Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen.

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 41x hilfreich)
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen.

Hallo, ich habe ein Wohnhaus seit 10 Jahren vermietet, bin dann umgezogen in das ehemalige Haus meiner Eltern. Nachdem ich jetzt nochmals meinen Arbeitsplatz und Lebensraum verändert habe wohne ich hier zur Miete. Würde mir gerne ein neues Haus hier bauen, müsste aber das andere dann verkaufen um nicht einen großen Kredit nehmen zu müssen. Fällt das auch unter wirtschafliche Gründe die das Kündigen des Hauses rechtlich möglich macht, oder nicht? Ich habe natürlich schon versucht, das vermietete Haus zu verkaufen. Leider ohne Erfolg.
Vielen Dank für Hinweise.

-- Editiert von Jospo am 12.02.2019 09:03

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Fällt das auch unter wirtschafliche Gründe die das Kündigen des Hauses rechtlich möglich macht, oder nicht?


Im Einzelfall kann auch so etwas unter angemessene wirtschaftliche Verwertung fallen. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch, d.h. Du müsstest schon gerichtsfest nachweisen können, dass die Preisdifferenz zwischen dem Verkauf des Hauses in vermietetem und unvermietetem Zustand unzumutbar hoch ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich empfehle, diesen Artikel: https://www.mietrecht.org/kuendigung/mieter-kuendigen-wegen-verkauf-wohnung/ . Darin finden sich auch diverse Urteile zu der Thematik. Richte dich aber auf einen langen Text ein. Noch aufwändiger wäre es, eine solche Kündigung dann wirklich anzugehen. Da ist es auch nicht mit einem einfachen Gang zum Anwalt getan. Viele Vorarbeiten sind dazu notwendig. Der Ausgang ist ungewiss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das Wohnhaus ist ein Einfamilienhaus, nur eine Wohneinheit?

Es ist schwer eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen durchzusetzen, schwer, kosten- und zeitaufwändig, da dies ohne Anwalt hierzulande kaum durchführbar ist.

Andere Option wäre dem Mieter eine ordentliche Abfindung anzubieten für den Auszug (wenn es nur eine Wohneinheit ist), wenn die Abfindung wirklich ordentlich ist, der Mierer noch genug Zeit dazu bekommt sich was anderes zu suchen, ist dies wahrscheinlich die Option die mehr Erfolg verspricht als eine Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich habe vor einer Woche versucht, die Mieter mit einer Aufhebungsvereinbarung abzufinden, Ihnen 9 Monate Zeit zum Auszug gegeben. Die Mieter haben einen blinden, schwerbehinderten Sohn, der ca. 30 Jahre alt ist. Dieser kann laufen, sprechen und Treppen gehen kann er auch. er arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Nachdem ich mein Angebot abgegeben habe, kam eine Antwort von einem RA, das ich das Mietverhältniss nicht kündigen könne weil ich das Haus verkaufen möchte, sondern vielmehr die Mieter mitgekauft werden würden (das war mir auch klar, daher hatte ich den Aufhebungsvertrag angeboten). Eine Kündigung sei schwierig, weil die Mieter durch das Kind einen Härtefall hätten, und sich darauf berufen würden.
Einen Absatz weiter bot er an, das die Mieter jedoch gegen eine doppelt so hohe Abfindung von 20000 Euro zeitnah eine andere Wohnung suchen würden.
Ist das nicht schon eine widersprüchliche Aussage zu dem Härtefall? Wenn doch wirklich ein Härtefall vorliegt, nützt doch auch eine höhere Abfindung nichts. Würde so ein Schreiben vor Gericht nicht in die Richtung gewertet werden, das es mit dem Härtefall nur darum geht, die Abfindung höher zu gestalten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Jospo):
Ist das nicht schon eine widersprüchliche Aussage zu dem Härtefall?

Nö, denn das Geld eröffnet Möglichkeiten den Härtefall erträglich zu machen (z.B. wegen Aufwendungen durch erhöhte Miete, notwendige Trainings in der neuen Umgebung, ...)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Jospo):
Einen Absatz weiter bot er an, das die Mieter jedoch gegen eine doppelt so hohe Abfindung von 20000 Euro zeitnah eine andere Wohnung suchen würden.


Ich weiß nicht, wie das Haus aussieht, aber das ist ein guter Vorschlag, allein die Umzugskosten dürften (beauftragt man ein Unternehmen) mindestens 1/3 kosten ... wenn es geht, machen SIe es.Alles ist besser als zum einen das Haus weit unter Preis abgeben zu müssen (gerade mit solchen Mietern) oder sich in einen Streit zu verzetteln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Jospo):
Würde so ein Schreiben vor Gericht nicht in die Richtung gewertet werden, das es mit dem Härtefall nur darum geht, die Abfindung höher zu gestalten?


Genauso wie Dein Anliegen mit dem Angebot einer Abfindung so gewertet werden kann, dass Du nur einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen willst ohne Mieter.

Wieso ist denn Deine Angebot "seriös" und das der Mieter "unseriös". Das diese sich anwaltlich (auf eigene Kosten !) beraten und vertreten lassen ist doch absolut in Ordnung. Auch finde ich, dass 20.000 EUR für einen Umzug nicht unbedingt unvorstellbar sind.

Wie viel wäre denn Dein Haus bei Verkauf ungefähr Wert ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Du hast 10.000€ geboten, der Mieter will 20.000€ haben. Jetzt geht das Feilschen los. Anders ist das Anwaltsschreiben nicht zu verstehen. Der Hinweis auf den Härtefall ist lediglich als Verhandlungstaktik einzuordnen.

Mit etwas Glück trefft Ihr Euch in der Mitte. Du solltest Dein Angebot also nachbessern.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich würde empfehlen, Ihnen vorzuschlagen bei der Wohnungssuche behilflich zu sein. Würde sicher "freundlicher" wirken, als ich will das Haus loswerden, ihr seid im Weg.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen