (und die der Restfamilie) zur Schule gingen, gleich wie gut sie id der Schule waren.

Allerdings das hier:

Zitat (von tomtomtom123):
Die Schule sagt das es Bildungspflicht gibt aber keine Schulpflicht. Solange er im Unterricht mitkommt.....


spricht auch nicht wirklich für ein total verschüchtertes und emotional vernachlässigtes Kind.

Zitat (von wirdwerden):
Nun zum Fragesteller: nach meiner Einschätzung ist das primär kein Kindesproblem, sondern sein eigenes,


So wird es wohl sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.911 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12