Hallo liebe Community,
ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.
Zu unserer Neubau DHH (in Monheim NRW) gehört ein Ca. 200qm "großer" Garten. Unser Grundstück ist ca. 50-60cm höher als das der umliegenden Häuser sodass wir vor der Grundstücksgrenze (100cm hoher Gitterzaun) ein Gefälle auf unserer Grundstücksseite haben.
Da uns hier doch einiges an Grundstücksfläche verloren geht planen wir hier direkt an die Grundstücksgrenze bzw. dem o.G. Zaun L-Steine zu setzen um das Gefälle mit Mutterboden aufzufüllen. Auf diese L-Steine planen wir aus Gründen des Unfallschutzes einen 1,03M hohen Gitterzaun in gleicher Optik wie die Einfriedung zu montieren.
Meine Fragen hier wäre nun:
1. Müssen die Angrenzenden Nachbarn hier zustimmen obwohl die Erichtung auf unserem Grundstück erfolgt
2. Müssen in unserem Fall irgendwelche Abstände eingehalten werden.
Ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen,
Setzen von L Steinen und Zaun an die Grundstücksgrenze
Verbaut?
Verbaut?
Die erste Frage sollte sein,
ob das geplante Bauvorhaben gegen irgendwelche Vorschriften verstößt.
ich denke da an das Landesrecht NRW, an die Städtebauordnung der Stadt und nicht zuletzt an die regionalen Regelungen der Straße.
In unserer Straßensatzung (Dortmunder Süden) ist z.B. festgelegt, dass Zwischenzäune Jägerzäuncharakter haben müssen und nicht höher als 60 oder 80 cm sein dürfen; bei Grundstücken an Hanglage immer gemessen vom Sockel des unteren Grundstücks.
Wenn man die Problematik der grundsätzlichen Zulässigkeit abgeklopft hat, sollten sich die beiden oben gestellten Fragen daraus beantwortet haben.
Gleichwohl: den Nachbarn mit ins Boot zu holen bietet sich ungeachtet einer Verpflichtung immer an.
Berry
Ich würde auch den Nachbarn mit ins Boot nehmen. Habt ihr einen Architekten? der kann sicherlich was dazu sagen und die von Sir Berry angesprochenen Satzungen bekommst du bei der Stadt bzw. bestimmt auch auf deren Homepage online.
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Diese Antwort gibt die zuständige Baubehörde/Bauamt.Zitat1. Müssen die Angrenzenden Nachbarn hier zustimmen obwohl die Erichtung auf unserem Grundstück erfolgt :
Auch das weiß das zuständige Bauamt.Zitat2. Müssen in unserem Fall irgendwelche Abstände eingehalten werden. :
Bitte fragt dort schriftlich nach, dann bekommt ihr einen schriftlichen Bescheid über die geltende Rechtslage. Die hilft euch bei allen weiteren Entscheidungen.
Es gibt in jeder Kommune und jedem Landkreis unterschiedliche Satzungen. auch unterschiedlich für Bestand und Neubau.
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