Ich darf meinen Führerschein nicht machen

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go508872-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich darf meinen Führerschein nicht machen

Hallo, ich bin dabei meinen Führerschein zu machen. Doch ich werde vom Straßenverkehrsamt nicht zu den Prüfungen zugelassen, da ich vor 5 Jahren als Zeuge angegeben habe das wir gekifft haben. Verjährt sowas nicht irgendwann und kann man dagegen vorgehen?

Danke schon einmal im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Da fehlt wohl ein großer Teil in der Sachverhaltsschilderung. Nicht nur, dass wir nicht wissen was genau vor 5 Jahren passiert ist. Ich glaube nicht, dass die Behörde einfach nur sagt, dass Du die Prüfung nicht machen darfst. Sie kann aber u.U. die Zulassung zur Prüfung von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen. Je nachdem, was genau vor 5 Jahren passiert ist wäre eine MPU zwar unwahrscheinlich aber nicht unmöglich, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens schon eher im vorstellbaren Bereich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go508872-67):
Verjährt sowas nicht irgendwann und kann man dagegen vorgehen?
DOch, so etwas verjährt durchaus, aber ein Vorgehen dagegen ist ziemlich aussichtslos. Wenn berechtigte Zweifel an deiner Fahreignung bestehen, dann darf dir selbstverständlich der Führerschein verweigert werden.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go508872-67):
Verjährt sowas nicht irgendwann

Ja, im ungünstgsten Fall nach 15 Jahren - gerechnet ab Zeitpunkt der Antragstellung



Zitat (von go508872-67):
kann man dagegen vorgehen?

Klar.
Je nach dem was genau man damals gesagt hat und was die Behörde tatsächlich schreibt mit mehr oder weniger guten Aussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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