Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage bezüglich der Mechanik des "Ansammelns" von Verlustvorträgen über mehrere Jahre hinweg. Ich habe die Befürchtung, dass hier in meinem Fall grundlegend etwas schief gelaufen ist und würde mich über eine Hilfestellung hierzu sehr freuen.
Folgendes ist meine Situation:
- Von 2015 bis 2017 habe ich ein Zweitstudium (Master) abgeschlossen
- Für die Jahre 2015-2017 wurde mir hierfür jeweils ein Verlustvortrag bescheinigt
- 2018 bin ich in die Arbeitswelt eingestiegen und möchte hierfür nun meine erste Steuererklärung als Berufstätiger abgeben
Die Problematik:
Aus den jeweiligen Bescheiden der Jahre 2016 und 2017 wird nicht ersichtlich, dass der für das Vorjahr festgestellte Verlust in das Folgejahr übertragen wurde. Konkret heißt das in meinem Fall:
- Festgestellter Verlust 2015: 20.000 €
- Festgestellter Verlust 2016: 5.000 €
- Festgestellter Verlust 2017: 15.000 €
Meinem Verständnis nach sollte sich die festgestellten Verluste aufsummieren und nun mit meinem Einkommen aus dem Jahr 2018 verrechnen. Allerdings ist in den Bescheiden der Jahre 2016 und 2017 keine Erwähnung der im Vorjahr festgestellten Verluste erkennbar.
Habe ich hier grundsätzlich einen Fehler bei der Abgabe der jeweiligen Steuererklärungen gemacht und sind die Verlustvorträge aus den Jahren 2015 und 2016 nun verloren gegangen?
Für eine kurze Auskunft hierzu würde ich mich sehr freuen!
Verlustvorträge nicht in nächstes Jahr übertragen
10. Februar 2019
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Frage vom 10. Februar 2019 | 19:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvorträge nicht in nächstes Jahr übertragen
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#1
Antwort vom 10. Februar 2019 | 20:02
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Sie haben Recht.
In den Folgejahren sollte der Vortrag aus dem vorangegangenen Jahr enthalten sein.
Fragen Sie einfach mal beim Finanzamt nach.
#2
Antwort vom 10. Februar 2019 | 20:26
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
hast du keine Feststellungsbescheide bekommen?
Du darfst Einkommensteuerbescheid und Feststellungsbescheid nicht verwechseln.
Im Erstgenannten geht es nur um das betreffende Jahr, ein Verlustvortrag würde zwar angerechnet, ansonsten taucht der Verlust dort aber nicht auf.
Stefan
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#3
Antwort vom 10. Februar 2019 | 21:58
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Dann hoffen wir mal, das sich der „festgestellte Verlust" wirklich als negativer Gesamtbetrag der Einkünfte und nicht nur als negatives zu versteuerndes Einkommen herausstellt!
taxpert
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