Zuschüsse für Gründung einer UG

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)
Zuschüsse für Gründung einer UG

Hallo zusammen,

meine Frau gründet demnächst eine UG, mit 2 Gesellschaftern, die gleichzeitig auch Geschäftsführer sind.

Jetzt habe ich gelesen das man arbeitslos sein muss und einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben muss, um bezuschusst zu werden.

Wie ist es aber wenn man gar nicht gearbeitet hat? Meine Frau ist Bürokauffrau, arbeitet aber nur auf 450,- Basis, hat damit keinen Anspruch auf ALG I. Sie ist alleinerziehend(Patchwork Familie) und lebt praktisch von den 450,- + Kindesunterhalt und Kindergeld.

Ihr Geschäftspartner ist noch in einem festen Arbeitsverhältnis, welche aber zum 1.4. gekündigt wurde. Ihm wird wahrscheinlich der Zuschuss zustehen, aber wie schaut es mit meiner Frau aus?

Grüße und Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von distance):
aber wie schaut es mit meiner Frau aus?

Da dürfte sich erhellendes ergeben, wenn man die Bedingungen unter denen diese uns unbekannten Zuschüsse gewährt werden nachliest. Und dazu sollte man als Quelle die Stelle nehmen, welche die Zuschüsse vergibt und nicht irgend welche Seiten aus dem Internet.


Wenn sich dann immer noch Fragen stellen, kann man diese gerne hier diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
das sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko!

E.


Welche "tollen" Voraussetzungen muss man denn haben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von distance):
Jetzt habe ich gelesen das man arbeitslos sein muss und einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben muss, um bezuschusst zu werden.
Ja, das ist der Gründungszuschuss nach SGB III.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/93.html
Richtig, um diesen Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten, muss man arbeitslos gemeldet sein, muss noch mind. 150 Tage ALG-Anspruch haben.
Zitat (von distance):
hat damit keinen Anspruch auf ALG I.
Dann hat sie auch keinen Anspruch auf einen solchen Gründungszuschuss GRZ.

Wenn ihr Geschäftspartner der Arbeitsagentur ein schlüssiges Gründungskonzept /Businessplan mit einer positiven Bewertung einer fachkundigen Prüfstelle vorlegt, könnte er diesen GRZ erhalten.
Im positiven Fall gäbe es für den Partner Förderung nach § 94 SGB III
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/94.html

Deine Frau müsste sich nach einem anderen Förderer umschauen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
das sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko!

Die GbR-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen. Die UG haftungsbeschränkt-Gesellschafter haften mit ihrer Einlage ins Stammkapital.

Insofern ist das Haftungsrisiko bei der GbR viel höher als bei der UG haftungsbeschränkt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Eugenie):
das sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko!

Die GbR-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen. Die UG haftungsbeschränkt-Gesellschafter haften mit ihrer Einlage ins Stammkapital.

Insofern ist das Haftungsrisiko bei der GbR viel höher als bei der UG haftungsbeschränkt.


Deswegen kam die GBR für uns auch nicht in Frage! Danke :-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von distance):
Jetzt habe ich gelesen das man arbeitslos sein muss und einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben muss, um bezuschusst zu werden.
Ja, das ist der Gründungszuschuss nach SGB III.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/93.html
Richtig, um diesen Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten, muss man arbeitslos gemeldet sein, muss noch mind. 150 Tage ALG-Anspruch haben.
Zitat (von distance):
hat damit keinen Anspruch auf ALG I.
Dann hat sie auch keinen Anspruch auf einen solchen Gründungszuschuss GRZ.

Wenn ihr Geschäftspartner der Arbeitsagentur ein schlüssiges Gründungskonzept /Businessplan mit einer positiven Bewertung einer fachkundigen Prüfstelle vorlegt, könnte er diesen GRZ erhalten.
Im positiven Fall gäbe es für den Partner Förderung nach § 94 SGB III
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/94.html

Deine Frau müsste sich nach einem anderen Förderer umschauen.


Kann man den Zuschuss auch nach der Gründung beantragen? Oder muss man das sofort?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Der GRZ muss vor der Gründung eines Unternehmens beantragt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pa439836-64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Eugenie):
das sind ja tollen Voraussetzungen für eine UG bzw. eine Firma: warum nicht einfach als GbR anfangen ohne großes Risiko!

Die GbR-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen. Die UG haftungsbeschränkt-Gesellschafter haften mit ihrer Einlage ins Stammkapital.

Insofern ist das Haftungsrisiko bei der GbR viel höher als bei der UG haftungsbeschränkt.


Naja fast, denn der Gesellschafter-Geschäftsführer haftet für Blödsinn gegenüber der Gesellschaft. Insoweit ist die Sache mit der Haftungsbeschränkung sehr relativ zu beurteilen.

Signatur:

Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, ABER nicht auf eigene Fakten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen