Kollegen installieren private

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2021 17:28:47
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kollegen installieren private

Hallo..

Was meint ihr wie sieht es rechtlich aus wenn Mitarbeiter ihre Sprachsteuerungsgeräte mit ins Büro nehmen ohne dass andere Personen die im selben Raum arbeiten gefragt werden bzw. dass es mit der Geschäftsleitung abgestimmt ist?



-- Editiert von j3schua am 11.02.2019 23:04

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nun ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber natürlich darf (und wird wohl auch) der Arbeitgeber diese Geräte verbieten. Immerhin zahlt er für geleistete Arbeit und nicht dafür, dass die Leute mit ihren Geräten rumspielen.

Was für einen Zweck soll das überhaupt erfüllen? S gibt Apps fürs Handy, damit kann man seine Alexa etc zu Hause prima steuern und damit auch die häusliche Technik, da braucht es das Gerät in Office definitiv nicht.

Welchen Grund geben die Kollegen an? Würde mich mal interessieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Mir will nicht ganz in den Kopf, wozu das gut sein soll? Ich muss da meinen Vorredner zustimmen. Der Arbeitgeber wird es vermutlich verbieten. Ich kenn mich jetzt nicht so mit diesen Geräten aus, aber ich denke das es nicht nur darum geht, dass es Privat ist, sondern man könnte evtl. auch etwas aus dem Arbeitsalltag aufnehmen. Kann ja möglich sein.
Doch der Sinn dahinter erschließt sich mir immer noch nicht.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Es wird genauso so handhaben sein wie privates Telefonieren, private Mailnutzung usw.

Und da ist die Geschäftsleitung am Zuge

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Also das Thema "Bring your own device" (BYOD) wird in vielen Firmen unterschiedlich gehandhabt. Je nach Art der Daten gibt es freilich unterschiedliche Schutzniveaus z.B. wegen Datenschutz.

Was ist mit "Sprachsteuerungsgeräte" gemeint ? Diktiersoftware ? Oder was genau ?
Wenn es um die Belästigung von Kollegen geht, wird das eher ein organisatorisches bzw. Arbeitsrechtliches Thema.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Welche Geräte werden mit der Sprachsteuerung dann gesteuert? Was sagt der Datenschutzbeauftragte zu der Frage?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Es geht doch offenbar darum, daß solche Geräte die aufgezeichneten (und potentiell dauerhaft mitgehörten) Tondateien auf irgendwelche Server womöglich außerhalb des DSGVO-Bereiches hochladen und damit faktisch ein "Abhören" der Mitarbeiter erfolgt. Dazu müßte man sich wirklich mal an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ist dazu nicht quasi jedes Smartphone im Stande?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ist dazu nicht quasi jedes Smartphone im Stande?

Die moderneren in jedem Falle. Nur muss man es da extra aktivieren.
Aber ja, auch da gelten dann die gleichen Bedingungen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Marloon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Es können auch so private Gespräche aufgezeichnet werden. Welches auch nicht als positiv angesehen werden kann.

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