Balkon Wasserschaden Haftung WEG ?

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
sissi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Balkon Wasserschaden Haftung WEG ?

Ich versuche kurz den Sachverhalt dazustellen:
Balkon über uns hat inzwischen die Terassendecke beschädigt,... und es kommt seit Jahre immer wieder nassse Wände im Wohnzimmer vor.
Mit dem ersten Eigentümer 2012-2014 lief alles per E-Mail. Danach mit den neuen Eigentümern da sie vor ort wohnen nur noch mündlich (-Großer Fehler-)

Der Balkon war schon immer undicht und der erste Eigentümer hat alle Schäden übernommen....

Der neue Eigentümer hat die Schäden oben versucht selbst abzudichten.

Aber jetzt der Reihe nach, der Balkonbelag sieht folgendermaßen aus: Dichtungsfolie, Kies, lose liegende Fliesenplatten.

Anscheinend, laut Gutachter (Gutachten liegt in der nächsten Eigentümerversammlung vor) ist die Dichtung kaputt und die WEG muss für den Schaden aufkommen, da Dichtung Sache der WEG ist.
Ich verstehe es aber schlicht nicht, weil der Belag doch Eigentümersache ist ? oder?

Dann hätte doch auch die WEG die Folie zahlen müssen oder?
Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen....

Laut Hausverwaltung ist der Belag aber schon zu alt, dass der neue Eigentümer haften könnten, da er vor seiner Ankunft 2014 gelegt wurde...danach hatte der Eigentümer die Folie am Rand immer nur selbst abgedichtet und gesagt das Wasser käme von woanders....


Ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben - ich verstehe einfach die Haftungsfrage in diesem Fall nicht


Ergänzung: Die Hausverwaltung meinte jetzt im persönlichen Gespräch ein paar mal, dass die WEG jetzt diesen Weg gehen muss, aber wenn wir uns mit dem 3. Eigentümer im Haus zusammentun wollen und wegen Schadenersatz vorgehen wollen kann sie das gut verstehen und (Das hat sie zwar nicht gesagt) es klang wie eine Empfehlung. Die letzten Jahre vor der Hausverwaltung hatte sich die Partei von deren Balkon der Schaden ausgeht immer rausgeredet, das Wasser käme nicht von ihnen....deshalb ihr nachempfinden dass wir es so langsam satt haben

-- Editiert von sissi27 am 12.02.2019 16:30

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.02.2019 18:29:37
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von sissi27):
Der Balkon war schon immer undicht und der erste Eigentümer hat alle Schäden übernommen....

Der neue Eigentümer hat die Schäden oben versucht selbst abzudichten.
Da das Problem schon beim Voreigentümer aufgetreten ist kann es sein, das schon bei der Erstellung des Gebäudes Baufehler gemacht wurden. Dieses Risiko besteht u. könnte ein Urteil zu Ungunsten der WEG mit sich bringen. Also würde ich erst einmal vorsichtig sein ob ein Schadensersatzanspruch besteht.
Anscheinend liegt das Problem undichter Balkon an der Schicht u. den Balkonplatten die sich in die Feuchtigkeitssperre drücken und diese beschädigen? Besonders ist der Randbereich zwischen Balkonplatte waagerecht und Wand senkrecht gefährdet. Ist dort kein Keil unter der Feuchtigkeitssperre ausgebildet befinden sich dort Hohlräume die von dem Belag durchgedrückt werden, da sich dieser Belag naturgemäß bewegen kann weil er lose aufliegt. So kann Wasser in die Wand eindringen. Ursache steht sicher im Gutachten.
Zitat (von sissi27):
Anscheinend, laut Gutachter (Gutachten liegt in der nächsten Eigentümerversammlung vor) ist die Dichtung kaputt und die WEG muss für den Schaden aufkommen, da Dichtung Sache der WEG ist.
Ich verstehe es aber schlicht nicht, weil der Belag doch Eigentümersache ist ? oder?

