CBD Gras Polizeikontrolle

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
yellowschnee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
CBD Gras Polizeikontrolle

Hallo liebe Anwälte,
ich habe mir heute cbd Marihuana mit einem thc Gehalt unter 0,2 Prozent im Geschäft gekauft. Kurz darauf geriet ich in eine Personenkontrolle und zeigte es den Polizisten. Diese nahmen mich mit auf das Revier um meine Identität festzustellen, da kein Bild in meinem Ausweis ist und Konfiszierten das Gras.
Ich verweigerte die Unterschrift auf freiwillige herausgabe, woraufhin der Polizist zu mir meinte, dass ich es nicht mehr zurückbekommen werde, da ein Richter angerufen werde und das Produkt nach dem Verfahren zerstört wird.
Was kann ich tun?

-- Editiert von Moderator am 11.02.2019 23:38

-- Thema wurde verschoben am 11.02.2019 23:38

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von yellowschnee):
Was kann ich tun?

1. die Nutzungsbedingungen lesen, dann wüsste man, dass hier ein Meinungsforum ist und keine Anwälte antworten. Anwälte finden sich hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/
2. damit abfinden, das es logischerweise keine Drogen zurückgibt wenn das Verfahren beendet ist
3. sich auf ein Strafverfahren vorbereiten
4. sich auf Post von der Führerscheinstelle vorbereiten und ab sofort die Finger von den Drogen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
yellowschnee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,
das cbd Gras ist ja vollkommen legal und ich habe es rechtmäßig im Laden erworben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Cannabidiol ist verschreibungspflichtig, siehe Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV), Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5), Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1
Einfach "im Laden kaufen" läuft also nicht so einfach.



Es gibt wohl Tinkturen, die als "Nahrungsergänzung" deklariert wurden, aber die hat man wohl nicht gekauft?


Aber wenn das legal ist, hat man ja sicherlich entsprechende Zertifikate beim Kauf bekommen bzw. der Verkäufer kann das alles belegen?
Dann wäre das nicht strafbar und man bekommt seine Sachen zurück - falls diese nicht im Labor bei der Kontrolle verbraucht wurden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
yellowschnee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Laden ist in Berlin und heißt "Tom Hemp´s". Also der Verkäufer kann bestimmt belegen, dass es legal ist.
Der Polizist meinte, ich würde es nach der Laboruntersuchung zurückbekommen, sofern ich unterschreibe, dass ich es freiwillig abgebe (und ich habe die Unterschrift ja verweigert) und dass es eben beim abschluss des Verfahrens auf jeden Fall zerstört werden würde, wenn nicht, da die oberste Instanz (der Richter) schon entschieden hätte. Sonst wäre es eben nur der Staatsanwalt.

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#5
 Von 
yellowschnee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren Blüten.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
das cbd Gras ist ja vollkommen legal und ich habe es rechtmäßig im Laden erworben.

Da sind Sie nicht ganz richtig informiert.
CBD-Gras ist in Deutschland ziemlich eindeutig illegal - zumindest, wenn Sie eine Privatperson sind.
Die Ausnahmeregelung im BtMG lautet nämlich "nicht mehr als 0,2% THC und ein gewerblicher oder wissenschaftlicher Zweck, der einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt". Der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck muss beim Verkäufer und beim Käufer vorliegen. D.h. wenn Sie weder Wissenschaftler sind, der das CBD-Gras für anerkannte Forschungszwecke braucht, noch ein Gewerbe haben, das CBD-Gras zu Biodiesel, Textilien oder Papier weiterverarbeitet (kann man wirklich alles aus CBD-Gras herstellen), dürfen Sie kein CBD-Gras besitzen.
Der Verkäufer darf es übrigens auch nicht im Laden verkaufen. Der Inhaber eines Ladens, der CBD-Hanf an Privatpersonen verkauft hat, saß übrigens unlängst für einige Monate in Untersuchungshaft und wartet jetzt auf seinen Prozess. Die Staatsanwaltschaft strebt eine langjährige Haftstrafe an. Und das im liberalen Niedersachsen. (https://www.vice.com/de/article/pa83wm/hanfbar-braunschweig-betreiber-des-hanfladens-in-u-haft)

Obwohl in der Theorie die Rechtslage eindeutig ist, scheint die Praxis regional sehr unterschiedlich zu sein. In Berlin werden wohl alle Augen zugedrückt.

