Frage zur Anrechnung Freibetrag SGB II bei SGB XII

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Frage zur Anrechnung Freibetrag SGB II bei SGB XII

Guten Tag,

meine Partnerin bezieht derzeit noch eine Arbeitsmarktrente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit, die aber eventuell nicht mehr weiter verlängert wird. In dem Fall möchte Sie einer Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt nachgehen, für die sie Übergangsgeld der Rentenversicherung und aufstockende Leistungen des Jobcenters erhalten wird. Ich selber beziehe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. SGB XII. Meine Frage zielt nun darauf ab, ob bei mir der Betrag, den meine Partnerin dann aufgrund des Freibetrags im SGB II von ihrem Übergangsgeld behalten darf und der dort nicht angerechnet wird, an meine Grundsicherung anzurechnen ist. Wir würden dann eine "Misch-Bedarfsgemeinschaft" bilden und ich möchte einfach nur wissen ob die Freibeträge im SGB II bei meiner Grundsicherung des SGB XII dann als Einkommen angerechnet werden müssen.

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32286 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Wir würden dann eine "Misch-Bedarfsgemeinschaft" bilden und ich möchte einfach nur wissen ob die Freibeträge im SGB II bei meiner Grundsicherung des SGB XII dann als Einkommen angerechnet werden müssen.
Nein. Jedes Einkommen beim entspr. BG-Mitglied.
Das Erwerbseinkommen wird bei den Leistungen des JC für deine Partnerin berücksichtigt.

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Das heißt also dass das Geld, welches ihr aufgrund des Freibetrages zur Verfügung steht nicht bei mir angerechnet werden darf? Sie hätte dieses also tatsächlich für sich und müsste es nicht an mich auszahlen, weil meine Leistung gemindert wird?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32286 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Sie hätte dieses also tatsächlich für sich und müsste es nicht an mich auszahlen, weil meine Leistung gemindert wird?
Ihr bekommt lediglich aus 2 verschiedenen *Töpfen* Sozialleistungen. Da ihr in einer BG lebt/Partnerschaft.... habt ihr gemeinsames Einkommen. Wie ihr euch das *zuteilt*, ist eure Sache.
Deine Partnerin muss nichts an dich auszahlen, was ist das für eine Idee?

Freibetrag bedeutet Freibetrag. Ein Freibetrag wird nicht mehr angerechnet. Den hat man zusätzlich.

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