Mit Anscheinend würde ich mich nicht zufrieden geben bevor ich mich für weitere Schritte entscheide. Wenn ein Gutachten vorliegt ist es dein gutes Recht dieses vorher im Büro der Verwaltung einzusehen um Gewissheit zu bekommen. Ich würde vorsichtig mit einer Klage sein den die Kosten trägt immer die WEG oder der Eigentümer und nicht die Verwaltung.
Zitat (von sissi27):
Dann hätte doch auch die WEG die Folie zahlen müssen oder?
Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen....
Zitat (von sissi27):
Laut Hausverwaltung ist der Belag aber schon zu alt, dass der neue Eigentümer haften könnten, da er vor seiner Ankunft 2014 gelegt wurde...danach hatte der Eigentümer die Folie am Rand immer nur selbst abgedichtet und gesagt das Wasser käme von woanders....

Mit dem Alte des Belages hat die Undichtigkeit nichts zu tun. Problem ist die Feuchtigkeitssperre, im allgemeinen Gemeinschaftseigentum und die Ausführung dieser. Ob diese Sonder-oder Gemeinschaftseigentum ist, kann in der Teilungserklärung nachgelesen werden.
Erst einmal müsste in die Teilungserklärung geschaut werden was dort genau festgehalten ist.
Ob es Abweichungen von § 5 Abs. 2 WEG gibt. Kostentragung?
Wem der Balkon zugeordnet ist und wie die Kostentragung geregelt ist. Achtung, oft sind die Paragraphen in der eigenen Teilungserklärung unter einem eigenen Paragraphen zu finden, warum auch immer. Also etwas suchen.
Wenn keine abweichende Regelung der Kostentragung Balkone/Terrassen in der Teilungserklärung festgelegt ist, gilt die gesetzliche §5 Abs. 2 WEG . Dann wäre der Belag das sind die Fliesen und eventuell der Unterbau Kies oder Splitt Sondereigentum. Ab der Abdichtung bzw. der Feuchtigkeitssperre incl. Betonplatte Gemeinschaftseigentum.

Hier ein BGH Urteil wenn Abweichungen in der Zuordnung der Kostentragung von Balkonen in der Teilungserklärung festgehalten sind.
https://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/wohnungseigentumsrecht/1011-bgh-urteil-vom-4-5-2018-az-v-zr-163-17
Ich hoffe das hilft dir weiter.




-- Editiert von Isotop am 13.02.2019 10:09

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32003 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von sissi27):
Ich verstehe es aber schlicht nicht, weil der Belag doch Eigentümersache ist ? oder?
Richtig. Du verstehst es schlicht nicht. Der Belag ist nicht Dichtung.
Die Dichtung und Wahrheit ist, dass die Abdichtung nicht dem Eigentümer gehört. Hat er zB Fliesen auf seinem Balkon als Bodenbelag, dann gehören ihm die Fliesen. Die sind sein Eigentum. Vielleicht auch irgendeine Folie, die er unter den Belag gelegt hat.

In welchem Jahr wurde denn das Gebäude erstmalig fertiggestellt? Geht es um den Balkon, dessen Unterseite eure Terrassendecke ist?

Es geht aber im Gutachten garantiert nicht um Folien oder Feuchtigkeitssperren. Es geht um Abdichtungen. Die Schäden daran und die Beseitigung gehören unbedingt und zweifelsfrei der WEG.
Zitat (von sissi27):
Laut Hausverwaltung ist der Belag aber schon zu alt
Hör nicht auf die Hausverwaltung.
Es geht nicht um alten oder neuen Belag. Auch nicht um Folie.
Es geht um die Abdichtungen, die weder ein alter noch neuer Eigentümer irgendwo und irgendwann am Haus angebastelt hat. Die du wahrscheinlich auch noch niemals gesehen hast.

