Hallo..
Was meint ihr wie sieht es rechtlich aus wenn Mitarbeiter ihre Sprachsteuerungsgeräte mit ins Büro nehmen ohne dass andere Personen die im selben Raum arbeiten gefragt werden bzw. dass es mit der Geschäftsleitung abgestimmt ist?
-- Editiert von j3schua am 11.02.2019 23:04
Kollegen installieren private
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Nun ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber natürlich darf (und wird wohl auch) der Arbeitgeber diese Geräte verbieten. Immerhin zahlt er für geleistete Arbeit und nicht dafür, dass die Leute mit ihren Geräten rumspielen.
Was für einen Zweck soll das überhaupt erfüllen? S gibt Apps fürs Handy, damit kann man seine Alexa etc zu Hause prima steuern und damit auch die häusliche Technik, da braucht es das Gerät in Office definitiv nicht.
Welchen Grund geben die Kollegen an? Würde mich mal interessieren.
Mir will nicht ganz in den Kopf, wozu das gut sein soll? Ich muss da meinen Vorredner zustimmen. Der Arbeitgeber wird es vermutlich verbieten. Ich kenn mich jetzt nicht so mit diesen Geräten aus, aber ich denke das es nicht nur darum geht, dass es Privat ist, sondern man könnte evtl. auch etwas aus dem Arbeitsalltag aufnehmen. Kann ja möglich sein.
Doch der Sinn dahinter erschließt sich mir immer noch nicht.
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Es wird genauso so handhaben sein wie privates Telefonieren, private Mailnutzung usw.
Und da ist die Geschäftsleitung am Zuge
Also das Thema "Bring your own device" (BYOD) wird in vielen Firmen unterschiedlich gehandhabt. Je nach Art der Daten gibt es freilich unterschiedliche Schutzniveaus z.B. wegen Datenschutz.
Was ist mit "Sprachsteuerungsgeräte" gemeint ? Diktiersoftware ? Oder was genau ?
Wenn es um die Belästigung von Kollegen geht, wird das eher ein organisatorisches bzw. Arbeitsrechtliches Thema.
Welche Geräte werden mit der Sprachsteuerung dann gesteuert? Was sagt der Datenschutzbeauftragte zu der Frage?
Es geht doch offenbar darum, daß solche Geräte die aufgezeichneten (und potentiell dauerhaft mitgehörten) Tondateien auf irgendwelche Server womöglich außerhalb des DSGVO-Bereiches hochladen und damit faktisch ein "Abhören" der Mitarbeiter erfolgt. Dazu müßte man sich wirklich mal an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden.
Ist dazu nicht quasi jedes Smartphone im Stande?
ZitatIst dazu nicht quasi jedes Smartphone im Stande? :
Die moderneren in jedem Falle. Nur muss man es da extra aktivieren.
Aber ja, auch da gelten dann die gleichen Bedingungen.
Es können auch so private Gespräche aufgezeichnet werden. Welches auch nicht als positiv angesehen werden kann.
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