Anzeige wegen Unfall mit Fahreflucht trotz Kommunikation mit dem Geschädigten (Schaden später erst e

14. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
User12345123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Unfall mit Fahreflucht trotz Kommunikation mit dem Geschädigten (Schaden später erst e

Hallo zusammen,
ich wollte Abends mit meinem PKW von der linken auf die rechte Spur wechseln, habe im letzten Moment gemerkt dass sich ein Fahrzeug im toten Winkel befand und bin mit Vollbremsung wieder auf die ursprüngliche Spur zurück. Der PKW auf der rechten Spur ist ebenfalls ein wenig nach rechts ausgewichen und hat eine Vollbremsung gemacht. Wir standen beide geschockt nebeneinander und haben die Fenster runtergekurbelt, ich habe mich entschuldigt und der Fahrer im anderen PKW fragte mich ob ich ihn berührt hätte. Ich entgegnete ihm, dass ich glaube dass dies nicht der Fall gewesen ist. Er steigt aus und schaut sich kurz meinen und anschließend seinen Wagen an und sagt "da hast du aber nochmal Glück gehabt" und steigt wieder ins Fahrzeug. Ich entschuldige mich erneut und wir fahren beide weiter.
Am nächsten Morgen steht die Polizei bei mir vor der Tür und teilt mir mit, dass eine Anzeige mit Fahrerflucht gegen mich vorliegt. Es wurden Fotos von meiner Beifahrertür gemacht und es war tatsächlich (nun im hellen) ein Lackschaden ersichtlich. Mir wurde mitgeteilt, dass ich angeblich nur den Arm gehoben hätte um mich zu entschuldigen und dann weiter gefahren wäre. Dies entspricht schlicht und einfach jedoch nicht der Wahrheit.
Ich habe kein Problem damit für einen möglichen Schaden aufzukommen, auch wenn der Geschädigte den Schaden ebenfalls wie ich auch erst später gesehen hat, jedoch verstehe ich die Intention nicht mich der Fahrerflucht zu bezichtigen.
Ich mache mir nun ein wenig Sorgen da er eine Zeugin als Beifahrerin dabei hatte und ich niemanden und sie seine Ausführungen vielleicht bestätigen wird obwohl diese nicht der Wahrheit entsprechen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Vielen Dank für den Bericht und die Tatsache, dass Du uns an Deinem Leben teilhaben lässt.

Gibt es auch eine Frage dazu, oder wolltest Du nur Deien Frust loswerden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Ich habe kein Problem damit für einen möglichen Schaden aufzukommen, auch wenn der Geschädigte den Schaden ebenfalls wie ich auch erst später gesehen hat, jedoch verstehe ich die Intention nicht mich der Fahrerflucht zu bezichtigen.


Welche andere Chance hatte denn der Fahrer des anderen Autos, wenn er nach dieser Situation ebenfalls einen Schaden entdeckt.???

Es ist immer hilfreich auch mal auszusteigen und zusammen um den Wagen zu gehen. Und zwar um beide Fahrzeuge.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Welche andere Chance hatte denn der Fahrer des anderen Autos, wenn er nach dieser Situation ebenfalls einen Schaden entdeckt.???


Die Lösung ist also wider besseren Wissens jemanden einer Straftat zu bezichtigen? :???:

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#4
 Von 
User12345123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Vielen Dank für den Bericht und die Tatsache, dass Du uns an Deinem Leben teilhaben lässt.

Gibt es auch eine Frage dazu, oder wolltest Du nur Deien Frust loswerden?


Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von cirius32832):
Welche andere Chance hatte denn der Fahrer des anderen Autos, wenn er nach dieser Situation ebenfalls einen Schaden entdeckt.???


Die Lösung ist also wider besseren Wissens jemanden einer Straftat zu bezichtigen? :???:


Eben genau das ist mein Problem. Ich habe Angst vor möglichen Folgen die eben diese von ihm getätigte Falschaussage für mich hätte. Ich weiß nicht warum er dies behauptet, ob er Angst hat dass ich den Schaden sonst nicht zahle etc., ich weiß es nicht.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Welche andere Chance hatte denn der Fahrer des anderen Autos, wenn er nach dieser Situation ebenfalls einen Schaden entdeckt.???
Ganz sicher nicht den anderen Fahrer beschuldigen eine Straftat begangen zu haben!
Ab und zu gilt auch einfach: Selbst Schuld!

