Unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen - danach Kündigung eingereicht

14. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go472596-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen - danach Kündigung eingereicht

Hallo,

Ich habe vor einigen Monaten unbezahlten Urlaub eingereicht und dieser wurde auch genehmigt. jetzt möchte ich die Kündigung einreichen. Und habe eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats. Die Kündigungsfrist würde genau in die Zeit des unbezahlten Urlaubs fallen... kann der Arbeitgeber (in diesem Fall eine Zeitarbeitsfirma) meinen unbezahlten Urlaub stornieren? Mein Projekt geht noch bis zum Ende der Kündigungsfrist.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Einmal bewilligter Urlaub kann vom Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen zurückgezogen werden. Eine Kündigung ist kein Ausnahmefall.
Sie stehen aber gegenüber der Agentur für Arbeit in der Pflicht, sich auch während des unbezahlten Urlaubs bzw. davor arbeitssuchend etc. zu melden, wenn dem so ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
go472596-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Einmal bewilligter Urlaub kann vom Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen zurückgezogen werden. Eine Kündigung ist kein Ausnahmefall.
Sie stehen aber gegenüber der Agentur für Arbeit in der Pflicht, sich auch während des unbezahlten Urlaubs bzw. davor arbeitssuchend etc. zu melden, wenn dem so ist.


Vielen Dank für die Antwort.
Ich würde dann ab dem 1.04. Eine neue Stelle antreten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Dann bleibt mir nur noch an dieser Stelle, einen schönen Urlaub zu wünschen!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von go472596-1):
dieser wurde auch genehmigt.

Wie genau beweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go472596-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Durch Ein firmeneigenen Portal wo man seinen Urlaub anmelden muss.. Dort bekommt man dann auch per Mail eine Bestätigung, dass der Urlaub genehmigt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von go472596-1):
Dort bekommt man dann auch per Mail eine Bestätigung, dass der Urlaub genehmigt wurde.

Sehr schön, dann wird er sich da nicht mit Ausreden erfolgreich rauswinden können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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