Hallo, mein Anliegen betrifft das Baurecht sowie das Mietrecht, deswegen bin ich mir nicht sicher, wo es besser aufgehoben ist. Bei Bedarf bitte ich um Verschiebung durch die Forenleitung.
Ich wohne seit 2011 in einem Mehrfamilienhaus (zur Miete), neben dem sich ein alter Luftschutzbunker befindet.
Dieser Bunker wurde letztes Jahr verkauft, der neue Eigentümer möchte darin Proberäume für Bands sowie Veranstaltungsflächen für bis zu 750 Personen schaffen.
Wir als Anwohner sind natürlich nicht so begeistert davon, weil wir eine erhebliche Lärmbelästigung befürchten.
In der Nähe gibt es einen viel kleineren Bunker, in dem Bands proben, von den Anwohnern wissen wir, dass fast jede Nacht die Polizei wegen Ruhestörung gerufen wird, weil die Bands draußen Lärm machen.
Das Gleiche befürchten wir hier auch, passen hier in den Bunker eine Vielzahl an Bands rein.
Wie sich der Besitzer Veranstaltungen mit bis zu 750 Menschen vorstellt ist uns auch noch schleierhaft, es gibt in der Umgebung keine ausreichenden Parkplätze und Menschenschlagen vor dem Bunker wären sicherlich nicht leise.
Hinzu kommt, dass unsere Häuser neben dem Bunker ein (nicht geschlossenes) Quadrat bilden, das heißt Lärm, der in den Innenhof geht, wird natürlich verstärkt.
Auf dieser Seite soll auch ein 2x5m Fenster eingebaut werden.
Auch in die andere Seite des Bunkers würde der Lärm direkt in einen Innenhof gehen.
Siehe dazu das Google-Maps-Bild: https://4181516.de/screenshots/Google_Maps_-_2019-02-18_08.15.24.png
Meine Fragen sind:
- Können wir als Anwohner uns schon gegen die Bauarbeiten für diese Verwendungszwecke wehren?
- Was können wir tun, wenn nach dem Umbau eine erhebliche Lärmbelästigung statt findet?
- Können wir die Miete mindern?
- Gibt es in einem Wohngebiet keine Auflagen, zum Schutze der Anwohner vor Lärm?
Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden. Über jegliche Idee/Tip bin ich dankbar.
LG TxM
Ausbau zu Proberäumen, Veranstaltungsflächen im Wohngebiet
Verbaut?
Verbaut?
Meines Erachtens handelt es sich bei dem Projekt aus dem Bunker Proberäume und Veranstaltungsflächen zu machen, um eine Nutzungsänderung.
Sie sollten zunächst bei der Stadt / Gemeine herausfinden als was das Gebit deklariert ist
Wohngebiet / Gewerbegebiet / Mischgebiet?
Je nach Definition gelten andere Lärmschutzrichtlinien. Bei einer Bebauungsplanänderung sollten Sie Ihre Bedenken vortragen. Se können dis schriftlich oder auch in einer Einwohnerfragestunde im Bauausschuss oder Rat tun.
ZitatKönnen wir als Anwohner uns schon gegen die Bauarbeiten für diese Verwendungszwecke wehren? :
Nö, realistisch nicht. Da hätte man schon vorher aktiv werden müssen.
Wenn die Genehmigung da ist, wird man das erst mal nicht mehr kippen könnem.
ZitatWas können wir tun, wenn nach dem Umbau eine erhebliche Lärmbelästigung statt findet? :
- bei der zuständigen Behörde Anzeige erstatten
- den Betreiber auf Unterlassung verklagen (sofern der Lärm von seiner Betriebsstätte ausgeht), ansonsten den Verursacher des Lärms
- eventuell die Miete mindern
ZitatGibt es in einem Wohngebiet keine Auflagen, zum Schutze der Anwohner vor Lärm? :
Doch. Aber das ist ja nun alles andere als ein Wohngebiet.
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Das ist also erstmal sein Plan.Zitatder neue Eigentümer möchte darin Proberäume für Bands sowie Veranstaltungsflächen für bis zu 750 Personen schaffen. :
Ja, das wisst ihr nicht. Dazu muss sich zuerst der Eigentümer Gedanken machen.ZitatWie sich der Besitzer Veranstaltungen mit bis zu 750 Menschen vorstellt ist uns auch noch schleierhaft, :
Es gibt schon einen Plan, der öffentlich bekannt gemacht wurde?ZitatAuf dieser Seite soll auch ein 2x5m Fenster eingebaut werden. :
Wieso schon ? Wenn bereits Bauarbeiten stattfinden, deutet das auf eine Baugenehmigung der Stadt hin.Zitat- Können wir als Anwohner uns schon gegen die Bauarbeiten für diese Verwendungszwecke wehren? :
Was jeder tun kann. Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen.ZitatWas können wir tun, wenn nach dem Umbau eine erhebliche Lärmbelästigung statt findet? :
Weswegen? Wegen der Bauarbeiten oder wegen geahnter Lärmbelästigung? Was hat euer Vermieter damit zu tun?ZitatKönnen wir die Miete mindern? :
Doch, die gibt es immer. Dein Foto zeigt aber kein Wohngebiet.ZitatGibt es in einem Wohngebiet keine Auflagen, zum Schutze der Anwohner vor Lärm? :
Das Gebiet sieht nach einem Mischgebiet aus. Da gelten gemäß TA Lärm Immissionsrichtwerte tags und nachts. Die sind nicht so niedrig wie bei einem Wohngebiet, garantieren nicht totale Ruhe, aber den Schutz vor erheblichen Belästigungen.
Wie meine Vorredner geschrieben haben, muss der Veranstaltungsplaner erstmal einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt stellen. Da wird u. a. die Immissionsschutzbehörde beteiligt, die vermutlich in dem Fall eine Schallimmissionsprognose fordert. Als Bürger oder als Mieter wirst du nicht beteiligt.
Der Bunker kann nicht einfach so umgenutzt werden, weil ja auch andere Dinge wie Brandschutz, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz geklärt werden müssen.
Ich sehe da für dich im Moment keine Handhabe, weil das Projekt ja erstmal nur eine Idee ist. Aber du kannst dich trotzdem unverbindlich bei der Sadtverwaltung erkundigen, wie die Pläne aussehen. Oder erkundige dich beim Bauordnungsamt, was du als Nachbar tun kannst.
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