Falsch von der Airline durchgeführte Stornierung

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Waschbär1402
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch von der Airline durchgeführte Stornierung

Liebe Mitglieder,

Ich habe vor längerer Zeit für 4 Personen Hin und Zurück Tickets von München nach Dubai über Kiew gekauft.

Leider konnten zwei Personen (nennen wir sie A und B) doch nicht an der Reise teilnehmen und haben die Tickets per Email storniert. Die dafür benötigten Reisepässe und Ticketnummer zur Verifizierung wurden dieser Email angehängt.
Die Airline hat diese Stornierung bestätigt, aber dabei die Stornierung der Ticketnummer der anderen zwei Personen (C und D) angegeben. Das ist uns leider zu diesen Zeitpunkt nicht aufgefallen.

Am Tag des Abfluges haben wir dann herausgefunden, dass wir (C und D) nicht fliegen können, weil die Airline die Ticketnummern aus der Bestätigungsemail storniert hat.
Da keine Tickets mehr für die Flüge verfügbar waren, mussten wir die Flüge der zwei anderen Personen (A und B) stornieren, um diese gleich wieder zurück zu kaufen.

Jetzt haben wir zwar durch die Stornierung der vier Personen die Ticketgebühren zurück bekommen (ungefähr 1200 Euro), aber mussten neue Tickets am Flughafen kaufen (ungefähr 1800 Euro).

Ich habe der Airline geschrieben, dass ich eine komplette Übernahme der Kosten für die Neubuchung der Tickets fordere. Die Airline lässt sich aber 3 Monate zur Prüfung Zeit.
Ich befürchte, dass die Airline nicht ohne Druck zahlen wird. Auf telefonische Nachfrage macht die Airline keine Angaben.

Jetzt ist die Frage was ich tun kann:
1. Einfach die 3 Monate abwarten. Kann man danach, wenn dich Airline sich nicht meldet oder nicht bezahlt, noch anwaltliche Hilfe suchen oder gibt es hierbei eine Frist zu beachten.

2. Einen Anwalt suchen. Meiner Meinung nach ist die Schuldfrage eindeutig auf der Seite der Airline. Würde das bedeuten, dass auch die Airline die Anwaltskosten übernehmen muss und wenn ja in welchen Umfang? Oder kann die Airline argumentieren, dass die Bestätigungsemail hätte überprüft werden müssen? Allerdings sollte die Airline eigentlich nicht Flüge stornieren dürfen ohne Verifizierung der entsprechenden Personen durch Reisepass, oder?

3. Ich habe gesehen, dass es spezielle Anbieter (zB.EUFlight oder Fairplane) im Internet gibt, die spezialisiert auf Flugrecht sind und sich mit der Airline auseinander setzten. Diese werden oft mit einer Provision bezahlt. Diese beträgt ungefähr 30%-40% der Entschädigung. Für mich wäre das eine Alternative zum Anwalt, falls die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass die Anwaltskosten von der Airline gedeckt werden würden.


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Vielen Dank für jeden Rat :)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Warte doch erstmal das Ergebnis der Prüfung ab. Wenn sich alles so eindeutig wie Du es schilderst zugetragen hat, ist doch mit einem Einlenken der Fluggesellschaft zu rechnen.

Sollte es allerdings andere Möglichkeiten als Stornierung und Neubuchung gegeben haben, müsste man mit der dann ja bekannten Begründung neu prüfen.

Jetzt ist es doch nur Pferde scheu machen.

Nach der Teilstornierung (sie sollte grundsätzlich möglich sein) hast Du keine weiteren Nachrichten dazu erhalten?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Waschbär1402):
Das ist uns leider zu diesen Zeitpunkt nicht aufgefallen.

Warum genau nicht?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Waschbär1402
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Warte doch erstmal das Ergebnis der Prüfung ab. Wenn sich alles so eindeutig wie Du es schilderst zugetragen hat, ist doch mit einem Einlenken der Fluggesellschaft zu rechnen.

Sollte es allerdings andere Möglichkeiten als Stornierung und Neubuchung gegeben haben, müsste man mit der dann ja bekannten Begründung neu prüfen.

Jetzt ist es doch nur Pferde scheu machen.

Nach der Teilstornierung (sie sollte grundsätzlich möglich sein) hast Du keine weiteren Nachrichten dazu erhalten?

Berry


Sie Stornierung/Neubuchung der Tickets lief ca. 1h vor Ablauf des Check Ins statt. Wir haben vorher mit der Serviceabteilung der Airline telefoniert und die Frau erklärte, dass dies die einzige Möglichkeit ist in das Flugzeug zu steigen.

Erstaunlicherweise war sogar eine Vollstornierung bei allen vier Fällen möglich. Aber nein, nach der Bestätigung der jeweiligen Stornierungen und die Bestätigung, dass der Antrag auf Erstattung eingegangen ist, haben wir nichts von der Airline gehört.

