Guten Tag,
meine Partnerin bezieht derzeit noch eine Arbeitsmarktrente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit, die aber eventuell nicht mehr weiter verlängert wird. In dem Fall möchte Sie einer Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt nachgehen, für die sie Übergangsgeld der Rentenversicherung und aufstockende Leistungen des Jobcenters erhalten wird. Ich selber beziehe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. SGB XII. Meine Frage zielt nun darauf ab, ob bei mir der Betrag, den meine Partnerin dann aufgrund des Freibetrags im SGB II von ihrem Übergangsgeld behalten darf und der dort nicht angerechnet wird, an meine Grundsicherung anzurechnen ist. Wir würden dann eine "Misch-Bedarfsgemeinschaft" bilden und ich möchte einfach nur wissen ob die Freibeträge im SGB II bei meiner Grundsicherung des SGB XII dann als Einkommen angerechnet werden müssen.
Gruß
Frage zur Anrechnung Freibetrag SGB II bei SGB XII
15. Februar 2019
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Frage vom 15. Februar 2019 | 14:28
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 42x hilfreich)
Frage zur Anrechnung Freibetrag SGB II bei SGB XII
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#1
Antwort vom 15. Februar 2019 | 16:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32286 Beiträge, 5678x hilfreich)
Nein. Jedes Einkommen beim entspr. BG-Mitglied.ZitatWir würden dann eine "Misch-Bedarfsgemeinschaft" bilden und ich möchte einfach nur wissen ob die Freibeträge im SGB II bei meiner Grundsicherung des SGB XII dann als Einkommen angerechnet werden müssen. :
Das Erwerbseinkommen wird bei den Leistungen des JC für deine Partnerin berücksichtigt.
#2
Antwort vom 15. Februar 2019 | 16:15
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 42x hilfreich)
Das heißt also dass das Geld, welches ihr aufgrund des Freibetrages zur Verfügung steht nicht bei mir angerechnet werden darf? Sie hätte dieses also tatsächlich für sich und müsste es nicht an mich auszahlen, weil meine Leistung gemindert wird?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Februar 2019 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32286 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ihr bekommt lediglich aus 2 verschiedenen *Töpfen* Sozialleistungen. Da ihr in einer BG lebt/Partnerschaft.... habt ihr gemeinsames Einkommen. Wie ihr euch das *zuteilt*, ist eure Sache.ZitatSie hätte dieses also tatsächlich für sich und müsste es nicht an mich auszahlen, weil meine Leistung gemindert wird? :
Deine Partnerin muss nichts an dich auszahlen, was ist das für eine Idee?
Freibetrag bedeutet Freibetrag. Ein Freibetrag wird nicht mehr angerechnet. Den hat man zusätzlich.
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