EC Lastschrift irrtuemlich zurückgebucht, Inkasso

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dixy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
EC Lastschrift irrtuemlich zurückgebucht, Inkasso

Herr Schuzzel hatte beim Sonntagsfruehschoppen im Landgasthof eine sagenhafte Zeche von 40 EUR gemacht und mit EC Karte gezahlt.
Die Abbuchung auf seinem Kontoauszug hatte er mit seinen 1.8 promille nicht zuordnen koennen und deshalb zurückgebucht.
Als er spaeter nuechtern war, wurde er sich seines Fehlers bewusst.
Die Bank sah sich am naechsten Werktag nicht in der Lage, die Abbuchung wieder herzustellen.
Der Landgasthof war nicht erreichbar, hatte aber eine Internetseite.
Per email und ueber Webformular der Internetseite entschuldigte Schuzzel sich, nannte seine Kontaktdaten und bat um erneute Abbuchung oder um Angabe der Kontonummer, damit er den Betrag ueberweisen kann.
Eine Kontonummer war auf der Internetseite nicht angegeben.

Weder email noch Webformular wurde beantwortet.

4 Wochen spaeter wurde 1 ct von seinem Konto abgebucht.
Der Buchungstext enthielt die Aufforderung, sich mit einer Inkassofirma in Verbindung zu setzen.

Was soll er jetzt tun, damit er die masslosen Inkassoforderungen abwehren kann ?

Danke&Gruesse

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Herr Schuzzel hatte beim Sonntagsfruehschoppen im Landgasthof eine sagenhafte Zeche von 40 EUR gemacht und mit EC Karte gezahlt.


Mit EC-Karten kann man schon seit 2008 nicht mehr zahlen. Insofern glaube ich nicht, dass der Landgasthof tatsächlich ein bereits abgestellter Zahlungssystem akzeptiert.

Zitat:
Der Landgasthof war nicht erreichbar, hatte aber eine Internetseite.
Per email und ueber Webformular der Internetseite entschuldigte Schuzzel sich, nannte seine Kontaktdaten und bat um erneute Abbuchung oder um Angabe der Kontonummer, damit er den Betrag ueberweisen kann.


Kann er irgendwie nachweisen, dass die E-Mail angekommen ist. Gab es irgendeine Eingangsbestätigung irgendwelcher Art?

i.d.R. lässt sich über das Online-Banking die IBAN-Nummer rausfinden, die die Lastschrift ausgelöst hat. Bitte noch einmal die eigene Bank fragen.
Dann Hauptforderung + EUR Rücklastschriftkosten umgehend zweckgebunden überweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was soll er jetzt tun, damit er die masslosen Inkassoforderungen abwehren kann ?

Die Hauptforderung und angemessene Rücklastschriftkosten (maximal 5€) bezahlen. Den Rest zurückweisen, da man sich direkt um Behebung des Fehlers bemüht hatte und das Einschalten eines Inkassos, sowie eine Adressermittlung aus der Kategorie "Unfug" war.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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