Blaulicht im Betrieb

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tally11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Blaulicht im Betrieb

Ich bin im Werkschutz eines großen Stahlunternehmens beschäftigt in dem Zusammenhang machen wir Verkehrskontrollen sowie Unfallaufnahmen und Absicherungen von Gefahrenstellen.
Bislang haben wir die Fahrzeuge der Werkfeuerwehr genutzt. Da unsere Abteilungen nun getrennt sind, hat uns unser Chef nun das fahren mit Sonderrechten verboten, obwohl das Werk ja Privatgrund ist und keinen öffentlichen Verkehrsraum darstellt.
Nun meine Frage darf unser Chef das verbieten obwohl bei unseren Tätigkeiten zweifelsfrei das Blaulicht zur Eigen und Gefahrstellenabsicherung dient ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Wenn der Chef Eigentümer des Grundstücks ist oder mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist, darf er solche Anweisungen erteilen. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Betriebsgelände und nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Es wäre aber noch zu prüfen, ob es speziellere Vorschriften gibt, welche solch ein Verbot unwirksam machen würden (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Regelungen von Berufgenossenschaften usw.)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Tally11):
obwohl bei unseren Tätigkeiten zweifelsfrei das Blaulicht zur Eigen und Gefahrstellenabsicherung dient ?

Dafür gibt es Gelbe Blinklichter und andere Sicherungsmittel.



Zitat (von Tally11):
hat uns unser Chef nun das fahren mit Sonderrechten verboten,

Und mit welchen Fahrzeugen fährt man nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Tally11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zitat
Da wir ein großes Stahlunternehmen sind, ist es so, das etliche Fahrzeuge dort mit Gelblicht rumfahren, angefangen vom Gabelstapler über Großraum oder andere Fahrzeuge. Das Gelblicht wird einfach nicht mehr wahrgenommen und diese Fahrzeuge werden einfach ignoriert, das haben wir schon zigmal gemeldet, aber unser Chef scheint ein Persönliches Anliegen zu haben für seine Anweisung. In anderen Werken gibt es solche Diskussionen nicht, da hat der Werkschutz Sonderrechte, und das nicht ohne Grund.
Momentan fahren wir mit einem Zivilfahrzeug herum, da wird schon das einfache Anhalten eines Fahrzeugs mittels Winkerkelle zum Erlebnis. Wenn die Fahrer auf einen reagieren, dann völlig falsch, wenn sie reagieren.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann würde ich die Situationen für 2-3 Tage detailliert protokollieren.
Dann dem Chef und dem Sicherheitsbeauftragten entsprechend (mit Zugangsnachweis) melden, das hier aufgrund ungeeigneter Arbeitsmittel das eigene Leben sowie auch die Sicherheit des Betriebes gefährdet wird. Und man unverzüglich Abhilfe schaffen soll.

Ist das ohne Wirkung, das gleiche an Konzernleitung BG, Gewerkschaft und Aufsichtsbehörde schreiben, mit der Mitteilung das Vorgesetzter und Sicherheitsbeauftragter nicht tätig werden wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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