Ich verstehe nicht, was du in der Ergänzung schreibst. Was sollt ihr machen?
Es sollte jemand das Gutachten lesen, der nicht Frisör ist.
Bis dahin (also bis zur Vorlage des Gutachtens) sollte man gar nichts machen. Höchstens Geld zur Seite legen...
Zitat (von sissi27):
das Wasser käme nicht von ihnen
Das ist total richtig. Es kommt von oben und über den Umweg des Balkons bis an eure Terrassendecke und sogar an den Übergang zur Wohnzimmerdecke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.02.2019 18:29:37
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es geht aber im Gutachten garantiert nicht um Folien oder Feuchtigkeitssperren. Es geht um Abdichtungen. Die Schäden daran und die Beseitigung gehören unbedingt und zweifelsfrei der WEG.

:grins: :grins: Jetz muss ich aber zweimal lächeln. Was erzählst du da, willst du den TS verunsichern? Im Fachbereich Bau handelt es sich um eine Feuchtigkeitssperre. Abdichtung verwenden Laien ist aber das Gleiche gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32003 Beiträge, 5632x hilfreich)

Wenn man nur 2x lächeln will, gerne doch. :) :)
Ansonsten lese man nach, was Feuchtigkeitssperren und was Abdichtungen sind. Nicht, was Laien dazu sagen, sondern die Experten dazu schreiben.
Vor allem im Bereich der Randanschlüsse. Natürlich im Fachbereich Bau. Nicht in der Pampers-Produktion... :crazy:

Laien sagen auch gern mal Isolierung.
Das sagen sie gern auch zur Dämmung.
:grins: :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sissi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry weiß gerade nicht wie das zitieren hier richtig geht...

"In welchem Jahr wurde denn das Gebäude erstmalig fertiggestellt? Geht es um den Balkon, dessen Unterseite eure Terrassendecke ist?
Es geht aber im Gutachten garantiert nicht um Folien oder Feuchtigkeitssperren. Es geht um Abdichtungen. Die Schäden daran und die Beseitigung gehören unbedingt und zweifelsfrei der WEG."


Also nochmal ich will es ja wirklich verstehen....
Ja es geht um den Balkon dessen Unterseite unsere Terrassendecke ist ….wir hocken im Erdgeschoss ;-)


Das Gebäude ist von 1970. Der jetztige Besitzer der 1. OG Wohnung hat den Belag vom Vorgänger so übernommen natürlich. Problem ist einfach dass sie selbst schon sehr viele Stellen versucht haben zu flicken, an dieser schwarzen Feuchtigkeitssperre.

Wir haben da so zwei Vermutungen...aber klar ich werde mir das Gutachten einholen.... Wenn die sichtbare Folie die lose auf dem Balkon unter dem Kies liegt defekt ist und sich deshalb unter dieser Wasser sammelt...gehört diese Folie dann und die entstehenden Schäden der WEG? Wir durften doch auch nie mitentscheiden welche Folie da genutzt wird zB. oder gar wie fachmännisch es verlegt wird ?!


Die zweite Vermutung wäre dann noch dass einfach das Gefälle nicht stimmt und das Wasser immer wieder zurück Richtung Haus läuft und sich da eben sammelt....

Übrigens gibt es zum Rand des Hauses keine wirkliche Abdichtung dieser Folie die eben unter dem Kies verläuft. Vor ca. zwei Jahren als es schonmal nass war durften wir hoch und es uns anschauen. An manchen Stellen wo wir bemängelt haben dass eben an dieser Ecke unten nass raus kommt haben sie 50 cm Silikon geschmiert und fertig :-/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sissi27):
ich verstehe einfach die Haftungsfrage in diesem Fall nicht


Musst Du doch garnicht. Mach es Dir doch nicht unnötig schwer.

Du meldest der Verwaltung den Mangel und bittest unter Hinweis auf die Dringlichkeit um dessen unverzügliche Beseitigung.

Um des Rest hat sich der Verwalter zu kümmern. Da Wasserschaden aber pronto.

Ob der Wohnungseigentümer über Dir die Kosten für seinen Belag (weil Sondereigentum) zurück erhält, ist dessen Problem, nicht Deines. Wenn die Platten jedoch lose aufgelegt sind, werden sie dabei auch nicht zerstört.

