Auf anderen Namen bestellt, nun raten nicht mehr zahlen

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sommerblume1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf anderen Namen bestellt, nun raten nicht mehr zahlen

Hallo
Mein Mann hat gesteckt nun in Schwierigkeiten, vielleicht kann uns jemand helfen.
Und zwar ist er hoch verschuldet (60-70000 Euro, das meiste vor unserer Hochzeit) ich bin auch verschuldet, allerdings lange nicht so hoch. Wir sind aber jetzt auf dem richtigen Weg indem wir die privat Insolvenz anstreben. Dennoch gibt es da ein großes Problem. Er hat damals über den Namen seiner Eltern sehr viel bestellt. Seine Mutter wusste anfangs davon, er hatte sie gefragt und es auch zu ihr senden lassen. Allerdings sind wir dann weit weg gezogen, für einen sehr guten Job. Da hat er es dann zu uns senden lassen und sie wusste nichts mehr davon. Auch über seinen Vater hat er bestellt und die einmalige Unterschrift gefälscht :(
Die Raten haben wir eine ganze Weile gezahlt, bis er seinen Job verlor. Es ging nicht mehr. Er erzählte es seinen Eltern.... die waren (verständlicherweise) sehr wütend. Sie drohen ihm nun damit ihn anzuzeigen. Sie haben auch schon bei den Unternehmen, die inzwischen natürlich Mahnungen rausschickten, erklärt das sie das nicht waren. Wie geht es nun weiter? Er bereut es wirklich sehr. Wir haben kleine Kinder. Er ist nicht vorbestraft und ist auch sonst kein guter Mensch der einen ganz dummen Fehler gemacht hat. Außerdem hat er nun endlich wieder einen guten Job gefunden (es reicht dennoch nicht mehr um die Raten zu zahlen da er nicht mehr ansatzweise so viel wie damals verdient)
Meine Frage ist, was kommt auf uns zu? Muss er ins Gefängnis? Achso die Summe beläuft sich auf ca 8000 Euro.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Sommerblume1234):
Er ist nicht vorbestraft und ist auch sonst kein guter Mensch der einen ganz dummen Fehler gemacht hat.


Einen dummen Fehler? Wohl eher nicht, wenn man den anderen Text liest:

Zitat (von Sommerblume1234):
Er hat damals über den Namen seiner Eltern sehr viel bestellt. Seine Mutter wusste anfangs davon, er hatte sie gefragt und es auch zu ihr senden lassen. Allerdings sind wir dann weit weg gezogen, für einen sehr guten Job. Da hat er es dann zu uns senden lassen und sie wusste nichts mehr davon. Auch über seinen Vater hat er bestellt und die einmalige Unterschrift gefälscht


Aus meiner Sicht gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 StGB Abs 3 , Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

P.S.: Wussten Sie die ganze Zeit davon?

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat:
Er ist nicht vorbestraft und ist auch sonst kein guter Mensch der einen ganz dummen Fehler gemacht hat.

Das finde ich viel eher zitierenswert :party:

Zur Sache:
Wenn die Eltern den Liefer-Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie selbst die Bestellungen nicht vorgenommen haben, werden die Unternehmen Strafanzeige erstatteten. Geben die Eltern dabei an, dass Ihr Gatte der Täter ist, richtet sich das Verfahren gegen ihn.
Es handelt sich dann um gewerbsmäßigen Betrug, § 263 Abs. 3 StGB . Die Definition von Gewerbsmäßigkeit lautet:
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will.
Es hat also nicht mit "geschäftsmäßig" zu tun, sondern nur damit, dass sich der Täter regelmäßig einen finanziellen Vorteil verschaffen will.
Die Mindeststrafe liegt bei sechs Monaten. Bei einem Gesamtschaden iHv 8.000 € sollte es bei einem unbestraften Täter auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe hinauslaufen, so im Bereich 8-10 Monate. Das wiederum verbunden mit einer Bewährungsauflage, zum Beispiel Schadenswiedergutmachung. Das erhöht nämlich den Druck: wird nicht gezahlt, wird die Strafaussetzung widerrufen und die Strafe muss angetreten werden.

Und um auf das obige Zitat zurückzukommen: Es war kein dummer Fehler. Bei dummen Fehlern liegt die Mindeststrafe nicht bei sechs Monaten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Forderungen, die ihren Ursprung in kriminellen Handlungen haben, sind nicht "insolvenzfähig." Sie bestehen weiter fort. Also keine Schuldenbefreiung.

In einem stimme ich der Fragestellerin zu: "er ist kein guter Mensch." Jemand, der so seine Umgebung prellt, der ist wirklich kein guter Mensch.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sommerblume1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist EIN guter Mensch, sollte es heißen... war ein Fehler des Handys. Aber Danke ansonsten für die Antworten.

Ich möchte allerdings noch hinzufügen, er hatte nicht geplant, nichts weiter abzuzahlen. Er hat ein Jahr gezahlt und dann ging es leider nicht mehr. Es war dumm, er hat es eingesehen. Jetzt schauen wir wie es weiter geht..

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Er hat den wissentlichen Betrug schon vorher begangen, nämlich als er auf den Namen von Personen bestellte, die davon nichts wussten! Sie beide sollten dringendst Ihre Kaufgewohnheiten sowie Ihren moralischen wie auch Unrechtsbewusstseins-Kompass neu ausrichten!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

... mmh ...

Selbstverständlich sollte Ihr Gatte die Schulden zurückzahlen und zwar zz (ziemlich zügig), davon hängt wohl ab, ob die Eltern den Sohn anzeigen, was die Händler machen weiß ich nicht.

Ich glaube nicht, dass er bei einer Erstverurteilung direkt ins Gefängnis kommt, das wird aber Streetworker besser beantworten können, JEDOCH befreit ihn eine Verurteilung nicht von der Zahlpflicht, auch die Insolvenz wird ihm da nicht helfen können, da Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen (was hier bei Betrug ja der Fall ist) nicht mit in die Insolvenz fließen, sonder bestehen bleiben. So muss er sich halt nen Nebenjob suchen, 450 EUR Basis, dann ist der diesen Teil der Schuld in zwei Jahren los (so die Inso noch nicht läuft).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte allerdings noch hinzufügen, er hatte nicht geplant, nichts weiter abzuzahlen...


Das hilft in diesem Fall nichts. Das wäre nur relevant wenn er auf eigenen Namen bestellt hätte und dann durch Jobverlust nicht mehr zahlen kann.

Hier liegt Betrug per schadensgleicher Vermögensgefährdung vor, plus Urkundenfälschung / 269 StGB

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@Sommerblume1234: Sie sollten sich dann auch mit dem Gedanken vertraut machen, dass Sie sich der Beihilfe schuldig gemacht haben könnten.

StGB § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

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#9
 Von 
Sommerblume1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wusste bis vor kurzem nichts davon. Er sagte mir die Bestellungen seien für ihn. Erst jetzt wo er nicht mehr zahlen konnte hat er uns alle eingeweiht

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