Die Frage, ob Sie das Zeug zurückbekommen, ist wohl ziemlich müßig.
Wenn es im Labor untersucht wurde, können Sie es ohnehin wegschmeißen, selbst wenn Sie es zurückbekommen sollten. Sie wissen bestimmt noch aus der Schule: Alles was mal im Chemie-Saal war, darf man nicht mehr essen - weil da alle möglichem Chemikalien dran sein können.

Außerdem ist es taktisch nicht geschickt, auf einer Rückgabe zu bestehen. Es läuft ja immerhin ein Verfahren gegen Sie, in dem die Ausgangslage für Sie suboptimal ist - Sie wurden nämlich auf frischer Tat ertappt. Wenn Sie die Chance auf eine Einstellung wegen Gerinfügigkeit erhöhen wollen, dann sollten Sie alles unterlassen, was nach Uneinsichtigkeit aussieht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
In Berlin werden wohl alle Augen zugedrückt.


Mit nichten.

-> https://www.vice.com/de/article/evegdz/cannabis-gras-ist-cbd-legal-polizei-berlin-razzien

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Und hier noch ein Facebook-Post der Berliner Polizei zu dem Thema: https://www.facebook.com/PolizeiBerlin/photos/a.253825908134854/1042089149308522/?type=3&theater

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
DominikGX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
das cbd Gras ist ja vollkommen legal und ich habe es rechtmäßig im Laden erworben.

CBD-Gras ist in Deutschland ziemlich eindeutig illegal - zumindest, wenn Sie eine Privatperson sind.


Lachhaft. Auch ich bin denen ins Netz gegangen. Wenn der Umgang damit nicht legal ist, soll es zumindest eine Belehrung darüber geben, die die Käufer darüber aufklären. Denn andernfalls sollten die Händler die CBD Blüten über ein B2B Netzwerk oder unter wissenschaftlichen Rahmenbedingungen verkaufen. Die Hauptzielgruppe werden - wie in meinem Fall am Münchner Hauptbahnhof - sicher nicht nur Gewerbetreibende und Wissenschaftler sein.

Zitat:
...und ab sofort die Finger von den Drogen lassen.

CBD Cannabis ist per se nicht zur Berauschung gedacht, da die THC Werte unter 0,2% liegen. Und abgesehen davon, enthalte dich bei Themen wo du nichts beitragen kannst bitte. Cannabis ist nach vielfacher öffentlicher Aufklärung nämlich auch als Arzneimittel zugelassen. Gegen MS, Parkinson, ADHS, Angst- oder Panikattacken. Ich hab in meinem Freundeskreis auch jemanden, der darauf medizinisch angewiesen ist. So ein Stigma, das du mit solchen Andeutungen erzeugst, ist einfach schädlich für ihn und andere.


-- Editiert von DominikGX am 23.09.2020 21:14

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DominikGX):
Wenn der Umgang damit nicht legal ist, soll es zumindest eine Belehrung darüber geben, die die Käufer darüber aufklären.

Die gibt es - nennen sich "Gesetze" und "Verordungen". Nur lesen muss man sie halt.



Zitat (von DominikGX):
Und abgesehen davon, enthalte dich bei Themen wo du nichts beitragen kannst bitte.

Man sollte man sein Wissen eventuell um den Punkt erweitern, was ein Meinungsforum ist.



Zitat (von DominikGX):
Cannabis ist nach vielfacher öffentlicher Aufklärung nämlich auch als Arzneimittel zugelassen.

Ja und? Nikotin und Alkohol kann man sogar ganz ohne Rezept im Laden kaufen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von DominikGX):
Cannabis ist nach vielfacher öffentlicher Aufklärung nämlich auch als Arzneimittel zugelassen. Gegen MS, Parkinson, ADHS, Angst- oder Panikattacken.


Richtig und es ist VERSCHREIBUNGSPFLICHTIG in solchen Fällen, also ebensowenig legal am Büdchen nebenan zu erwerben wie andere psychoaktive Arzneimittel.

Aber wir gehen jetzt mal aus, dass du dem Kioskbesitzer deiner Wahl nicht ein Rezept vorlegen musst um deine Ware für München zu kaufen oder?

Zitat (von DominikGX):
Die Hauptzielgruppe werden - wie in meinem Fall am Münchner Hauptbahnhof - sicher nicht nur Gewerbetreibende und Wissenschaftler sein.


Ja das sagt jeder Dealer :)

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