Die Kosten der Balkonsanierung gehen zu Lasten der WEG, wenn dazu nichts anderes vereinbart ist. Diese Kosten werden aus der Instandhaltungsrücklage entnommen und mit der Nächsten Jahresabrechnung abgerechnet. D.h., entweder auf alle nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel aufgeteilt oder aber wenn es eine Vereinbarung gibt, dem Sondereigentümer zugeordnet. Dieser kann sich dann, wenn er anderer Meinung ist, dagegen wehren.

Mann muss nicht alles verstehen um Erfolg zu haben. Man muss nur die richtigen Schritte gehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32003 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von sissi27):
an dieser schwarzen Feuchtigkeitssperre.
Diese ist eben die Abdichtung. Diese gehört nicht dem Eigentümer. Diese gehört der WEG und ist ebenos wie Außenwand, Dach, Treppenhaus usw. kein Sondereigentum.
Ja, nach fast 50 Jahren kann diese Abdichtung durchaus mal undicht werden.
Da kann ein Balkonbesitzer gern dranrumbasteln. Es bleibt trotzdem Sache der WEG.
Zitat (von sissi27):
Ja es geht um den Balkon dessen Unterseite unsere Terrassendecke ist ….wir hocken im Erdgeschoss ;-)
Ja, so habe ich das verstanden. Dein Problem ist auch kein seltenes.
Zitat (von sissi27):
Wenn die sichtbare Folie die lose auf dem Balkon unter dem Kies liegt defekt ist und sich deshalb unter dieser Wasser sammelt...gehört diese Folie dann und die entstehenden Schäden der WEG?
Nein, diese sichtbare Folie gehört NICHT der WEG. Darunter müsste eine fest auf dem Beton verklebte Abdichtung mit hochgezogenem Rand zum Wandanschluß vorhanden sein. Vielleicht inzwischen kaputt---? Auch dann WEG-Problem.
Diese Abdichtungen sind aus Bitumenbahnen (Früher Teerpappe) und werden nach dem fertigen Rohbau vom Dachdecker heiß verklebt. Das war auch 1970 so.
Zitat (von sissi27):
Wir durften doch auch nie mitentscheiden welche Folie da genutzt wird zB. oder gar wie fachmännisch es verlegt wird ?!
Richtig. Ihr habt die ETW gekauft und hattet über euer Sondereigentum zu entscheiden. Alle Balkonbesitzer haben ihr Balkon-Sondereigentum oberhalb der geklebten Bahnenabdichtung. Manche haben Kunstrasen verlegt. ;)
Zitat (von sissi27):
dass einfach das Gefälle nicht stimmt
Das kann noch dazu kommen. Auch das ist aber WEG-Sache. Denn auch das Gefälle des Balkonbodens war damals Sache des Rohbauers bzw. des Dachdeckers, der meist diese Abdichtungen klebte.
Zitat (von sissi27):
haben sie 50 cm Silikon geschmiert und fertig
Ja, Auch das ist leider nicht selten. Manche bezeichnen ihren Pfusch dann mit : Das hält ewig.
Zitat (von sissi27):
Übrigens gibt es zum Rand des Hauses keine wirkliche Abdichtung
JAAA. Gut erkannt.

Flachdachrichtlinien ---bitte merk dir das. Ein Gutachter oder SV kennt sie. Die alten und die aktuellen. Der Balkon ist also ein flaches genutztes Dach.
http://www.baunetzwissen.de/flachdach/fachwissen/richtlinien-verordnungen/flachdachrichtlinie-1323705
Und sonst? Genau wie mein Vorredner vorgehen...


-- Editiert von Anami am 18.02.2019 21:41

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sissi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

ok vielen dank für die Infos...da bin ich mal gespannt.... gemeldet wurde der schaden schon sseeeeehr lange her. Hausverwaltung hat jetzt nur den Gutachter geholt. Hausverwaltung ist hier erst seit April aktiv und der Schaden ist immernoch nicht behoben... muss da wohl nochmal nachhaken.

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