Katze stellt sich nach 5 Wochen als schwer krank heraus

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kat123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Katze stellt sich nach 5 Wochen als schwer krank heraus

Guten Tag.
Ich habe vor exakt 6 Wochen eine 4 monate alte, teure Rassekatze bei einer gewerblichen Züchterin gekauft. Bei Abgabe bestäubte sie diese mit Babypuder, um "den Geruch der 14 potenten, in ihrem Haushalt lebenden Katzen" zu überdecken. Nach Ankunft bei uns zuhause hustete die kleine. Wir nahmen erstmal nichts schlimmes an, vermuteten eine Reizung aufgrund des Babypuders oder einen Stresshusten wegen des neuen Zuhauses.Sie verbrachte 1 Quarantänewoche im Kinderzimmer und durfte dann zu unserer alten, gesunden Katze. Der Husten blieb und wurde schlimmer.Vergangenen Montag stellte ich sie dem Tierarzt vor und das Röntgenbild offenbarte einen schlimmen Zustand der Lunge. Diese weist Schatten, Wasser in der Lunge und evtl eine Herzvergrößerung auf. Der Tierarzt meint, dies muss eine schon länger bestehende Erkrankung sein, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Diagnose stellen. Dazu müssten weitere erheblich teure Untersuchungen gemacht werden, die bei mehreren hundert bis tausende Euros lägen. Selbst unter günstigsten Umständen und der besten Behandlung sei die Schädigung der Lunge aber nicht mehr rückgängig zu machen. Vermutet werden Katzenschnupfenerreger, Lungenwürmer oder eine angeborene Herzerkrankung. Eine schriftliche Stellungnahme verweigerte er mit der Begründung, dass das Röntgenbild genug Aufschluss über den Zustand der Katze geben müsste. Ich kontaktierte die Züchterin, schilderte den Sachverhalt und schickte ihr das Röntgenbild mit meinem schriftlichen Rücktritt vom Vertrag aufgrund eines Mangels an der Kaufsache. Ich möchte das Tier gerne zurück geben, so leid es mir auch tut. Die Züchterin meldet sich allerdings nicht zurück. Im Kaufvertrag las ich, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht ausgeschlossen wird. Kann ich von der Verkäuferin trotzdem die Rücknahme des Tieres mit Rückzahlung des Kaufpreises (850€ ) fordern? Verständlicherweise möchte ich auch kein anderes Tier aus ihrer Zucht als Ersatz.
Falls die Züchterin das Tier nicht zurück nimmt, kann ich versuchen es weiter zu vermitteln? Laut Vertrag hat die Züchterin ein Vorkaufsrecht, bei dem sie nur 1/3 des Kaufpreises zurück zahlen müsste. Im Internet las ich, dass ich ihr dazu meine Verkaufsabsicht mitteilen müsste und ihr ab diesem Tag 4 Wochen zum Vorkauf eingeräumt werden müssten. Den zum Tier gehörenden Stammbaum hat sie einbehalten und wollte ihn erst nach zugesendeter Kastrationsbescheinigung um den 9. Lebensmonat nachsenden.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Ich bin einfach verzweifelt, da ich einfach nicht über die geldlichen Mittel verfüge, ein so krankes Tier über einen langen Zeitraum tierärztlich versorgen zu lassen.
Vielen Dank für eure Antworten.

-- Editiert von Kat123mitglied am 15.02.2019 19:00

-- Editiert von Kat123mitglied am 15.02.2019 19:02

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie wollen ein evtl. totkrankes Tier weitervermitteln? ????

Wenn es eine registrierte Züchterin ist, melden Sie sich beim Verband und schildern dort die Dinge, hier muss die Züchterin evtl. dringendst überprüft werden.

Wenn Sie den Welpen nicht behandeln lassen wollen, geben SIe ihn bitte id Tierschutz die werden ihm (wenn es geht) helfen oder ihn erlösen.

ich würde die Rückabwicklung des Kaufvertrages anstreben wegen Täuschung und die Züchterin auffordern den Welpen Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Frist setzen eine Woche und dann das arme Wesen dem Tierschutz übergeben. Dann können Sie sich immer noch überlegen, ob Sie die Frau verklagen.

Das zum Procedere ...

... und nun von mir als Tierhalter: Jedes Tier kann krank werden. Wenn Sie kein Geld dafür haben, dann schaffen Sie sich bitte keine Tiere mehr an, was wäre gewesen, wenn der Welpe in acht oder neun Monaten bei Ihnen krank geworden wäre? Geld für aufwändige Behandlung haben Sie auch dann nicht.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, Sie haben ein Recht auf Rückgabe - das Tier hat rechtlich gesehen anscheinend einen Sachmangel und damit stehen Ihnen die gleichen Möglichkeiten wie jedem anderen Käufer, der eine mangelhafte Sache gekauft hat, zu. Wenn die Züchterin keinen "Unfall" verkauft, sondern tatsächlich regelmäßig Kitten anbietet, dann gilt dies als gewerblich und Sie werden als nicht gewerblicher Käufer geschützt (Sie haben doch die Katze nicht zur Zucht gekauft, oder?). Beim Verkauf einer Rassekatze an einen Liebhaber handelt es sich also um einen Verbrauchsgüterverkauf (Urt. des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2006 Az. VIII ZR 173/05 ).

