Steuererklärung Stipendium + Job

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
cramms
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Stipendium + Job

Lieben Gruß ans 123recht-Team,

ich versuche mich gerade in meine Steuererklärung einzuarbeiten und diese nachträglich für 3 Jahre abzugeben. Nun ist es so, dass ich 2016 mit 50% an der Uni gearbeitet habe, aber seit Oktober 2017 ein Promotionsstipendium und zusätzlich eine 25%-Anstellung an der Uni habe. Natürlich bin ich zur gleichen Zeit als Promotionsstudent gemeldet, bezahle also jedes Semester die Semestergebühren. Ich habe zudem noch eine Riester-Rente und 3 Aktiendepots, die monatlich bedient werden.

1. Kann ich Werbungskosten (etwa für Literatur für die Promotion etc.) geltend machen? Mein Stipendium bezieht sich ja (u.a.) explizit auf Literatur für die Arbeit und ist steuerfrei...

2. Kann ich die Semestergebühren in irgendeiner Weise geltend machen bzw. absetzen? sollten diese als Werbungskosten angeführt werden? Unter anderem ist darin ja auch der Busausweis eingeschlossen, den ich zur Anreise brauche...

3. Wie ist es mit Riester-Rente und Aktiendepots? Muss ich dabei etwas gesondert betrachten?

4. Gibt es irgendwelche Themen, die für mich in dieser Situation besonders zu beachten wären? Bereiche, in denen ich zusätzlich Ansprüche geltend machen kann?

ich war vorhin bei einem Steuerberater, der jedoch meinte, dass die zu geringen Steuerabgaben (ausschließlcih aus dem 25%-Job an der Uni) dazu führen würden, dass sich eine Steuererklärung über den Steuerberater für mich nicht lohnen würde. Er hat mir empfohlen, mich in die Elster-Software einzulesen und die Erklärung selbst zu machen. Mit diesen oben genannten Punkten bin ich aber scheinbar eine große Ausnahme, sodass ich nicht ohne weiteres in Elster entsprechende Punkte finde...

Vermutlich sind die Fragen überflüssig und die Antworten selbstverständlich, aber ich mache das erste mal eine Steuererklärung, bin etwas überfordert und finde zu meiner speziellen Situation (zeitgleich Promotionsstipendium, Promotionsstudium und Job an der Uni) keine Infos.

Vielen Dank und liebe Grüße
cramms

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47641 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Kosten, die durch das Stipendium abgedeckt sind kannst Du nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cramms
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist es mit den Semestergebühren? Kann ich diese absetzen?

0x Hilfreiche Antwort

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