Hallo zusammen,
meine Frau gründet demnächst eine UG, mit 2 Gesellschaftern, die gleichzeitig auch Geschäftsführer sind.
Jetzt habe ich gelesen das man arbeitslos sein muss und einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben muss, um bezuschusst zu werden.
Wie ist es aber wenn man gar nicht gearbeitet hat? Meine Frau ist Bürokauffrau, arbeitet aber nur auf 450,- Basis, hat damit keinen Anspruch auf ALG I. Sie ist alleinerziehend(Patchwork Familie) und lebt praktisch von den 450,- + Kindesunterhalt und Kindergeld.
Ihr Geschäftspartner ist noch in einem festen Arbeitsverhältnis, welche aber zum 1.4. gekündigt wurde. Ihm wird wahrscheinlich der Zuschuss zustehen, aber wie schaut es mit meiner Frau aus?
Grüße und Danke
Zuschüsse für Gründung einer UG
18. Februar 2019
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Frage vom 18. Februar 2019 | 10:26
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 10x hilfreich)
Zuschüsse für Gründung einer UG
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#1
Antwort vom 18. Februar 2019 | 11:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119655 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitataber wie schaut es mit meiner Frau aus? :
Da dürfte sich erhellendes ergeben, wenn man die Bedingungen unter denen diese uns unbekannten Zuschüsse gewährt werden nachliest. Und dazu sollte man als Quelle die Stelle nehmen, welche die Zuschüsse vergibt und nicht irgend welche Seiten aus dem Internet.
Wenn sich dann immer noch Fragen stellen, kann man diese gerne hier diskutieren.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 18. Februar 2019 | 11:39
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitatdas sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko! :
E.
Welche "tollen" Voraussetzungen muss man denn haben?
#4
Antwort vom 18. Februar 2019 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32001 Beiträge, 5631x hilfreich)
Ja, das ist der Gründungszuschuss nach SGB III.ZitatJetzt habe ich gelesen das man arbeitslos sein muss und einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben muss, um bezuschusst zu werden. :
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/93.html
Richtig, um diesen Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten, muss man arbeitslos gemeldet sein, muss noch mind. 150 Tage ALG-Anspruch haben.
Dann hat sie auch keinen Anspruch auf einen solchen Gründungszuschuss GRZ.Zitathat damit keinen Anspruch auf ALG I. :
Wenn ihr Geschäftspartner der Arbeitsagentur ein schlüssiges Gründungskonzept /Businessplan mit einer positiven Bewertung einer fachkundigen Prüfstelle vorlegt, könnte er diesen GRZ erhalten.
Im positiven Fall gäbe es für den Partner Förderung nach § 94 SGB III
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/94.html
Deine Frau müsste sich nach einem anderen Förderer umschauen.
#5
Antwort vom 18. Februar 2019 | 12:22
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitatdas sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko! :
Die GbR-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen. Die UG haftungsbeschränkt-Gesellschafter haften mit ihrer Einlage ins Stammkapital.
Insofern ist das Haftungsrisiko bei der GbR viel höher als bei der UG haftungsbeschränkt.
#6
Antwort vom 18. Februar 2019 | 14:30
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitat:Zitatdas sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko! :
Die GbR-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen. Die UG haftungsbeschränkt-Gesellschafter haften mit ihrer Einlage ins Stammkapital.
Insofern ist das Haftungsrisiko bei der GbR viel höher als bei der UG haftungsbeschränkt.
Deswegen kam die GBR für uns auch nicht in Frage! Danke :-)
#7
Antwort vom 18. Februar 2019 | 14:32
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitat:Ja, das ist der Gründungszuschuss nach SGB III.ZitatJetzt habe ich gelesen das man arbeitslos sein muss und einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben muss, um bezuschusst zu werden. :
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/93.html
Richtig, um diesen Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten, muss man arbeitslos gemeldet sein, muss noch mind. 150 Tage ALG-Anspruch haben.
Dann hat sie auch keinen Anspruch auf einen solchen Gründungszuschuss GRZ.Zitathat damit keinen Anspruch auf ALG I. :
Wenn ihr Geschäftspartner der Arbeitsagentur ein schlüssiges Gründungskonzept /Businessplan mit einer positiven Bewertung einer fachkundigen Prüfstelle vorlegt, könnte er diesen GRZ erhalten.
Im positiven Fall gäbe es für den Partner Förderung nach § 94 SGB III
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/94.html
Deine Frau müsste sich nach einem anderen Förderer umschauen.
Kann man den Zuschuss auch nach der Gründung beantragen? Oder muss man das sofort?
#8
Antwort vom 18. Februar 2019 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32001 Beiträge, 5631x hilfreich)
Der GRZ muss vor der Gründung eines Unternehmens beantragt werden.
#9
Antwort vom 21. Februar 2019 | 16:59
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Zitatdas sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko! :
Die GbR-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen. Die UG haftungsbeschränkt-Gesellschafter haften mit ihrer Einlage ins Stammkapital.
Insofern ist das Haftungsrisiko bei der GbR viel höher als bei der UG haftungsbeschränkt.
Naja fast, denn der Gesellschafter-Geschäftsführer haftet für Blödsinn gegenüber der Gesellschaft. Insoweit ist die Sache mit der Haftungsbeschränkung sehr relativ zu beurteilen.
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