Hallo, ich bin dabei meinen Führerschein
zu machen. Doch ich werde vom Straßenverkehrsamt nicht zu den Prüfungen zugelassen, da ich vor 5 Jahren als Zeuge angegeben habe das wir gekifft haben. Verjährt sowas nicht irgendwann und kann man dagegen vorgehen?
Danke schon einmal im voraus
Ich darf meinen Führerschein nicht machen
13. Februar 2019
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Frage vom 13. Februar 2019 | 11:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich darf meinen Führerschein nicht machen
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#1
Antwort vom 13. Februar 2019 | 12:01
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Da fehlt wohl ein großer Teil in der Sachverhaltsschilderung. Nicht nur, dass wir nicht wissen was genau vor 5 Jahren passiert ist. Ich glaube nicht, dass die Behörde einfach nur sagt, dass Du die Prüfung nicht machen darfst. Sie kann aber u.U. die Zulassung zur Prüfung von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen. Je nachdem, was genau vor 5 Jahren passiert ist wäre eine MPU zwar unwahrscheinlich aber nicht unmöglich, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens schon eher im vorstellbaren Bereich.
#2
Antwort vom 13. Februar 2019 | 12:45
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
DOch, so etwas verjährt durchaus, aber ein Vorgehen dagegen ist ziemlich aussichtslos. Wenn berechtigte Zweifel an deiner Fahreignung bestehen, dann darf dir selbstverständlich der Führerschein verweigert werden.ZitatVerjährt sowas nicht irgendwann und kann man dagegen vorgehen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2019 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatVerjährt sowas nicht irgendwann :
Ja, im ungünstgsten Fall nach 15 Jahren - gerechnet ab Zeitpunkt der Antragstellung
Zitatkann man dagegen vorgehen? :
Klar.
Je nach dem was genau man damals gesagt hat und was die Behörde tatsächlich schreibt mit mehr oder weniger guten Aussichten.
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