Pflegegeld von Krankenkasse, anteilig aufteilen bei dem das kind betreut wird

14. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Pflegegeld von Krankenkasse, anteilig aufteilen bei dem das kind betreut wird

moin,
eine frage, es geht um folgendes.

ein kind lebt bei pflegeeltern und hat einen behinderten grad und pflegegrad und bekommt pflegegeld der krankenkasse.
da das kind bei den pflegeeltern den täglichen aufenthalt haben bekommen diese auch das pflegegeld.
nun ist es aber so, dass das kind jede 4 wochen bei den leiblichen eltern am wochenende oder auch mal in den ferien eine woche ist.
laut pflegekasse steht dann den leiblichen eltern für die tage 10.30 des pflegegeldes zu, da die ja den mehraufwand haben.
nur um dies dann zu bekommen müsste eins chreiben aufgesetz werden und von beiden partaein unterschrieven werden dass das kind die und die tage eben abwesend war.
nur leider spielen die plfegeeltern und das jugendamt nicht mit und sind der meinung, das die garnix dazu geben müssen, und die eltern schauen müssen wie sie das kind versorgen.
wenn aber laut kasse dies den leiblichen eltern zusteht was kann man da Machen?

die eltern haben noch das sorgerecght nur das aufenthaltsbestimmungsrecht nicht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Also eine Woche - da würde ich das schon anstoßen, aber bei einem Tag?

Das kind wird ja morgens, bevor es mit den leiblichen Eltern los geht, frühstücken und was ist, wenn es abends auch noch was essen will, bevor es dann bei den Pflegeeltern ins Bett geht?

Also wie gesagt, für den einen Tag würde ich kein Fass aufmachen, dann wirkt man auch schnell gierig, so als ginge es einem nur ums Geld. Bei einer Woche - okay...dann einen offiziellen Antrag stellen und auf schriftliche Antwort drängen. Ggf muß man das halt gerichtlich versuchen durchzusetzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

ok bestünde denn das anrecht darauf?
na es geht ja nicht darum dass da skind essen soll sondern den mehraufwand den man mit dem kind hat weil es bei allem betreut werden muss.
ok reden wir mal von einer woche.
bestünde denn das anrecht darauf?
in wiefern kann ich denn die pflegeeltern dazu zwingen?

andere alternative laut kasse wäre dass das geld umgeleitet wird und wir dann den anteil an die pflegeeltern überweisen, weil es ja egal ist wohin das geld pberweisen wird da es ja normal dem kind zusteht und wenn man sich nicht einig wird....

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