Signatur:

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Welche andere Chance hatte denn der Fahrer des anderen Autos, wenn er nach dieser Situation ebenfalls einen Schaden entdeckt.???
Dafür gibt es den Zentralruf der Autoversicherer.

Wenn es sich so wie hier geschildert zugetragen haben sollte, dann haben sich die mutmaßlich Geschädigten dadurch strafbar gemacht, indem sie wider besseren Wissens eine Straftat angezeigt und evtl. auch bezeugt haben, die es gar nicht gegeben hat.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Dazu muss man aber das genaue Kennzeichen kennen. Die Polizei ermittelt auch ohne genaues Kennzeichen.

Signatur:

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Bei einem geringen Schaden bildet die Polizei aber keine Sonderkommission. Wenn, wie vom TE beschrieben, die Polizei am nächsten Morgen vor der Tür steht, und nicht nur einfach mal das Auto in Augeschein nehmen möchte, sondern den TE direkt mit dem Tatvorwurf konfrontiert, weil eine Anzeige gegen ihn (nicht gegen Unbekannt) vorliegt, dann war der mutmaßlich Geschädigte wohl so clever sich das Kennzeichen zu merken.

Und damit wäre bei berechtigtem Interesse eine Halterabfrage möglich gewesen, oder eben auch eine Unfallmitteilung über den Zentralruf der Autoversicherer.

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#9
 Von 
User12345123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Bei einem geringen Schaden bildet die Polizei aber keine Sonderkommission. Wenn, wie vom TE beschrieben, die Polizei am nächsten Morgen vor der Tür steht, und nicht nur einfach mal das Auto in Augeschein nehmen möchte, sondern den TE direkt mit dem Tatvorwurf konfrontiert, weil eine Anzeige gegen ihn (nicht gegen Unbekannt) vorliegt, dann war der mutmaßlich Geschädigte wohl so clever sich das Kennzeichen zu merken.

Und damit wäre bei berechtigtem Interesse eine Halterabfrage möglich gewesen, oder eben auch eine Unfallmitteilung über den Zentralruf der Autoversicherer.


Geringer Schaden ist relativ, der mutmaßlich Geschädigte hat einen teuren Sportwagen gefahren...

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Demonio,

Deine Antwort 8 ist zwar nachvollziehbar, entspricht aber nicht den eigentlich durchgängig durch alle Gericht anerkannten Regelungen.

Besteht auch nur ein geringer Verdacht auf ein Unfallereignis, haben die Beteiligten ungeachtet der Schuldfrage die Kontaktdaten auszutauschen. Dies wurde hier unstreitig versäumt - warum auch immer.

Gleichwohl gehe ich davon aus, dass das Verfahren wegen unerlaubter Entfernung vom Unfallort eingestellt wird, wenn der Unfallgegner die Sachverhaltsschilderung so wie oben beschrieben bestätigt.

Bestätigt er sie aber nicht, schildert er sie möglicherweise gänzlich anders, könnte der TS ein Problem bekommen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Besteht auch nur ein geringer Verdacht auf ein Unfallereignis, haben die Beteiligten ungeachtet der Schuldfrage die Kontaktdaten auszutauschen. Dies wurde hier unstreitig versäumt - warum auch immer.
Wo steht das denn? Im StGB jedenfalls nicht. Der Gesetzgeber verlangt von einem Unfallbeteiligten, dass er anderen Unfallbeteiligten oder Geschädigten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht. Laut Sachverhaltsschilerung gab es einen persönlichen Kontakt. Während dieses Kontaktes bat der mutmaßlich Geschädigte aber nicht um Preisgabe der Personalien. Somit liegt laut Sachverhaltsschilderung keine Unfalllucht im Sinne des §§ 142 StGB vor.

Ob die Sachverhaltsschilderung den Tatsachen entspricht wissen wir natürlich nicht. Ebenfall nicht bekannt ist uns der Sachverhalt, wie er vom mutmaßlich Geschädigten der Polizei geschildert wurde.

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