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#4
 Von 
Waschbär1402
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Waschbär1402):
Das ist uns leider zu diesen Zeitpunkt nicht aufgefallen.

Warum genau nicht?


In der Bestätigung war nur die Ticketnummer angegeben. Das war eine 8 stellige Nummer, die sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet hat je nach Person. Aber ja, es ist versäumt worden, diese nochmal zu überprüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Waschbär1402
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls ich die 3 Monate abwarte, kann ich danach noch einen Anwalt dazuziehen?
Und wie gestaltet sich dann die Bezahlung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Solange hier nicht die EU-Fluggastverordnung Anwendung findet, könnte es sogar sein, dass der Gerichtsstand in der Ukraine liegt. Dann kann man das Geld abschreiben.

Zitat:
Da keine Tickets mehr für die Flüge verfügbar waren, mussten wir die Flüge der zwei anderen Personen (A und B) stornieren, um diese gleich wieder zurück zu kaufen.


Emirates, Oman, Turkish, Etihad waren alle ausgebucht oder teurer als diese EUR 1800?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Waschbär1402
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Solange hier nicht die EU-Fluggastverordnung Anwendung findet, könnte es sogar sein, dass der Gerichtsstand in der Ukraine liegt. Dann kann man das Geld abschreiben.

Zitat:
Da keine Tickets mehr für die Flüge verfügbar waren, mussten wir die Flüge der zwei anderen Personen (A und B) stornieren, um diese gleich wieder zurück zu kaufen.


Emirates, Oman, Turkish, Etihad waren alle ausgebucht oder teurer als diese EUR 1800?


Wir hatten zwar nicht viel Zeit die Preise für die Flüge zu vergleichen, aber soweit wir geschaut haben, war keine andere Airline günstiger.
Oke, dann hoffe ich, dass die EU Fluggastverordnung gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Leider konnten zwei Personen (nennen wir sie A und B) doch nicht an der Reise teilnehmen und haben die Tickets per Email storniert


Auf diese E-Mail hat UIA direkt reagiert?
Die EU-Fluggastverordnung greift im Sinne einer Ausgleichszahlung und Schadensersatz für die Neubuchung nur, wenn man ein Gericht überzeugen kann, dass gültige Tickets vorlagen.
Das Gericht könnte zum Schluss kommen, dass man die Stornierungsbestätigung seitens UIA hätte kontrollieren müssen.
Falls Ticket angenommen -> dann hat hier eine Verweigerte Beförderung stattgefunden, die dazu führt, dass die Airline kostenfrei den Fluggast auf den nächstmöglichen Flug (dazu gehört auch der ursprüngliche Flug) hätte umbuchen müssen. Verweigert die Airline das nachweislich, muss Sie die Kosten für das Ersatzticket tragen.
Eine Ausgleichszahlung von EUR 300 pro Passagier kommt noch oben drauf, denn mit dem urspünglich gültigen Ticket wurde die Beförderung verweigert.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Waschbär1402
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Leider konnten zwei Personen (nennen wir sie A und B) doch nicht an der Reise teilnehmen und haben die Tickets per Email storniert


Auf diese E-Mail hat UIA direkt reagiert?
Die EU-Fluggastverordnung greift im Sinne einer Ausgleichszahlung und Schadensersatz für die Neubuchung nur, wenn man ein Gericht überzeugen kann, dass gültige Tickets vorlagen.
Das Gericht könnte zum Schluss kommen, dass man die Stornierungsbestätigung seitens UIA hätte kontrollieren müssen.
Falls Ticket angenommen -> dann hat hier eine Verweigerte Beförderung stattgefunden, die dazu führt, dass die Airline kostenfrei den Fluggast auf den nächstmöglichen Flug (dazu gehört auch der ursprüngliche Flug) hätte umbuchen müssen. Verweigert die Airline das nachweislich, muss Sie die Kosten für das Ersatzticket tragen.
Eine Ausgleichszahlung von EUR 300 pro Passagier kommt noch oben drauf, denn mit dem urspünglich gültigen Ticket wurde die Beförderung verweigert.


Vielen Dank für deine hilfreiche Nachricht. Ja, die Airline hat direkt auf die Stornierungsemail reagiert.

Allerdings bin ich mir unschlüssig, was du damit meinst "Falls Ticket angenommen..."

Ja, ich befürchte auch, dass die Airline so argumentieren könnte, dass diese Email hätte überprüft werden müssen. Ich habe versucht im Internet dazu zu recherchieren, aber nichts gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Waschbär1402):
Aber ja, es ist versäumt worden, diese nochmal zu überprüfen.

Das könnte problematisch werden, wenn die Prüfung möglich gewesen wäre und da nur ein "vergessen" als Grund entgegen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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