Setzen von L Steinen und Zaun an die Grundstücksgrenze

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
kawe-dus
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Setzen von L Steinen und Zaun an die Grundstücksgrenze

Hallo liebe Community,
ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.

Zu unserer Neubau DHH (in Monheim NRW) gehört ein Ca. 200qm "großer" Garten. Unser Grundstück ist ca. 50-60cm höher als das der umliegenden Häuser sodass wir vor der Grundstücksgrenze (100cm hoher Gitterzaun) ein Gefälle auf unserer Grundstücksseite haben.

Da uns hier doch einiges an Grundstücksfläche verloren geht planen wir hier direkt an die Grundstücksgrenze bzw. dem o.G. Zaun L-Steine zu setzen um das Gefälle mit Mutterboden aufzufüllen. Auf diese L-Steine planen wir aus Gründen des Unfallschutzes einen 1,03M hohen Gitterzaun in gleicher Optik wie die Einfriedung zu montieren.

Meine Fragen hier wäre nun:

1. Müssen die Angrenzenden Nachbarn hier zustimmen obwohl die Erichtung auf unserem Grundstück erfolgt
2. Müssen in unserem Fall irgendwelche Abstände eingehalten werden.

Ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen,

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die erste Frage sollte sein,

ob das geplante Bauvorhaben gegen irgendwelche Vorschriften verstößt.
ich denke da an das Landesrecht NRW, an die Städtebauordnung der Stadt und nicht zuletzt an die regionalen Regelungen der Straße.

In unserer Straßensatzung (Dortmunder Süden) ist z.B. festgelegt, dass Zwischenzäune Jägerzäuncharakter haben müssen und nicht höher als 60 oder 80 cm sein dürfen; bei Grundstücken an Hanglage immer gemessen vom Sockel des unteren Grundstücks.

Wenn man die Problematik der grundsätzlichen Zulässigkeit abgeklopft hat, sollten sich die beiden oben gestellten Fragen daraus beantwortet haben.

Gleichwohl: den Nachbarn mit ins Boot zu holen bietet sich ungeachtet einer Verpflichtung immer an.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7206 Beiträge, 1514x hilfreich)

Ich würde auch den Nachbarn mit ins Boot nehmen. Habt ihr einen Architekten? der kann sicherlich was dazu sagen und die von Sir Berry angesprochenen Satzungen bekommst du bei der Stadt bzw. bestimmt auch auf deren Homepage online.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von kawe-dus):
1. Müssen die Angrenzenden Nachbarn hier zustimmen obwohl die Erichtung auf unserem Grundstück erfolgt
Diese Antwort gibt die zuständige Baubehörde/Bauamt.
Zitat (von kawe-dus):
2. Müssen in unserem Fall irgendwelche Abstände eingehalten werden.
Auch das weiß das zuständige Bauamt.

Bitte fragt dort schriftlich nach, dann bekommt ihr einen schriftlichen Bescheid über die geltende Rechtslage. Die hilft euch bei allen weiteren Entscheidungen.
Es gibt in jeder Kommune und jedem Landkreis unterschiedliche Satzungen. auch unterschiedlich für Bestand und Neubau.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.725 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen