Ausbau zu Proberäumen, Veranstaltungsflächen im Wohngebiet

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
TxM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
Ausbau zu Proberäumen, Veranstaltungsflächen im Wohngebiet

Hallo, mein Anliegen betrifft das Baurecht sowie das Mietrecht, deswegen bin ich mir nicht sicher, wo es besser aufgehoben ist. Bei Bedarf bitte ich um Verschiebung durch die Forenleitung.

Ich wohne seit 2011 in einem Mehrfamilienhaus (zur Miete), neben dem sich ein alter Luftschutzbunker befindet.
Dieser Bunker wurde letztes Jahr verkauft, der neue Eigentümer möchte darin Proberäume für Bands sowie Veranstaltungsflächen für bis zu 750 Personen schaffen.

Wir als Anwohner sind natürlich nicht so begeistert davon, weil wir eine erhebliche Lärmbelästigung befürchten.
In der Nähe gibt es einen viel kleineren Bunker, in dem Bands proben, von den Anwohnern wissen wir, dass fast jede Nacht die Polizei wegen Ruhestörung gerufen wird, weil die Bands draußen Lärm machen.
Das Gleiche befürchten wir hier auch, passen hier in den Bunker eine Vielzahl an Bands rein.
Wie sich der Besitzer Veranstaltungen mit bis zu 750 Menschen vorstellt ist uns auch noch schleierhaft, es gibt in der Umgebung keine ausreichenden Parkplätze und Menschenschlagen vor dem Bunker wären sicherlich nicht leise.

Hinzu kommt, dass unsere Häuser neben dem Bunker ein (nicht geschlossenes) Quadrat bilden, das heißt Lärm, der in den Innenhof geht, wird natürlich verstärkt.
Auf dieser Seite soll auch ein 2x5m Fenster eingebaut werden.
Auch in die andere Seite des Bunkers würde der Lärm direkt in einen Innenhof gehen.
Siehe dazu das Google-Maps-Bild: https://4181516.de/screenshots/Google_Maps_-_2019-02-18_08.15.24.png

Meine Fragen sind:
- Können wir als Anwohner uns schon gegen die Bauarbeiten für diese Verwendungszwecke wehren?
- Was können wir tun, wenn nach dem Umbau eine erhebliche Lärmbelästigung statt findet?
- Können wir die Miete mindern?
- Gibt es in einem Wohngebiet keine Auflagen, zum Schutze der Anwohner vor Lärm?

Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden. Über jegliche Idee/Tip bin ich dankbar.

LG TxM

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Meines Erachtens handelt es sich bei dem Projekt aus dem Bunker Proberäume und Veranstaltungsflächen zu machen, um eine Nutzungsänderung.

Sie sollten zunächst bei der Stadt / Gemeine herausfinden als was das Gebit deklariert ist
Wohngebiet / Gewerbegebiet / Mischgebiet?

Je nach Definition gelten andere Lärmschutzrichtlinien. Bei einer Bebauungsplanänderung sollten Sie Ihre Bedenken vortragen. Se können dis schriftlich oder auch in einer Einwohnerfragestunde im Bauausschuss oder Rat tun.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von TxM):
Können wir als Anwohner uns schon gegen die Bauarbeiten für diese Verwendungszwecke wehren?

Nö, realistisch nicht. Da hätte man schon vorher aktiv werden müssen.
Wenn die Genehmigung da ist, wird man das erst mal nicht mehr kippen könnem.



Zitat (von TxM):
Was können wir tun, wenn nach dem Umbau eine erhebliche Lärmbelästigung statt findet?

- bei der zuständigen Behörde Anzeige erstatten
- den Betreiber auf Unterlassung verklagen (sofern der Lärm von seiner Betriebsstätte ausgeht), ansonsten den Verursacher des Lärms
- eventuell die Miete mindern



Zitat (von TxM):
Gibt es in einem Wohngebiet keine Auflagen, zum Schutze der Anwohner vor Lärm?

Doch. Aber das ist ja nun alles andere als ein Wohngebiet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32288 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von TxM):
der neue Eigentümer möchte darin Proberäume für Bands sowie Veranstaltungsflächen für bis zu 750 Personen schaffen.
Das ist also erstmal sein Plan.
Zitat (von TxM):
Wie sich der Besitzer Veranstaltungen mit bis zu 750 Menschen vorstellt ist uns auch noch schleierhaft,
Ja, das wisst ihr nicht. Dazu muss sich zuerst der Eigentümer Gedanken machen.
Zitat (von TxM):
Auf dieser Seite soll auch ein 2x5m Fenster eingebaut werden.
Es gibt schon einen Plan, der öffentlich bekannt gemacht wurde?
Zitat (von TxM):
- Können wir als Anwohner uns schon gegen die Bauarbeiten für diese Verwendungszwecke wehren?
Wieso schon ? Wenn bereits Bauarbeiten stattfinden, deutet das auf eine Baugenehmigung der Stadt hin.
Zitat (von TxM):
Was können wir tun, wenn nach dem Umbau eine erhebliche Lärmbelästigung statt findet?
Was jeder tun kann. Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen.
Zitat (von TxM):
Können wir die Miete mindern?
Weswegen? Wegen der Bauarbeiten oder wegen geahnter Lärmbelästigung? Was hat euer Vermieter damit zu tun?
Zitat (von TxM):
Gibt es in einem Wohngebiet keine Auflagen, zum Schutze der Anwohner vor Lärm?
Doch, die gibt es immer. Dein Foto zeigt aber kein Wohngebiet.


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#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Das Gebiet sieht nach einem Mischgebiet aus. Da gelten gemäß TA Lärm Immissionsrichtwerte tags und nachts. Die sind nicht so niedrig wie bei einem Wohngebiet, garantieren nicht totale Ruhe, aber den Schutz vor erheblichen Belästigungen.
Wie meine Vorredner geschrieben haben, muss der Veranstaltungsplaner erstmal einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt stellen. Da wird u. a. die Immissionsschutzbehörde beteiligt, die vermutlich in dem Fall eine Schallimmissionsprognose fordert. Als Bürger oder als Mieter wirst du nicht beteiligt.
Der Bunker kann nicht einfach so umgenutzt werden, weil ja auch andere Dinge wie Brandschutz, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz geklärt werden müssen.
Ich sehe da für dich im Moment keine Handhabe, weil das Projekt ja erstmal nur eine Idee ist. Aber du kannst dich trotzdem unverbindlich bei der Sadtverwaltung erkundigen, wie die Pläne aussehen. Oder erkundige dich beim Bauordnungsamt, was du als Nachbar tun kannst.

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