Garage Übernahme Mieter nach Grundstückskauf

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go508754-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage Übernahme Mieter nach Grundstückskauf

Hallo, bevor ich Fehler mache, ich erwerbe die nächsten Tage ein Grundstück worauf eine vermietete Doppelgarage steht. Lt Notarvertrag wird das Mietverhältnis übernommen. Der Mieter zählt aktuell für eine Doppelgarage 15€ incl Strom.(pauschal) ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht. Nur mündlich, als: hier Garage, Gib mir 15€ im Monat. Also keinerlei Absprachen, Festlegungen ect.
Die Miete möchte ich nach Kauf etwas anpassen , ebenso alles schriftlich festhalten. Auch in punkto Winterdienst, sowie dem Innenbereich Richtung Haftung und Schäden durch zb Öl Benzin ect. Ebenso der Ausschluss artfremder Nutzung. Da die Hälfte davon als Lager genutzt wird.
Wie gehe ich da vor. Lt meinen Recherchen, einfach einen neuen schriftlichen Mietvertrag vorlegen den der Mieter annehmen kann oder auch nicht und in dem Fall 3 Monate Kündigungsfrist hat.
Vielen Dank im vorraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go508754-57):
Lt meinen Recherchen, einfach einen neuen schriftlichen Mietvertrag vorlegen den der Mieter annehmen kann oder auch nicht und in dem Fall 3 Monate Kündigungsfrist hat.


Genauso ist es. § 580 a BGB



-- Editiert von AltesHaus am 11.02.2019 21:45

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go508754-57):
Lt meinen Recherchen, einfach einen neuen schriftlichen Mietvertrag vorlegen den der Mieter annehmen kann oder auch nicht und in dem Fall 3 Monate Kündigungsfrist hat.

Korrekt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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