Ggf werden Sie tatsächlich klagen müssen, wenn die Züchterin nicht einlenkt. Sie haben die Züchterin informiert und sollten nun eine Frist von 14 Tagen mit Datum setzen und darauf hinweisen, daß Sie danach rechtliche Schritte einleiten und dieses auch tun. Wenn Sie keinen Ersatz möchten und statt dessen lieber vom Vertrag zurücktreten wollen, sollten Sie der Züchterin das auch so klar mitteilen. Auf den Abzug brauchen Sie sich meines Erachtens nicht einzulassen. Das Tier ist mangelhaft und Sie haben ein Recht auf eine sachmangelfreie Katze oder eben Geld zurück.

Siehe beispielsweise hier
https://www.frag-einen-anwalt.de/Katze-zuruecknehmen--f40357.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/Zuechterin-verkauft-mir-wissentlich-kranke-Katze--f65519.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-gekaufte-hund-oder-katze-ist-krank_142269.html


-- Editiert von fb367463-2 am 15.02.2019 22:30

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kat123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!
Nein, die Katze wurde als Liebhabertier gekauft und soll bis zum 8. Lebensmonat kastriert werden. Dies wäre in 2 Monaten der Fall. Fraglich ist, ob sie einen solchen Eingriff in dem Gesundheitszustand überleben würde. Und ratlos macht mich auch die Aussage des Tierarztes, dass er mir seine Einschätzung nicht schriftlich geben will.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, das kann ich mir denken. So ginge es mir auch. Aber Sie sollten die Dame nochmal schriftlich (per Einwurfeinschreiben) auffordern, entweder eine mangelfreie Katze zu liefern oder, wenn Ihnen das vielleicht verständlicherweise lieber ist, das Tier zurücknehmen und den Kaufpreis ohne Abzug zu erstatten. Wenn Sie ablehnt oder sich nicht äußert, zum Anwalt. Sind Sie rechtsschutzversichert? Ich denke schon, Sie haben Chancen, da gut herauszukommen. Der Tierarzt würde halt ggf als Zeuge dienen müssen, wenn es vor Gericht geht. Da wird nicht gefragt, ob ihm das gefällt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Und ratlos macht mich auch die Aussage des Tierarztes, dass er mir seine Einschätzung nicht schriftlich geben will.

Die Erstellung einer schriftlichen Bewertung ist halt eine (teure) Zusatzleistung nach Nr. 104 der Gebührenordnung für Tierärzte (bei 3fachem Satz: ca. 250€+Zeitgebühr).
Haben Sie evtl. zum Ausdruck gebracht, dass Sie eine kostenlose schriftliche Einschätzung erwarten?

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Kat123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das habe ich nicht, ich war selbstverständlich davon ausgegangen, eine solche Leistung auch zu bezahlen. Der TA meinte, man müsse dazu einen Radiologen finden, der das Röntgenbild genau beurteilen kann. Ein Professor von der Uni würde dann beispielsweise 1000€ für ein Gutachten verlangen. Wobei ich ja gar kein Gutachten möchte, sondern nur seinen Verdacht zu Papier gebracht, aufgrunddessen er die Katze ja dann auch weiter behandeln würde. Denn eine Behandlung beim TA findet ja generell nur statt, wenn das Tier behandlungsbedürftig ist. Wieso kann man das nicht zu Papier bringen? Im Sinne von "Die Katze X wurde von mir mir mit den Symptomen XY untersucht. Auf dem Röntgenbild zeigen sich XXX, sodass der Verdacht besteht, das Tier könne unter der Krankheit YYYY oder ZZZ leiden, weshalb ich die weitere Behandlung XYZ empfehle. Meiner Einschätzung des Röntgenbildes nach besteht die Erkrankung schon länger als 5 Wochen. Eine Prognose, die die vollständige Heilung des Tieres beinhaltet, ist meines Erachtens nach unwahrscheinlich. "
Ich verstehe das Problem nicht und habe den Eindruck, er möchte einfach nicht Stellung beziehen und evtl haftbar gemacht werden.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Der Arzt fühlt sich offenbar nicht kompetent genug, eine Stellungnahme so abzugeben, dass er dafür das Haftungsrisiko eingehen möchte. Sonst würde er nicht auf einen besser qualifizierten Kollegen (Radiologe) verweisen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Arzt fühlt sich offenbar nicht kompetent genug, eine Stellungnahme so abzugeben, dass er dafür das Haftungsrisiko eingehen möchte. Sonst würde er nicht auf einen besser qualifizierten Kollegen (Radiologe) verweisen.


Was nachvollziehbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Davon ab, brauchen Sie das auch gar nicht!

Zitat (von Kat123mitglied):
Ich habe vor exakt 6 Wochen


Wenn wir wirklich von Wochen und nicht Monaten sprechen, braucht nämlich die Züchterin die Gutachten / tierärtzliche Einschätzung / Stellungnahme und nicht Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

In einigen Katzenrassen, z.B. Maine Coon oder British Kurzhaar, existiert eine angeborene Herzerkrankung, HCM (hypertrophe Cardiomyopathie). Um diese sicher zu diagnostizieren muss ein Ultraschall gemacht werden. Dann bekommen Sie mit Sicherheit auch einen entsprechenden Dreizeiler, bzw. eine Rechnung auf der eine Diagnose aufgeführt ist.
Ganz davon abgesehen finde ich es nicht gut einem Katzenwelpen 4 Wochen beim Husten zuzuhören.

-- Editiert von Crazy Horse am 20.02.2019 20:18

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